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Gegen die Zensur kirchlicher Medien

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Leider wurde unsere Homepage unrechtmässig geschlossen. Den Bistumsverantwortlichen und dem Kirchenrat der Aargauer Landeskirche war unsere Homepage ein Dorn im Auge, weil sie als einziges kirchliches Medium kritisch die Vorgänge im Bistum und Landeskirche kommentierte. In unserem Bistum wird seit mehr als 10 Jahren das sakramentale Leben zerstört und Priester ihrer Berufung beraubt. Auch viele andere kirchliche Journalisten wissen, wie destruktiv die Politik von Landeskirche und Bistum sind. In keinem anderen Bistum sind die Austrittsraten so hoch. Speziell im Aargau ist die Situation verheerend. Um diese klaren Fakten zu verschleiern, wird der freie kirchliche Journalismus eingeschränkt. Die Pfarrblattgemeinschaft „Horizonte“ ist ein herausragendes Negativbeispiel hierfür. Obwohl sie sehr gute Journalisten hatte und weiterhin hat, dürfen diese nur das schreiben, was das Bistum und die Landeskirche ihnen vorgibt. All diese Praktiken sind klar gegen das zweite Vatikanum gerichtet, das den Laien die Würde gibt, sich selbständig mit der Kirche zu befassen und allenfalls auch die Oberhirten zu kritisieren, wenn diese vom Lehramt abweichen oder unethische Handlungsweisen an den Tag legen.
Wir dürfen Ihnen hiermit unsere neue bzw. alte Homepage zur Verfügung stellen, auf der wir weiterhin über die vielfältigen Angebote in unserer Kirchgemeinde berichten und auch ausgewogene und kritische Berichte publizieren. Wer andere Menschen seiner Stimme berauben möchte, liegt immer falsch und handelt unchristlich.

Buchvernissage in Turgi / kath. Kirche Christkönig/ Mittwoch, 6. April, 19.30 Uhr

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«Reden und reden lassen» Mitautor Stephan Wirz fasst sein neues Buch zusammen, welches für die freie Rede und eine Wiederbelebung der Debattenkultur plädiert. Die offene Gesellschaft wird derzeit aus zwei Richtungen angegriffen. Auf der einen Seite durch eine Verrohung der Kommunikation und auf der anderen Seite durch eine ridige politische Korrektheit, die andere Meinungen nicht duldet. Stephan Wirz betont hingegen den Anstand und die Achtung vor jeder Meinung.
Eintritt frei
Pfarrsaal in Turgi

Unser Pfarrbrief downloaden – Ausgabe 32

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Liebe Leserin, Lieber Leser
Während der Fastenzeit spielt die Busse eine grosse Rolle. Von daher wird am 5. Fastensonntag die Bussfeier innerhalb der Eucharistiefeiern in den Kirchen Ge-Tu abgehalten: am 2. April / anschliessend Orgelkonzert und Gesang und am 3. April in allen hl. Messen. Somit wird dem Fasten eine Perspektive der Erneuerung durch die Erlösung gegeben. Das Fasten ist aber kein Selbstzweck. Gott liebt den Menschen und hat ihn erlöst. Mehr dazu finden Sie auf den nächsten Pfarrbriefseiten. Mit dem neuen Pfarrbrief wünschen wir Ihnen Gottes reichen Segen. Sie können unseren Pfarrbrief auch per Post zugestellt erhalten oder ihn auf unserer neuen Webseite abonnieren (roemischkatholischekirchegetu.ch). Die alte Webseite wurde gehackt und unrechtmässig geschlossen. Leider stören sich einige Menschen an freier Meinungsäusserung.
Es grüsst Sie die Pfarrbriefredaktion der Kirchgemeinde Gebenstorf Turgi

Gelten demokratische Regeln für den Bischof nicht?

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anderswo gelesen…
Vor einigen Monaten habe ich in dieser Zeitung (Katholische Wochenzeitung) das Verhalten der Solothurner Bistumsleitung gegenüber ausländischen Priestern kritisch beleuchtet. Auslöser dazu waren die Verweigerungen der Wirkungskompetenzen an beliebte ausländische Priester durch Bischof Gmür. Es konnte ihnen keinerlei unkorrektes Verhalten vorgeworfen werden. Dennoch, die Priester wurden dadurch gezwungen, zum Leidwesen vieler Gläubigen die Schweiz zu verlassen. Namentlich hielt ich damals fest: „Ob bei den Entscheidungen von Bischof Gmür Vorbehalte gegen ausländische Priester mitspielen, kann und will ich nicht beurteilen. Das überlasse ich anderen Personen. – Für mich ist er ein Kirchenmann mit Frage-zeichen.“

Ein besonderes Exempel wurde nun in den Aargauer Pfarreien Gebenstorf und Turgi statuiert. Nachdem der Bischof dem Pfarrverantwortlichen, Pater Adam Serafin, das Recht zur Ausübung der seelsorgerlichen Dienste entzog, obschon sich dieser als Priester stark für die Lehre der Kirche engagierte, rekurrierte der Priester in Rom, wo er letztlich Recht erhielt.

Die Pfarreiangehörigen in Turgi wählten ihn zudem, gegen den Willen des Bi-schofs, Ende Januar 2021 zu ihrem Pfarrer. Damit wurde ein von der geltenden Aarg. Kantonsverfassung gewährtes Recht beansprucht. In § 112, 2 ist klar geregelt: „Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentli-chen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Jeder Kirchgemeinde wählt eine Kirchenpflege als vollziehendes Organ, ihre Abgeordneten in die Synode und ihre Pfarrer“.

Da Pater Adam dem Gehorsam gegenüber dem Bischof nachleben wollte, hielt er sich während des gelaufenen Verfahrens an das für Viele unverständliche Verbot. Um die seelsorgerlichen Dienste während dieser Zeit sicherzustellen, hat sich die Kirchenpflege um das Engagement von Aushilfspriestern bemüht, welche den glaubenstreuen Katholiken ihre seelsorgerlichen Dienste gewährten. Anstatt eines Dankes der Bistumsleitung erhielten insgesamt acht Priester (!) in schriftlicher Form eine Massregelung der Bistumsleitung, welche ihnen verbot, in den Pfarreien Gebenstorf und Turgi Sakramente zu spenden. So wurde ein Priester gemassregelt, weil er im Mai 2021 für Verstorbene eine hl. Messe gefeiert hatte. Ein solcher Brief ist zur Einsichtnahme vorgelegen.

Durch die Aufhebung der fragwürdigen Dekrete des Bischofs von Basel durch den Vatikan wurde bestätigt, dass dessen Vorgehen rechtswidrig war. Nun sollten die Gläubigen eigentlich annehmen dürfen, dass ihr gewählter Pfarrer seine seelsorgerische Tätigkeit ungehindert wird fortsetzen können. Wie einer Information des Aargauer Pfarrblattes jedoch zu vernehmen war, beabsichtigt Bischof Gmür Rekurs einzulegen und den Streit weiterzuziehen. Weshalb wohl?

In der Schweiz ist es üblich, dass in Fällen von Auseinandersetzungen zwischen zwei Parteien, insbesondere wenn behördliche Obrigkeiten involviert sind, das Gespräch gesucht wird. Die „Gewährung des rechtlichen Gehörs“ gilt fast als heilig, was jedermann weiss, der schon im öffentlichen Leben gearbeitet hat. Wird vor einem Entscheid das rechtliche Gehör nicht gewährt, hat der Rekur-rent im Rekursverfahren gute Erfolgsaussichten.

Wie aus dem Kreise des Pfarrers von Turgi zu vernehmen ist, soll sich Bischof Felix Gmür nie um ein Gespräch, also um Gewährung des rechtlichen Gehörs, mit dem Priester bemüht haben. Unter diesem Gesichtspunkt muss der vom Bi-schof angekündigte Rekurs gegen die vom Vatikan erlassene Aufhebung schon beinahe als Arroganz bezeichnet werden.

Werden die in der Schweiz geltenden Usanzen auf diese Weise ignoriert, wie dies Bischof Gmür im Falle Turgi tut, zeugt dies von einem undemokratischen, fragwürdigen Rechtsverständnis. Das schickt sich nicht für einen Bischof. Wenn es Priestern gar bischöflich verboten wird, zum Totengedenken hl. Messen zu feiern, kann man sich ernsthaft fragen, ob es nur noch um machtpolitische Spiele geht. Wer Priester massregelt, nur weil sie seelsorgerliche Dienste zum Wohle der Gläubigen erfüllen, macht sich in hohem Masse unglaubwürdig. Der Bischof sollte doch Oberhirte mit offenem Herzen für Alle sein und sich nicht wie ein Diktator gebärden.

Stefan Treier, Wohlen

Synodalität „sehr eng“ an die „Sendung zur Evangelisierung in der heutigen Welt“ geknüpft

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Der Schweizer „Ökumene-Minister“ des Papstes, Kurienkardinal Kurt Koch, hat sich zum Synodalen Prozess ausgesprochen. Synode sei „kein Parlament“ und auch keine Ermittlung von Mehrheiten. In einem kürzlich erschienenen Interview mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ hob Koch hervor, dass die Gaben des Heiligen Geistes „der ganzen Christenheit geschenkt sind“. Er rief in Erinnerung, dass Synode „kein Parlament“ sei. Das Wort „Synode“ ist zusammengesetzt aus den griechischen Wörtern „hodos“ (Weg) und „syn“ (mit) und bringt zum Ausdruck, dass ein Weg gemeinsam gegangen wird. Im christlichen Sinn bezeichnet das Wort den gemeinsamen Weg der Menschen, die an Jesus Christus glauben. Die christliche Religion wurde deshalb ursprünglich als „Weg“ und die Christen, die Christus als „Weg, Wahrheit und Leben“ (Joh 14, 6) nachfolgen, als „Anhänger des Weges“ bezeichnet (Apg 9, 2) Wörtlich sagte der Kardinal:
„Während das demokratische Verfahren vor allem der Ermittlung von Mehrheiten dient, ist Synodalität ein geistliches Geschehen, das sein Ziel darin findet, in den Glaubensüberzeugungen und in den daraus fliessenden Lebensweisen des einzelnen Christen und der kirchlichen Gemeinschaft überzeugende Einmütigkeit zu finden; und dies ist sehr viel anstrengender, aber auch tragfähiger als Parlamentarismus.“

Grundlage für die Diskussion «Macht und Gewaltenteilung in der Kirche»

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Unlängst hatte Bischof Voderholzer auf seiner neuen Internetseite alternative Texte zum Synodalen Weg veröffentlicht zum Thema «Macht und Gewaltenteilung in der Kirche». Es ist offensichtlich ein brennendes Thema für das sogenannte „duale System“, wo die Vermischung der Gewalten tagtäglich zu Konfliktsituationen führt, wie z.B. in causa Turgi-Gebenstorf. Es gehört zum katholischen Glauben, dass die Bestellung der Apostel durch Christus ein dauerhaftes geistliches Dienstamt in der Kirche begründet. Dieses wird auch durch die Handauflegung und Gebet sakramental (keine missio canonica!) vermittelt.Volltext

Die Foren der Synode erschweren die Diskussionskultur und Dialog

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„Die Zusammensetzung der Foren der Synode und ihre Diskussionskultur erschweren einen angemessenen Dialog“. Aus Unzufriedenheit über den Synodalen Weg startete heute eine neue Webseite – mit Alternativvorschlägen. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer startet aus Unzufriedenheit mit dem Synodalen Weg eine eigene Internetseite mit alternativen Texten zum kirchlichen Reformprozess. Die Internetseite www.synodale-beitraege.de ging heute (am Freitag, 03.09.21) online. Ob dieser Schritt auch für die Schweiz eine notwendige Alternative darstellt, wird sich bald zeigen. Allenfalls ist die Kritik diesbezüglich auch schon in der Schweiz laut geworden. Pro Ecclesia stellte nämlich vor Kurzem das Reformprogramm für katholische Kirche ohne „Schweizer Sonderweg“. Hier lesen Sie weiter…

Wird der synodale Prozess zur Farce? – Fragebogen sei Dank.

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„Eine Kultur der Teilnahme und der Teilhabe pflegen – das ist synodal.“ Bischof von Augsburg spricht in einem Interview vom globalen Charakter der katholischen Kirche: „Katholisch heisst global weltumspannend…Ich kann nicht katholisch sein, aber letztendlich landeskirchlich unterwegs sein wollen. Wir sind in die katholische Kirche hinein getauft, und deshalb glaube ich, ist es selbstverständlich, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen.“ „Also meine Sorge besteht darin, dass, während der Papst einen geistlichen Weg wünscht, wir sehr, sehr stark auf Mehrheitsbildungen (z.B. Umfragen der Meinungsforscher bzw. Meinungsinstitute) aus sind und jetzt eigentlich durchaus mit Lobbyarbeit, auch mit medialem Druck versuchen, eine Agenda für die Kirche möglichst zeitnah durchzubringen, um dann Themen zu setzen in Rom“. Auch beim Staat gebe es klare „konstitutive Elemente“. „Ich kann auch nicht die Verfassung so einfach ändern, selbst in der Politik nicht. Und was für den Staat gilt, trifft umso mehr auf die katholische Kirche zu, die ja nicht nur eine menschliche Organisation ist, sondern gegründet wurde von keinem geringeren als Jesus Christus selbst, der auch bis heute Herr im Haus seiner Kirche sein und bleiben sollte.“ „Die Kirche ist ihrem Wesen nach synodal“,- Synodus bedeutet, gemeinsam unterwegs zu sein.“