Der Archiv-Skandal ist um ein weiteres Kapitel reicher. Im Landesarchiv befand sich ein Depot des Dekanatsarchivs. Darin: Wichtige Dokumente zur Errichtung des Erzbistums Vaduz im Jahr 1997 und zur Auflösung des Dekanates Liechtenstein.
Wie umfangreiche Recherchen ergeben haben, bleiben nicht nur viele offene Fragen zum Transfer von Archivbeständen aus dem Bistumsarchiv Chur ins Erzbistum Vaduz zurück. Der vielzitierte Satz aus der Errichtungsbulle rechtfertigt das damalige Vorgehen nur bedingt. Es sind grössere Bestände entfernt worden, als bisher öffentlich bekannt. Vor allem sind die vom Bistumsarchiv Chur angeforderten Register nie dort eingetroffen.
Zweiter Archivskandal
Nun bahnt sich ein zweiter Archivskandal an, der möglicherweise noch viel grössere Dimensionen hat: Markus Walser hat das wichtige Dekanatsarchiv aus dem Liechtensteinischen Landesarchiv (LLA) entfernt. Das muss zunächst alle tief schmerzen, welche die Sorgfalt des geschätzten letzten Dekans Franz Näscher (1938 – 2020) gekannt haben. Sein Erbe wird durch diese Aktion beschädigt. Näscher war es, der im Jahr 1999 die letzten Teile des Dekanatsarchivs dem LLA übergeben hatte und durch eine Vereinbarung abgesichert. Im LLA waren nämlich bereits die früheren Bestände des Dekanates deponiert, sowie auch die Akten des älteren liechtensteinischen Priesterkapitels (vor 1970).
Darin verstrickt: Joseph Bonnemain
Das genaue Datum der Aktion ist noch unbekannt. Es war jedenfalls zu einem Zeitpunkt, als Walser noch Generalvikar des Erzbistums Vaduz war, also vor dem 20. September 2023. Das LLA hat sich durch rechtliche Abklärungen absichern lassen, bevor es die Bestände an Markus Walser übergab. Abgesegnet hat die Aktion: Joseph Bonnemain, gegenwärtig Bischof von Chur.
Warum Joseph Bonnemain im Erzbistum Vaduz überhaupt eine rechtliche Zuständigkeit hatte, ist derzeit noch undeutlich. Als Bischof von Chur ab 19. März 2021 konnte er jedenfalls nicht mehr für das Erzbistum Vaduz handeln, zumal das Territorium des Erzbischofs von Vaduz immediat errichtet wurde, direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt.
Der Schlüssel könnte darin liegen, dass Joseph Bonnemain wohl über all die Jahre Offizial des Erzbistums Vaduz war, also Vorsteher des Kirchengerichts. Das hiesse aber auch, dass er um die mehrfachen Verletzungen des Kirchenrechts durch Wolfgang Haas gewusst hat – und nichts dagegen unternommen?
Kirchliches und staatliches Recht betroffen
Wie inzwischen auch der Apostolische Administrator Benno Elbs öffentlich eingeräumt hat (siehe doppelseitiges Interview im «Liechtensteiner Vaterland» vom 29. Dezember 2025), hat Wolfgang Haas mehr Priester inkardiniert (eingebunden), als er auf seinem eigenen Gebiet benötigt – nämlich 60 oder mehr. Haas hat auch Kandidaten geweiht, welche die Bedingungen der katholischen Kirche für das Priesteramt nicht hinreichend erfüllen. Und schliesslich hat er die Unterhaltspflicht eines Bischofs gegenüber seinen Priestern schwerwiegend vernachlässigt. Eine Zusatzvereinbarung bei der Weihe, wie sie von einzelnen Priestern des Erzbistums erwähnt wurde, kann die im Kirchenrecht (CIC/1983) vorgeschriebene Unterhaltspflicht nicht aushebeln. Man darf nicht Priester weihen, wenn man sie anschliessend materiell fallen lässt.
Welche Konsequenzen diese neuen Recherchen für Wolfgang Haas, Markus Walser und Joseph Bonnemain nach sich ziehen, kann hier nicht abschliessend eingeschätzt werden. Jedenfalls wurden im Erzbistum Vaduz nicht nur kirchenrechtliche Bestimmungen verletzt, sondern möglicherweise auch staatliches Recht.
GEGENDARSTELLUNG:
1. Die Behauptung, Markus Walser hätte das Dekanatsarchiv aus dem Landesarchiv entfernt, ist falsch. Richtig ist: Das Landesarchiv ist im Frühjahr 2023 an das Erzbistum Vaduz gelangt mit dem Antrag, das Erzbistum Vaduz möge die Akten des früheren Dekanatsarchivs in sein Archiv übernehmen. Dies geschah im Sommer 2023. Dabei habe ich die vom Landesarchiv beim Ausgang bereitgestellten Akten in das Archiv des Erzbistums Vaduz überbracht.
2. Die Aussage: „Der Schlüssel könnte darin liegen, dass Joseph Bonnemain wohl über all die Jahre Offizial des Erzbistums Vaduz war, also Vorsteher des Kirchengerichts.“ ist falsch. Zutreffend ist: Joseph Bonnemain war nie Offizial (Gerichtsvikar) des Erzbistums Vaduz.
Dr. Markus Walser (Offizial des Erzbistums Vaduz vom 24.01.2000 bis 20.09.2023)
Auszug aus:
SCHLUSSBERICHT ÜBER DIE AUFLÖSUNG DES DEKANATES LIECHTENSTEIN
an Erzbischof Wolfgang Haas, die Mitglieder und Gäste der ehemaligen Dekanatsversammlung, an die Fürstliche Regierung und an die Gemeindevorstehungen, von Pfarrer Franz Näscher als letztem Dekan, Vaduz, 15. Dezember 1999:
Dekanatsarchiv
„Archivalien des Priesterkapitels und des Dekanates wurden seit Dekan Bucher jeweils als Depot dem Liechtensteinischen Landesarchiv übergeben. Am 12. November 1997 wurden sie vorübergehend zurückgeholt, um von K.B. ein ausführliches Verzeichnis anlegen zu lassen. Diese Arbeit wurde mit der Bekanntgabe der Errichtung des Erzbistums Vaduz sofort abgebrochen.
L.B. und I.H. haben das Dekanatsarchiv der verschiedenen Stellen zusammengetragen, es geordnet und registriert, damit es als Depot dem Landesarchiv übergeben werden konnte. Am 17. August 1999 wurde darüber eine Vereinbarung abgeschlossen.“
Quelle: eLiechtensteinensia.li