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Konservierungsstoffe in Lebensmitteln können Krebsrisiko erhöhen

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Am deutlichsten besteht bei Natriumnitrit (E250) eine Verbindung zur Entstehung von Krebs. Enthalten ist dieser Konservierungsstoff in Fleisch- und Wurstwaren.

Natriumnitrit (E 250) ist ein Konservierungsstoff, der häufig in Wurstwaren wie Salami, Schinken oder Brühwurst verwendet wird. Es dient dazu, das Wachstum von Bakterien, insbesondere des gefährlichen Clostridium botulinum, zu hemmen und die charakteristische rote Farbe des Fleisches zu erhalten.

Warum wird Natriumnitrit verwendet?

Natriumnitrit hat eine doppelte Funktion: Es schützt die Wurst vor dem Verderb und sorgt für eine ansprechende Optik. Ohne diesen Zusatzstoff würde Fleisch schnell grau werden, was viele Verbraucher als unappetitlich empfinden.

Ist Natriumnitrit gesundheitsschädlich?

In geringen Mengen ist Natriumnitrit für den Menschen unbedenklich. Problematisch wird es, wenn der Stoff in hohen Konzentrationen aufgenommen wird. Natriumnitrit kann im Körper mit bestimmten Proteinen (Aminen) reagieren und sogenannte Nitrosamine bilden. Diese Verbindungen stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Einflussfaktoren:

  • Hitze: Beim Braten oder Grillen von gepökeltem Fleisch können sich vermehrt Nitrosamine bilden.
  • Lagerung: Unsachgemäße Lagerung kann ebenfalls die Bildung schädlicher Stoffe begünstigen.

Gesetzliche Regelungen

Die Verwendung von Natriumnitrit in Lebensmitteln ist in der EU streng reguliert. Die zulässige Höchstmenge in Fleisch- und Wurstwaren liegt je nach Produkt zwischen 50 und 150 Milligramm pro Kilogramm. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass die gesundheitlichen Risiken minimiert werden.

Welche Menge ist unbedenklich?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 0,07 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Für eine Person mit 70 Kilogramm Körpergewicht entspricht das einer maximalen Aufnahme von 4,9 Milligramm Natriumnitrit pro Tag. In der Regel ist der Gehalt in handelsüblicher Wurst so bemessen, dass diese Grenze bei normalem Verzehr nicht überschritten wird.

Tipps für den verantwortungsvollen Konsum

  1. Mäßigung: Wurstwaren in Maßen genießen und abwechslungsreich essen.
  2. Frische Produkte bevorzugen: Unverarbeitete oder frische Fleischprodukte enthalten kein Natriumnitrit.
  3. Pökelfleisch vorsichtig erhitzen: Vermeiden Sie starkes Anbraten oder Grillen von gepökeltem Fleisch.
  4. Etiketten lesen: Achten Sie auf die Zutatenliste und bevorzugen Sie Produkte mit geringem Zusatzstoffgehalt.

Fazit

Natriumnitrit ist ein wichtiger Zusatzstoff in der Wurstherstellung, der bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte als unbedenklich gilt. Dennoch ist ein bewusster Umgang wichtig, um potenzielle Risiken wie die Bildung von Nitrosaminen zu minimieren. Eine ausgewogene Ernährung mit möglichst wenig verarbeiteten Lebensmitteln bleibt der beste Weg, gesund zu bleiben.

Das Heilige Jahr 2025 der Katholischen Kirche ist vorüber.

Papst schloss Heilige Pforte am Petersdom:
Das Heilige Jahr 2025 der Katholischen Kirche ist vorüber. In einer feierlichen Zeremonie am Dreikönigstag schloss ein sichtlich bewegter Papst Leo XIV. am Dienstag die Heilige Pforte am Petersdom. Das rechte Bronzeportal der Papstbasilika wird nur zu „Jubeljahren“ geöffnet, die zumeist alle 25 Jahre stattfinden. Allerdings jähren sich 2033 Tod und Auferstehung von Jesus Christus zum 2.000. Mal. Der Papst könnte ein außerordentliches Festjahr ausrufen.Papst Leo XIV. schloss die Heiligen Pforte.
Nach den Worten „Diese Heilige Pforte schließt sich, aber die Pforte deiner Gnade schließt sich nicht“, kniete der Papst zunächst auf der Schwelle der Tür nieder. Dann schloss er mit beiden Händen die Doppelflügeltür, durch die im Laufe der vergangenen 54 Wochen mehr als 33,4 Millionen Menschen aus 185 Ländern gepilgert waren. Traditionsgemäß wird die Pforte in den kommenden Tagen auch wieder zugemauert.

Leos am 21. April verstorbener Vorgänger Franziskus hatte die Heilige Pforte am Heiligen Abend 2024 geöffnet und damit das Startsignal für das Heilige Jahr gegeben. An der Messe zum Hochfest Epiphanie (Erscheinung des Herrn) und der Schliessung der Heiligen Pforte am Dienstag nahm auch Italiens Staatspräsident Sergio Mattarella im Petersdom teil.

Mit über 36 Prozent stammten die meisten Rom-Besucher im Heiligen Jahr aus Italien, gefolgt von US-Amerikanern (12,6 Prozent), Spaniern (6,2 Prozent), Brasilianern (4,7 Prozent), Polen (3,7 Prozent) und Deutschen (3,2 Prozent). Die rund 230.000 Österreicher lagen mit 0,7 Prozent auf Platz 19. Knapp 63 Prozent aller Pilgerinnen und Pilger stammten aus Europa, gefolgt von 16,54 Prozent aus Nord- und 9,44 Prozent aus Südamerika. Aus dem Nahen Osten reisten die wenigsten Pilger nach Rom: Sie machten 0,46 Prozent aus.

Nicht erst in 25 Jahren, sondern bereits 2033 könnte das nächste grosse Jubiläumsjahr in Rom stattfinden. Dann jähren sich Tod und Auferstehung von Jesus Christus zum 2.000. Mal. Die Entscheidung, ob dies in Form eines ausserordentlichen Heiligen Jahres begangen werden soll, steht noch aus und muss vom Papst selbst getroffen werden. Der Pontifex kann aber von dem seit 1475 bestehenden regulären 25-Jahres-Rhythmus abweichen und sogenannte außerordentliche Heilige Jahre ausrufen.

  1. Das Heilige Jahr 2025 der Katholischen Kirche ist vorüber.

USA beschlagnahmen russischen Öltanker im Nordatlantik

Soll Teil der Schattenflotte sein

Das Schiff ist offenbar einer US-Teilblockade vor Venezuela entkommen und wurde danach wochenlang von der US-Armee verfolgt. In der Karibik wurde noch ein zweites Schiff abgefangen.

7. Januar 2026, 16:25 Uhr


Die USA haben Armeeangaben zufolge einen unter russischer Flagge fahrenden Öltanker im Nordatlantik „beschlagnahmt“ und einen weiteren Tanker in karibischen Gewässern festgesetzt. Der russische Tanker „Bella 1“, der zuvor wochenlang von der US-Armee verfolgt worden war, sei im Auftrag des Justizministeriums und des Innenministeriums „wegen des Verstoßes gegen US-Sanktionen“ unter US-Kontrolle gebracht worden, erklärte das US-Militärkommando für Europa am Mittwoch auf X mit.

Die „Bella 1“ sei zuvor einer Teilblockade rund um Venezuela entkommen, berichteten die US-Sender Fox News und CNN. US-Medien hatten zudem berichtet, dass Russland ein U-Boot in Richtung Atlantik geschickt habe, um den leeren Tanker zu eskortieren. US-Behörden zufolge gehört das Schiff mutmaßlich zur sogenannten Schattenflotte, die unter Verstoß gegen US-Sanktionen Öl für Länder wie Venezuela, Russland und den Iran transportiert. Am Mittwoch befand sich der Tanker laut der Website Marinetraffic in der Nähe der ausschließlichen Wirtschaftszone vor Island.

Öltanker „Bella 1“ seit 2024 unter US-Sanktionen

US-Heimatschutzministerin Kristi Noem bestätigte kurz nach 15 Uhr mitteleuropäischer Zeit den erfolgreichen Einsatz im Nordatlantik. „Der Motortanker Bella I versuchte seit Wochen, sich der Küstenwache zu entziehen und änderte, während er verfolgt wurde, sogar seine Flagge und lackierte einen neuen Namen auf den Rumpf, in einem verzweifelten und gescheiterten Versuch, sich der Justiz zu entziehen“, schrieb sie auf X.

Das Schiff steht seit 2024 wegen mutmaßlicher Verbindungen zum Iran und zur libanesischen Hisbollah-Miliz unter US-Sanktionen. Der Tanker wird seit dem 21. Dezember von der US-Küstenwache verfolgt. Seitdem fährt er unter russischer Flagge und hat seinen Namen in „Marinera“ geändert.

Unklar war zunächst, wohin die beschlagnahmte „Marinera“ nun gebracht werden soll. Insidern zufolge dürfte sie in britische Hoheitsgewässer einlaufen. Das britische Verteidigungsministerium lehnte eine Stellungnahme ab. Einem Zeitungsbericht zufolge war die britische Luftwaffe an der US-Operation zur Beschlagnahmung des Tankers beteiligt. Britische Luftwaffenstützpunkte würden als Basis für die an der Operation beteiligten US-Militärflugzeuge genutzt, berichtete die Zeitung „i“. Auch dazu lag zunächst keine Stellungnahme ⁠des britischen Verteidigungsministeriums vor.

„Die Blockade von sanktioniertem und illegalem venezolanischem Öl bleibt in VOLLER WIRKUNG – überall auf der Welt“, erklärte US-Verteidigungsminister Pete Hegseth dazu. Eine offizielle Stellungnahme aus Moskau lag zunächst nicht vor. Der russische Staatssender RT veröffentlichte jedoch ein Bild, das einen Hubschrauber im Schwebeflug nahe dem Schiff zeigt.

Weiteres Schiff in der Karibik beschlagnahmt

In karibischen Gewässern wurde Armeeangaben zufolge zudem der staatenlose Tanker „M/T Sophia“ beschlagnahmt. Das Schiff unterliege ebenfalls US-Sanktionen, gehöre zur Schattenflotte und habe „illegale Aktivitäten“ in der Region vorgenommen, erklärte das für die Region zuständige US-Militärkommando Southern Command auf X.

Die USA hatten Ende Dezember, vor der Gefangennahme des venezolanischen Staatschef Nicolás Maduro, eine Blockade gegen sanktionierte Öltanker verhängt, die Venezuela ansteuern oder verlassen. Zudem beschlagnahmten die USA im Dezember binnen zwei Wochen zwei Öltanker.

Das duale System – Konflikt und Unordnung.

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Am 7. Dezember 2023 brachte Monika Zimmerli in der Synode eine Motion zum Privatleben von Seelsorgenden ein. Gemäss der derzeit noch gültigen Anstellungsregelung der katholischen Kirche im Kanton Zürich führt der Verlust der Missio bei Seelsorgern automatisch zu einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Varandas hält dagegen und betont, dass das Ziel der Motion sowie der geplanten Änderungen in der Anstellungsordnung darin bestehe, die Mitarbeitenden zu schützen. Durch die Anpassungen soll verhindert werden, dass ein Verlust der Missio zwangsläufig den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet. Es gab hierbei durchaus Bedenken, dass ein solcher Entzug mit der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen verknüpft sein könnte. Auch die Schweizer Bischöfe nahmen kürzlich Stellung zum Beziehungsleben der Seelsorgenden. Ihrer Ansicht nach sei dieses nicht lediglich Privatsache. Für sie ist die Glaubwürdigkeit der Kirche eng mit jener der Seelsorger verbunden. Diese werde wiederum durch einen Lebensstil geprägt, der im Einklang mit dem Evangelium steht und sowohl die Gestaltung von Beziehungen als auch den Umgang mit Sexualität einschliesse.

Werden katholische Kirchenräume ihrem Zweck entfremdet?

Am 2. Dezember 2024 jährt sich die Veröffentlichung der Instruktion zur Umnutzung katholischer Kirchen. Seitdem wird an ihrer Umsetzung gearbeitet. Im Vergleich zum Vorjahr werden jedoch immer weniger katholische Angebote selbst zu zentralen Anlässen wie Weihnachten geplant. Dies erweckt den Eindruck einer gezielten Aushöhlung der Grundlagen des katholischen Glaubens in der Schweiz. Die Verantwortung dafür wird feigen Bischöfen und der Einstellung von Laienkräften an Stelle von Priestern zugeschrieben – ein Schritt, der laut Kritikern zur schleichenden Selbstaufgabe des Katholizismus führt. Die Schweizer Bischöfe haben umstrittene Leitlinien erlassen, die die erweiterte Nutzung römisch-katholischer Kirchen, Kapellen und kirchlicher Zentren legitimieren sollen. Diese Öffnung, die nicht selten im Widerspruch zu kirchlichen Zwecken gesehen wird, wird von vielen als Ausdruck eines systematischen Niedergangs wahrgenommen. Die Bischöfe rechtfertigen ihren Ansatz mit den tiefgreifenden Veränderungen, denen Kirche und Gesellschaft ausgesetzt sind. Sie betonen, dass die Wahrnehmung von Kirche – sowohl innerhalb als auch außerhalb – in starkem Maße beeinflusst wird. Schon immer, so argumentieren sie, hätten Kirchenbauten das Selbstverständnis der Kirche widergespiegelt. Die aktuellen Herausforderungen stellten jedoch dringende Fragen nach dem Sinn und Zweck der aufwändigen Instandhaltung kirchlicher Immobilien und Infrastruktur. Diese rationale, vornehmlich von wirtschaftlichen Überlegungen geprägte Argumentation stößt auf Kritik. Sie vernachlässige, so die Einwände, die kulturellen und spirituellen Werte sowie die tiefe Glaubensbeziehung, die in diesen Räumen Ausdruck gefunden haben. Bereits 2020 veröffentlichten die Bischöfe ein Dekret, das es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubte, andere religiöse Gruppierungen oder konfessionsunabhängige Akteure wie die Priesterbruderschaft Pius X. oder sogenannte Freie Theologen in römisch-katholischen Gebäuden zuzulassen. Die seitdem gemachten Erfahrungen hätten die Fragen rund um solche Kooperationen weiter kompliziert. Der Kunsthistoriker Prof. Dr. Johannes Stückelberger, selbst reformierten Glaubens und bis 2023 Dozent für Religions- und Kirchenästhetik an der Universität Bern, hat dazu eine Praxishilfe zur erweiterten Nutzung kirchlicher Gebäude erstellt. Dies ist von einigen als bedenklich aufgefasst worden, da ein Protestant – so die Kritiker – kaum Verständnis für den Erhalt katholischer Traditionen aufbringen könne. Dennoch haben seine Überlegungen Eingang in die Diskussionen gefunden. Auf kirchlicher, akademischer und politischer Ebene, etwa im Europarat oder auf Bischofskonferenzen, herrscht grundsätzlich Konsens darüber, religiöse Bauten mit Respekt zu erhalten. Gleichzeitig rücken jedoch immer häufiger Fragen nach alternativen Nutzungen oder einer Lastenteilung bei der finanziellen Bewirtschaftung in den Fokus. Mit ihren Leitlinien betonen die Bischöfe offiziell das Ziel, pragmatische Hilfestellungen für den Umgang mit überdimensionierten Kirchenräumen zu bieten. Kritiker werfen ihnen hingegen vor, einen indirekten Plan zur Selbstzerstörung der katholischen Identität veröffentlicht zu haben. Der Begriff erweiterte Nutzung wird in diesem Zusammenhang oft gleichgesetzt mit der Zerstörung katholischer Traditionen. Das Dokument ruft dazu auf, sämtliche Optionen zu prüfen – von interner Umgestaltung über Fremdnutzung bis hin zu Vermietung oder gar Verkauf kirchlicher Gebäude. Für viele zeigt dieses Papier vor allem eines: eine mangelnde Identifikation der Verantwortlichen mit den kulturellen und spirituellen Wurzeln der katholischen Kirche. Dieses Vorgehen wird daher nicht als Modernisierungsbemühung interpretiert, sondern als weiterer Schritt auf dem Weg zur Aufgabe jahrhundertealter Traditionen und Werte.

Sie ersetzen Kinder durch Tiere.

Im kinderlosen Italien füllen Familien ihre Einsamkeit mit Haustieren

(stock.adobe.com)

In vielen Familien werden die Kinder auch dieses Jahr wieder nicht am Weihnachtstisch sitzen. Haustiere nehmen ihren Platz ein. Laut dem italienischen Statistikamt (ONS) ist der Anteil kinderloser Paare unter 65 Jahren, die Haustiere besitzen, seit 2006 um 10 Prozentpunkte gestiegen – von 38 % auf 47,9 %. Haustiere sind die einzige Bevölkerungsgruppe, deren Anzahl in Italien in den letzten zehn Jahren zugenommen hat.

Im kinderlosen Italien füllen Familien ihre Einsamkeit mit Haustieren. Ein vom italienischen Statistikamt ISTAT veröffentlichter Bericht, der von der Tageszeitung Avvenire zitiert wird, bestätigt diesen Trend. Zehn Millionen Haushalte besitzen mindestens ein Haustier, das entspricht 37,7 % aller Haushalte. Im Durchschnitt hält jede Familie 1,3 Hunde und 1,8 Katzen. Auch die Ausgaben der Italiener für ihre Vierbeiner steigen stetig und belaufen sich auf 7 Milliarden Euro jährlich.

Laut Avvenire sind die Folgen dieser Veränderungen mit bloßem Auge sichtbar. Kinderwagen, in denen statt eines Babys ein Hund oder eine Katze transportiert wird, sind auf den Straßen immer häufiger zu sehen.

Der Markt passt sich neuen Trends an. Immer mehr Hunde- und Katzentagesstätten mit Abhol- und Bringservice eröffnen, hochmoderne Veterinärlabore entstehen, und in Supermärkten nehmen Tierfutterabteilungen immer mehr Platz ein, oft auf Kosten von Babynahrung. Besonders in Großstädten werden Hundesitter immer beliebter, während Kindermädchen immer seltener werden, berichtet die italienische Tageszeitung.

Verein gründen in der Schweiz: Voraussetzungen und Ablauf

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Die Gründung eines Vereins in der Schweiz ist allgemein unkompliziert und erfreut sich großer Beliebtheit. Mit über 100.000 bestehenden Vereinen zeigt sich, dass die Schweizer eine Vorliebe für organisierte Gemeinschaften haben. Doch auch wenn die Gründung leicht ist, sind rechtliche und steuerliche Vorschriften zu beachten. Vereine unterliegen einer Steuerpflicht und können je nach Grösse revisionspflichtig sein. Zudem verlangen gewisse Umstände eine Eintragung ins Handelsregister sowie eine doppelte Buchführung. Was bei der Vereinsgründung wichtig ist und wie Sie Fallstricke vermeiden, erfahren Sie im Folgenden. **Was macht einen Verein in der Schweiz aus?

** Laut Art. 60 ff. ZGB (Zivilgesetzbuch) ist ein Verein eine eigenständige Personenvereinigung mit einer festgelegten Rechtspersönlichkeit. Sein Zweck kann politisch, religiös, wissenschaftlich, künstlerisch, wohltätig oder gesellig sein, darf jedoch nicht primär wirtschaftlicher Natur sein. Die genauen Ziele des Vereins müssen in den Statuten verankert werden, ebenso wie Angaben zum Vereinsvermögen.

**In sechs Schritten zur Vereinsgründung**

**1. Die passende Rechtsform prüfen** Ein Verein eignet sich ideal für Projekte, die einen nicht wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgen. Es ist möglich, ein Gewerbe nach kaufmännischer Art zu betreiben (z. B. ein Vereinslokal), jedoch nur, wenn dies als Nebentätigkeit den eigentlichen Vereinszweck unterstützt und nicht das Hauptziel darstellt. Falls Ihre Tätigkeit überwiegend auf Gewinn ausgerichtet ist, könnte eine andere Rechtsform wie eine Stiftung oder eine Kapitalgesellschaft geeigneter sein. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich und steuerlich beraten.

**2. Mitglieder und Amtsträger finden** Zur Gründung eines Vereins braucht es in der Schweiz mindestens zwei Personen, wobei eine davon aus der Schweiz stammen muss. Um langfristig erfolgreich zu sein, sind engagierte Mitglieder essenziell, von denen einige Verantwortung in Form von Ämtern übernehmen sollten. In der Vorbereitungsphase – bekannt als Vorverein – werden Ziele definiert und erste Statuten erstellt. Sobald das Grundgerüst steht, können weitere organisatorische Fragen angegangen werden, etwa die Finanzierung, Öffentlichkeitsarbeit oder Spendensammlungen. Auch der Vereinsname muss sorgfältig gewählt werden – er sollte den Zweck widerspiegeln und einzigartig sein. Eine Recherche im Handelsregister oder im Internet hilft, Namenskonflikte zu vermeiden.

**3. Statuten erstellen** Statuten sind verpflichtend und gelten als Fundament jeden Vereins. Sie dienen als Orientierung für Mitglieder und den Vorstand und müssen sowohl individuell auf den Vereinszweck abgestimmt als auch gesetzeskonform sein. **Pflichtbestandteile der Statuten:** – Bestätigung des Gründungswillens – Vereinszweck – Name und Sitz des Vereins – Vereinsorgane (z. B. Versammlung, Vorstand, gegebenenfalls Revisionsstelle) – Finanzierung **Empfohlene Ergänzungen:** – Organisation unter Angabe von Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands und der Versammlung – Mitgliedschaftsregelungen (Aufnahme, Beiträge, Kündigung) – Haftungsbegrenzung ausschließlich auf Vereinsvermögen Nach Fertigstellung müssen die Statuten datiert und von mindestens einem Vorstandsmitglied handschriftlich unterzeichnet werden.

**4. Ist ein Handelsregistereintrag erforderlich? Einige Vereine in der Schweiz sind im Handelsregister eingetragen, andere nicht. Ob ein Verein eingetragen werden muss, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, die wiederum Einfluss auf die Vereinsführung haben. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Vereine, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Dennoch gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Eintragung notwendig ist. Dies betrifft Vereine, die: – ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, das den Vereinszweck fördert (z. B. ein Vereinslokal), oder – nach Artikel 69b ZGB revisionspflichtig sind, was zutrifft, wenn der Verein eine bestimmte Größe überschreitet. Erfüllt der Verein in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kriterien, wird er revisions- und eintragungspflichtig: – Bilanzsumme über 10 Mio. CHF – Umsatzerlöse über 20 Mio. CHF – Durchschnittlich 50 Vollzeitstellen pro Jahr Eintragspflichtige Vereine unterliegen den Bestimmungen der ordentlichen Buchführung gemäß Art. 957 OR und fallen in den Anwendungsbereich der Konkursbetreibung nach Art. 39 SchKG. Vereine ohne gesetzliche Eintragungspflicht können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Diese Vereine sind nur dazu verpflichtet, ihre Einnahmen, Ausgaben und ihr Vermögen auf einfache Weise zu dokumentieren. Für mehrwertsteuerpflichtige Vereine, die sich freiwillig registrieren lassen, wird jedoch empfohlen, auf doppelte Buchführung umzustellen. Der Sitz des Vereins ist immer auch dessen Eintragungsort im Handelsregister.

**5. Einberufung der Gründungsversammlung** Ein zentraler Schritt bei der Vereinsgründung ist die Durchführung einer konstituierenden Gründungsversammlung. Diese sollte rechtzeitig einberufen werden und setzt voraus, dass alle vorbereitenden Schritte zur Gründung abgeschlossen sind. Vor allem sind bereits schriftliche Statuten erforderlich, da diese während der Gründungsversammlung genehmigt werden müssen. In der Versammlung werden anschließend die in den Statuten vorgesehenen Vereinsorgane gewählt. Direkt im Anschluss sollten auch weitere Ämter wie etwa das des Präsidenten oder Kassiers vergeben werden. Das Protokoll über die Gründungsversammlung ist verpflichtend und hat diese wesentlichen Punkte zu enthalten: – Benennung des Vorsitzenden und des Protokollführers der Gründungsversammlung – Auflistung der namentlichen Gründungsmitglieder (alternativ: eine beigelegte Präsenzliste) – Beschluss über die Vereinsgründung nach Artikel 60 ff. ZGB sowie Festlegung von Vereinszweck und -name – Genehmigung der Statuten – Wahl des Vereinsvorstands und einer Revisionsstelle, deren Wahlannahme ebenfalls zu dokumentieren ist Das Protokoll ist für die rechtmäßige Gründung unerlässlich und muss von Vorsitzendem sowie Protokollführer handschriftlich unterzeichnet werden. Praktischer Hinweis: Um eine regelkonforme Gründung sicherzustellen, sollten Sie sich im Vorfeld umfassend über Themen wie Einladung, Protokollführung und Beschlussfassung informieren. Dazu stehen beispielsweise amtsbezogene Formulare und Vorprüfungsdienste zur Verfügung, wie sie das Handelsregister Zürich anbietet. Für weiterführende Informationen zur Vereinsverwaltung können Sie die entsprechende Webseite des Kantons Zürich konsultieren.

**6. Organisation des Vereinsvorstands

Nach der Wahl des Vorstands im Rahmen der konstituierenden Gründungsversammlung erfolgt dessen organisatorische Strukturierung. Dabei werden Verantwortlichkeiten wie die Position des Präsidenten, Vizepräsidenten und Aktuars festgelegt. Zudem sind jetzt die Unterschriftsberechtigungen zu definieren – sei es durch Einzelunterschriftsberechtigung oder Kollektivunterschrift (gemeinsame Zeichnungspflicht durch mehrere Personen). Alle Beschlüsse der Vorstandssitzung müssen ordnungsgemäß protokolliert und von den beteiligten Vorstandsmitgliedern sowie dem Protokollführer handschriftlich unterzeichnet werden. Welche Kosten entstehen bei einer Vereinsgründung? Die Gründung eines Vereins in der Schweiz ist grundsätzlich mit keinen direkten Kosten verbunden. Eine Ausnahme bildet der gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Eintrag ins Handelsregister, der etwa 400 CHF an Gebühren verursacht. Zusätzlich ist jedes Jahr eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Falls hierfür ein Steuerberater hinzugezogen wird, entstehen dafür in der Regel Extrakosten. Ebenso können für die Führung eines Vereinskontos Bankgebühren anfallen.

Muss ein Verein Steuern bezahlen?

In der Regel ist auch ein Verein steuerpflichtig, jedoch gibt es in der Schweiz kantonal unterschiedliche Freibeträge für Gewinne und Vermögen. Diese sind oft so hoch angesetzt, dass die meisten Vereine von einer Steuerpflicht nicht betroffen sind. Darüber hinaus können Vereine, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen, auf Antrag von der Steuer befreit werden. Vereine, deren Umsatz 100’000 CHF übersteigt, sind mehrwertsteuerpflichtig. Bei ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen sowie steuerlich gemeinnützigen Vereinen gilt eine höhere Schwelle von 150’000 CHF. Eine Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht möglich. Wenn ein Verein ausschließlich ideellen Zwecken dient, sind Gewinne bis zu einer Höhe von 20’000 CHF steuerfrei. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Eintrittspreise unterliegen nicht der Besteuerung. Jedoch müssen Zuzahlungen für Trainingslager, Bekleidung oder Musikinstrumente sowie Werbe-, Sponsoring- und Veranstaltungseinnahmen versteuert werden. Ein Rat: Möchte ein Verein steuerbefreit werden oder Beratung in Anspruch nehmen, sollte ein Antrag an das kantonale Steueramt gestellt werden. Hierbei ist es notwendig, die steuerbefreienden Gründe nachzuweisen, beispielsweise durch die Bestätigung, dass der Vereinszweck in den Statuten festgelegt wurde und entsprechend umgesetzt wird. Das Steueramt prüft die Steuerbefreiung nicht automatisch – die Initiative liegt beim Verein.

Braucht ein Verein eine Versicherung?

Vereine entstehen oft aus dem Wunsch heraus, Menschen mit gemeinsamen Interessen zusammenzubringen und gemeinsam Freude zu erleben. Doch auch hier sollte die Absicherung im Notfall nicht außer Acht gelassen werden. Wichtige Versicherungen für Vereine sind: – **Haftpflichtversicherung:** Relevant insbesondere für Veranstaltungen. – **Sachversicherung:** Sinnvoll bei einem Vereinsheim oder dem Betrieb eines Gewerbes. – **Motorfahrzeugversicherung:** Falls der Verein eigene Fahrzeuge besitzt. – **Rechtsschutzversicherung:** Schützt den Verein beispielsweise vor Schadenersatzforderungen seiner Mitglieder. Worauf sollte man beim Vereinskonto achten? Der Verein sollte ein separates Vereinskonto führen. Es ist nicht zulässig, die Vereinskasse über das Privatkonto eines Vorstandsmitglieds zu verwalten. Am besten wird ein einfaches Geschäftskonto eröffnet. Achten Sie hierbei auf Gebühren und mögliche Zusatzleistungen. Zu prüfen wäre zum Beispiel: – Kann Online-Banking genutzt werden? – Sind Bank- oder Kreditkarten im Kontomodell enthalten oder hinzubuchbar? – Sind Kontoauszüge jederzeit abrufbar und druckbar? – Können mehrere Personen als Zeichnungsberechtigte eingetragen werden? – Werden kostenfreie Einzahlungsbelege zur Verfügung gestellt? Einige Banken locken Vereine mit speziellen Angeboten wie Gutschriften für Vereinsdrucksachen oder Sponsoringleistungen. Solche Offerten sind attraktiv, sollten aber genau hinsichtlich der Bedingungen geprüft werden. Auflösung des Vereins Die Auflösung eines Vereins ist meist weniger kompliziert als dessen Gründung – es reicht der Beschluss der Vereinsversammlung. Allerdings können Behörden auch eine zwangsweise Auflösung anordnen, wie beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit oder wenn der Vorstand nicht gemäß den Statuten besetzt werden kann (Art. 77 ZGB). Mit der Auflösung sind der Verkauf des Vereinsinventars und die Begleichung aller Schulden verbunden. Falls zwei Vereine fusionieren, kann das Vereinsvermögen auf den neuen Verein übertragen werden. Fazit: Die Gründung eines Vereins ist unkompliziert, erfordert jedoch rechtliche und organisatorische Weitsicht Eine Vereinsgründung mag einfach sein, doch birgt sie zahlreiche gesetzliche Verantwortlichkeiten. Mit dem Eintrag ins Handelsregister wird der Verein zu einer juristischen Person und kann somit vor Gericht klagen oder verklagt werden. Auch ohne einen solchen Eintrag bleibt die Pflicht zur jährlichen Steuererklärung bestehen. Zudem müssen Vereinslokale verwaltet und entsprechende Versicherungen berücksichtigt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab umfassend über die Rechte und Pflichten eines Vereins zu informieren und sicherzustellen, dass engagierte Mitglieder bereitstehen, um den Verein erfolgreich zu führen.

Spanien: Seligsprechung von 124 Kriegsmärtyrern

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(Foto: pixabay.com)

Das Bistum Jaén in Andalusien bereitet sich in besonderen Tagen auf die Seligsprechung von 124 Märtyrern des Spanischen Bürgerkriegs vor – Menschen, die während der Verfolgung von 1936/37 ihr Leben gaben, um Christus treu zu bleiben. Die Zeremonie findet am Samstag, dem 13. Dezember, um 11:00 Uhr in der Kathedrale statt und wird von Kardinal Marcello Semeraro, Präfekt des Dikasteriums für Selig- und Heiligsprechungsprozesse, geleitet.

Bischof Sebastián Chico Martínez, der zuständige Bischof, betont, dass die 124 Märtyrer Teil einer „unzähligen Schar von Zeugen“ sind, die die Kirche über die Jahrhunderte hinweg mit ihrer Treue getragen haben. Er erinnert daran, dass viele von ihnen starben, indem sie denen vergaben, die ihnen das Leben genommen hatten, und damit eine Hoffnung bezeugten, die allein auf Christus gründet. Er beschreibt diese Seligsprechung als ein Zeichen der Vorsehung im Heiligen Jahr der Hoffnung. Er weist darauf hin, dass das Zeugnis dieser Märtyrer ein Aufruf zur Erneuerung des Glaubens in Zeiten ist, die weiterhin standhafte, entschlossene und vergebende Christen erfordern.

Unter denen, die am 13. Dezember zur Herrlichkeit der Altäre erhoben werden, befinden sich die Dienerin Gottes Manuela Izquierdo Izquierdo, Diözesanpriesterin, und 58 Gefährtinnen aus der Diözese Jaén (Spanien), die zwischen 1936 und 1938 ermordet wurden, sowie Antonio Montañés Chiquero, Diözesanpriester, und 64 Gefährtinnen aus der Diözese Jaén (Spanien), die zwischen 1936 und 1937 aus Glaubenshass in verschiedenen Teilen Spaniens während des Bürgerkriegs ermordet wurden, der ab August 1936 auch die Region Andalusien erfasste.

Während des erwähnten Bürgerkriegs schufen republikanische Milizionäre ein Klima der Verfolgung gegen alle Katholiken, ob Priester, Ordensleute oder Laien. Die Täter des Martyriums waren Revolutionäre, die, getrieben von antireligiösen und antichristlichen Gefühlen, zahlreiche Priester, Ordensleute und Laien ermordeten, Kirchen und Gebetsstätten schändeten und plünderten sowie sakrale Gegenstände beschädigten. Ihr Hass auf den Glauben äußerte sich in Gewalt gegen die Kirche, ihre Geistlichen und viele Gläubige. Der bedeutendste Märtyrer von Jaén, Pater Manuel Izquierdo Izquierdo, litt besonders unter Misshandlungen und Folter durch seine Verfolger, ebenso wie Pater Manuel Valdivia Chica, dem vor seinem Tod die Hände abgehackt wurden. Die Märtyrer hielten an ihrer Treue zu Christus fest, selbst bis hin zur Aufopferung ihres Lebens; sie vergaben ihren Peinigern und beteten für sie.

LGBT-Trojanisches Pferd

Elon Musk ruft zum Netflix-Boykott auf

Der Besitzer der X-Plattform ruft seine Anhänger seit mehreren Tagen zum Boykott von Netflix auf, da dieses – wie Elon Musk betont – die LGBT-Ideologie verfolge und daher gefährlich für unsere Kinder sei.

Immer häufiger tauchen in Filmen für ein junges Publikum Charaktere auf, die sexuelle Abweichungen und geschlechtsspezifische psychische Störungen darstellen. Elon Musk reagierte darauf mit der Aussage im letzten Jahr, er habe seinen Sohn verloren, weil dieser „vom Woke-Virus getötet“ worden sei. Sein Sohn sei von der Gender-Lobby manipuliert worden und habe deshalb verkündet, er habe sein Geschlecht geändert.

Variety fasste Musks Aktivitäten der letzten Tage zusammen. Er veröffentlichte oder teilte mindestens 26 Mal Material, das die unmoralischen Praktiken von Netflix und deren schädliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche aufdeckte.

Er gab außerdem zu, sein Netflix-Abo gekündigt zu haben und rief seine Follower dazu auf, es ihm gleichzutun. „Kündigt Netflix – euren Kindern zuliebe!“, mahnte der Milliardär und teilte ein Meme mit einem Trojanischen Pferd, dem Netflix-Logo und der Bildunterschrift: „Transgender-Woke-Agenda“.

Er erklärte, dass Charaktere und Handlungsstränge, die homosexuelle und Gender-Ideologie in Serien für junge Zuschauer propagieren, wahrscheinlich nicht aufgrund des Willens der Schöpfer selbst dort auftauchen, sondern aufgrund der Anstiftung durch eine Plattform, deren Ziel es ist, Kinder und Jugendliche zu demoralisieren, die sich gegen solche Angriffe auf ihre Sensibilität nicht wehren können.

Diese Sendung für Kinder ab 7 Jahren propagiert Transgenderismus. Das ist nicht in Ordnung “, schrieb er und teilte einen Ausschnitt aus der Serie  „Dead Spot: Paranormal Park “, in dem eine Figur eine andere als „transgender“ bezeichnet.

Musk retweetete außerdem einen Beitrag über ein Ranking, in dem die Netflix-Plattform anlässlich des sogenannten „Trans Day of Visibility“ damit prahlte, dass ihr Abonnement mindestens 16 Produktionen enthalte, die eine gefährliche Ideologie propagierten, die für unzählige Tragödien und Verletzungen unter Kindern verantwortlich sei.

Schaut Ihr Kind Netflix?

Vorsicht! Die Plattform überflutet Kinder mit LGBT-Inhalten.

Bis zu 41 % der als „für Kinder“ gekennzeichneten Netflix-Inhalte enthalten tatsächlich schädliche LGBT-Propaganda, die Homosexualität oder Geschlechtsidentitätsstörungen propagiert. Die Macher solcher Programme machen keinen Hehl daraus, dass dies ein Instrument zur kulturellen Transformation ist.

Ein aktueller Bericht von Concerned Women for America (CWA) zeigt, dass 41 % der Netflix-Inhalte für Kinder unter sieben Jahren gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transgender-Themen positiv darstellen. Die Analyse konzentriert sich dabei auf LGBT-Personen, Nebenfiguren und Handlungsstränge, die diese Themen behandeln. Der Bericht stellt fest, dass die Flut solcher Inhalte, der Kinder ausgesetzt sind, seit 2021 zugenommen hat.

Die Autoren stellten fest, dass die meisten dieser Inhalte Charaktere beinhalten, die sich eindeutig als homosexuell oder nicht-binär identifizieren. Sie betonten außerdem, dass die Einbindung solcher Themen in Kinderproduktionen oft beabsichtigt ist und Teil einer Strategie zur Förderung von LGBT-Inhalten darstellt. Dies wurde auch von den Urhebern selbst, darunter Latoya Raveneau von Disney Television Animation, bestätigt.

Beispiele für solches gefährliches Material, das angeblich für Kinder bestimmt ist, sind: „Baby-Sitters Club“, „She-Ra und die Prinzessinnen der Macht“, „Die Mitchells gegen die Maschinen“, „Kipo und das Zeitalter der Wundermonster“, „Nimona“, „CoComelon Lane“, „Anne with an E“ und „Ridley Jones“. Letztere Serie richtet sich an Vorschulkinder und beinhaltet „zwei Väter“ und eine angeblich „nicht-binäre“ Figur.