In einem aufsehenerregenden Fall im Wallis hat das Bezirksgericht Sitten kürzlich ein Urteil gefällt, das die Grenzen der Meinungsfreiheit beleuchtet. Im Mittelpunkt stand ein Kreuzworträtsel der Tageszeitung „Le Nouvelliste“, das die Schweizerische Volkspartei (SVP) in einem unvorteilhaften Licht darstellte.
Am 18. November 2023 veröffentlichte „Le Nouvelliste“ ein Kreuzworträtsel, das die SVP als „rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, frauenfeindliche, umweltfeindliche, armutsfeindliche, nationalistische Schweizer Partei“ definierte. Diese Beschreibung führte zu einer Antwort im Rätsel, die die Abkürzung der Partei in französischer Sprache, „UDC“, erforderte. Dies veranlasste die SVP Unterwallis, rechtliche Schritte gegen den Autor und den Kurator des Rätsels einzuleiten, mit dem Vorwurf der Verleumdung und Ehrverletzung.
Vor Gericht verteidigten sich die Angeklagten mit der Begründung, die Definitionen basierten auf fundierter Recherche und seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht entschied zugunsten der Angeklagten und wies alle Vorwürfe ab. Es stellte klar, dass die geäußerten Meinungen im Rahmen der freien Meinungsäußerung zulässig seien und keine strafrechtliche Relevanz hätten.
Die SVP Unterwallis zeigte sich enttäuscht über das Urteil, nahm es aber zur Kenntnis. Sie erklärte, dass sie die finanziellen Ressourcen lieber in politische Kampagnen investieren wolle, anstatt in langwierige Gerichtsverfahren. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Meinungsfreiheit und wirft Fragen über die Grenzen der politischen Satire in der Schweiz auf.

