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Johannes Paul II. vor zehn Jahren heiliggesprochen

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Sowohl Johannes XXIII. als auch Johannes Paul II. sind vor zehn Jahren heiliggesprochen worden. Im Jahr 2014 sprach Papst Franziskus zwei seiner Vorgänger heilig. Mit beiden verbindet ihn die besondere Bedeutung, die sie der Barmherzigkeit Gottes zuschrieben.
Dass Päpste selig- oder heiligsprechen, ist in der Geschichte der katholischen Kirche immer wieder vorgekommen, hat sich in letzter Zeit aber auffällig gehäuft. Im Jubiläumsjahr 2000 hat Johannes Paul II. (1978-2005), der mehr Selig- und Heiligsprechungen vorgenommen hat als alle seine Vorgänger auf der cathedra Petri, Pius IX. (1848-1876) und Johannes XXIII. (1958-1963) seliggesprochen. Man konnte darin ein theologiepolitisches Signal erblicken, das die Weite des katholischen Traditionsbegriffs unterstreichen sollte. Sowohl der modernitätsskeptische Pius IX., der das Erste Vatikanische Konzil einberief und im Syllabus errorum die Irrungen der modernen Welt geißelte, als auch der betagte Roncalli-Papst, der überraschend das Zweite Vatikanische Konzil einberief und seiner Kirche eine Therapie des Aggiornamento verordnete, sollten gewürdigt werden. Die Lektion an die Adresse der Traditionalisten, aber auch der Reform-Avantgardisten war, dass im Elefantengedächtnis der Kirche jeweils auch das Gegenläufige seinen Platz hat. Man muss das nicht gleich als Strategie einer complexio oppositorom (Carl Schmitt), also einer „Verbindung der Gegensätze“ einstufen, darf es aber als Fingerzeig sehen, dass unter dem Dach der katholischen Kirche unterschiedliche Auffassungen Platz haben. Im Sinne des „et – et“ können die Hüter der Tradition und die Pioniere der Erneuerung so lange koexistieren, als sie sich nicht anmaßen, für das Ganze zu stehen.

Santo subito
Im September 2011 hat dann Benedikt XVI. (2005-2013) mit Rückendeckung der santo subito-Rufe auf dem Petersplatz, aber unter Umgehung der üblichen Fristen seinen polnischen Vorgänger in Rekordzeit seliggesprochen – und vor zehn Jahren, am 27. April 2014, hat Papst Franziskus in einem spektakulären Großereignis auf dem Petersplatz gleich zwei Päpste – Johannes XXIII. und Johannes Paul II. (1978-2005) – zur Ehre der Altäre erhoben.

Die Kirche hat als Communio Sanctorum eine eschatologische Tiefendimension, sie glaubt an ein Leben der Toten und erschöpft sich nicht darin, eine soziologisch beschreibbare Größe zu sein.
Dem religiös unmusikalischen Zeitgenossen – und nicht nur ihm – dürfte sich die Häufung dieser Selig- und Heiligsprechungen von Päpsten durch Päpste allerdings nur schwer erschließen. Zunächst darf man daran erinnern, dass sich die katholische Kirche als Gemeinschaft der Heiligen versteht, zu der, wie es in der Sprache des Konzils heißt, neben der „irdisch pilgernden“ auch „die himmlische Kirche“ gehört. Die Kirche hat als Communio Sanctorum eine eschatologische Tiefendimension, sie glaubt an ein Leben der Toten und erschöpft sich nicht darin, eine soziologisch beschreibbare Größe zu sein. In der Liturgie feiert sie das Zusammenspiel von himmlischer und irdischer Kirche. Konkret werden zur „himmlischen Kirche“ die Märtyrer und Heiligen gezählt, in deren Leben und Sterben das Evangelium auf einmalige Weise Gestalt angenommen hat.

Schon in der frühen Kirche wurden herausragende Zeugen des Glaubens verehrt und als „Freunde Gottes“ (Origenes) und Fürsprecher angerufen. Anders als von durchschnittlichen Gläubigen, die mutmaßlich noch einen therapeutischen Prozess der Läuterung durchlaufen müssen, bevor sie die ewige Seligkeit erlangen, glaubt die katholische Kirche von kanonisierten Heiligen sagen zu können, dass sie schon jetzt bei Gott leben. Sie geht davon aus, dass ihr Urteil über die Heiligen mit dem Urteil Gottes zusammenfällt. Wer darin eine kühne Vorwegnahme des Jüngsten Gerichtes sieht, wird sich damit trösten können, dass den Heiligsprechungen keine entsprechenden Verdammungen gegenüberstehen. Im Blick auf die Hölle übt die Kirche, die für die Dauer der irdischen Pilgerschaft sehr wohl Exkommunikationen ausgesprochen hat, eschatologische Urteilsenthaltung: kein Mensch ist bisher amtlich verdammt worden!

Selbstverständlich gibt es in der Kirche aber auch Heilige, die nicht offiziell als solche verehrt werden. Schon Paulus bezeichnete alle Christen mit dem Ehrentitel der Heiligen – und in der Alten Kirche wurde vor der Kommunion gerufen: Sancta sanctis – die heiligen Gaben allein den Heiligen! Allerdings ist klar, dass es in der Kirche neben dem Glanz der Heiligkeit auch die dunkle, zum Himmel schreiende Wirklichkeit der Sünde gibt. Daher geht einer jeden Selig- oder Heiligsprechung ein akribisches und oft langjähriges Prüfverfahren voraus, das unter Papst Johannes Paul II. noch einmal neu geordnet wurde. Die Untersuchungen werden in der Diözese eingeleitet, wo der Kandidat oder die Kandidatin verstorben ist; ein Postulator sammelt alle relevanten Daten vor Ort und leitet nach Abschluss der Arbeiten die Akte nach Rom. Dort wird der Prozess durch das Dikasterium für die Heiligsprechung fortgesetzt und mündet im besten Fall ein in die Entscheidung des Papstes, den Namen des Kandidaten oder der Kandidatin in das Verzeichnis der Heiligen – den Kanon – aufzunehmen.

Die „Heilmittel der Barmherzigkeit“
Große Aufmerksamkeit hat vor zehn Jahren die öffentliche Zeremonie auf dem Petersplatz gefunden, in der Papst Franziskus zwei prominente Vorgänger kanonisiert hat. Über die Würdigung der persönlichen Vollkommenheit hinaus sind Heiligsprechungen immer auch ein Instrument kirchlicher Gedächtnispolitik. Gerade dann, wenn Päpste heiliggesprochen werden, geht es neben der Person auch um das theologische Programm des jeweiligen Pontifikats. So drängt sich die Frage auf, warum Franziskus nicht etwa Pius XII., dessen Seligsprechungsverfahren wegen seiner umstrittenen Haltung gegenüber den Juden seit Langem stagniert, sondern Johannes XXIII. und Johannes Paul II. heiliggesprochen hat. Dies dürfte nicht nur mit der besonderen, ja geradezu charismatischen Volksnähe, sondern auch mit dem Leitbegriff der Barmherzigkeit zu tun haben, den der Lateinamerikaner auf der cathedra Petri zum theologischen Vorzeichen seines Pontifikats erhoben hat.

Beide Päpste, die 2014 heiliggesprochen wurden, haben zur Rehabilitierung der Barmherzigkeit – bei aller Differenz der Amtsführung – wichtige Impulse gegeben. Johannes XXIII., der im Volksmund schon bald il papa buono genannt wurde und in seinen Aufzeichnungen „Tagebuch einer Seele“ berührende Einblicke in seine Frömmigkeit gegeben hat, wollte die antimodernistische Lähmung und kirchliche Strenge unter Pius XII. (1939-1958) überwinden. Er gab den Anstoß zu einer folgenreichen Erneuerung. Die Kirche sollte sich den gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit nicht in defensiver Abgrenzung, sondern im konstruktiv-kritischen Dialog stellen. In seiner unvergessenen Ansprache zur Konzilseröffnung Gaudet mater ecclesia hat er den „Unglückspropheten“ eine Absage erteilt und gefordert, statt der „Waffen der Strenge“ die „Heilmittel der Barmherzigkeit“ zu gebrauchen. Die in der Konzilsaula versammelten Bischöfe haben sich diese Vorgabe zu eigen gemacht und auf dogmatische Definitionen und disziplinarische Weisungen ebenso verzichtet wie auf lehramtliche Verurteilungen. Der neue pastorale Lehrstil des Konzils sieht potenziell alle Menschen als Adressaten des Evangeliums und versucht, die Botschaft vom Heil in einer werbenden Sprache darzulegen.

Auch Johannes Paul II., der als junger Bischof von Krakau am Konzil beteiligt war und in Polen bereits zu Lebzeiten im Ruf der Heiligkeit stand, hat eine Affinität zum Thema der Barmherzigkeit. In seiner Enzyklika Dives in misericordia (1980) hat er eine reiche, noch kaum rezipierte Theologie entwickelt, die in Jesus Christus die Inkarnation des göttlichen Erbarmens sieht. In Anlehnung an die Parabel vom verlorenen Sohn wird dort die Einladung zur Umkehr und Erneuerung mit dem Gestus der offenen Arme des barmherzigen Vaters verdeutlicht. Im Jahr 2000 hat Johannes Paul II. unter Berufung auf die heilige Ordensschwester Faustyna Kowalska (1905-1938) den Sonntag nach Ostern als Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit in den kirchlichen Kalender eingeführt.

Johannes Paul II. hat das Gedächtnis an die menschenverachtenden Diktaturen des 20. Jahrhunderts mahnend wachgehalten und daraus ein Konzept moralischer Erinnerung abgeleitet. Die anamnetische Solidarität mit den Opfern der Geschichte müsse in der Gegenwart zu einem Einsatz für die Schwachen und Entrechteten führen. Seine Absage an eine „Kultur des Todes“ sowie sein kompromissloses Eintreten für die Stimmlosen am Anfang und am Ende des Lebens haben darin ihren Grund.
Die charismatische Persönlichkeit Karol Wojtylas, sein wacher Sinn für symbolische Gesten, sein souveräner Umgang mit den Medien sind noch gut in Erinnerung. Auf seinen mehr als hundert „Pastoralreisen“ hat er bis zur physischen Verausgabung seine Verbundenheit mit den Ortskirchen demonstriert, auf den Weltjugendtagen hat er seinen guten Draht zur jungen Generation unter Beweis gestellt. Dieser rastlose Einsatz für das Evangelium dürfte für Franziskus vorbildlich sein, der die Kirche seit seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (2013) seinerseits durch viele Initiativen ebenfalls in einen Zustand der permanenten Mission versetzen will. Um die Präsenz des Evangeliums zu stärken, hat Johannes Paul II. nicht weniger als 1338 Selig- und 482 Heiligsprechungen vorgenommen. Man hat darin nicht ohne Grund eine inflationäre Entwertung gesehen, aber der polnische Pontifex wollte gerade jungen Ortskirchen lokale Vorbilder im Glauben geben. Das Gedächtnis an die menschenverachtenden Diktaturen des 20. Jahrhunderts hat er mahnend wachgehalten und daraus ein Konzept moralischer Erinnerung abgeleitet. Die anamnetische Solidarität mit den Opfern der Geschichte müsse in der Gegenwart zu einem Einsatz für die Schwachen und Entrechteten führen. Seine Absage an eine „Kultur des Todes“ sowie sein kompromissloses Eintreten für die Stimmlosen am Anfang und am Ende des Lebens haben darin ihren Grund. Als blinden Fleck der gesellschaftlichen Vulnerabilitätsdiskurse hätte er das stumpfe Sich-Abfinden mit der Tatsache markiert, dass durch die schleichende „Normalisierung“ der Abtreibung hunderttausenden potenziellen Subjekten der menschlichen Diskursgemeinschaft die Stimme genommen wird, bevor sie sie erheben können. Sein Eintreten für Religions- und Gewissensfreiheit, für die Verständigung zwischen den Religionen und den Frieden in der Welt sind unvergessen. Daran hat Franziskus angeknüpft, um in einer zunehmend multireligiös geprägten und von multiplen Krisen heimgesuchten Welt für die humanisierende Kraft des Evangeliums zu werben.

Unvergessen ist das unerschrockene Auftreten bei seinen apostolischen Reisen in das kommunistische Polen 1979, 1983 und 1987, wo er für Freiheit und Menschrechte eingetreten ist. Nach dem Urteil von Michail Gorbatschow hat Johannes Paul II. maßgeblich zur Implosion der Sowjetunion beigetragen. Auch hat Karol Wojtyla, der in der Nähe von Auschwitz aufgewachsen ist und bis zum Ende seines Pontifikats Freundschaften mit Juden gepflegt hat, vom „nie gekündigten Bund“ Gottes mit Israel gesprochen. Im Jahr 1986 hat er als erster Papst in der Geschichte die Große Synagoge in Rom besucht und den antijüdischen Topos vom „Gottesmord“ zurückgewiesen. Bevor er den damaligen Oberrabbiner Elio Toaff unter Beifall der Anwesenden umarmte, prägte er das Wort: „Ihr seid unsere bevorzugten Brüder, unsere älteren Brüder.“

In seinem viel beachteten Schuldbekenntnis hat der polnische Papst im Jahr 2000 schließlich auch für die Verfehlungen der Söhne und Töchter der Kirche um Vergebung gebeten. Bei einem ungeschönten Rückblick auf sein Pontifikat wird man daher auch Probleme ansprechen müssen. Für den dunklen Komplex des sexuellen und geistlichen Missbrauchs in der Kirche hatte Johannes Paul II. ein eher schwach ausgeprägtes Organ. In seinem Pontifikat wurde das immer neu auszubalancierende Verhältnis zwischen Universal- und Ortskirchen zugunsten des römischen Zentralismus weiterentwickelt; auch gab es höchst umstrittene Bischofsernennungen, die manche Ortskirche nachhaltig polarisiert haben. Die Dissonanzen zwischen römischem Lehramt und akademischer Theologie nahmen zu.

Franziskus in den Fußspuren seiner Vorgänger
In den Fußspuren seiner beiden vor zehn Jahren heiliggesprochenen Vorgänger hat auch Franziskus für das Heilmittel der Barmherzigkeit – gerade für die Armen und Marginalisierten – geworben. Die strukturelle Aufarbeitung des Missbrauchskomplexes hat ihn allerdings zugleich zur Nachschärfung der kirchlichen Rechtskultur veranlasst. Während der betagte Roncalli-Papst in Paul VI. (1963-1978) einen weniger charismatischen Nachfolger gefunden hat, der das Zweite Vatikanische Konzil ab der zweiten Session entschieden fortgesetzt und trotz kirchenpolitischer Spannungen zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hat, wurden die programmatischen Grundlinien des Pontifikats von Johannes Paul II. durch seinen Nachfolger aus Deutschland weiter ausgezogen. Neben Stildifferenzen in der Amtsführung gab es bei Benedikt XVI. das klare Bemühen um theologische Vertiefung. Schwer zu sagen, ob Papst Franziskus, dessen Pontifikat sich dem Ende zuzuneigen scheint, ebenfalls einen Nachfolger finden wird, der sein Erbe – eine stärker synodale und dem Primat der Evangelisierung verpflichtete, missionarische Kirche – fortführen wird. Videbimus.
Quelle:Communio

Wenn alte Vorurteile zurückkommen

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Der Europaabgeordnete befürwortet einen ungehobelten Antiklerikalismus. Wenn jemand nach vielen Jahren des Kontakts mit demokratischen und europäischen Institutionen vulgäre antikatholische Vorurteile an den Tag legt, stellt sich die Frage, inwieweit dies das Ergebnis der Entscheidungen ist, die die Person zum Thema Kinderbeichte getroffen hat.
Die Europaabgeordnete Danuta Hübner teilte auf ihrem X-Account einen Tweet mit einem Foto eines Mädchens, das in einem Beichtstuhl kniet, und der Überschrift: „Beichten von Kindern sollten gesetzlich verboten sein.“ Es handelt sich um einen unbefugten und schädlichen Eingriff in die Privatsphäre eines Kindes, der darüber hinaus völlig ausser Kontrolle gerät.“

Danuta Hübner fügte ihren eigenen Gedanken hinzu: „Das Kind gewinnt auch Vertrauen zu diesem verkleideten Mann, was es ähnlich gekleideten Männern erleichtert, später Kindern Schaden zuzufügen.“

Hier ist nicht der Ort für eine seit vielen Jahren geführte Diskussion über die Besessenheit der Linken, die Beichte von Kindern zu entweihen und auf eine unnatürliche Praxis zu reduzieren. In dieser Kolumne möchte ich jedoch ein anderes Problem ansprechen. Der Punkt ist, dass der Tweet, der die vulgärsten antikatholischen Vorurteile offenbart, von einer Person geschrieben wurde, die fast 30 Jahre lang hohe Positionen innehatte.

Danuta Hübner war von 1997 bis 1998 Leiterin der Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen. Dann, in den Jahren 2001-2003, fungierte sie als Leiterin des Büros des Ausschusses für europäische Integration, dann als Ministerin, Mitglied des Ministerrats und schliesslich war sie die erste Polin, die EU-Kommissarin wurde Regionalpolitik. Und seit 2009 war sie in der 7., 8. und 9. Wahlperiode Mitglied des Europäischen Parlaments.

Nur wenige Menschen können sich einer so grossen Vielfalt an Praktika und Stipendien rühmen. Vom Besuch der Universidad Autonoma in Madrid, noch in den Gierek-Jahren, über ein Fulbright-Stipendium an der University of California in Berkeley bis hin zu einem Stipendium an der University of Sussex und der University of California in San Jose. Sie war ein typisches Beispiel für die junge Generation von Kindern der Parteinomenklatur, die dank des Einflusses und der Ausweise sozialistischer Gewerkschaften Reisen an westliche Universitäten erhielten. Im Fall von Danuta Hübner waren beide Eltern nach dem Krieg mit dem Sicherheitsapparat verbunden.

Die Beschwörung solcher familiären Wurzeln stösst oft auf Widerstand. Wir hören die Aussage, dass Kinder nicht für die Entscheidungen ihrer Eltern verantwortlich sind. Allerdings hat diese Regel ihre Grenzen. Wenn jemand nach vielen Jahren des Kontakts mit demokratischen und europäischen Institutionen grobe antikatholische Vorurteile an den Tag legt, ist die Frage berechtigt, inwieweit dies auf die Entscheidungen zurückzuführen ist, die eine bestimmte Person zu Zeiten der Polnischen Volksrepublik getroffen hat. Und für Danuta Hübners Karriere waren die Entscheidungen ihrer Eltern wichtig.

Frau Danuta Hübner musste aufgrund ihrer Aufgaben als Leiterin der Kanzlei von Präsident Aleksander Kwaśniewski mit vielen Menschen der Kirche in Kontakt kommen. Jedenfalls in diesen Jahren
Präsident Kwaśniewski hat oft gezeigt, dass er keine Vorurteile gegenüber der Religion hat. Dies war der Fall, als er während eines Besuchs von Johannes Paul II. in Polen im Jahr 1999 stolz zum Papamobil eingeladen wurde, und dies war der Fall, als er im Jahr 2000 an der nationalen Millenniumswallfahrt zum Apostolischen Stuhl teilnahm. Es stellt sich heraus, dass all dies nicht davor schützt, die Vision der Kirche wieder leichtfertig als öffentliche Bedrohung zu akzeptieren.

Und es spielt eigentlich keine Rolle, ob bei der Wiederholung solcher Stereotypen alte Vorurteile eine Rolle spielen oder ob es sich um eine seltsame Wiederholung der Propaganda handelt, die zu Zeiten der Polnischen Volksrepublik von den berühmten „Argumenty i Fakty“ praktiziert wurde Zeitschrift der Polnischen Gesellschaft für weltliche Kultur. Danuta Hübner distanzierte sich in keiner Weise von ihrem Beitrag. Wir können daher davon ausgehen, dass er seine Ansichten zum Thema Kinderbeichten nicht ändert. Dies verleiht dem vulgären Antiklerikalismus Glaubwürdigkeit.

Religionsunterricht bleibt weiter in Stundenplan der Schulen

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Der Urner Landrat hat an der Session vom Mittwoch über die Revision der Volksschulverordnung diskutiert. Mit 42 zu 13 Stimmen verhinderte das Parlament eine Streichung des konfessionellen Religionsunterricht aus dem Stundenplan.
Den Antrag gestellt hatten Grüne und SP – liberalen Feinde der Kirche. Die Trennung von Kirche und Staat im Kanton Uri sei längst überfällig, sagte Eveline Lüönd (Grüne). Der Religionsunterricht sei zudem ein Privileg, welches Schülerinnen und Schüler mit anderen Konfessionen nicht geniessen könnten.

Auch Ludwig Loretz (FDP) zeigte Sympathie für eine Streichung des Artikels. Dieser sei aus seiner Sicht nicht kompatibel mit der Kantonsverfassung, da er an eine Glaubensrichtung gebunden sei. Zudem hätten Eltern von Kindern mit anderen Konfessionen ein Anrecht darauf, dass für ihre Kinder während der unterrichtsfreien Zeit Betreuungslösungen gefunden würden.

Gegen eine Abschaffung votierte die SVP. Das Verständnis für die Urner Tradition müsse beibehalten und deren Lebendigkeit bewahrt werden, argumentierte Pascal Arnold (SVP). Im Religionsunterricht erhielten Kinder Kenntnisse über andere Religionen, lernten Dialoge zu führen und erhielten die Grundlagen für Toleranz.

Laut Regierungsrat Beat Jörg (Mitte) findet der Religionsunterricht zu Randzeiten statt, was die Betreuung von Kindern mit anderen Konfessionen vereinfache. Zudem sei draussen an der Front oft der Fall, dass die Kinder, welche den Religionsunterricht nicht besuchten, betreut würden. Er betonte, dass diesen Kindern ebenfalls Freiräume eingeräumt werden, wenn sie beispielsweise Kurse wie Heimatliche Sprache und Kultur besuchen wollten.

«Lehrer könnten abwandern»
Zu Diskutieren gab auch ein Artikel über zusätzliche Ressourcen für einklassige Abteilungen ab einer Grösse von 21 Schülerinnen und Schülern sowie zwei- und mehrklassige Abteilungen ab einer Grösse von 19 Schülern. Die SVP-Fraktion beantragte, im Artikel eine Kann- statt eine Muss-Formulierung einzubauen. Laut Christian Schuler (SVP) könnten die Schulen so bei Gegebenheit flexibel reagieren.

Auch die FDP-Fraktion war grossmehrheitlich der Meinung der SVP. Nicht wegen des Geldes wegen, wie Dori Tarelli (FDP) sagte. Viel mehr störe man sich an der starren Formulierung und der willkürlichen Zahl von 21 und 19 Lernenden. Es solle über zusätzliche Ressourcen gesprochen werden, wenn Bedarf da sei.

Rafael Keusch (Mitte) warnte davor, dass Lehrpersonen in die Nachbarkantone abwandern könnten, wo die Klassen kleiner und der Lohn höher sei.

Samuel Bisig (SP) betonte, dass mit «zusätzlichen Ressourcen» nicht zwingend zusätzliche Lehrpersonen gemeint seien. Es könnte sich auch um Unterstützungmassnahmen in Form eines Coachings handeln. Wie die Unterstützung genau aussehe, müsse jeweils mit der Schulleitung angeschaut werden.

Laut Bericht der Regierung müssten die Gemeinden jährlich mit rund 600’000 Franken, der Kanton mit 300’000 Franken rechnen. Regierungsrat Beat Jörg (Mitte) appellierte an den Landrat, den Artikel nicht zu streichen. Er kritisierte das Vorhabe, bei der Bildung auf Sparflamme zu schalten. Das Parlament nahm den Antrag der SVP mit 39 zu 18 Stimmen an.

Bei der Schlussabstimmung wurde die Volksschulverordnung mit 53 zu 2 Stimmen beschlossen.

Entwicklungshilfe: Die Schweiz bleibt geizig

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Im Jahr 2023 gab die Eidgenossenschaft 0,43 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe aus. Dieser Wert sei immer noch weit vom international vereinbarten Ziel von 0,7 Prozent entfernt. Die Schweiz liege unter den europäischen Ländern nur auf Platz 10, bedauert Alliance Sud.
Mehr Geld für die Ukraine als für ganz Afrika
„Die Schweiz muss endlich das von der UNO unterstützte Ziel erreichen und 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungsfinanzierung bereitstellen“, betont Andreas Missbach, Direktor von Alliance Sud. Darüber hinaus soll der Wiederaufbau der Ukraine auch aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit finanziert werden. Damit würde die Ukraine ab 2025 mehr finanzielle Mittel erhalten als alle bilateralen Programme der Schweizer Auslandshilfe (DEZA) in Subsahara-Afrika zusammen.
„Es ist ein Skandal: Die internationale Gemeinschaft kann nur schwer verstehen, dass die Schweiz bei einer Staatsverschuldung von 16 Prozent auf Kosten der Ärmsten spart“, fährt Andreas Missbach fort. Quelle: vaticannews.va

Kardinal Marc Ouellet durch ein Zivilgericht verurteilt, Schadensersatz zu zahlen

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Laut Medienberichten hatte die ehemalige Ordensfrau Sabine de la Valette gegen Kardinal Ouellet vor dem Zivilgericht geklagt, weil sie sich aus ungerechtem Grund aus dem Kirchendienst ausgeschlossen sah. Der Kardinal sei daraufhin durch ein Zivilgericht im bretonischen Lorient in erster Instanz dazu verurteilt worden, Schadensersatz an sie zu zahlen. Als Grund sei angegeben worden, dass die Ordensfrau durch seine (=Kardinals Ouellet) Entscheidungen grundlegend verleumdet und geschädigt worden sei. Kardinal Marc Ouellet, zum Zeitpunkt der Affäre Präfekt der Bischofskongregation, verteidigt sich „nie eine Vorladung vom Gericht in Lorient erhalten zu haben“. Aus Sicht des Heiligen Stuhls wird durch so ein Urteil die Religionsfreiheit und Vereinsfreiheit religiöser Organisationen gefährdet.

Heute, am 16. April 2024 wäre er 97 Jahre alt

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Der emeritierte Papst Benedikt XVI. starb am 31. Dezember 2022. Heute wäre er 97 Jahre alt. Was bleibt? Hier hören Sie weiter…Erbe des Benedikts

Extremisten in kirchlichen Gremien unerwünscht

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Ehrenamtliche, die extremistische Positionen vertreten, sollen in den kirchlichen Gremien des Bistums Münster künftig nicht mitwirken dürfen. Daher werde die Satzung der Kirchenräte entsprechend überarbeitet. Dementsprechend sollten auch in der Schweiz die Statuten für kirchliche Gremien und Körperschaften überarbeitet werden. Der psychologische Test auf Feindseligkeiten aller Art soll verhindern, dass in ihren Gremien Feinde der Kirche sitzen.

Dies sagte die Geschäftsführerin des Diözesanrats, Lisa Rotert, dem Münsterschen Onlineportal „kirche-und-leben.de“ vom Samstag. Allerdings könne dies noch bis zur nächsten Pfarreiratswahl im Jahr 2025 dauern. Danach werde man auch auf Satzungen anderer Gremien schauen. Rotert war für die Durchführung der jüngsten Pfarreiratswahl im Jahr 2021 verantwortlich.

Wegen der Umstrukturierung im Bistum Münster und der Einrichtung Pastoraler Räume dort stehe ohnehin eine Überarbeitung der Pfarreirats-Satzung an, erläuterte Rotert. In der bereits vorliegenden Empfehlung einer Themengruppe zur künftigen Gremienstruktur fehlten allerdings Aussagen zu extremistischen Haltungen, berichtete kirche-und-leben.de. Ihre Arbeit sei aber auch abgeschlossen gewesen, bevor die Bischöfe ihre Erklärung vorgelegt hätten.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte bei ihrem Frühjahrstreffen in Augsburg eine politische Partei als eine für Christen nicht wählbare Partei bezeichnet. „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, lautet der Titel einer einstimmig beschlossenen Erklärung. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster hatte daraufhin rechtssichere Regeln für Ehrenamtliche in kirchlichen Gremien gefordert.

45 Jahre der Enzyklika „Redemptor hominis“

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In diesem Monat jährt sich die Veröffentlichung der ersten Enzyklika von Johannes Paul II., Redemptor Hominis, zum 45. Mal. Dies ist aus vielen Gründen ein wichtiges Dokument; nennen wir zwei Gründe. Zunächst einmal hat diese Enzyklika, die nur wenige Monate nach Karol Wojtylas Einzug in den Vatikan verfasst wurde, programmatischen Charakter und skizziert, worum es in seinem Pontifikat gehen wird. Zweitens spricht Johannes Paul II. über sein Pontifikat mit Bezug auf das Zweite Vatikanische Konzil, das er in den nächsten 27 Jahren in fast jeder seiner wichtigen Aussagen interpretieren wird. Dies ist ein wichtiges Thema, da wir in den nächsten zwei Jahren den 60. Jahrestag der Veröffentlichung der Folgedokumente des letzten Konzils feiern werden, was von vielen Katholiken, insbesondere von jungen, bestritten und missverstanden wird.

Bereits zu Beginn seines Pontifikats war sich Johannes Paul II., der in den 1970er Jahren ein enger Mitarbeiter des Vorgängerpapstes war, der Schwere der nachkonziliaren Krise des Glaubens, der Theologie und der Kirche klar bewusst. Wichtig ist, dass er verstand, dass die Verantwortung für diese Krise größtenteils nicht bei den äußeren Feinden der Kirche, sondern bei den Katholiken selbst und insbesondere bei der intellektuellen Elite der Kirche lag: Theologen und katholischen Intellektuellen. Deshalb lesen wir gleich zu Beginn von „ Redemptor hominis“ vom nachkonziliaren Übermaß an Selbstkritik gegenüber der Kirche, die „aufgehört habe, schöpferisch zu sein“ und nicht mehr Ausdruck von „Wahrheit, Liebe und Dankbarkeit für die Kirche“ sei Gnade, an der wir in der Kirche und durch die Kirche teilhaben.“ Sie drückte sich nicht in „einer dienenden Haltung aus, sondern in dem Wunsch, die Meinung anderer mit der manchmal zu voreilig verbreiteten eigenen Meinung zu beherrschen“ (RH 4).

Der Weg, das richtige Verständnis der Kirche wiederzugewinnen, besteht darin, den Blick auf Christus zu richten – das ist das grundlegende Ziel der programmatischen Enzyklika von Johannes Paul II.: „Der Erlöser des Menschen ( Redemptor hominis ) Jesus Christus ist der Mittelpunkt des Universums und.“ Geschichte. Zu Ihm wenden sich meine Gedanken und mein Herz in dieser bedeutsamen Stunde der Geschichte“ (RH 1). Dieser Fokus auf Christus betrifft in erster Linie zwei lebensspendende Ereignisse im Leben des Erretters: seine Menschwerdung und das Erlösungswerk.

Die Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, Gaudium et spes , konzentrierte sich vor allem auf das Mysterium der Menschwerdung: „Durch seine Menschwerdung verband sich der Sohn Gottes irgendwie mit jedem Menschen“ (GS 22). Diese Wahrheit über die Vereinigung Christi mit jedem Menschen durch die Annahme der menschlichen Natur ist die Quelle des Universalismus der Kirche; es geht um die Erlösung jedes Menschen und der ganzen Welt. Gleichzeitig war es im konziliaren Denken Ausdruck der Wertschätzung für das Schöpfungswerk und einer optimistischen Sicht auf die Geschichte und Kultur der Menschheit; Seitdem Christus als einer von uns in die Menschheitsgeschichte eingetreten ist, ist die gesamte Menschheitsgeschichte zur göttlichen Geschichte geworden und hat theologische Bedeutung erlangt. Während des letzten Konzils wurde diese positive Sicht auf das Menschliche zur Grundlage für das Aggiornamento (Anpassung) des Konzils an die moderne Zeit.

Deshalb ist der Titel der ersten päpstlichen Enzyklika „Der Erlöser des Menschen“ ( Redemptor hominis ) so wichtig für die Korrektur dieses übertriebenen und naiven Optimismus. Ja, Christus wurde Teil der menschlichen Geschichte und Kultur und „vereinte sich mit jedem Menschen“, aber nicht, um diese Geschichte und Kultur einfach zu akzeptieren, sondern um sie um den Preis seines Blutes umzuwandeln und zu erlösen.

Diese christologische Wahrheit über den Zweck, dem die Kirche dient, hat für die weiteren Betrachtungen der Enzyklika eine wichtige Bedeutung. Einer der wohl am häufigsten zitierten und missverstandenen Sätze der Enzyklika lautet: „Der Mensch ist der erste Weg, den die Kirche bei der Erfüllung ihrer Mission gehen sollte, er ist der erste und grundlegende Weg der Kirche“ (RH 14). Dieser Ausdruck wurde oft verwendet, um auf das „menschliche Gesicht“ der nachkonziliaren Kirche hinzuweisen, auf die Notwendigkeit, den Menschen näher zu kommen, verständlich und verständnisvoll zu sein und auf das zu verzichten, was in der Kirche schwierig und anspruchsvoll ist.

Bevor Johannes Paul II. in seiner Enzyklika über den Erlöser des Menschen den Mann erwähnt, der „der Weg der Kirche ist“, schreibt er: „Jesus Christus ist der grundlegende Weg der Kirche.“ Er selbst ist unser Weg „zum Haus des Vaters“ (vgl. Joh 14,1ff.). Es ist auch ein Weg zu jedem Menschen“ (RH 13). Christus ist der grundlegende Weg der Kirche, und der Blick auf ihn ist immer die Quelle des Lebens und die Daseinsberechtigung der Kirche.

Gibt es einen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen: „Jesus Christus ist der Weg der Kirche“ und „Der Mensch ist der Weg der Kirche“? Grundsätzlich nein, denn wie Johannes Paul II. schreibt: „Christus ist unser Weg zu jedem Menschen.“ Diese päpstliche Aussage ist die Quelle dessen, was viele Kommentatoren als christlichen Humanismus oder die christozentrische Anthropologie des letzten Konzils bezeichnen, die im Denken von Johannes Paul II. so wichtig ist.

Es lohnt sich jedoch, zum Abschluss einen Vorbehalt hinsichtlich des tatsächlichen Unterschieds zwischen diesen beiden Wegweisern für die Kirche zu machen. Oft stehen wir vor der Versuchung, nur einen dieser beiden Wege zu wählen. Wenn die Kirche den Menschen vergisst, kann sie sich zu sehr auf sich selbst konzentrieren und sich von der Welt distanzieren – eine Haltung, die wir in der Geschichte der Kirche sicherlich schon oft gesehen haben. Dennoch war für die nachkonziliare Realität der Kirche wahrscheinlich die entgegengesetzte Versuchung wichtiger: sich für den Menschen zu entscheiden und die Tatsache zu vergessen, dass wir ihn nur im Licht des Glaubens verstehen können, und zwar in der anthropologischen und sozialen Kompetenz der Kirche basiert nicht auf irgendeinem menschlichen Wissensgebiet, sondern entspringt dem Licht des Glaubens, der von der Gestalt Christi ausstrahlt.

Deshalb war die Enzyklika über den Erlöser des Menschen als Programm des gesamten Pontifikats von Johannes Paul II. so wichtig, insbesondere an der Schwelle dieser damals beginnenden schweren Zivilisationskrise.

Beispiel des Gebets und der Liebe zum Heiligtum

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Am 3. APRIL 2024 ist der Altbischof Vitus Huonder verstorben. Am 17. APRIL wird er bei Piusbruderschaft in Econ (Wallis) beerdigt. Er war in den letzten Jahren seines Lebens der Priesterbruderschaft St. Pius X. und insbesondere dem Institut Sancta Maria in Wangs stets dankbar. Hier «konnte er seine letzten Jahre in der tiefen Freude verbringen, noch einen schönen Dienst als Seelenhirte zu erfüllen. Er gab ein bewundernswertes Beispiel des Gebets und der Liebe zum Heiligtum.»
Ein letztes Zeugnis von Bischof Huonder für die Priesterbruderschaft gab er auf youtube Kanal der Piusbrüder.
Die Aufbahrung des verstorbenen Altbischofs Vitus Huonder in der Fatima-Kapelle des Instituts Sancta Maria fand bis Dienstag, 9. April, jeweils von 6.30 Uhr bis 21 Uhr statt. Täglich um 18.30 Uhr gab es einen Rosenkranz für den Verstorbenen.

Die Aufbahrung in der Kirche St. Karl Borromäus in Oberriet findet weiterhin vom Donnerstag, 11. April, bis Montag, 15. April, jeweils von 6.30 Uhr bis 21 Uhr statt. Die Beerdigung ist am Mittwoch, 17. April, in der Seminarkirche von Ecône: Um 9.30 Uhr Requiem, anschliessend Beisetzung in der Gruft des Seminars. R.I.P.

GEHEIMNISSE DES KONKLAVES

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Der Papst enthüllt die Hintergründe des Konklaves. Franziskus behauptet, man habe versucht, ihn zu „benutzen“, um die Wahl eines Kardinals zu verhindern.
Papst Franziskus enthüllte, dass es während des Konklaves 2005 nach dem Tod von Johannes Paul II. Versuche gab, ihn zu „benutzen“, um die Wahl von Kardinal Joseph Ratzinger zu verhindern. Dies sagte er in einem Interview, das im Buch „The Successor“ des spanischen Vatikanisten Javier Martinez-Brocal veröffentlicht wird.
In einem Interview, das den Erinnerungen an Benedikt XVI. gewidmet war, sagte Franziskus, dass „sie mich während dieses Konklaves ausgenutzt haben“. Das Fragment wurde am Sonntag von der spanischen Tageszeitung „Abc“ veröffentlicht.

Ich werde eines sagen. Kardinäle schwören, nicht zu verraten, was beim Konklave passiert, aber Päpste haben die Erlaubnis, es zu sagen- er erklärte und fügte hinzu:

Was geschah, war, dass ich in der Sixtinischen Kapelle 40 von 115 Stimmen erhielt. Sie reichten aus, um die Kandidatur von Kardinal Joseph Ratzinger zu blockieren, denn wenn sie weiterhin für mich gestimmt hätten, hätte er nicht zwei Drittel der Stimmen für die Wahl zum Papst erhalten können.

“ Lass mich in ruhe. Und Benedikt wurde ausgewählt“
Auf die Frage, ob die Kardinäle ihn nicht selbst hätten wählen können, antwortete Franziskus:

Es war nicht die Idee derjenigen, die hinter den Abstimmungen standen. Das Manöver bestand darin, meinen Namen aufzunehmen, Ratzingers Wahl zu blockieren und dann den Namen eines anderen, dritten Kandidaten auszuhandeln. Sie sagten mir später, dass sie keinen ausländischen Papst wollten.

Der Papst betonte:
Sie haben mich eingesetzt, aber sie haben bereits darüber nachgedacht, einen anderen Kardinal vorzuschlagen. Sie konnten sich immer noch nicht darauf einigen, wer es sein würde, waren aber kurz davor, den Namen bekannt zu geben.

Franziskus wies darauf hin, dass dies während der zweiten und dritten Abstimmung am Morgen des 19. April geschehen sei.

Als mir das klar wurde, sagte ich zum lateinamerikanischen Kardinal, dem Kolumbianer Darío Castrillon: Machen Sie keine Witze über meine Kandidatur, denn jetzt werde ich sagen, dass ich die Wahl nicht annehmen werde. Lass mich in ruhe. Und Benedikt wurde gewählt

– fügte der Heilige Vater hinzu und bekannte:

Joseph Ratzinger war mein Kandidat. Er war der einzige, der zu dieser Zeit Papst werden konnte. Nach der Revolution von Johannes Paul II., der ein dynamischer Papst war, sehr aktiv, mit Initiativen und Reisen, brauchte man einen Papst, der ein gesundes Gleichgewicht bewahrte, einen Papst der Transformation.

Der Papst versicherte, dass er mit der Wahl von Benedikt XVI. sehr zufrieden sei.

Wenn jemand wie ich, der so viel Ärger macht, damals gewählt würde, könnte ich nichts tun. Dann wäre es nicht möglich

sagte Franziskus.

Er äusserte die Meinung, dass es für Benedikt XVI. nicht leicht gewesen sei, weil er „im Vatikan auf grossen Widerstand gestossen“ sei.