Es wird Missbrauch betrieben mit dem Missbrauch, dass momentan der Katholizismus „verteufelt“ und die Kirche für alles verantwortlich gemacht werde, kritisiert Paul Martone. Die Medien spielten dabei eine entscheidende Bären-Rolle. Sie müssten sich dreimal an die Brust schlagen und sich ihrer Verantwortung stellen, so der Walliser Priester….
Schliessung der Kirchen während Covid-Pandemie war „skandalös“
Die Personen im Zentrum der Macht hätten den Glauben nicht verstanden, sagte Lord Greenhalgh vor dem Corona-Untersuchungsausschuss. Die Schliessung von Kirchen wegen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 war „skandalös“, sagte Lord Greenhalgh of Fulham, Staatssekretär beim Covid-Untersuchungsausschuss. Dies berichtet der Catholic Herald.
Die Entscheidung sei getroffen worden, weil „die Personen im Zentrum der Macht den Glauben nicht verstanden haben“, sagte Lord Greenhalgh.
Die stellvertretende Kabinettssekretärin Helen MacNamara sagte dem Untersuchungsausschuss, die Entscheidungsträger hätten eine „verengte Perspektive“ gehabt.
Die Kirchen und die anderen Kultstätten hätten die Verbreitung des Virus im Vergleich zu anderen Orten, die nicht so streng reglementiert waren, gut unter Kontrolle gehabt, sagte Lord Greenhalgh.
In den Jahren 2020 und 2021 war er verantwortlich für die Regierungspolitik im Bereich Glaube und Gemeinschaften. In diesen Zeitraum fielen zwei Lockdowns. Lord Greenhalgh war in die Entscheidungsprozesse eingeweiht.
Die Kirchen wurden geschlossen, als der damalige Premierminister Boris Johnson den ersten Lockdown am 23. März 2020 verkündete. Sie durften nicht einmal zum privaten Gebet betreten werden und gehörten zu den letzten Einrichtungen, die wieder geöffnet wurden. Die Regierung hielt sie für ebenso riskant wie Gaststätten, Kinos, Friseure und Schönheitssalons. Sie befürchtete, dass die Abstandsregeln in den Kirchen nicht eingehalten werden würden.
Gartenmärkte, Baustellen und andere Geschäfte wurden sieben Wochen vor den Kirchen wieder geöffnet.
Zu Beginn der Pandemie hatten die katholischen Bischöfe von England und Wales gehofft, dass die Kirchen zum privaten Gebet geöffnet bleiben würden. Beichten waren verboten, selbst wenn sie im Freien stattfinden sollten. Im April 2020 wurde den Priestern gesagt, sie sollten Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert waren, besser telefonisch betreuen als ihnen die Krankensalbung persönlich zu spenden. Die Zahl der Trauergäste bei Begräbnissen war ebenfalls eng begrenzt.
Während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 erreichten die Bischöfe, dass die Kirchen nicht wieder geschlossen wurden. Die Zahl der Messbesucher war auch nach Aufhebung der Lockdowns deutlich niedriger als vor der Pandemie.
Verhaftung von zwei katholischen Priester in Belarus
Wenige Tage nach der Verhaftung zweier katholischer Priester in Belarus hat sich der Papstbotschafter in Minsk, Erzbischof Ante Jozic, mit Außenminister Sergej Alejnik getroffen. Laut Angaben des Ministeriums (Freitagabend) wurden bei der Begegnung aktuelle bilaterale Fragen sowie „Bemühungen zur Lösung regionaler Konflikte“ besprochen. Die katholische Kirche im autoritär regierten Belarus äusderte sich bislang nicht zu dem Treffen.
Die Behörden des Landes hatten am 17. November Pfarrer Henryk Akalatowitsch (63) in der Kreisstadt Waloschyn in der Region Minsk festgenommen. Der Menschenrechtsorganisation Christian Vision for Belarus zufolge beschuldigen sie den Priester des Landesverrats. Ein Sprecher des Erzbistums Minsk bestätigte die Festnahme. „Die Umstände des Falls werden geklärt“, sagte er am Freitagabend.
Laut Christian Vision for Belarus wurde diese Woche nach einem Gottesdienst in der Großstadt Brest an der Grenze zu Polen ein weiterer katholischer Priester verhaftet: Wjatschaslau Pialinak (48). Die Polizei habe sein Handy und Laptop beschlagnahmt. Die Gründe seien bislang nicht bekannt. Pialinak war zwischen 2011 und 2015 persönlicher Sekretär des damaligen Papstbotschafters in Belarus, Erzbischof Claudio Gugerotti. Gugerotti ist jetzt Kurienkardinal und leitet die Vatikanbehörde für die katholischen Ostkirchen.
Seit den landesweiten Protesten im Sommer 2020 gegen die zugunsten von Machthaber Alexander Lukaschenko gefälschte Präsidentenwahl unterdrücken die Behörden in Belarus mit aller Härte Kritik am Regime. Sie gingen mehrmals auch gegen die katholische Kirche vor, der mehr als zehn Prozent der Belarussen angehören. So nahm das Regime den Katholiken 2022 eine traditionsreiche Kirche in der Hauptstadt Minsk weg. Gerichte verurteilten wiederholt auch Geistliche verschiedener Konfessionen zu bis zu 45 Tage Arrest.
Christkönigsfest- machen Sie Jesus zum König Ihres Lebens.
Der Christkönigssonntag wird als letzter Sonntag im Kirchenjahr (25./26.November 2023) gefeiert und wurde als Fest nach dem ersten Weltkrieg eingeführt, nachdem der Nationalsozialismus die europäischen Völker in einem furchtbaren Weltkrieg entzweite und totalitäre Strömungen die Gesellschaften bedrohten. Nachdem Papst Benedikt XV. mutig und vehement seine Stimme gegen den Krieg erhoben hat, führte sein Nachfolger Papst Pius XI. den Kampf gegen alle menschenfeindlichen Ideologien fort und schenkte der Weltkirche 1925 mit dem Christkönigsfest einen sicheren Anker in einer ruhelosen Zeit. Christus war, ist und bleibt der liebende Herr der Welt. Machen Sie Jesus Christus zum persönlichen König Ihres ganzen Lebens.
Kanton Luzern verzichtet auf Päpstliche Privilegien
Wegen sozialer, religiöser und politischer Entwicklungen hat der Regierungsrat entschieden, auf einen Teil der Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen im Kanton Luzern zu verzichten. Vier Wahlrechte verbleiben wegen der grossen kulturellen und historischen Bedeutung beim Kanton. Der Heilige Stuhl hat diesem Vorhaben zugestimmt.
In der Tat bedeutet dies, dass die bisher lukrativen Pfarrstellen abgestuft in der Lohnklasse bzw. mit kleinem Bistumslohn – ohne Regierungs-Zuschuss-Regelung- auskommen müssen. Dazu wird auch die Pflicht des Kantons entfallen, diese Posten auschliesslich mit Priester besetzen zu dürfen. Es werden also offensichtlich die „entgleisten“ Pfarrstellen durch Laien besetzt, die Kirchengesetze umgangen, ohne mit dem Kanton als Rechtshüter gegen die Rechtswidrigkeit des Bistums Basel rechnen zu können oder beim Kanton beanstanden zu können.
Die Kirche und die Freimaurer
Die Beziehung von Kirche und Freimaurern war konfliktgeladen, der Bund wurde mehrfach verurteilt. Bis heute ist der Status von katholischen Freimaurern nicht ganz klar. Und so kommt es immer wieder zu Überraschungen.
Freimaurerei – mit diesem Schlagwort verbinden viele einen geheimnisvollen und einflussreichen Männerbund. Bei den Stichworten Kirche und Freimaurerei scheint der Konflikt vorgezeichnet, schließlich verurteilte Papst Clemens XII. die Vereinigung nicht einmal 20 Jahre nach der Gründung der ersten Großloge im Jahr 1717 in London. Jahrhundertelang galt sie als „kirchenfeindliche“ Gruppierung und der alte Kirchenrechtskodex von 1917 verbot die Mitgliedschaft unter Androhung einer automatischen Exkommunikation. Weiter war es laut diesem Gesetzbuch verboten, einen Freimaurer kirchlich zu beerdigen und das Jahresgedächtnis zu feiern oder gar Bücher über die Freimaurerei zu besitzen.
Bei so viel Zurückweisung mag es überraschen, wenn es zu vorurteilsfreiem Dialog kommt oder wenn gar die Freimaurer der Kirche Geld spenden. Etwa, wenn die Stadtmönche der „Cella Sankt Benedikt“ in Hannover wie im vergangenen Jahr einen Podcast produzieren, in denen ein Benediktiner unaufgeregt mit zwei Freimaurern seiner Stadt diskutiert. Oder wenn eine Loge dem Hamburger „Michel“ einen Marmor-Brunnen stiftet – aus Dank dafür, dass eine Jubiläumsfeier zum 275-jährigen Bestehen der ältesten deutschen Loge in der evangelischen Kirche stattfinden konnte. An diesem Mittwoch nun übergaben die drei Freimaurerlogen und die Frauenloge Aachens eine Spende von 2.000 Euro an Dompropst Manfred von Holtum für den neuen Aufzug der Domschatzkammer.
Wie es dazu kam, berichtet Karl-Josef Dreyer, als „Meister vom Stuhl“ der Vorsitzende der ältesten Aachener Loge aus dem Jahr 1774: „Wir haben Brüder, die im sozialen Bereich aktiv sind und da kam die Idee auf, die Spenden aus dem Festakt zur 300-Jahrfeier der Freimaurerei für den barrierefreien Zugang zur Domschatzkammer zu verwenden.“ Der Dompropst habe den Vorschlag sehr gut aufgenommen und zugestimmt. Man sei auch im Frühjahr bei der Einweihung des insgesamt mehr als 150.000 Euro teuren Aufzugs gewesen. Die Freimaurerei bedeute ein stetes „Arbeiten an dem rauen Stein, also an sich selbst“ und das Leben der Grundsätze im Alltag führe bei vielen dazu, sich wohltätig zu engagieren.
Das Grundgesetz der Freimaurerei schrieb der presbyterianische Geistliche James Anderson im Jahr 1723 fest. Demnach sollen die Mitglieder treue, ehrenhafte und ehrliche Menschen sein; ihre gesellschaftlichen, religiösen und politischen Unterschiede sollen bei den Treffen keine Rolle spielen. „Die jeweiligen religiösen oder konfessionellen Wahrheiten sollten damit aber nicht egalisiert werden“, sagt Klaus Kottmann, Kanonist im Erzbistum Hamburg und Diözesanrichter. Er verfasste seine kirchenrechtliche Dissertation zu dem Thema „Die Freimaurer und die katholische Kirche“. Es war eher umgekehrt: Logen ließen Atheisten als Mitglieder nicht zu. Als der antiklerikal und politisch links agierende „Grand Orient de France“ 1877 den Glauben an einen persönlichen Gott nicht mehr forderte, wurde er von der Vereinigten Großloge Englands ausgeschlossen und für irregulär erklärt.
Kirchlich verurteilt, der Häresie verdächtigt
Und dennoch: Bereits 1738 kam mit der päpstlichen Bulle „In eminenti apostolatus specula“ die erste kirchliche Verurteilung der Freimaurerei. Im Dokument selbst kritisiert Clemens XII. das Stillschweigen und die Geheimgesellschaft, verdächtigt sie der Häresie und stört sich vor allem an der religiösen Toleranz des Bundes, der Männer aller Religionen aufnahm. Konkrete Anlässe für die Verurteilung seien veröffentlichte Ansichten etwa über das indifferente Gottesbild und die versuchte Einflussnahme von britischen Freimaurern auf die Politik in Florenz gewesen, so Kottmann.
In dem ersten universal geltenden Kirchenrecht von 1917 wurden die Freimaurer gar als Sekte („secta massonica“) bezeichnet. Sie galten für die Kirche also als verbotene Vereinigung, die mit dem katholischen Glaubensgut nicht übereinstimmende Ansichten vertritt. Da es weiterhin Katholiken gab, die Freimaurer wurden, stellte sich die Problematik für die Kirche immer wieder. So wurden etwa in Vorbereitung auf das Zweite Vatikanische Konzil sechs mögliche Positionen formuliert, die zur Diskussion gestellt werden sollten. Auf dem Konzil selbst wurde die Frage angesichts der Themenfülle jedoch nicht behandelt. Aber die von den Konzilsvätern deklarierte Humanität, Toleranz und die geforderte Gewissens- und Religionsfreiheit machten einen Dialog möglich, der auch 1968 im „Römischen Sekretariat für die Nichtglaubenden“ unter der Leitung des Wiener Kardinals König begann.
Über dem Eingang zur Taufkapelle im Domhof am Aachener Dom befindet sich das als „Auge Gottes“ bekannte Symbol. Die Freimaurer übernahmen das Symbol für sich; es symbolisiert unter anderem auch die Dreifaltigkeit. Dieses Zeichen am Dom stammt aus dem Jahr 1766, acht Jahre vor der Gründung der ersten Aachener Freimaurerloge.
Das Ergebnis der Gespräche von Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern des Vatikans und der theologischen Kommission der Kirche war die 1970 erschienene „Lichtenauer Erklärung“. Sie warb darum, die durchaus verschieden ausgerichteten Logen differenziert zu betrachten, die Exkommunikation ganz oder teilweise abzuschaffen und die örtlichen Bischofskonferenzen für zuständig zu erklären. Zunächst passierte nichts, aber vier Jahre später teilte die Glaubenskongregation unter Kardinal Franjo Seper den Bischofskonferenzen mit, dass die Exkommunikationsvorschrift nur die Katholiken betreffe, „die Organisationen beitreten, die sich gegen die Kirche verschwören“. Weiter hieß es darin, dass die Freimaurerei in der Neufassung des Kirchenrechtskodex, der dann am 27. November 1983 erschien, nicht mehr explizit erwähnt werde.
Tatsächlich sind Freimaurer im neuen Kirchenrecht nicht genannt und damit auch nicht mehr automatisch exkommuniziert. Allerdings konnten sich die katholischen Freimaurer nicht lange über die Neuerung freuen, denn am Abend vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts veröffentlichte die Glaubenskongregation eine Erklärung zur Freimaurerei mit dem Titel „Urteil der Kirche unverändert“. Tenor: Der Beitritt bleibt Katholiken weiterhin verboten; wer sich nicht daran hält, darf als „im Stand der schweren Sünde“ Befindlicher nicht zur Kommunion und die örtlichen Bischöfe dürfen nicht anderweitig entscheiden. Ähnlich ablehnend hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz bereits 1980 geäußert, als sie eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Freimaurerloge und der katholischen Kirche für unvereinbar erklärte.
„Schwere Sünde“ oder Papst -Privatmeinung?
Aber was ist dann mit Leuten wie Karl-Josef Dreyer? Er sang im Aachener Domchor und sagt von sich selbst: „Ich bin überzeugter Katholik und überzeugter Freimaurer.“ Oder mit dem Kirchenvorstand im Erzbistum Hamburg, der in ein kirchliches Amt gewählt wurde und verzichtete, nachdem man ihn mit der Unvereinbarkeitserklärung konfrontierte? Für den Kanonisten Klaus Kottmann und seine Abteilung war dieses Ereignis und die nicht ganz klare Sachlage der Grund für seine kirchenrechtliche Dissertation über die Freimaurer.
Die Rechtsqualität des Dokuments der Glaubenskongregation von 1983 ist umstritten. Während einige Kanonisten das Dokument im Anschluss eher als eine Privatmeinung von Joseph Ratzinger werteten, drückt sich Kottmann differenzierter aus: „Schon die verschiedenen Interpretationen der Kirchenjuristen machen deutlich, dass diese Erklärung nicht ohne weiteres zur Klärung beigetragen hat.“ Er weist darauf hin, dass sich in dem Papier Formulierungen finden, die nicht richtig seien. „Das stimmt nicht, dass die Kirche die Freimaurerei immer als unvereinbar mit ihrer Lehre betrachtet hat – dieselbe Glaubenskongregation hatte wenige Jahre zuvor formuliert, dass nur die Mitgliedschaft in Logen verboten sei, die gegen die katholische Kirche agieren.“ Auch dass die Mitgliedschaft nun eine „schwere Sünde“ darstelle, sei ein Novum – denn dies sei ein Begriff der Moral, nicht des Rechts, und sei in den historischen Verurteilungen bislang keine Kategorie gewesen. In der Praxis ist es so, dass einige Geistliche das Kirchenrecht für verbindlich halten und andere die Erklärung der Glaubenskongregation vom Jahr 2023.
Kottmann hat bei seinen Recherchen erfahren, dass betroffene Katholiken sich an ihren Pfarrer wenden, wenn sie ein Problem erkennen. Sie müssten selbst anhand ihres Gewissens entscheiden und der Priester könne dabei Hilfestellung geben. Allerdings weist der Kirchenrechtler darauf hin, dass es nicht die eine Freimaurerei gebe, sondern neben den kirchenfreundlichen Logen in Nordeuropa durchaus auch Logen gebe, vor denen man warnen müsse.
Als der Logen-Vorsitzende Dreyer einen Geistlichen auf seine Situation ansprach, bekam er die Auskunft, dass er nicht exkommuniziert sei, sofern er nicht gegen die katholische Kirche arbeite, auch in den Ritualen der Freimaurerei nicht. Über den Ritus verrät Dreyer nichts, aber laut Kottmann hat die Zeremonie keine religiöse Bedeutung – wie die Freimauerei auch keine Religion sei. Auch die katholischen Studentenverbindungen würden nicht als Sekte oder Ersatzreligion bewertet, obwohl sie eigene Rituale haben. Trotz der Geheimhaltung des Rituals hören die rund 16.000 Freimaurer in Deutschland – unter ihnen auch 500 Frauen – es nicht gerne, wenn sie als Geheimbund bezeichnet werden. Dreyer betont, es gebe Webseiten, die Logenhäuser seien von außen erkennbar und alles über das Ritual ließe sich problemlos in Bibliotheken nachlesen. Man posaune eben nur nicht heraus, was die einzelnen Mitglieder im Logenhaus an Meinung äußerten. Und man sei weiterhin relativ verschwiegen, was die Identität der Mitglieder angehe. Allen vier Logen Aachens gehörten beispielsweise rund 80 Mitglieder an, aber rund 60 Prozent bekennen sich nicht öffentlich dazu, berichtet Dreyer.
Bei der Übergabe des Geldes für den Fahrstuhl plante Dreyer, einen neuen Dialog mit der Kirche vor Ort anzustoßen. Er hat im Archiv ein Protokoll einer Tagung der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen in Zusammenarbeit mit seiner Freimaurerloge „Zur Beständigkeit und Eintracht“ vor knapp 40 Jahren gefunden. „Alle Teilnehmer wünschten sich damals die Fortführung des Dialogs – warum dieser nicht stattfand, ist aber unbekannt“. Um Ressentiments abzubauen, würde er gerne einen Gesprächskreis gründen und wollte dafür dem Dompropst das Protokoll überreichen. Dass es unter einigen Gläubigen noch große Vorbehalte gibt, hat die ökumenisch arbeitende Citykirche in Aachen erfahren, als sie den Freimaurern erlaubte, einen öffentlichen Festakt zu ihrem 300-jährigen Bestehen in der Kirche zu begehen.
Ende der Landeskirchen?
Vatikanstadt, 15.11.2023
Katholiken ist es weiterhin verboten, den Freimaurern beizutreten. Das hat das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre in einer vom Papst gebilligten Antwort auf die Anfrage eines philippinischen Bischofs festgestellt. Es sei unvereinbar, einer Freimauerer-Loge (Lion-Club, usw.) beizutreten und Katholik zu sein, so das von Glaubenspräfekt Kardinal Victor Fernandez unterzeichnete Schreiben, von dem „Vatican News“ heute am Mittwoch 15.November 2023 berichtete. Für die Schweizer Kirche kann es ein bitteres Ende bedeuten, da die Landeskirchen mit Freimaurern übersätigt sind. Eine unabhängige Untersuchung der Landeskirchen könnte Klarheit schaffen.
Die Anfrage an das Dikasterium kam von Julito Cortes, Bischof von Dumanguete auf den Philippinen. Cortes habe „mit Besorgnis die Situation in seiner Diözese geschildert, die durch den ständigen Anstieg der Zahl der Freimaurer entstanden ist, und um Vorschläge gebeten, wie man mit dieser Realität aus pastoraler Sicht angemessen umgehen und dabei auch die Auswirkungen auf die Lehre berücksichtigen kann“, schildert Kardinal Fernandez die Ausgangslage.
Das Dikasterium bezog auch die philippinische Bischofskonferenz ein und teilte ihr mit, die Umsetzung einer „koordinierten Strategie in zwei Ansätzen“ unter den einzelnen Bischöfen sei notwendig. Auf Lehrebene bekräftigte die Glaubensbehörde, dass die „aktive Mitgliedschaft eines Gläubigen in der Freimaurerei“ verboten sei – aufgrund der „Unvereinbarkeit zwischen der katholischen Lehre und der Freimaurerei“.
Dabei wurde erstens verwiesen auf die Erklärung der Glaubenskongregation vom November 1983. Das vom damaligen Kardinal Joseph Ratzinger und dem Sekretär der Kongregation, Jerome Hamer, unterzeichnete, von Johannes Paul II. gebilligte Schreiben bekräftigte, dass Katholiken, die Freimaurerlogen angehören, sich „in einem Zustand schwerer Sünde“ befinden. Auch auf entsprechende Leitlinien der philippinischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2003 nahm das aktuelle Vatikan-Schreiben Bezug.
Wer „formell und bewusst Mitglied von Freimaurerlogen“ sei und sich die freimaurerischen Grundsätze zu eigen gemacht habe, falle unter die Bestimmungen dieser Erklärung, heißt es in dem Vermerk. Diese Maßnahmen würden auch „für alle in der Freimaurerei eingeschriebenen Kleriker“ gelten.
Als zweiten Ansatz schlug das Dikasterium in dem aktuellen Brief den philippinischen Bischöfen vor, „in allen Pfarren eine Volkskatechese über die Gründe für die Unvereinbarkeit zwischen dem katholischen Glauben und der Freimaurerei durchzuführen“. Die Bischöfe des Landes mit der mit Abstand größten katholischen Bevölkerung Asiens werden schließlich aufgefordert zu prüfen, ob sie sich öffentlich zu diesem Thema äußern sollten.
Die Gesetze der Kirche sind in Verwirrung geraten.
In einem Brief an Joseph Strickland, Bischof der Diözese Tyler im US-Bundesstaat Texas, ermutigt der kasachische Weihbischof Athanasius Schneider von der Erzdiözese Astana (Nour-Sultan) den mutigen amerikanischen Bischof in seinem Bekenntnis zum katholischen Glauben und in der Betreuung der ihm anvertrauten Herde.
In seinem Schreiben drückt der Weihbischof dem Bischof von Tyler seine große Dankbarkeit für „die mutige Hingabe, den katholischen Glauben kompromisslos zu erhalten, weiterzugeben und zu verteidigen“ aus. Er wendet die Worte des heiligen Basilius auf ihn an: „Die Anklage, die mit Sicherheit eine schwere Bestrafung nach sich ziehen wird, ist die Sorgfalt, mit der die Traditionen der Väter bewahrt werden (Ep. 243).“
Denselben Heiligen zitierend, wendet er dessen Worte auf die heutige Situation an: „Die Lehren der wahren Religion sind umgestürzt. Die Gesetze der Kirche sind in Verwirrung geraten. Der Ehrgeiz der Männer, die Gott nicht fürchten, stürzt sich auf die hohen Ämter der Kirche, und die hohen Ämter sind nun öffentlich bekannt als der Lohn der Gottlosigkeit.
Daraus folgt: Je mehr ein Mann lästert, desto mehr hält ihn das Volk für geeignet, ein Bischof zu sein. Die klerikale Würde gehört der Vergangenheit an. Es herrscht ein völliger Mangel an Männern, die die Herde des Herrn mit Wissen weiden. (…) Der Glaube ist unsicher. Der Mund der wahren Gläubigen ist stumm, während jede gotteslästerliche Zunge sich frei bewegt. (Eph. 92).“
Er fügt hinzu, dass die Worte des heiligen Basilius in seinem Brief an Papst Damasus, in dem er um die Hilfe und das wirksame Eingreifen des Papstes bittet, durchaus auf unsere heutige Situation anwendbar sind: „Die Weisheit dieser Welt gewinnt die größten Preise in der Kirche und hat die Herrlichkeit des Kreuzes verworfen. Die Hirten sind verbannt, und an ihrer Stelle sind Wölfe getreten, die sich auf die Herde Christi stürzen (Eph. 90).“ Schneider fährt fort: „Aber anders als der heilige Basilius, der sich an Papst Damasus wandte, haben Sie leider nicht die Möglichkeit, sich an Papst Franziskus zu wenden, damit er Ihnen hilft, die heiligen Traditionen der Vergangenheit mit Eifer aufrechtzuerhalten. Im Gegenteil, der Heilige Stuhl unterzieht Sie derzeit einer genauen Prüfung und droht Ihnen mit Einschüchterung und dem Entzug des bischöflichen Amtes für Ihre Herde in Tyler.“
Und das aus einem einzigen Grund: „Wie der heilige Basilius, der heilige Athanasius und viele andere Bekennerbischöfe im Laufe der Geschichte halten Sie die Traditionen der Väter aufrecht; nur weil Sie die Wahrheit nicht verschweigen, nur weil Sie sich nicht wie manche Bischöfe verhalten, die, um mit den Worten des heiligen Gregor von Nazianz zu sprechen, „den Zeiten und Forderungen der Massen dienen und ihr Schiff dem Wind überlassen, der in diesem Moment weht.““
Und um seinen Korrespondenten zu ermutigen, fährt der Bischof fort: „Dennoch, lieber Herr Strickland, alle Päpste der Vergangenheit, alle Bekennerbischöfe der Vergangenheit, alle katholischen Märtyrer, die in den Worten der heiligen Teresa von Avila „bereit waren, für jeden Artikel des Glaubensbekenntnisses tausend Tode zu erleiden“, unterstützen und ermutigen Sie.“
Darüber hinaus „beten die Kleinsten in der Kirche für Sie und unterstützen Sie; sie bilden ein weltweit wachsendes Heer von Gläubigen, die von den hohen Würdenträgern der Kirche ins Abseits gedrängt werden, deren Hauptanliegen es zu sein scheint, der Welt zu gefallen und unter dem Deckmantel der Gastfreundschaft und Inklusion den Naturalismus und die Billigung der Sünde der Homosexualität zu fördern.“
Schneider betet schließlich dafür, dass mehr Bischöfe „wie Sie ihre Stimme zur Verteidigung des katholischen Glaubens erheben und so vielen Katholiken, die sich oft wie Waisen verlassen fühlen, geistige Nahrung und Trost spenden. Zukünftige Päpste werden Ihnen für Ihre mutige Treue zum katholischen Glauben und seinen heiligen Traditionen danken, durch die Sie zur Ehre des Apostolischen Stuhls beigetragen haben, die in unserer Zeit zum Teil verdunkelt ist.“
Es ist interessant festzustellen, dass manche angesichts der immer größer werdenden Krise, die Wege wiederfinden, die Erzbischof Marcel Lefebvre vor mehr als 50 Jahren vorgezeichnet hat.
Ehrfurcht vor der Eucharistie und der Handkommunion
Wie wir wissen, gibt es derzeit zwei Formen der Heiligen Kommunion, die allgemein als Handkommunion und Mundkommunion bezeichnet werden. Eine Form wird jedoch von menschlichen Erwägungen diktiert, die andere von theologischen
Von Anfang an war sich die Kirche der Heiligkeit geweihter Personen bewusst, die sich bereits im Neuen Testament widerspiegelt. Als es in der Anfangsphase der Entwicklung des Messritus in der frühen Kirche zu einer Episode kam, in der dieser mit einem Bankett kombiniert wurde , begann St. Paulus reagierte sehr radikal auf die ersten Missbräuche, die auftraten.Er donnerte sehr scharf, dass jemand, der nicht auf das achtet, was er in der Kommunion empfängt, das heißt, den Unterschied zwischen dem Leib des Herrn und gewöhnlicher Nahrung nicht sieht und im weiteren Sinne die Heiligkeit des Leibes des Herrn nicht versteht Die Eucharistie bereitet auf den Tod vor (vgl. 1 Kor 11,28-28) . 29).
Die Evangelien sprechen indirekt auch von der außergewöhnlichen Heiligkeit des Leibes des Herrn.Sie enthalten die Geschichte von Christus, der die Brote vermehrt. Wir wissen natürlich, dass es in dieser Geschichte nicht um die Eucharistie geht, sondern um gewöhnliches Brot. Allerdings umfasst dieser Zusammenhang neben der historischen Ebene auch eine typologische Ebene. Das Brot, das Jesus vervielfacht und die Menschenmengen speist, ist eine Ankündigung und ein Vorbild der Eucharistie. Und aus diesem Grund enthält diese Geschichte auch einen Bericht über den Befehl des Herrn, jedes übriggebliebene Stück Brot aufzusammeln. Da das Zeichen und die Ankündigung selbst mit großer Sorgfalt behandelt werden, können wir daher erahnen, wie viel Ehrfurcht der Leib des Herrn, der die Erfüllung dieser Ankündigung darstellt, in den Köpfen der ersten Christen herrschte.
Die Kirchenväter sprechen sehr konkret von der eucharistischen Gestalt, dass es sich tatsächlich um den wahren Leib und das wahre Blut Christi handelt.Ihre Beschreibungen scheinen voller materieller Identität zu sein. So schreiben die Väter, dass der Leib, den wir essen, dasselbe Fleisch ist, das am Kreuz hing, und dass das Blut, das wir trinken, dasselbe Blut ist, das aus den Wunden Christi floss. Eine solche Beschreibung könnte sogar einen übermäßig materialistischen Ansatz suggerieren, dass der geweihte Körper und das geweihte Blut das menschliche Gewebe Jesu darstellen. Wir wissen jedoch, dass diese Art des bildlichen Ausdrucks uns nicht sagen wollte, dass die Hostie wie ein „Stück“ des Leibes des Herrn sei, sondern dass es sich um Christus selbst handelt.
Als in späteren Jahrhunderten aufgrund kultureller und philosophischer Veränderungen Häresien auftauchten, denen zufolge die Anwesenheit Christi in diesem Sakrament nicht real, sondern symbolisch sei, stellte die Kirche fest, dass das Heilige Sakrament genau derselbe Leib sei, der aus dem Heiligen hervorgegangen sei Geist im Mutterleib. Die selige Jungfrau Maria, dieselbe, die am Kreuz gelitten hat und von den Toten auferstanden ist. Und dann erklärte die Kirche feierlich, dass Christus im Heiligen Sakrament wirklich, wahrhaft und substanziell gegenwärtig ist.
Das bedeutet, dass der wahre Christus, der Herr, mit seiner Seele und seinem Körper und mit seiner Göttlichkeit im Heiligen Sakrament gegenwärtig ist. Daher ist die geweihte Hostie nicht nur eine symbolische Gegenwart Christi, sondern tatsächlich Christus selbst. Und solche Zeichen der Ehrfurcht, die wir Christus schulden, der in seinem physischen Körper wohnt, diese Ehrfurcht sollte unsere Beziehung zur Eucharistie kennzeichnen. Darüber hinaus ist, wie uns das Konzil von Trient als Dogma zum Glauben gab, der ganze Christus in jedem noch so kleinen Teilchen der Eucharistie enthalten.
Die Gegenwart Christi in der Eucharistie ist daher weder virtuell noch symbolisch, sondern real. Es ist nicht so, dass die Eucharistie ein Medium oder Ersatz für seine Gegenwart ist. Es ist auch falsch, die Haltung und Ehrfurcht gegenüber der Eucharistie auf der Grundlage der Eigenschaften des Sakraments (der Form des Brotes) und nicht in Bezug auf das Wesen (die Gegenwart Christi selbst) zu gestalten. Leider ist dieser Zusammenhang immer häufiger zu beobachten – seit Christus in der Form des Brotes gegenwärtig wurde, behandeln wir ihn so, als ob er aufgehört hätte, der wahre Christus der Herr zu sein, und als wäre er Brot geworden.
Es ist bezeichnend, dass die irrtümliche Aussage „Christus wurde Brot“ immer häufiger verwendet wird. Mittlerweile ist es im strengen Sinne nicht Christus, der sich in Brot verwandelt, sondern bei der Weihe ist es das Brot, das in Christus verwandelt wird – es bleiben nur die Eigenschaften des Brotes übrig. Daher ist die Eucharistie im Wesentlichen derselbe Herr Jesus, der derzeit zur Rechten des Vaters sitzt, der aus dem Vater geboren und wesensgleich mit dem Vater ist und der kommen wird, um die Lebenden und die Toten zu richten. Wir können daher nicht nur sagen, dass Christus in der geweihten Hostie ist, sondern dass diese Hostie Christus ist.
Dies wurde von St. sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Thomas in seiner Summa Theologiae. In Artikel 3, Ausgabe 81 von Teil III, stellt er die Frage: „Könnte der Leib Christi, den er aß und den Jüngern (beim Letzten Abendmahl) gab, leiden?“ und antwortet darauf am Gründonnerstag im Abendmahlssaal Christus war in seinem physischen Körper dem Leiden ausgesetzt, denn dieser Körper war noch nicht auferstanden. Die Eucharistie ist jedoch kein Ersatz für Seine Anwesenheit oder ein alternativer Ort dafür, sondern sie ist genau derselbe Leib und derselbe Christus! Daher konnte, wie Thomas behauptet, der eucharistische Leib leiden, als Christus verwundet wurde, und tat dies auch. Es konnte nicht in der sakramentalen Form selbst leiden – das heißt, es war unmöglich, der Hostie selbst Leiden zuzufügen, aber das Zufügen von Leiden an Christus in seiner physischen Form führte dazu, dass Christus in der Hostie litt, weil es derselbe Christus ist. Wir sehen also, worin die Gegenwart Christi in der Eucharistie besteht – die absolute und reale Identität Christi im physischen Körper und im eucharistischen Leib. Dies ist der wahre und derselbe Christus, der in seinem physischen Körper ist.
Im nächsten Artikel geht Thomas noch weiter und fragt: „Wäre Christus in der Eucharistie gestorben, wenn sein Leichnam während seines Todes am Kreuz in einem Ziborium aufbewahrt oder von einem der Apostel geweiht worden wäre?“ Und auch hier bejaht Tomasz. Er glaubt, dass derselbe Christus, der in der Eucharistie anwesend ist, während des Leidens und Todes am Kreuz genau dasselbe Leiden und Sterben erfahren würde:
„Im Sakrament würde es denselben Christus geben, der am Kreuz war. Wenn er am Kreuz starb, würde er auch im heiligen Sakrament sterben (…) alles, was Christus im Wesentlichen betrifft, kann in seiner richtigen Form auf ihn bezogen werden, so wie wir uns im Sakrament auf ihn beziehen können. Dabei geht es um Momente wie Leben und Tod, Bedauern, die Verbindung zwischen Körper und Seele usw.
Natürlich ist der Leib Christi seit der Auferstehung nicht mehr dem Leiden ausgesetzt. Dieses Gremium wird jedoch noch mehr geehrt. Als Maria Magdalena nach der Auferstehung Jesus berühren wollte, wurde ihr gesagt: „Fass mich nicht an!“ Obwohl die Jünger jemand waren, dem Christus radikal nahe stand, umgaben sie ihn bei ihrer Begegnung mit ihm mit großer Ehrfurcht und Respekt und hatten sogar heilige Angst vor ihm. Jesus war nicht ihr „Freund“ in dem Sinne, dass er jemand war, mit dem man mit freundlicher Direktheit umging. Als sie Ihn am Meer von Tiberias trafen, hatten sie Probleme, Ihn zu erkennen und hatten Angst, Ihn danach zu fragen. Und der heilige Johannes, der geliebte Jünger Christi, der beim letzten Abendmahl auf seiner Brust ruhte, als ihm derselbe verherrlichte Christus auf der Insel Patmos erschien (wie in der Apokalypse erzählt), fiel vor ihm auf sein Angesicht Angst wie tot.
Daher ist es ein großer Fehler, den eucharistischen Leib des Herrn unvoreingenommen und nachlässig zu behandeln . Dies ist ein Irrtum, der entweder aus einem Mangel an Glauben an die wirkliche Gegenwart Christi oder aus einem falschen, unwirklichen Verständnis davon resultieren kann, und – was man beachten sollte – diese Gegenwart betrifft jeden kleinsten Teil der Eucharistie. Ein rücksichtsloser Umgang mit der Eucharistie kann auch aus einem Mangel an Liebe zu Christus resultieren. Ein leichtfertiger oder freundlicher Umgang mit Jesus ist eigentlich ein Mangel an Liebe. Es ist ein Missverständnis und eine Respektlosigkeit gegenüber Seiner Majestät. Schließlich lehrt uns der Glaube, was die übernatürliche Realität ist, und die Liebe lehrt uns, wie wir darauf reagieren sollen.
Wenn wir die Eucharistie mit den Augen des katholischen Glaubens und der katholischen Liebe betrachten, wird deutlich, dass mangelnder Respekt vor der Eucharistie eine große Sünde ist. Dies ist in der Tat eine direkte und echte Respektlosigkeit gegenüber Gott selbst.
Wenn wir uns in ähnlicher Weise die Praxis der Beziehung zum Leib des Herrn ansehen, die in der Tradition fortbesteht und verschiedene Formen annimmt, werden wir den Charakter der Ehrfurcht vor Christus bemerken, der genau mit der Theologie dieses Sakraments selbst übereinstimmt. Wir werden auch die Dynamik der Entwicklung dieser Praxis bemerken, die direkt proportional zum tieferen Verständnis des Geheimnisses der Eucharistie ist – diese Ordnung herrschte fast bis zum Ende des 20. Jahrhunderts.
Seit der kurzen Episode, in der die Messe mit einem Fest verbunden wurde, was der hl. Paulus (übrigens gibt es nach zweitausend Jahren, trotz solch klarer Zeugnisse der Heiligen Schrift, heute immer mehr Ideen, der Messe den Charakter eines Banketts zu geben, was nicht nur eine verrückte Ignoranz über das Wesen der Messe ist, sondern auch auch der Heiligen Schrift!), zielte die Praxis darauf ab, die Heiligkeit dieses Sakraments immer stärker hervorzuheben. Heiligkeit drückt hier nicht nur Reinheit und Vollkommenheit aus, sondern auch Majestät und eine gewisse Art von Unantastbarkeit. Heilig bedeutet „anders“, „unzugänglich“, „transzendent“, getrennt vom Unheiligen, also weltlich. Aus diesem Grund hat sich seit der Antike die Praxis des eucharistischen Fastens entwickelt, das von Mitternacht bis zur Zeit der Kommunion an einem bestimmten Tag dauert. Das Fasten sollte eine Praxis sein, die die Heiligkeit der Eucharistie zum Ausdruck bringt und bewahrt. Um es sehr anschaulich und vielleicht unelegant auszudrücken: Die Idee bestand darin, den Kontakt des Allerheiligsten Leibes mit gewöhnlicher Nahrung zu verhindern, auch nicht in unserem Inneren. Die Eucharistie war in jeder Dimension von solcher Ehrfurcht umgeben.
In späteren Jahrhunderten, als sich der lateinische Ritus festigte, führte die Heiligkeit der Eucharistie, das Bewusstsein der wirklichen Gegenwart Christi in jedem kleinsten Teilchen, dazu, dass der Priester ab dem Moment der Weihe den Zeigefinger und den Daumen während der Messe nicht trennen durfte wegen der sorgfältigen Pflege des kleinsten Teils des Leibes des Herrn. Dieser Brauch ist ein praktischer Ausdruck des Glaubens an das Dogma der Gegenwart Christi im kleinsten, abgetrennten Teil der Hostie. Die mangelnde Rücksichtnahme auf das kleinste Teilchen ist eine praktische Missachtung dieses Dogmas. Schließlich wurde uns ein solches Dogma von der Kirche gegeben – nicht aus Kuriosität, sondern als Indikator unseres Glaubens und unserer Frömmigkeit. Allerdings wird heute fälschlicherweise behauptet, es handele sich um angeblich übertriebene Skrupellosigkeit, was nur ein Beweis für den heutigen Unglauben, Mangel an Liebe und Mangel an Realismus im Umgang mit dem Allerheiligsten Sakrament ist.
Es lohnt sich also, sich zu fragen: Was ist aus dieser großen Sensibilität, dem Glauben und der Liebe gegenüber der Eucharistie geworden? Hat sich die Kirche in dieser Frage seit zwanzig Jahrhunderten geirrt? Ist er zu weit gegangen? Nun ja, nein. Wir sind es, die heute Fehler machen, und das ist die Frucht des blasphemischen Glaubens, dass der Mensch das Wichtigste in der Kirche ist. Mittlerweile ist in der Kirche der Herr das Wichtigste!
Diese Abstumpfung der Sensibilität gegenüber Christus wird besonders deutlich in den neuen Praktiken der Spendung des Allerheiligsten Sakraments. Wie wir wissen, gibt es derzeit zwei Formen der Spendung der Heiligen Kommunion, die gemeinhin genannt wird: auf den Lippen und in der Hand . Diese zweite Methode wurde vom Heiligen Stuhl unter dem Druck der Willkür in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts (mit großem Widerstand) akzeptiert. Die Idee einer neuen Praxis wurde von einer „neuen Sensibilität“ diktiert.
Wir können hier also eine Richtungsumkehr erkennen. Seit Jahrhunderten wird die Praxis von der Eucharistie diktiert und deren Wahrheit zum Ausdruck gebracht. Heute wird es von der menschlichen Sensibilität diktiert. Daher genehmigt die Kirche derzeit beide Formen (in der Hand und im Mund). Allerdings wird die eine Form durch menschliche Erwägungen und die andere durch theologische Erwägungen diktiert.
Seit Jahrhunderten zwingt uns die Wahrheit über die Heilige Eucharistie, sie als den größtmöglichen Schatz zu bewahren – uns um das kleinste Teilchen dieses Leibes, den kleinsten Krümel zu kümmern, denn in Wirklichkeit gibt es absolut keinen wirklichen Unterschied zwischen einem winzigen Krümel und der gesamten Hostie – einfach nur denn es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen einem Menschen im Mutterleib einer Frau und einem erwachsenen Menschen. Interessanterweise bewahrt, pflegt und verteidigt die Kirche die Sensibilität für die menschliche Identität vom Moment der Empfängnis an. Das Bewusstsein für die Identität Christi in jedem Teilchen ist uns seltsamerweise verloren gegangen. Man nennt es Übertreibung. Ebenso wie Ungläubige das Abtreibungsverbot als Übertreibung bezeichnen, diktiert von der „hysterischen“ Überzeugung, dass dieser angebliche „Zellenhaufen“ auch völlig menschlich sei. Die Schlussfolgerungen liegen auf der Hand …
Der Formwandel, der nicht mehr aus der dogmatischen Wahrheit über die Eucharistie, sondern aus der Sensibilität hervorgeht, wird unweigerlich zu einer allmählichen Verschleierung der Wahrheit über die Würde und Realität des Leibes des Herrn führen. Darüber hinaus beobachten wir einen solchen Prozess noch deutlicher in Ländern, in denen eine solche Praxis in den 1970er Jahren eingeführt wurde. Heute ist an diesen Orten der Glaube an die tatsächliche Gegenwart Christi in der Hostie vernachlässigbar.Und das ist offensichtlich, denn entweder wird die Offenbarung gemäß der Tradition Bräuche prägen, die dann auch uns prägen, oder unsere Meinungen werden neue Bräuche hervorbringen und die offenbarte Wahrheit verfälschen.
Derzeit haben viele Menschen in der Kirche verschiedene Bedenken hinsichtlich zu weitreichender Veränderungen. Diese Bedenken betreffen hauptsächlich den moralischen Bereich. Wir haben Angst, ob die Sünde des Ehebruchs einigermaßen gutgeheissen wird, ob wir uns zu sehr auf das Zeitliche konzentrieren, ob das Lehramt überhaupt unverändert bleiben wird.
Wenn wir jedoch die Wichtigkeit und Hierarchie dessen betrachten, was am wichtigsten ist, machen wir uns möglicherweise keine Illusionen. Die Einführung der Praxis der Kommunion, die in ihrer Form den Ausdruck der Ehrfurcht vor Christus verringert und den Realismus des Glaubens hinsichtlich seiner Gegenwart im geringsten nicht berücksichtigt, ist eine ungleich größere Katastrophe und Sünde. Und zu behaupten, dass der Empfang der Handkommunion nicht durch einen solchen Charakter gekennzeichnet sei, ist in der Tat eine Verzerrung der Realität.
Ohne Respekt vor Christus wird uns das Christentum nichts nützen, selbst wenn wir alle anderen Aspekte beibehalten. Denn wenn wir Christus nicht respektieren – und mangelnder Respekt vor der Eucharistie ist weit verbreitet –, dann haben wir wirklich die letzte Grenze überschritten. Wenn es erlaubt ist, sich nicht um Christus zu kümmern, dann ist wirklich alles erlaubt.
Kardinal Müller warnt vor den jüngsten Aussagen des römischen Glaubensdikasteriums
Kardinal Müller versus Kardinal Fernández.
Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit, korrigiert Kardinal Gerhard Müller, der ehemalige Präfekt der römischen Kongregation für die Glaubenslehre, Aussagen seines erst kürzlich neuernannten Nachfolgers Kardinal Victor Manuel Fernández. Der Argentinier Fernández ist im Kreis der engen Papstvertrauten der engste Vertraute von Franziskus. Er steht erst seit wenigen Wochen an der Spitze der in Glaubensdikasterium umbenannten Glaubenskongregation. Der erste Widerspruch Müllers erfolgte wegen der unzulänglichen Antworten von Fernández an Kardinal Duka, den emeritierten Erzbischof von Prag, wegen dessen Dubia zum umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia. Der zweite Widerspruch erfolgte nun, wegen der Antworten von Fernández an den brasilianischen Bischof José Negri zur Frage, ob LGBT-Personen Tauf- und Firmpaten oder Trauzeugen sein dürfen.
In beiden Fällen übernimmt Kardinal Müller die Aufgabe des Glaubenspräfekten, die Glaubens- und Morallehre zu verteidigen und die Brüder im Glauben zu stärken. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die aktuelle Situation in der Kirche, daß ein ehemaliger Glaubenspräfekt den derzeitigen Glaubenspräfekten korrigieren und zurechtweisen muß.
Kardinal Müller sah sich zum Handeln genötigt, weil der Vatikan mit dem neuen Fernández-Dokument die Türen dafür öffnet, daß Transsexuelle und Homosexuelle Taufpaten und Trauzeugen sein dürfen. Zu kontroversen Fragen, die dem Lehramt und dem Katechismus offen widersprechen, überläßt der Vatikan die Entscheidung der freien „pastoralen“ Auslegung.
Auch das neue Fernández-Dokument, so Kritiker, trage nicht zur dringend notwendigen Klärung bei, sondern führt zu noch mehr Verwirrung und Verunsicherung. Kardinal Müller sorgt mit einem Schreiben für jene Klärung, für die eigentlich Rom zu sorgen hätte:
Erklärung zu den Antworten des Glaubensdikasteriums auf die Fragen von Bischof Negri
Von Kardinal Gerhard Müller
Die Aufgabe des römischen Lehramtes, sei es durch den Papst selbst oder durch das Dikasterium für die Glaubenslehre, ist es, die Wahrheit der göttlichen Offenbarung getreu zu bewahren. Es ist von Christus eingesetzt und wirkt im Heiligen Geist, um die katholischen Gläubigen vor allen Irrlehren, die das Heil gefährden, und vor jeder Verwirrung in Fragen der Lehre und des sittlichen Lebens zu schützen (vgl. Vaticanum II, Lumen Gentium 18,23).
Die Antworten des Dikasteriums auf mehrere Fragen eines brasilianischen Bischofs (3. November 2023) erinnern einerseits an bekannte Glaubenswahrheiten, öffnen andererseits aber auch dem Mißverständnis Tür und Tor, daß es in der Kirche Gottes Raum für die Koexistenz von Sünde und Gnade gibt.
Die Taufe ist die Tür zu einem neuen Leben in Christus.
Der Sohn Gottes, unser Erlöser und Haupt der Kirche, die sein Leib ist, hat das Sakrament der Taufe eingesetzt, damit alle Menschen durch den Glauben an Christus und ein Leben in seiner Nachfolge das ewige Leben erlangen können. Gottes bedingungslose Liebe befreit den Menschen von der tödlichen Herrschaft der Sünde, die ihn in Ungnade stürzt und von Gott, der Quelle des Lebens, trennt.
Gottes universaler Heilswille (1 Tim 2,4ff) besagt nicht, daß es ausreicht, mit den Lippen Jesus als unseren Herrn zu bekennen, um in das Reich Gottes einzugehen, während wir uns auf die menschliche Schwäche verlassen, um die Erfüllung unserer Verheißung zu verhindern. Dies muss durch den heiligen und heiligenden Willen Gottes geschehen (vgl. Mt 7,21–23).
Die einfache Metapher „die Kirche ist kein Zollhaus“, die besagen soll, daß der Charakter Christi nicht bürokratisch am Buchstaben des Gesetzes gemessen werden kann, hat ihre Grenzen, wenn es um die Gnade geht, die uns zu einem neuen Leben jenseits der Sünde und des Todes führt. Der Apostel Paulus sagt, daß wir alle, bevor wir zum Glauben an Christus kamen, „Sklaven der Sünde“ waren. Aber jetzt, durch die Taufe auf den Namen Christi, des Sohnes Gottes, und die Salbung mit dem Heiligen Geist sind wir „von Herzen der Lehre gehorsam geworden, an die ihr übergeben wurdet“. Es ist nicht so, daß wir sündigen dürfen, weil wir der Gnade unterworfen sind und nicht mehr dem Gesetz: Wir dürfen nicht mehr sündigen, weil wir der Gnade unterworfen sind. „Daher soll die Sünde euren sterblichen Leib nicht mehr beherrschen, und seinen Begierden sollt ihr nicht gehorchen (…) [als Menschen, die vom Tod zum Leben gekommen sind. Stellt eure Glieder nicht der Sünde zur Verfügung als Waffen der Ungerechtigkeit, sondern stellt euch Gott zur Verfügung als Menschen, die vom Tod zum Leben gekommen sind, und stellt eure Glieder als Waffen der Gerechtigkeit in den Dienst Gottes. Die Sünde soll nicht über euch herrschen; denn ihr steht nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade. Heißt das nun, dass wir sündigen dürfen, weil wir nicht unter dem Gesetz stehen, sondern unter der Gnade? Keineswegs!]“ (Römer 6,12ff).
In der ältesten Kirchenordnung, die in Rom (um 200 n. Chr.) verfaßt wurde, sind die Kriterien für die Zulassung oder Verweigerung (oder auch nur für den Aufschub) des Katechumenats und des Empfangs der Taufe festgelegt und sie verlangen, daß auf alle zweifelhaften Berufe, ungesetzlichen Vereinigungen und unmoralischen Verhaltensweisen, die dem Gnadenleben der Taufe widersprechen, verzichtet werden muß (Traditio Apostolica 15–16).
Der heilige Thomas von Aquin, der in den Antworten des Dikasteriums lobenswerterweise zitiert wird, gibt eine nuancierte zweifache Antwort auf die Frage, ob Sünder getauft werden können:
1) Sicherlich können diejenigen Sünder getauft werden, die in der Vergangenheit persönlich gesündigt haben und unter der Macht der „Sünde Adams“ (d. h. der Erbsünde) standen. Denn die Taufe wird zur Vergebung der Sünden eingesetzt, die Christus durch seinen Tod am Kreuz für uns erworben hat.
2) Nicht getauft werden können jedoch diejenigen, „die Sünder sind, weil sie mit der Absicht zur Taufe kommen, weiter zu sündigen“ und sich damit dem heiligen Willen Gottes widersetzen. Dies gilt nicht nur wegen des inneren Widerspruchs zwischen der Gnade Gottes uns gegenüber und unserer Sünde gegen Gott, sondern auch wegen des äußeren falschen Zeugnisses, das die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung untergräbt, denn die Sakramente sind Zeichen der Gnade, die sie vermitteln (vgl. Thomas von Aquin, Summa theologiae III q.III Quaestio 68, Artikel 4).
In der Falle der transhumanistischen Terminologie
Es ist verwirrend und schädlich, daß sich das Lehramt auf die Terminologie einer nihilistischen und atheistischen Anthropologie einläßt und damit deren falschen Inhalten den Status einer legitimen theologischen Meinung in der Kirche zu geben scheint. „Habt ihr nicht gelesen“, sagt Jesus zu den Pharisäern, „die ihm eine Falle stellen wollen, daß der Schöpfer im Anfang Mann und Frau geschaffen hat“ (Mt 19,4).
In Wahrheit gibt es weder in der Ordnung der kreatürlichen Natur noch in der Gnade des Neuen Bundes in Christus transsexuelle oder homophile (homo-affektive oder homosexuelle) Menschen. In der Logik des Schöpfers des Menschen und der Welt reichen zwei Geschlechter aus, um den Fortbestand der Menschheit zu sichern und den Kindern ein Gedeihen in der Familiengemeinschaft mit Vater und Mutter zu ermöglichen.
„Person“ ist, wie jeder Philosoph und Theologe weiß, der Mensch in seiner geistigen und sittlichen Individualität, die ihn unmittelbar zu Gott, seinem Schöpfer und Erlöser, in Beziehung setzt. Jeder Mensch existiert jedoch in seiner geistig-körperlichen Natur und spezifisch als Mann oder Frau durch den Schöpfungsakt, in dem Gott ihn oder sie (und in der gegenseitigen Beziehung in der Ehe) in seinem Gleichnis seiner ewigen dreifaltigen Güte und Liebe geschaffen hat. Und genau so, wie er erschaffen wurde, wird Gott jeden Menschen in seinem männlichen oder weiblichen Körper auferstehen lassen, ohne sich von denen irritieren zu lassen, die andere Menschen (für viel Geld) genital verstümmelt haben oder die, verwirrt durch falsche Propaganda, vorsätzlich über ihre männliche oder weibliche Identität getäuscht wurden.
Der Transhumanismus in all seinen Varianten ist eine teuflische Fiktion und eine Sünde gegen die persönliche Würde des Menschen, auch wenn er in Form des Transsexualismus mit Begriffen wie „selbstbestimmte Geschlechtsumwandlung“ überspielt wird. Für Lehre und Praxis legt die römische Kirche klar fest: „Die Prostituierte, der Hurer, der Verstümmler und jeder, der etwas tut, was nicht gesagt ist [1 Kor 6,6–20], wird [vom Katechumenat und der Taufe] ausgeschlossen“ (Traditio Apostolica 16).
Die „gesunde Lehre“ (1 Tim 4,3) ist ein gesundes pastorales Motiv
Das seelsorgerliche Motiv, Sünder, die gegen das sechste und neunte Gebot des Dekalogs verstoßen, mit möglichst viel „Sanftmut und Verständnis“ zu behandeln, ist nur dann lobenswert, wenn der Seelsorger nicht wie ein schlechter Arzt seinen Patienten über die Schwere seiner Krankheit täuscht, sondern wenn der gute Hirte „sich mehr mit dem Himmel freut über einen Sünder, der Buße tut, als über neunundneunzig Gerechte, die [wegen falscher Selbsteinschätzung] nicht umzukehren brauchen“ (Lk 15,6). Auch hier muß ein grundlegender Unterschied gemacht werden zwischen dem (einmaligen) Sakrament der Taufe, das alle früheren Sünden auslöscht und uns den dauerhaften Charakter der Eingliederung in den Leib Christi verleiht, und dem (wiederholbaren) Sakrament der Buße, durch das uns die nach der Taufe begangenen Sünden vergeben werden.
In Übereinstimmung mit der Sorge der Kirche um das Heil ist es immer richtig, daß ein Kind getauft werden kann und soll, dessen katholische Erziehung von den Verantwortlichen, insbesondere durch ein vorbildliches Leben, gewährleistet werden kann.
Die Kirche kann jedoch keinen Zweifel an dem natürlichen Recht des Kindes lassen, bei seinen leiblichen Eltern oder notfalls bei seinen Adoptiveltern aufzuwachsen, die moralisch und rechtmäßig deren Platz einnehmen. Jede Form der Leihmutterschaft oder der Produktion eines Kindes in einem Labor (als Ding) zur Befriedigung selbstsüchtiger Wünsche ist aus katholischer Sicht eine schwere Verletzung der persönlichen Würde eines Menschen, den Gott durch seine eigene Mutter und seinen eigenen Vater körperlich und geistig ins Dasein erschafft, um ihn rufen, ein Kind Gottes im ewigen Leben zu sein.
Warum Gott die Kirche nur durch den rechten Glauben baut
Im Zusammenhang mit der Synode über die Synodalität wurde oft die biblische Formulierung verwendet: „Wer Ohren hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt“ (Offb 2,11). Gemeint ist im letzten Buch der Heiligen Schrift die „Treue zum Wort Gottes und zum Zeugnis von Jesus Christus“ (Offb 1,2). Der Verfasser der Traditio Apostolica von Rom der Apostel Petrus und Paulus ist davon überzeugt, daß „die Erbauung der Kirche durch die Annahme des rechten Glaubens erreicht wird“.
Er schließt sein Werk mit den bedenkenswerten Worten: „Denn wenn jeder auf die apostolische Überlieferung hört, ihr folgt und sie beachtet, wird uns kein Häretiker oder sonst jemand in die Irre führen können. Denn die vielen Häresien sind entstanden, weil die Vorsteher [Bischöfe] sich nicht nach der Lehre der Apostel belehren lassen wollten, sondern nach eigenem Gutdünken handelten und nicht, wie es zweckmäßig war. Wenn wir etwas vergessen haben, Geliebte, wird Gott es denen offenbaren, die würdig sind. Denn er leitet die Kirche, damit sie in die Zuflucht seiner Ruhe gelangt“ (Traditio Apostolica 43).

