Der Heilige Josef ist der Patron der gesamten Kirche und speziell auch der Patron der Familien und Ehepaare, der Sterbenden und der Arbeiter. In einigen Kantonen der Schweiz ist der 19. März ein Feiertag. Wir wollen am 19. März ebenfalls dem Patron der Kirche unseren Dank aussprechen und unsere Bitten vor ihn bringen, besonders in der jetzigen Lage der Kirche und der Welt. Lassen Sie uns mit dem grossen Vertrauen der Heiligen Kirchenlehrerin Teresa von Avila dieses Fest feiern, die über den Heiligen Josef gesagt hat: „Ich erinnere mich nicht, ihn um etwas gebeten zu haben, was er mir nicht gewährt hätte.“ Herzliche Einladung an alle.
Abkehr von Gott gezeichnet durch eine „rücksichtslose Gier und Selbstherrlichkeit u. Masslosigkeit.
In ihrem Buch „Die Bibel antwortet uns in Bildern“ hat Christa Meves, die grosse deutsche Psychotherapeutin, die Noah-Geschichte aufgegriffen. Im folgenden Beitrag deutet sie diese als Handlungsanweisung für unsere Zeit. Denn beide Perioden, die des Noah und unsere heute, kennzeichnet eine Abkehr von Gott, eine „rücksichtslose Gier und Selbstherrlichkeit“, Masslosigkeit und Ausbeutung. Was also lehrt uns die Bibel für solche Zeiten?
Was lässt sich gegen unsere heutigen Gefahren an Hilfen vorstellen? Nun, in biblischer Version ist das unstrittig: Wir müssen neben realer Vorsorge versuchen, uns zu verhalten wie der fromme Noah. Welche Voraussetzungen sind dazu nötig? Die Bibel nennt sie uns: Als Erstes ein gottesfürchtiger Mensch zu sein und vorrangig auf das zu hören, was Gott uns vor- und eingibt. Ohne diese Voraussetzung – so belehrt uns die Sintflut-Geschichte – ist alles verloren.
Mancher von Ihnen mag jetzt denken: Ist das nicht unrealistisch? Frommes Getue kann es doch nicht heißen. Aber das ist weder hier noch an irgendeiner anderen Stelle mit Frommsein gemeint. Gemeint ist eine nüchterne, realistische Haltung in unserem Alltag. Gemeint ist z. B., nicht unreflektiert selbstsüchtig nur nach eigener Maßgabe zu leben, sondern vor allem Handeln ehrfürchtig zu horchen und hinaufzufragen, um Gottes Willen zu ertasten. Dazu gehört z.B. auch eine angemessene Selbsteinschätzung der Menschen statt einer überheblichen Überschätzung, ein Bewusstsein darüber, dass mit unserer menschlichen Macht allein so wenig getan ist, dass wir uns dann wie lächerliche Däumlinge benehmen.
Und wir müssen der eigenen Familie Vorrang geben. Eine solche Haltung macht vor allem Ernst mit dem Gebot von Jesus Christus, zunächst Gott, den Vater, den Schöpfer, ehrfürchtig anzubeten, zu lieben von ganzem Herzen und ganzem Gemüte und dann auch den Nächsten wie sich selbst. Erst ein solches tägliches nachdenkliches Erfragen ist – damals wie heute – in der Lage, die Gefahr nicht zu verdrängen, damit daraus der Impuls entstehen kann, direkte Sicherheitsmaßnahmen gegen den Untergang zu ergreifen. Aber wie sehen solche Maßnahmen aus?
In der Noah-Geschichte wird diesem ja von Gott empfohlen, sich einen wasserfesten Kasten zu bauen. Wenn er ihn so baut, wie Gott ihm das eingibt, wird Noah verheißen, dass er damit keineswegs lediglich allein seine eigene Familie rettet, sondern dass dort für die gesamte Schöpfung in Gestalt einzelner gegengeschlechtlicher Tierpaare Hoffnung auf Zukunft entsteht, indem diese die Katastrophe überleben. Wenn wir Heutigen die Bildersprache in die rational logische Sprache übersetzen, so würde diese Empfehlung heißen: Weite dich nun nicht weiter aus. Lebe nun nicht mehr so unbedenklich nach außen. Schränke dich auf das Wesentliche ein.
Doch du brauchst dir nicht wie Diogenes eine Tonne zu suchen. Nein, wenn du diesen Auftrag verstehst, kann deine Seinsweise sogar noch recht großräumig bleiben. Doch mache dich fest gegen das Gift der geistigen Gefahr, die durch den Frevel der Menschen entstanden ist. Deshalb schon bekam Noah den ausdrücklichen Befehl, die Ritzen seiner Arche sorgfältig zu verschmieren, und das heißt für heute: Lass zerstörerische Medien nicht zu dir vordringen.
Nehmen wir die Sintflut für heute einmal allein als Symbol, dann kann sie auch als das Eindringen des Schädlichen in unsere Seele verstanden werden: als Einflüsterungen z. B. von einem angemaßten Recht auf Lust, vom Recht zu schrankenloser Freiheit, vom Ego-Recht gegen das Recht der anderen. Dazu gehört die Großsünde der Abtreibung ebenso wie die Entfernung der Babys von ihren Müttern. Dazu gehört auch der lieblose Umgang mit den Alten oder auch die Verleugnung des angeborenen Geschlechts.
Schirme deine Seele ab, ruft Gott uns heute zu. In der Noah-Geschichte wird die Realisierung dieser klugen Einschränkung in ausführlichsten Bildern dargestellt und offensichtlich mit Erfolg gekrönt, und das heißt: Rettung der Zukunft durch einen gnädigen Gott. Von dieser Warte her kann uns die Noah-Geschichte aktuelle Erkenntnis vermitteln.
Wenn man sie jetzt in allen Einzelheiten interpretiert (wie das in meinem Buch geschieht), dann wächst uns die Einsicht zu: Es steht uns auch heute keineswegs an, als ein Mensch, der an Gott glaubt, zu resignieren und zu kapitulieren, es ist uns allein gegeben, unseren individuellen Auftrag zu erfüllen, und das heißt im weitesten Sinne: mit unserem Leben fruchtbar zu sein, und das heißt, vorab die Liebe in der Welt zu mehren.
Für den Gläubigen, der so seinen Lebensauftrag zu erfüllen sucht, ist es nicht einmal sinnlos, heute einen Apfelbaum zu pflanzen, selbst wenn er genaue Kenntnisse hätte, dass morgen die Welt untergeht. Dieses schöne Bild – das meist Luther zugeschrieben wird – soll uns die Wahrheit verdeutlichen: Es ist nicht unsere Aufgabe, über den Sinn oder die Sinnlosigkeit des Regierens in unserer Welt zu urteilen. Heute – für uns besonders zutreffend – haben wir persönlich den Auftrag, das in unserem Feld Aufbauende, Gute, Liebevolle in bewusstem Gottgehorsam in individueller Maßgabe zu tun; denn dieses Tun führt von Person zu Person in die Zukunft, weil das „Fortpflanzende“ im weitesten Sinne in sich gut und zukunftsträchtig ist. Diese Verheißung wird dann im Zentrum der Heiligen Schrift durch die Erlösungstat von Jesus Christus und damit durch die Verheißung des Lebens der Gläubigen jenseits des Todes gekrönt.
So können auch wir Heutigen aus der alten Noah-Geschichte noch die Ermutigung gewinnen, dass es sich lohnt, selbst in der äußersten Gefährdung der Erde ein tatkräftiger, ein die Zukunft vorbereitender Mensch zu bleiben. So können wir uns mit einer Gelassenheit beschenken lassen, der wir in dieser Jahreswende dringend bedürfen. (Auszug aus Meves aktuell).
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Deportation von Sinti und Roma vor 80 Jahren
Vor 80 Jahren wurden Sinti und Roma aus Baden-Württemberg nach Auschwitz deportiert. Daran hat der Verband Deutscher Sinti und Roma am Mittwoch mit einer Gedenkveranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart erinnert. Das Unrecht, das der Minderheit der Sinti und Roma widerfahren sei, sei nicht wieder gut zu machen, sagte der deutsche Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Man müsse sich bewusst machen, was Hass und Hetze anrichteten und was passiere, wenn eine Gesellschaft den Kompass verliere. Mit Blick auf die Gegenwart sagte Kretschmann, man müsse wachsam sein und Hass und Vorurteilen mutig entgegentreten: „Es liegt in der Verantwortung aller, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Abstammung oder wegen ihres Glaubens diskriminiert oder verfolgt werden.“
Sinti-Verbandsvorsitzender Strauss warnt vor erneuter Zerstörung
Kretschmann erwähnte in seiner Rede auch den Staatsvertrag, der seit 2014 das Ziel hat, Diskriminierung von Angehörigen der Sinti und Roma entgegenzuwirken. „Eine Vereinbarung, die Vertrauen schaffen soll, für Partnerschaft miteinander steht“, sagte der Ministerpräsident. Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Daniel Strauss, mahnte, die gemeinsame Heimat sei vor erneuter Zerstörung nicht sicher.
Am 15. März 1943 haben die Deutschen 211 Sinti aus Württemberg und 22 Sinti aus Baden mit dem Zug vom Stuttgarter Nordbahnhof nach Auschwitz deportiert. Fast alle Deportierten wurden in dem Konzentrationslager ermordet. Insgesamt wurden während der Deutschen-Diktatur bis zu 500.000 Sinti und Roma umgebracht, 500 von ihnen aus dem heutigen Baden-Württemberg.
Macht des Gebets
Viele Heilige haben immer wieder darauf hingewiesen, wie gross die Macht des Gebets ist. Das Gebet ist das wirksamste Werkzeug der Welt. Im Gebet reden wir mit unserem himmlischen Vater und bitten ihn, für uns zu sorgen. Das Gebet entlastet uns nicht davor, selber zu handeln. Im Gebet vertrauen wir aber darauf, dass Gott unser Handeln segnet und uns zeigt, wie wir wirken sollen, um seinen Willen zu erfüllen. Die früheren Generationen haben immer gewusst, dass alles menschliche Streben nur Früchte tragen kann, wenn Gott uns beisteht. Wenn heute sich selbst als Katholiken bezeichnende Menschen behaupten, dass Gebet helfe nur dabei, seine Gedanken zu ordnen und sich besser konzentrieren zu können, dann stehen solche Aussagen diametral zur kirchliche Lehre und zu den Erfahrungen grosser Theologen und Heiliger. Gott kann natürlich durch das Gebet uns ermöglichen, uns besser zu fokussieren, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Gott kann durch das Gebet auch Wunder wirken, wie es in der Geschichte des Christentums immer wieder vorkam. Die Tendenz, alles Religiöse ins Innere zu verbannen, führt in die Irre. Gott ist ein handelnder Gott, Gott ist ein Gott, der mit uns ist (Immanuel). Er wird die Naturgesetze nicht immer aufheben, sondern uns meistens einfach die Kraft geben, Probleme selbständig zu lösen. Wenn es aber sein muss, dann kann er auch die schwierigsten Probleme lösen. Der italienische Priester und Ordensmann Don Dolindo hat das absolute Gottvertrauen und die unbegrenzte Hoffnung, dass Jesus auch die schwierigsten Probleme lösen werde, als grösste Andacht zu Ehren Gottes bezeichnet. Jedes Gebet, wenn es mit diesem Gottvertrauen beseelt ist, hat eine unglaubliche Kraft in sich. Hören wir daher auf die Worte früherer Heiliger und beten wir weiterhin beharrlich, dass Gott uns in jeder Lebenssituation helfen möge.
Vier Darstellungen Christi während der Fastensonntage
An den Sonntagen der Fastenzeit haben wir Christus als den Krieger in der Wüste gesehen, verklärt und verherrlicht auf dem Berg Tabor, als „den Stärkeren“, der seine Feinde besiegt, und als Versorger seiner Herde. Diese vier Präsentationen unseres Herrn während der Fastenzeit sollen Vertrauen und Bewunderung für ihn inmitten der Prüfungen der Jahreszeit und des Lebens selbst wecken.Hier weiterlesen.
Für die göttliche Wahrheit aufwachen
Die Fastenzeit ist eine Gelegenheit, „für die göttliche Wahrheit aufzuwachen“, nach der wir berufen sind zu leben.
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„Gottlose Krankenseelsorge“ – Privatauftritte am Krankenbett
Am ersten Wochenende im März wird in der ganzen Schweiz der Krankensonntag gefeiert. Ein Anlass, der an die Bedeutung des Sakramentes der Krankensalbung in der katholischen Kirche erinnern soll, aber kaum theologisch thematisiert wird. Aus diesem Anlass lassen die Bischöfe einen Brief zum Krankensonntag veröffentlichen, ohne leider ernst genommen zu werden. Nur in wenigen Pfarreien wird nämlich der Brief verlesen. Kein Wunder, denn von Laien „regierte“ Pfarreien leben ihr eigenes Leben, an dem die Bischöfe wenig Einfluss haben wollen. In einer Zeit, in der Laientheologen unsachgemäss und rechtswidrig das Sakrament der Krankensalbung spenden, ohne eine Reaktion des zuständigen Bischofs befürchten zu müssen, werden auch diese Missbildungen des katholischen Glaubens geduldet. Folge davon – aus den Krankenhäusern wird das Sakrament der Krankensalbung, welches ausschliesslich durch den katholisch geweihten Priester gespendet werden darf – gänzlich vertrieben. An diese Stelle kommen professionelle private Auftritte am Krankenbett an: Musik und Lesungen sollen heilen helfen. Ein Trend, vor dem die katholische Kirche in der Schweiz immer noch die Augen verschliesst. Vor ihren Augen entsteht eine „gottlose Krankenseelsorge“.
Künstler geben in der Schweiz einzigartige private Performances am Krankenbett. Der Berner Mundart-Rapper Baze, die Luzerner Soulsängerin Caroline Chevin und die Freiburger Geschichtenerzählerin Brigitte Hirsig. Sie sind einer von rund 30 Schweizer Künstlern, die kranken, behinderten oder sterbenden Menschen einen privaten, persönlichen Auftritt geben. Ein Trend, der nun die kirchliche Seelsorge durch nicht-religiöse Inhalte ersetzen will, um die unprofessionell gewordene bzw. missgebildete Krankenhausseelsorge der Kirche schon in naher Zukunft abzuschaffen.
Schweizer Bischöfe auf dem Prüfstand
Der gemeinsame Brief der Bischöfe der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen steht seit Januar 2023 auf dem Prüfstand. Ein medial inszenierter Entrüstungs – und Empörungssturm war die Folge – und bewies gerade damit, wie bitternötig dieser Weckruf war. Alle Gläubigen wollen nun von den Bischöfen wissen, wie es im je eigenen Zuständigkeitsbereich mit der Respektierung der von ihnen selbst in Erinnerung gerufenen Glaubensinhalte bestellt ist.
Im Schreiben vom 5. Januar 2023 erinnern die Bischöfe zunächst einmal daran, dass glaubwürdiges und damit notwendigerweise gemeinsames Zeugnis auch gemeinsamer Formen und Regeln bedürfe. In Übereinstimmung mit dem Lehramt der Universalkirche halten sie fest, dass «nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet». Präzisierend fügen sie hinzu, dass es zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Sprechen des Hochgebetes als konzelebrierende Priester einer sakramentalen Beauftragung bedarf. Auch die «liturgischen Texte sind nicht beliebig, denn es sind nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft». Abschliessend stellen sie fest: «Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch.»
Das subito einsetzende Empörungsgeschrei legte schonungslos bloss, wie weit der Erosionsprozess des «depositum fidei» bereits fortgeschritten ist. Umso wichtiger ist es, dass sich die Bischöfe selbst den dogmatischen und kirchenrechtlichen Vorgaben verpflichtet wissen. Swiss-cath.ch hat deshalb die konkrete liturgische Praxis der Bischöfe anhand von drei Themenblöcken einem Faktencheck unterzogen.
Stichwort «Spendung der Taufe»
«Bischöfe, Priester und Diakone sind kraft der Weihe die ordentlichen Taufspender»: so die Aussage des Bistums Chur. Nach geltender Praxis kann jedoch der Generalvikar auch eine allgemeine Erlaubnis zur Spendung der Taufe erteilen.
Im Bistum St. Gallen können seit 2018 Taufen durch Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger gespendet werden. Es bedarf dazu eines Taufkonzepts, das von der jeweils zuständigen Seelsorgeeinheit gebilligt werden muss. Im Bistum Basel erhalten Gemeindeleiter und Gemeindeleiterinnen die ausserordentliche Beauftragung zur Taufspendung, d. h. für den Fall, dass weder ein Priester noch ein Diakon verfügbar ist. Diese Beauftragung gilt, solange die entsprechende «missio canonica» als Gemeindeleiter dauert und für das Gebiet, für das die betreffende Person beauftragt ist.
Von der zutreffenden, die kirchliche Lehre reflektierenden Feststellung des Bistums Chur («Bischöfe, Priester und Diakone sind kraft der Weihe die ordentlichen Taufspender») am weitesten entfernt ist die Praxis des Bistums St. Gallen. Es wäre ehrlicher, in allen Bistümern auf die Unterscheidung zwischen ordentlicher und ausserordentlicher Praxis zu verzichten, ist diese doch offensichtlich nur noch fiktiver Natur. De facto wird die dogmatisch begründete Rückbindung der Taufspendung an das Weihesakrament mehr oder weniger systematisch unterlaufen.
Stichwort «Kirchliche Eheschliessung
Vorbemerkung:
Für die orthodoxe Kirche ist der Priester (bzw. Bischof) der Spender des Ehesakramentes. Demzufolge ist eine Eheschliessung nur dann gültig, wenn ein Priester den Trauritus vollzieht. Aus Gründen der Ökumene und der Rechtssicherheit hält deshalb can. 1108 § 3 fest: «Nur ein Priester assistiert gültig einer Ehe zwischen orientalischen Partnern oder zwischen einem lateinischen und einem orientalischen Partner, sei er katholisch oder nichtkatholisch.»
Für die Römisch-katholische Kirche muss im Normalfall ein Priester oder Diakon den Trauritus zwischen einem Katholiken und einer Katholikin vollziehen. Can. 1112 § 1 kennt allerdings eine Ausnahme: «Wo Priester oder Diakone fehlen, kann der Diözesanbischof, aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Erlaubnis des Heiligen Stuhles, Laien zur Eheschliessungsassistenz delegieren, unbeschadet der Vorschrift von can. 1108 § 3.»
Das Bistum Chur kennt keine Eheassistenz durch Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger. Gemäss Bischof Bonnemain sollte jedoch eine solche Möglichkeit von den deutschsprachigen Bistümern Chur, St. Gallen und Basel gemeinsam per Antrag zuhanden des «Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» angestrebt werden. Ein solcher Vorstoss wäre allerdings mehr als fragwürdig. Denn der Antrag setzt einen Mangel an Priestern und Diakonen voraus. Angesichts des massiven Rückgangs kirchlicher Eheschliessungen in den vergangenen Jahrzehnten ist der Mangel an Priestern und Diakonen als «conditio sine qua non» einer solchen Ausnahmereglung wohl nur hypothetischer Natur.
Das Bistum Basel handhabt die ausserordentliche Beauftragung unter Berufung auf can. 87 § 2. Eine solche geradezu halsbrecherische Begründungspirouette kommt dem Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gefährlich nahe. Denn der dazu vereinnahmte can. 87 § 2 setzt voraus, dass ein Dispensersuchen an den Heiligen Stuhl schwierig ist und zugleich die Verzögerung einer Dispenserteilung schweren Schaden hervorrufen könnte. Eine solche Eventualität dürfte den Realitätstest wohl kaum unbeschadet überstehen.
Das Bistum St. Gallen erteilt einzelnen Laienseelsorgern und Laienseelsorgerinnen die «ausserordentliche Trauvollmacht». Über die dazu erforderliche Erlaubnis des Heiligen Stuhles (vgl. can. 1112 § 1) verfügt das Bistum eingestandenermassen nicht. Diese rechtswidrige Praxis versucht das Bistum St. Gallen mit der ebenso aufschlussreichen wie eigenwilligen Argumentation zu begründen, dass eine frühere empfehlende Stellungnahme der Bischofskonferenz vom Heiligen Stuhl abschlägig beschieden worden sei, weil es im Verhältnis zur Anzahl Katholikinnen und Katholiken noch genügend Priester und Diakone gebe. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert: Die Zahl der Priester und Diakone ging zwar zurück, aber die Zahl der kirchlichen Eheschliessungen proportional ebenso stark. Wie deshalb die Diözese St. Gallen behaupten kann, ihre Praxis sei zwar «unerlaubt, aber rechtlich vertretbar», bleibt ihr Geheimnis.
Stichwort «(Kranken)Salbung»
Die Krankensalbung ist ein an die Ordination gebundenes Sakrament. Für die sogenannte Salbung (also nicht die sakramentale Krankensalbung) gibt es im Bistum Chur keine Erlaubnis und demzufolge auch keine entsprechenden Richtlinien. Identisch fällt die Antwort des Bistums Basel aus: Auch dort dürfen keine solchen Salbungen vorgenommen werden.
Völlig aus der Reihe tanzt das Bistum St. Gallen: «Salbungen dürfen selbstverständlich (sic!) vorgenommen werden. Wo Patienten oder Angehörige um das Sakrament der Krankensalbung bitten, suchen die Spitalseelsorgerinnen/Spitalseelsorger einen Priester.» Dabei hätte gerade das Bistum St. Gallen allen Grund, den Finger auf diesbezügliche Missbräuche zu legen. So geht die in der Region Rorschach tätige Seelsorgerin Charlotte Küng-Bless mit der Aussage hausieren, sie habe an einer alten, schwerkranken Frau ein Salbungsritual vollzogen, weil diese angeblich keinen Priester sehen wollte. Eine Simulation einer sakramentalen Krankensegnung sei dies nicht gewesen, will Küng-Bless der Öffentlichkeit weismachen. In Sachen kirchliche Eheschliessung hingegen räumt sie Simulationen unverfroren ein: «Ich habe auch schon Paare getraut und ihnen im Vorfeld gesagt, dass ich die Ehe kirchlich nicht gültig schliessen kann (vgl. kath.ch).»
Wie heruntergekommen die einstige Musterdiözese St. Gallen mittlerweile ist, belegt die Reaktion des Jugendseelsorgers Philipp Wirth auf den bischöflichen Neujahrsbrief. Mit kaum zu überbietender Frechheit verlangt der aus einer anderen Diözese eingesickerte Wirth von Bischof Büchel eine Entschuldigung und «überlegt sich ernsthaft, dem Bischof seine Missio zurückzugeben» – ein Schritt, den manche Angehörige des Bistums mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen würden. Doch mit dieser Entgleisung nicht genug: Wirth brüstet sich, im Rahmen eines Firmweges mit Jugendlichen das Abendmahl gefeiert und sie aufgefordert zu haben, die Einsetzungsworte zu sprechen.
Mehr kann mit dem Glauben der katholischen Kirche kaum noch Schindluderei getrieben werden. Sollten nun die Bischöfe gegen solche eklatanten Missbräuche nicht energisch einschreiten, ist ihr Neujahrsbrief das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde. (Quelle: swiss-cath)
Römische Urkunde zur Wiederernennung
Das lateinische Ernennungsschreiben vom ist von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnet. Die Ernennung erfolgt jeweils für fünf Jahre und kann verlängert werden.
Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki wurde als Mitglied des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen wiederernannt.
Erstmals wurde Kardinal Woelki im April 2012 durch Papst Benedikt XVI. in den damaligen Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen – das heutige Dikasterium – berufen.
Das Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen hiess bis März 2022 „Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen“. Daher wird es auch heute noch kurz „Einheitsrat“ genannt. Präfekt des Dikasteriums ist seit 2010 Kurt Kardinal Koch.
Die Entstehung des Dikasteriums ist eng mit dem zweiten vatikanischen Konzil verbunden. Gemäß dem Konzilsdekret „Unitatis Redintegratio“ (Ökumenedekret) ist es dessen Aufgabe, „den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften zu fördern“.
Erster Fastensonntag / Evangelium: Mt 4, 1-11
Gott will nicht den Tod, sondern das Leben. Jesus ist gekommen, damit wir das Leben in Fülle haben (Joh 10, 10). In ihm ist der neue Mensch sichtbar geworden, der ursprüngliche Mensch, wie Gott ihn am Anfang gemeint und geschaffen hat: der nicht nur vom Brot lebt, sondern vom Wort des lebendigen, anwesenden Gottes.
Evangelium: Mt 4, 1-11
Jesus fastete vierzig Tage und wurde in Versuchung geführt
Zum Evangelium In der Wüste wird Jesus vierzig Tage lang vom Teufel versucht, d. h. geprüft. Adam hatte im Paradies der Versuchung nachgegeben. Israel war in der Wüste von Gott selbst geprüft worden und hatte die Prüfung nicht bestanden. Hunger nach Reichtum, Ehre und Macht: Jesus hat als Mensch diese Art von Hunger erfahren und überwunden. In Christus gehen Israel und die Menschheit den Weg zurück unter Gottes Wort und seine Königsherrschaft.

