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Neues Papst-Schreiben zur Liturgie

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Am Hochfest der Apostel Petrus und Paulus, 29. Juni 2022, wurde ein neues Schreiben zur Liturgie der katholischen Kirche veröffentlicht. Der Papst leide darunter, dass die Tiefe der Liturgie verloren gegangen sei, Symbole nicht mehr verstanden würden und der Reichtum der Gottesdienstfeier bei vielen Menschen nicht mehr ankomme. Hier brauche es einen neuen Anfang und liturgische Bildung. Franziskus wolle dabei keine andere Liturgie, als sie vorgesehen ist, „sondern ein tieferes Erleben“ und eine Liturgie, die schön sei, Gläubige das Mysterium wiederentdecken lasse und sie dadurch forme. Diese Worte bestätigen deutlich den richtigen Kurs der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi, welche unter Leitung von Pater Adam Serafin, die „Wirrfeier mit Gemeindeleiter“ abgeschafft hat zugunsten der täglichen Messfeiern, Glaubensbildung und täglicher Predigt. Somit sind die Pfarreien auf einen Weg der Erneuerung der Liturgie gebracht, welcher nun vom Papst Franziskus als notwendig bestätigt wurde.

Gleicht die Aargauer Landeskirche einer Mafia?

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Ende Mai 2022 wurde bekannt, dass weitere Strafanzeigen gegen Andreas Zillig, Hildegard Seibert, Willy Deck und Bernhard Hollinger bei der Staatsanwaltschaft Baden eingereicht worden sind. Dem Zeitungsbericht zufolge werden die sogenannten „Kirchenpfleger“ angeklagt viele Gesetze missachtet und missbraucht zu haben. Nach der Strafanzeige der Landeskirche Aargau – vertreten durch Luc Humbel – wurde der Präsident der Kirchenpflege im Amt suspendiert. Er darf das Sekretariat nicht mehr betreten. Wann wird die Massnahme gegen die Angezeigten getroffen? Die „selbstaufgestellte“ Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi hat vollständig willkürlich übernommen: Dem Präsidenten und dem Finanzvorsteher ist es nun verboten, das Sekretariat bei der katholischen Kirche in Gebenstorf zu betreten. Nun aber trotz Strafanzeige sind die weiteren „Kirchenpfleger“ nicht suspendiert. Der Kirchenpfleger Andreas Zillig, liess die Schlösser austauschen, ohne die Zustimmung des amtierenden Kirchenpflegepräsidenten. Es soll ca. 90 Tausend Franken kosten. Um dieses Geld frei zu bekommen, hat derselbe 70% der Gottesdienste gestrichen. Die Landeskirche mit ihrem umstrittenen Präsidenten Luc Humbel steht neu unter Kritik des Machtmissbrauchs, welche trotz hängigen Wahlbeschwerden, die „Neubesetzung“ der Kirchenpflege duldet und von ihnen unternommene drastische Zerstörung der Seelsorge befürwortet……weiterlesen…

Neue Anzeige – die Landeskirche will nichts mehr wissen

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Der Streit in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi geht weiter. Einige „Aktionen“ der von Luc Humbel geführten Landeskirche kommen ans Licht. Wie die Aargauer Zeitung am vergangenen Samstag berichtete, sind weitere Strafanzeigen gegen „Verwaltung“ der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi eingegangen. Wer ist nun angezeigt worden und müsste demnächst den Posten räumen? Hierfür aber reagiert die Landeskirche nicht sofort. Die „ideologische Verwandtschaft“ darf folgenlos weiter „agieren“. Handelte es sich um eine geplante Aktion gegen den Präsidenten von Gebenstorf-Turgi, will sich die Landeskirche mit Luc Humbel nicht dazu äussern. Wegen „diversen Vorfällen im Verwaltungsbereich“ der Kirchengemeinde sollte man doch wohl aktuelle Schaden minimieren wollen, besonders wenn man Benachrichtigungen erhalten hat, oder?

Kirchenaustrittsgrund: Kirche biedert sich zu sehr dem Zeitgeist an!

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Die Zahl der Christen, die Mitglied in einer der beiden Grosskirchen in Deutschland sind, ist erstmals unter die 50-Prozent-Marke gefallen. Darüber berichtet aktuell die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und rekurriert bei der Suche nach Gründen auf eine Studie, die vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im März vorgestellt worden war. „Mit annähernd dreissig Prozent gibt es nach Erkenntnissen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD jedoch auch eine beachtliche Anzahl von Katholiken, die als einen Grund für ihren Austritt angeben, dass sich die Kirche zu sehr dem Zeitgeist anbiedere“, schreibt die FAZ in ihrem Artikel „Austritte aus der katholischen Kirche erreichen Rekordniveau“ wörtlich.

Mehrere Strafanzeigen hängig…

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Zeitungsbericht: Mehrere Strafanzeigen hängig – der Präsident der Kirchenpflege darf das Sekretariat nicht mehr betreten. Die „selbstaufgestellte“ Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi hat vollständig willkürlich übernommen: Dem Präsidenten und dem Finanzvorsteher ist es nun verboten, das Sekretariat bei der katholischen Kirche in Gebenstorf zu betreten. Der Kirchenpfleger Andreas Zillig, liess die Schlösser austauschen, ohne die Zustimmung des amtierenden Kirchenpflegepräsidenten. Es soll ca. 90 Tausend Franken kosten. Um dieses Geld frei zu bekommen, hat derselbe 70% der Gottesdienste gestrichen. Die Landeskirche mit ihrem umstrittenen Präsidenten Luc Humbel steht neu unter Kritik des Machtmissbrauchs, welche trotz hängigen Wahlbeschwerden, die „Neubesetzung“ der Kirchenpflege duldet und von ihnen unternommene drastische Zerstörung der Seelsorge befürwortet…
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Votum zum dualen System der Schweiz

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Wenn die Pastoral der Kirche und das duale System der Kirche in Konflikt geraten, wie zuletzt wieder geschehen in Gebenstorf-Turgi oder in Bad Zurzach, dann ist sicher klar, dass solche Probleme nur systemimmanent sind. Leider ist die Problem-Diagnose im neusten Interview des RKZ-Chefs mit irrelevanten Aussagen belegt, die seit Jahren in der Schweizer Kirche kursieren: Die ausländischen Priester seien schuldig daran. Ein aktuelles Beispiel aus Bad Zurzach weisst jedoch auf einen einheimischen Ortspfarrer, der im dualen System nicht arbeiten will. Klar ist, dass alle Funktionäre der Landeskirche werden das duale System gegen alle Vernunft verteidigen, denn sie von diesem System leben. Wenn der aufmerksame Leser sich ansieht, was im Bezug auf das duale System gegen jede Logik behauptet wird, merkt er auch darin den versteckten Geist der gezielten Manipulation. Erstens: das duale System frisst die eigenen Kinder (Gläubigen und Priester) auf, weil es nur um die Finanzierung des Alibisystems für kirchenferne Machtgruppen geht und nicht der Seelsorge. Wie alle wahrscheinlich wissen (sollten), muss sich das duale System gemäss seiner eigenen Rechtsgrundlage an das kanonische Recht der Kirche als höchste Mass anwenden. Warum es nicht realisiert, aber vermieden wird, bleibt ein offenes Geheimnis. Zweitens: das rassistische Argument, dass Seelsorgende Priester aus dem Ausland das duale System nicht verstehen, ist ebenfalls reine Utopie. 99 % der Priester vom Ausland verfügen über eine umfassende Ausbildung verbunden mit einem akademischen Titel, welcher den angestellten Laientheologen sehr häufig fehlt, vgl. mangelhafte Ausbildung der Gemeindeleiter nicht nur von Gebenstorf-Turgi. Mit dem Argument des fehlenden Verständnisses für das duale System soll der Anschein verbreitet werden, es wäre ein kompliziertes System. Tatsächlich ist es ein sehr primitives System, das ein einziges Ziel verfolgt, das Geld gegen die Kirche und ihre Kerndoktrin nach dem Ermessen der kirchlichfernen Eliten zu verwenden. Gelingt dies nicht, werden juristische Sackgassen benötigt, um die kirchentreue Seelsorger zum Schweigen zu bringen oder ihnen trotz laufenden rechtlichen Verfahren, keinen Lohn zu zahlen. Die Tricks der Landeskirche sollten die Öffentlichkeit in Unwissenheit halten, was ein illegaler Akt darstellt. Es braucht also kein duales System, wenn es um Rechtsstaatlichkeit und Religionsfreiheit geht. Der Staat genugt. Das duale System ist nur ein Vorwand, um die Weltkirche zu täuschen und den Anschein eines komplexen dualen Systems zu erwecken.

MEDIENMITTEILUNG aus der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi.

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MEDIENMITTEILUNG
Bischof Felix Gmür kennt eigenes Kirchenrecht nicht.
Beschwerde gegen Bischof Felix Gmür in Rom deponiert.
Der Priester mit Pfarrverantwortung in den Kirchgemeinden Gebenstorf-Turgi und Birmenstorf, P. Adam Serafin, reicht bei der zuständigen Behörde des Vatikans Beschwerde gegen Bischof Felix Gmür ein. Dieser hatte ihn ohne die erforderliche Begründung und gestützt auf ausser kraft gesetztes Kirchenrecht unter Strafandrohung verwarnt.
In der Beschwerde wird Bischof Gmür vorgeworfen, die eigene kirchliche Ordnung nicht zu respektieren. Die erstinstanzliche Entscheidung der zuständigen Behörde des Vatikans, wonach die sog. ‚missio canonica‘, also die kirchliche Beauftragung, des Priesters nach wie vor gültig ist, wird von Bischof Gmür bislang konstant missachtet. Er hat auch den Antrag von P. Adam Serafin auf eine Moderation zwischen den divergierenden Pfarreigruppen bis dato ignoriert. Zudem wird Bischof Gmür angelastet, nichts gegen das Zutrittsverbot und damit gegen die Vereitelung der Eucharistiefeier in den Kirchen der Pfarreien Gebenstorf und Turgi unternommen zu haben. Dieses gegen den Priester ausgesprochene Verbot wurde von vier Mitgliedern der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi verhängt, deren rechtsgültige Wahl nach wie vor strittig ist. Gegen letztere sind Beschwerden und ein Strafverfahren vor staatlichen Instanzen hängig.

So will das Bistum Basel Renovation fördern

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In einem „Innovations-Workshop“ haben kurzlich Mitarbeitende des Bistums Basel im Durchschnittsalter von 70. Jahren Meinungsleader entdeckt. Innovation funktioniert in der Kirche Basel gar nicht. Es ist eher eine Renovation. Anstatt junger Priester wie in Gebenstorf-Turgi engagieren die Kirchenpfleger im Alter von 70-80. Jahren einen 77.Jahre alten Priester, den keine Erfolge in seiner Arbeit auszeichnen, da er immer nur ein Friedhofsgärtner war, der die Selsorge lahm legt, weil er keinen Unterschied zwischen heiligen Messopfer un dem Wortgottesfeier sieht noch versteht.
Das Bewusstsein für wichtige Themen in der Seelsorge im Bistum Basel von heute ist auffallend gering. 36 kirchliche Fachstellenmitarbeitende haben an dem Workshop teilgenommen, die auffallende Unfähigkeit der Kirche Basel zeichnen.

Die Landeskirche schweigt – die Willkür geht weiter

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Die „neuen Kirchenpfleger“ in Gebenstorf-Turgi (bzw. Kirchenbeamten) sind illegal gewählt und nicht im Amt, da die Klagen gegen ihre illegalen Wahlen vor dem Gericht behandelt werden. Die Gemeindeversammlung vom November 2021 durfte sie daher nicht wählen. Dennoch wird diese Willkür von der Landeskirche nicht verhindert, sondern gefördert.
Herrn Kirchenpfleger A. Zillig wird Amtsmissbrauch vorgeworfen und ihm wird Strafe wegen Missachtung der Schweizerischen Bundesverfassung zur Religionsfreiheit angedroht. Allgemein wird darunter das positive Recht auf Religionsausübung (Art. 15 BV) verstanden, das insbesondere in Bezug auf Kirchenbauten nicht eingeschränkt werden darf. Livestream-Kameras sollen nun, nach dem Votum der illegalen Kirchgemeindeversammlung, welche ohne Mittun des Kirchenpräsidenten Daniel Ric einberufen und abgehalten worden ist, abgebaut werden. Die Kameras sind montiert und durch die kantonalen Behörden aufgrund der von ihnen durchgeführten Kontrollen, genehmigt. Diese haben ergeben, dass Kameras legall sind und ihre Zustimmung erteilt, denn auch Datenschutzmängel oder sonstiges konnte nicht bestätigt werden. Die Transparenz des Vorgehens der bisher amtierenden Kirchenverwaltung beweise keine Rechtswidrigkeit. Warum wird alles jetzt abgebaut? Die Antwort ist klar: Jegliche Transparenz sollte jetzt verhindert werden, damit die Willkür und der Kampf gegen die Eucharistie und Sakramente der Kirche samt Priesteramt durch die von der Landeskirche geförderten Kirchgemeindegremien nicht öffentlich thematisiert werden. Was war falsch an der Entlassung des Gemeindeleiters, mit dessen Gehalt die Erhöhung der Zahl der Eucharistiefeiern finanziert werden konnte? Der Anstieg der monatlich gefeierten Eucharistiefeier von 7 auf 47 im Monat, innerhalb eines Jahres(2020), stellt ein Bedürfniss der Gläubigen nach der täglichen Feier der heiligen Messe in der katholischen Kirche auch in der Schweiz, und kein Bedürfniss der alternativen Events, welche die Eucharistie verdrängen. Nachdem der ineffiziente „Gemeindeleiter“ ausgesperrt war, brachten die täglichen Messen, Gottes Segen in die Gemeinde. Das ersparte „Nichtstun“-Geld des unqualifizierten Amtsinhabers, durfte durch die Priester hervorragend ersetzt werden, damit die Eucharistie aufgewertet werden kann, wie es das zweite Vaticanum lehrt.
Es scheint nur einen Grund zu geben, um in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi „alles ruhen zu lassen“, was bisher auch in Birmenstorf als Pilotprojekt geschehen ist. An der Kirche ohne Sakramente weiter zu schaffen, d.h. das Wesen der Katholische Kirche zu vernichten. Aber ohne Sakramente ist wohl Kirche nicht katholisch.
Es scheint dies aber nicht jedem so wichtig zu sein. Eine Lehre der falschen Propheten macht sich weit und breit. Denn nicht Mal der Unterschied zwischen Eucharistiefeier und Wortgottesdienst will verstanden werden.

An der rechtswidrigen Versammlung vom 17. Mai hat H.H. Hans-Peter Schmidt suggeriert, dass Eucharistiefeiern gleichwertig sind wie Wortgottesdienste. Damit widerspricht H.H. Schmidt nicht nur dem Evangelium, in dem Jesus seinen Jüngern den klaren Auftrag gibt, die Eucharistie zu feiern, sondern auch dem zweiten Vatikanum, das die Eucharistie zum Zentrum des liturgischen Lebens erklärt hat. Vor allem bringt es aber auch das ganze Steuersystem, auf dem die Landeskirche im Aargau basiert, in Erklärungsnot. Wenn es für Gott unwichtig ist, was in der Kirche gefeiert wird, stellt sich die Frage, weshalb so viele Laientheologen und Diakone überhaupt Geld verdienen. Einen Wortgottesdienst kann jeder Gläubige abhalten, auch ein Rosenkranz stellt einen Wortgottesdienst dar. Weshalb braucht es dann überhaupt hochbezahlte kirchliche Angestellte, wenn der Inhalt des Gottesdienstes keine Rolle spielt? Um die Verwirrung der Gläubigen zu stoppen sei Folgendes klar gesagt: Die Eucharistie ist das Zentrum des liturgischen Lebens.

Anwaltskanzlei warnt vor Konsequenzen bei Störung von Gottesdiensten

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Sie sei gerne bereit, jede Kirche und jeden Gläubigen rechtlich zu vertreten, der rechtlich gegen ungesetzliche Störungen von Gottesdiensten vorgehen möchte, betont die Anwaltskanzlei-Thomas More Society. Es handelt sich dabei um die Religionsfreiheit in den USA und (noch)nicht in der Schweiz.
Die Thomas More Society weist auf die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der freien Ausübung der Religion hin und warnt vor schadenersatz- und strafrechtlichen Konsequenzen, die Störungen und Behinderungen von Gottesdiensten nach sich ziehen könnten. Die Thomas More Society habe den Lebensschutz seit 25 Jahren verteidigt und Kirchen und Gläubige in ihren Rechten vertreten. Sie sei gerne bereit, jede Kirche und jeden Gläubigen rechtlich zu vertreten, die beziehungsweise der juristisch gegen ungesetzliche Störungen von Gottesdiensten vorgehen möchte, betont die Organisation abschliessend.
Wann wird aber die Religionsfreiheit in der Landeskirche Schweiz ein Thema sein? Es sind bereits drei Wochen vergangen, seitdem einer der Kirchenpfleger von Gebenstorf-Turgi zusammen mit seinen Unrechtgesinnten, den rechtswidrigen Haus- und Rayonsverbot eigenmächtig unterschrieben hat.
Anwaltskanzlei warnte vor Konsequenzen. Höchstwahrscheinlich wird dieses Thema an der kommenden Kirchgemeindeversammlung (17.Mai) sehr heisse Diskussion auslösen.