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Schluss mit den Jahrzeiten, welche schweizweit am Sonntag pauschal erwähnt und nicht gleich in der hl. Messe gelesen werden

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Das Dekret, das Papst Franziskus am 14. April genehmigte, tritt am Ostersonntag (21.April 2025) in Kraft. Demzufolge dürfen keine Jahrzeiten wie bisher pauschal vorgetragen werden. Der Vatikan stuft solche Praktiken – welche schweizweit verbreitet sind – als schwerwiegend unzulässig ein und verpflichtet die Bischöfe solche Praktiken als missbräuchlich zu bestrafen. Der Vatikan hat ein Dekret des Klerusdikasteriums veröffentlicht, das die Normen für Messstipendien und -Intentionen aktualisiert. Die alten Regelungen, welche zum Missbrauch der Messtipendienpraxis (u.a. Messtipendien-Zweckentfremdung entlarvt dank dem ehemaligen Kirchenpflege-Präsident D. Ric mithilfe von Pater Adam in Gebenstorf-Turgi-Birmenstorf im Fall des ehemaligen Gemeindeleiters, welcher demzufolge im Juni 2020 demissionieren musste, was zweck der Abdeckung der Gründe die Koppelvertrag Folgen für Pater Adam ausgelöst hat) führten, werden somit streng unterbunden. Bis heute hat der ehemalige Gemeindeleiter Gebenstorf-Turgi die Messstipendien nicht zurückerstattet. Kein Einzelfall in der Kirche Schweiz.
Ausgehend vom bestehenden Kirchenrecht (can. 945 § 1 CIC) und dem Dekret Mos iugiter aus dem Jahr 1991 betonen die neuen Normen, dass die Gläubigen weiterhin Stipendien für Messen anbieten können, die nach bestimmten Intentionen gefeiert werden sollen, allerdings auch, dass diese heilige Tradition frei von jedem Anschein der Kommerzialität bleiben muss. Das Dekret bekräftigt den Wert solcher Gaben als eine Form der geistlichen Teilnahme und der Unterstützung des kirchlichen Sendungsauftrags.

Sammelintentionen nur unter strengen Bedingungen!

Das Dekret erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen „Sammel-Intentionen“ – eine Praxis, bei der mehrere Intentionen/Messstipendien in einer einzigen Messe vereint werden. Möglich ist dies nur unter strengen Bedingungen: Die Spender müssen ausdrücklich informiert werden und ausdrücklich zustimmen. Das Dekret schränkt außerdem die Häufigkeit dieser Praxis ein. Sie darf in dieser Form nicht täglich gebraucht werden, „um zu vermeiden, dass eine allgemeine Praxis entsteht und um den außergewöhnlichen Charakter der Eucharistiefeier zu bewahren.“

„Vermeiden, dass eine allgemeine Praxis entsteht und den aussergewöhnlichen Charakter der Eucharistiefeier bewahren“

Strafen bei Missachtung
Die Normen verbieten auch jegliche Substitution von versprochenen Messen durch einfache Erwähnungen während der Liturgie und stufen solche Praktiken als schwerwiegend unzulässig ein. Sie betonen, dass Gerechtigkeit gegenüber den Gläubigen herrschen müsse und es keine Simonie – Käuflichkeit der geistlichen Dienste – geben darf. Die Bitte um Spenden oder auch die Annahme von Gaben ist daher verboten, wenn es nur um ein einfaches Gedenken geht. Die zuständigen Ordinarien sollen gegebenenfalls auch „den Rückgriff auf disziplinäre und/oder strafrechtliche Maßnahmen nicht ausschließen, um dieses bedauerliche Phänomen auszurotten“, heißt es im Dekret (Vgl. Art 4). Es betont zudem, dass arme und bedürftige Leute nicht benachteiligt werden dürfen und verweist aufs Kirchenrecht, wo es heißt: „Den Priestern wird eindringlich empfohlen, die Messe, auch wenn sie kein Messstipendium erhalten haben, nach Meinung der Gläubigen, vor allem der Bedürftigen zu feiern.“ (can. 945 § 2 CIC). Zudem wird auf das Schreiben „Evangeli Gaudium von Papst Franziskus“ verwiesen, wo es heisst:

„Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein grosszügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen“

„Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen. Häufig verhalten wir uns wie Kontrolleure der Gnade und nicht wie ihre Förderer. Doch die Kirche ist keine Zollstation, sie ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben.“

Das Klerus-Dikasterium ruft die Bischöfe zur Wachsamkeit auf. Die Messintentionen und -Stipendien müssen immer protokolliert und kontrolliert werden. Auch sollen nicht nur Bischöfe und Priester, sondern auch die Gläubigen informiert werden, heisst es ausdrücklich in dem Dekret.

Wir warnen damit vor dem falschen Bericht auf kath.ch zu diesem Thema, wodurch dem vatikanischen Dekret zu Messstipendien Inhalte hinzugefügt werden, welche im Dekret nicht vorhanden sind. Kein Messstipendium nämlich muss zugunsten der armen Pfarreien vermindert werden. Es ist bloss nur fantasievolle Behauptung von kath.ch, um den Priestern vorzuschreiben, was sie machen müssen. Hingegen schweigt kath.ch darüber, dass (nur) die Gemeindeleiter die Messstipendien-Kasse der Pfarreien nach Lust und Laune verwalten, was kirchenrechtlich nicht ihre Aufgabe ist noch war.
https://www.kath.ch/newsd/vatikan-geht-gegen-missbrauch-bei-bestellten-messen-vor/
(vatican news)
https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2025-04/vatikan-dekret-zu-messstipendien-und-intentionen.html

Vatikan: Keine Notiz über Kirchenaustritt auf dem Taufschein oder im Register möglich.

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Der Präfekt des Dikasteriums für Gesetzestexte, Erzbischof Filippo Iannone, und der Sekretär desselben Dikasteriums, Bischof Juan Ignacio Arrieta, haben eine Notiz unterzeichnet, in der sie erklären, warum es verboten ist, Daten im Zusammenhang mit der Spendung des Sakraments der Taufe aus den Pfarrregistern zu entfernen. Es handelt sich um eine „historische Tatsache“, von der andere Sakramente abhängen. Somit ist eine Zugabe der Notiz über Kirchenaustritt auch verboten worden.

Der Heilige Stuhl erinnerte daran, dass das Kirchenrecht die Änderung oder Löschung von Eintragungen im Taufregister nicht zulässt, mit Ausnahme der Korrektur fehlerhafter Eintragungen. Dieses Register dient dazu, Gewissheit über das Eintreten bestimmter Ereignisse im Zusammenhang mit dem religiösen Leben bestimmter Personen zu schaffen.

In dieses Register werden neben der Taufe auch der Empfang bestimmter weiterer Sakramente (Firmung, Priesterweihe, Eheschließung) und beispielsweise die Ablegung ewiger Mönchsgelübde eingetragen.

Das Taufregister ist eine objektive Aufzeichnung sakramentaler oder sakramentenbezogener Handlungen, die die Kirche im Laufe der Geschichte vorgenommen hat. Es ist nicht möglich, eine Tatsache als nicht existent oder nicht überprüfbar zu erklären.

Eine unterlassene Eintragung der Taufe oder die Aufhebung der Firmung würde eine ordnungsgemäße Sakramentsverwaltung in der Kirche erschweren, da nur ein Getaufter nachfolgende Sakramente empfangen kann.

Ein Eintrag in das Taufregister kann auch über einen „formellen Akt des Austritts aus der katholischen Kirche“ erfolgen, wenn die betroffene Person den Willen äußert, aus der katholischen Kirche auszutreten.

Es ist hervorzuheben, dass die veröffentlichte Mitteilung mit den Bestimmungen der Polnischen Bischofskonferenz übereinstimmt, die in der Allgemeinen Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Katholischen Kirche vom 13. März 2018 (insbesondere Art. 14 Abs. 4) und in der Allgemeinen Verordnung zum Austritt aus der Kirche und zur Rückkehr in die kirchliche Gemeinschaft vom 7. Oktober 2015 enthalten sind.

Wir veröffentlichen die offizielle Übersetzung des Dekrets, die vom „Osservatore Romano“ stammt:

Erläuterung des Dikasteriums für Gesetzestexte zum Verbot der Löschung von Einträgen im pfarrlichen Taufregister

Das kanonische Recht erlaubt keine Änderung oder Löschung von Eintragungen im Taufregister, es sei denn, dies ist zur Korrektur etwaiger Schreibfehler erforderlich. Der Zweck dieses Registers besteht darin, Sicherheit hinsichtlich bestimmter Handlungen zu schaffen, indem die Überprüfung ihrer tatsächlichen Existenz ermöglicht wird.

Dürfen. 535 CIC verlangt, dass jede Pfarrei ein eigenes Taufregister führt. Dieses von der Pfarrei zu führende Register (can. 535 § 1) dient der Erfassung der Sakramente, die – wie die Taufe – von der katholischen Kirche nur einmal gespendet werden. Da die Taufe Voraussetzung für den Empfang anderer Sakramente ist, geht mit der Taufe auch die Aufnahme anderer nicht wiederholbarer Sakramente (Firmung und Weihe) sowie anderer wichtiger Handlungen einher, wie etwa die Feier des Ehesakraments (das nicht wiederholbar ist, es sei denn, das Band wird für ungültig erklärt), die ewige Profess in einem Ordensinstitut, die wiederum die Eheschließung verbietet (can. 535 § 2), die Änderung des Ritus (can. 535 § 2) und die Adoption (can. 877 § 3), die ein Hindernis für die Eheschließung in der Kirche darstellt (can. 1094).

Das Taufregister ist daher eine objektive Aufzeichnung sakramentaler oder sakramentenbezogener Handlungen der Kirche in der Vergangenheit. Es handelt sich um kirchengeschichtliche Ereignisse, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwaltungs- und Seelsorgeordnung, aus theologischen Gründen, zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sowie auch zum möglichen Schutz der Rechte der Betroffenen und Dritter berücksichtigt werden müssen.

Daher dürfen die im Register eingetragenen Daten weder geändert noch gelöscht werden, es sei denn, es handelt sich um die Korrektur etwaiger Schreibfehler.

Obwohl im Kanon. Auch wenn dies in Art. 535 nicht ausdrücklich so formuliert ist, lässt sich dieses unumstößliche Verbot zweifellos aus dem kategorischen Wortlaut der Vorschriften über die Registrierung und Bestätigung von Handlungen ableiten. Ohne solche allgemeinen Vorschriften zur obligatorischen Registrierung von Taufen wäre es der Kirche nicht möglich, ihre sakramentale Tätigkeit auszuüben, da für den gültigen Empfang der Sakramente die Gewissheit über den Empfang der Taufe erforderlich ist. Der Pfarrer kann die Spendung anderer Sakramente erst gestatten, wenn der Empfang der Taufe bestätigt wurde.

Darüber hinaus sind alle neuen, bedeutsamen Umstände, die sich aus dem kirchenrechtlichen Recht ergeben, gesetzlich in das Taufregister einzutragen und in der Regel dem Pfarradministrator als Verantwortlichem für das Register mitzuteilen. Dabei handelt es sich, wie bereits erwähnt, um den eigentlichen Empfang der Firmung, die Priesterweihe, den Abschluss des Ehesakraments, die Ordensprofess, den Ritenwechsel [Mitgliedschaft in der Kirche sui iuris] und die Adoption. Das Fehlen einer Registrierung dieser Aktivitäten würde eine korrekte und effiziente Spendung der Sakramente in der Kirche erschweren, da es unvernünftig wäre, in jedem Einzelfall den vorherigen gültigen Empfang jener Sakramente zu prüfen, die für die Gültigkeit des Empfangs anderer Sakramente erforderlich sind.

Das Taufregister ist keine Mitgliederliste, sondern eine Aufzeichnung der erfolgten Taufen. Ihr einziger Zweck besteht darin, eine historische kirchliche Tatsache zu bestätigen, nicht den religiösen Glauben einer Person oder ihre Zugehörigkeit zur Kirche zu bestätigen. Die empfangenen Sakramente und die vorgenommenen Eingänge schränken in keiner Weise den freien Willen jener gläubigen Christen ein, die sich auf dieser Grundlage für einen Austritt aus der Kirche entscheiden.

Im Taufregister soll gegebenenfalls ein formeller Austrittsakt aus der katholischen Kirche eingetragen werden, wenn eine Person den Wunsch äußert, aus der katholischen Kirche auszutreten. Auch wenn die in den Kirchenbüchern enthaltenen Daten aufgrund ihrer Zweckbestimmung und der Interessen aller Beteiligten nicht gelöscht werden können, kann auf einfachen Wunsch des Betroffenen im Streitfall seine diesbezügliche Willenserklärung aufgenommen werden.

Das Taufregister ermöglicht die Ausstellung von Taufbescheinigungen, wenn die Person beabsichtigt, weitere Sakramente zu empfangen. In einem solchen Fall stellt das Register nicht nur den Status einer getauften Person fest, sondern stellt auch eine Garantie für Dritte in der katholischen Kirche dar, sowohl im Falle einer Eheschließung als auch gegenüber denjenigen, die für die gültige Spendung nachfolgender Sakramente oder die Übernahme bestimmter Verpflichtungen (z. B. ewige Profess im Ordensleben) verantwortlich sind, für die die Taufe Voraussetzung ist.

Die gesamte kanonische Rechtsordnung steht im Einklang mit diesen Grundsätzen. Können Sie zum Beispiel. 869 sieht überhaupt keine Wiedertaufe vor. Es gestattet einem Geistlichen nur dann, die Taufe zu spenden, wenn Ungewissheit darüber besteht, ob eine Person – in der Regel ein Kind – das Abendmahl tatsächlich empfangen hat. In solchen Fällen kommt es nicht zu einer erneuten Taufe, da der Geistliche die Wirksamkeit seines Handelns davon abhängig macht, dass er das Sakrament nicht spenden will, wenn die Person bereits getauft ist.

Der Status einer getauften Person ist nämlich ein objektives Element und deshalb ist es nicht möglich, jemanden zu taufen, der bereits getauft ist, weil eine solche Handlung aus sakramentaler Sicht schlicht ungültig wäre.

Für die Erfassung von Aktivitäten sind bestimmte Angaben zu deren Durchführung notwendig. Daher kann. 875 verlangt – wie bei anderen nicht wiederholbaren Sakramenten – die Anwesenheit von Zeugen bei der Feier der Taufe. Ihre Aussage verschafft dem Registerführer die nötige Sicherheit über den stattgefundenen und aufzuzeichnenden Sachverhalt. Dieser Zeuge kann das Register nicht ersetzen, sondern dient lediglich der Sicherheit für den Eintragungspflichtigen.

Vatikan, 7. April 2025

+ Filippo Iannone O. Carm., Präfekt

+ Juan Ignacio Arrieta, Sekretär

«Der Herr ist auferstanden! Er ist wahrhaft auferstandenl» | FROHE OSTERN

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Liebe Christgläubige und Freunde
«Gott, du hast diese Nacht hellgemacht durch den Glanz der Auferstehung unseres Herrn…
Der Herr ist auferstanden! Er ist wahrhaft auferstanden!» Tatsächlich können wir mit einstimmen in diese Oster-Freude:
«Halleluja! Jesus lebt – er hat dem Tod die endgültige Macht genommen!»In diesem Sinne danke wir Ihnen allen für Ihr Glaubenszeugnis und Ihren persönlichen Einsatz in der echt katholischen Kirche. Ihnen und allen Menschen guten Willens wünschen wir, dass Sie durch das Osterfest Gottes Liebe erfahren können und die österliche Freude über die Auferstehung des Herrn in Ihrem Herzen erleben. FROHE OSTERN

Christus ist erstanden! Halleluja

An OSTERN wird die liturgische Feier – Messfeier um 10.30h und 19.00h – Eucharistiefeier zum Osterfest stattfinden.

Ostermontag 9h – Eucharistiefeier (Osteroktav)

Donald Trump verkündete religiöse Botschaft zur Karwoche – viele Bischöfe aber „null und nichts“..

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Im Gegenteil zu vielen katholischen Bischöfen, verkündet Donald Trump religiöse Botschaft zur Karwoche. „Die Herrlichkeit des Ostersonntags kann nicht ohne das Opfer Jesu Christi erreicht werden.“ Die bischöfliche Lücke wird somit von einem Politiker genutzt. Die katholischen Bischöfe hingegen wenden sich gegen die Streichung eines Feiertags aus wirtschaftlichen Gründen und verwechseln Kirche mit Politik. Ein Paradox des eigenen Untergangs?

Der US-Präsident hat den Text seiner religiösen Botschaft zur Karwoche veröffentlicht. Darin erinnert uns Donald Trump daran, dass Christen die Kreuzigung und Auferstehung unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus feiern. Er betonte, dass Christus durch sein Opfer am Kreuz unsere Sünden gesühnt und uns eine Chance auf Erlösung gegeben habe.

Das Weiße Haus hat die Botschaft von Präsident Donald Trump zur Karwoche veröffentlicht. Die religiöse Botschaft, die sich an alle Amerikaner und Christen auf der ganzen Welt richtet, ist überraschend. Trump – obwohl er kein Katholik ist – erinnert darin an die katholische Lehre über den Tod und die Auferstehung des Herrn Jesus und weist auch auf die wahre Bedeutung und das Wesen des Festes der Auferstehung des Herrn hin.

„In dieser Karwoche sind wir uns bewusst, dass die Herrlichkeit des Ostersonntags nicht ohne das Opfer Jesu Christi am Kreuz erreicht werden kann“, heißt es in der auf der Website des Weißen Hauses veröffentlichten Botschaft. Er betonte außerdem, dass die Vereinigten Staaten ein christliches Land seien und es deshalb wichtig sei, Ostern zu erleben und zu feiern.

„In dieser Karwoche beten Melania und ich gemeinsam mit den Christen die Kreuzigung und Auferstehung unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus – des lebendigen Sohnes Gottes, der den Tod besiegte, uns von der Sünde befreite und der gesamten Menschheit die Tore des Himmels öffnete“, schrieb der Präsident.

Anschließend erinnerte er an die Bedeutung der Karwoche für die Gläubigen, die am Palmsonntag beginnt und an dem wir den triumphalen Einzug Christi in Jerusalem feiern. Dann erleben wir Gründonnerstag und Karfreitag und den Höhepunkt der Feiertage erreichen wir während der Osternacht am Karsamstag. Er betonte, dass dies eine besondere Zeit der Besinnung und der Vorbereitung des Herzens auf die Auferstehung des Herrn Jesus sei.

„Diese Woche ist für Christen eine Zeit der Besinnung, um der Kreuzigung Jesu zu gedenken und unsere Herzen, Gedanken und Seelen auf seine wundersame Auferstehung vorzubereiten. In dieser Karwoche erkennen wir, dass die Herrlichkeit des Ostersonntags ohne das Opfer Jesu Christi am Kreuz nicht möglich ist. In seinen letzten Stunden auf Erden ertrug Christus aus tiefer und beständiger Liebe zu seiner gesamten Schöpfung bereitwillig entsetzliche Schmerzen, Folter und die Hinrichtung am Kreuz“, heißt es in Trumps Osterbotschaft.

„Dank seines Leidens haben wir Erlösung. Dank seines Todes sind unsere Sünden vergeben. Dank seiner Auferstehung haben wir Hoffnung auf ewiges Leben. Am Ostermorgen ist der Stein weggerollt, das Grab ist leer und das Licht triumphiert über die Dunkelheit – ein Zeichen dafür, dass der Tod nicht das letzte Wort hat“, heißt es in der Botschaft.

Donald Trump betont in seiner Botschaft außerdem, dass seine Regierung den christlichen Glauben in Schulen, beim Militär sowie an Arbeitsplätzen, in Krankenhäusern und in den Regierungsgebäuden verteidigen werde. Er fügte hinzu, dass er selbst das Recht auf Religionsfreiheit verteidigen und das Recht auf Leben und die Würde des Lebens schützen werde.

„Wenn wir uns auf das erlösende Opfer Christi konzentrieren, blicken wir auf seine Liebe, Demut und seinen Gehorsam – selbst in den schwierigsten und unsichersten Momenten des Lebens. Diese Woche beten wir um die Ausgießung des Heiligen Geistes über unsere geliebte Nation. Wir beten, dass Amerika ein Leuchtfeuer des Glaubens, der Hoffnung und der Freiheit für die ganze Welt bleibt, und wir beten für eine Zukunft, die die Wahrheit, Schönheit und Güte von Christi ewigem Reich im Himmel widerspiegelt“, schloss Donald Trump seine Osterbotschaft an die Amerikaner und Christen.
Quelle: whitehouse.gov

Heute vor 20 Jah­ren zum Papst gewählt: Bene­dikt XVI. – Die­ner der Die­ner Christi

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Vor 20 Jah­ren zum Papst gewählt: Bene­dikt XVI. – Die­ner der Die­ner Christi
Johan­nes Paul II., dem Phi­lo­so­phen auf dem Stuhl Petri, folgte am 19. April 2005 – heute vor 20 Jah­ren – mit Joseph Ratz­in­ger der gelehrte, beschei­dene und demü­tige Dekan des Kar­di­nals­kol­le­gi­ums, der sich mit dem Namen Bene­dikt XVI. den jubeln­den Gläu­bi­gen auf der Bene­dik­ti­ons­log­gia des Peters­doms als «ein­fa­cher Arbei­ter im Wein­berg des Herrn» vorstellte.
Erinnerungen an den leuchtenden Anfang seines Pontifikates werden Katholiken auf der ganzen Welt heute noch einmal gegenwärtig sein. Sogar die Medien hierzulande jubelten, von der Boulevardpresse bis hin zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aus der Schlagzeile „Wir sind Papst!“ sprach einerseits eine fast kindliche Freude, andererseits auch ein gewisser Hochmut, denn die Stimmung und Stimmungsmache wirkten rückblickend auch ein wenig, als sei Deutschland sozusagen in der katholischen Kirche Fußballweltmeister geworden.

Viele Medien erlaubten sich dann im Pontifikat eine Art Bekehrung, denn Benedikt XVI. – für deutsche Ohren skandalöserweise – wollte partout nicht auf die nationale Reformbegehren hören. Der Papst, Diener der Diener Christi, wusste sich dem Evangelium und der verbindlich gültigen Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte verpflichtet – und bisweilen wirkte es, als trüge Benedikt XVI. in seinem Pontifikat sowohl die Hoffnungsbotschaft des christlichen Glaubens als auch die Last der Kirchengeschichte auf seinen Schultern.

Begeisterung – und dies konnten auch Gläubige auf dem Petersplatz bezeugen – weckte seine Art der Verkündigung besonders bei jungen Menschen, auf den Weltjugendtagen in Köln, Sydney und Madrid. Unvergessen bleibt, wie er, von Regenschirmen notdürftig geschützt, in Starkregen und Sturmwind dort bei der eucharistischen Anbetung ausharrte, als ihn seine Begleiter dazu drängten, die Altarbühne zu verlassen. Er sagte nicht mehr, als dass er bleiben würde – denn schutzlos ist nie, wer unterm Schutz des Höchsten geht. Die jungen Gläubigen in Madrid jubelten und waren dankbar für dieses Glaubenszeugnis.

Wie sein Vorbild im Glauben, der heilige Augustinus, hatte sich auch der bei der Papstwahl 78 Jahre alte Joseph Ratzinger gewünscht, kontemplativ zu leben und noch ein wenig zu schreiben, verborgen vor der Welt. Doch wie der Herr Augustinus als Bischof haben wollte, so musste, durfte und konnte der Kardinaldekan seinem geliebten Vorgänger auf den Stuhl Petri folgen, den er dann für knapp acht Jahre innehatte.
Bücher geschrieben hat Joseph Ratzinger / Benedikt XVI. trotzdem, und die drei Bände zu Jesus von Nazareth wurden zu Weltbestsellern. Viele fanden auf diesem Weg neu zum Glauben oder sahen die Frage nach Gott als etwas an, das für ihr Leben wesentlich und wichtig war. Damit war der Papst auch der erste Katechet seiner Kirche, nicht nur bei Generalaudienzen und Homilien in Rom und anderswo, sondern als glaubwürdiger Zeuge, der über den Herrn meditierte und den Weg Jesu in drei verständlich geschriebenen, lichtreichen Bänden darlegte. Er fand eine Leserschaft weit über das Christentum hinaus, auch aufmerksame Hörer, die sich neu mit den Fragen von Vernunft und Glaube zu beschäftigen begannen.

Unverständlich und bezeichnend bleibt bis heute, dass Abgeordnete den Deutschen Bundestag verließen, als Benedikt XVI. dort das Wort ergreifen durfte. Um einen Vorschuss an Sympathie, ohne den kein Verstehen möglich ist, hatte er stets gebeten, ein auch menschlich verständlicher Wunsch. Das Unverständnis blieb dennoch auch unter engagierten deutschen Katholiken bestimmend, als Benedikt im Freiburger Konzerthaus bei seinem letzten Deutschlandbesuch als Papst – als Emeritus besuchte er 2020 noch einmal seinen sterbenskranken Bruder in Regensburg – der Kirche in Deutschland nicht die Ausrichtung auf Ämter und Strukturen, sondern die Besinnung auf die Evangelisierung empfahl, die Verkündigung der Frohen Botschaft, nichts anderes als das also, was sein Nachfolger Papst Franziskus seit Beginn seines Pontifikates unermüdlich predigt.

Papst Benedikt XVI. sprach von Gott – in Rom, auf seinen Reisen und bei den Begegnungen im Vatikan und anderswo. Gäste beschrieben ihn als warmherzige, humorvolle und interessierte Person, die mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme jedem Einzelnen Zeit schenkte. Der Papst der Weltkirche verhielt sich damit nicht anders als der Priester und Professor, als der Kardinal, der auf eine sehr behutsame Art kontaktfreudig war und sich freute, wenn Kontakte dauerhaft bestanden, ja zu Freundschaften wurden. Der Musikfreund Benedikt liebte die leisen Töne – und er wählte für das Pianissimo des Alters, als seine Kräfte spürbar nachließen, den Amtsverzicht.

Am 6. Januar 2013 weihte Papst Benedikt XVI. vier Bischöfe, darunter auch seinen treuen Sekretär Georg Gänswein. Seine Homilie sagt manches über seinen eigenen Weg und kann auch als ein geistliches Vermächtnis gelesen werden: „Die innere Pilgerschaft des Glaubens zu Gott hin vollzieht sich vor allem im Gebet. Der heilige Augustinus hat einmal gesagt, das Gebet sei letztlich nichts anderes als Aktualisierung und Radikalisierung unserer Sehnsucht nach Gott. Wir könnten statt des Wortes ‚Sehnsucht‘ auch das Wort ‚Unruhe‘ einsetzen und sagen, daß das Gebet uns aus unseren falschen Bequemlichkeit, aus unserer Verschlossenheit ins Materielle und Sichtbare herausreißen und uns die Unruhe zu Gott hin vermitteln will; uns so gerade auch offen und unruhig füreinander macht. Der Bischof muß als Pilger Gottes vor allem ein betender Mensch sein. Er muß im steten inneren Kontakt mit Gott leben, seine Seele muß weit auf Gott hin offenstehen. Er muß seine Nöte und die der anderen, auch seine Freuden und die der anderen, zu Gott hintragen und so auf seine Weise den Kontakt zwischen Gott und der Welt in der Gemeinschaft mit Christus herstellen, damit sein Licht in die Welt hereinleuchtet. … Die Nachfolger der Apostel müssen damit rechnen, daß sie immer wieder auf moderne Weise verprügelt werden, wenn sie nicht aufhören, das Evangelium Jesu Christi hörbar und verständlich zu verkündigen. Und dann dürfen sie sich freuen, daß sie gewürdigt wurden, für ihn Schmach zu erleiden. … Die Zustimmung der herrschenden Meinungen ist nicht der Maßstab, dem wir uns unterwerfen. Der Maßstab ist er selbst: der Herr. Wenn wir für ihn eintreten, werden wir gottlob immer wieder Menschen für den Weg des Evangeliums gewinnen. Aber unweigerlich werden wir auch von denen, die mit ihrem Leben dem Evangelium entgegenstehen, verprügelt, und dann dürfen wir dankbar sein, daß wir gewürdigt werden, am Leiden Christi teilzuhaben.“

Nicht allein die Nachfolger der Apostel, auch die einfach gläubigen Christen – und das hat Benedikt XVI. sehr genau gewusst – spüren dieses Los der Pilger in unserer Zeit. Um nichts weniger als der deutsche Papst wissen die Christen, die ihr Herz auf dem rechten katholischen Fleck haben, dass es kein größeres Glück auf dieser Welt gibt, als der Kirche des Herrn angehören zu dürfen. Die Liebesgemeinschaft mit der Kirche ist stets auch Passionsgemeinschaft mit Christus. Davon hat Benedikt XVI. unverwechselbar Zeugnis gegeben – und wir dürfen uns in großer Dankbarkeit an sein leuchtendes Pontifikat erinnern. (Quelle: CNA)

Die „Heiligen Drei Tage“ (Triduum sacrum) vom Leiden, Sterben und der Auferstehung Jesu Christi

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Die „Heiligen Drei Tage“ (Triduum sacrum) vom Leiden, Sterben und der Auferstehung Jesu Christi sind das Herzstück des Kirchenjahres. Die elf Fragen und Antworten erklären, was der Inhalt des grössten Christliches Festes – Ostern – an sich hat.

1) Was sind die ‚Heiligen Drei Tage“?
Mit der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend beginnen die „Heiligen Drei Tage“ („Triduum sacrum“). Ihr Zielpunkt ist die Feier der Osternacht. Das österliche Triduum steht in der alten kirchlichen Tradition, die diese drei Tage des gekreuzigten, begrabenen und auferstandenen Jesus als liturgische Einheit betrachtet.

2) Woher stammt der Name Gründonnerstag?
Der Name Gründonnerstag geht vermutlich auf das mittelhochdeutsche Wort „Greinen“ oder „Grienen“ zurück, was so viel wie „wehklagen“ bedeutet. Volkstümlich wird die Bezeichnung „grün“ jedoch auf die grüne Farbe von vegetarischen Fastenspeisen wie Spinat zurückgeführt.

3) Was wird am Gründonnerstag gefeiert?
Am Gründonnerstagabend gedenken Christinnen und Christen des Letzten Abendmahles und der Gefangennahme Jesu im Garten Getsemani. Am Ende der Liturgie wird das eucharistische Brot, die hl. Hostie, als Zeichen der Gegenwart Jesu Christi an einen dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort (Seitenaltar oder Sakramentskapelle) getragen, wo es bis zur Osternacht bleibt. Während der Abendmesse verstummen Orgel und Glocke und schweigen bis zur Osternacht. Der Volksmund sagt, dass die „Glocken nach Rom fliegen“. Außerdem wird in Erinnerung an den Beginn des Leidensweges Jesu sämtlicher Altarschmuck entfernt.

4) Was hat es mit der „Fusswaschung“ auf sich?
Der Brauch der Fusswaschung, der heuer coronabedingt entfällt, wird traditionell am Gründonnerstag durch den Priester vollzogen und erinnert an das Letzte Abendmahl Jesu, bei dem dieser seinen zwölf Jüngern als Zeichen der Demut und Liebe die Füße wusch.

5) Welche Bedeutung hat der Karfreitag?
Der Karfreitag ist der Tag der Kreuzigung und des Todes Jesu und gilt in der Katholischen Kirche neben dem Aschermittwoch als strenger Fasttag. Bereits die ältesten Karfreitagsliturgien beginnen mit der neunten Stunde, was nach heutiger Zeitrechnung um 15 Uhr ist. Diese Stunde war nach den Evangelien die Todesstunde Jesu. Heute wird daher in vielen Pfarren um 15 Uhr eine Kreuzwegandacht gehalten und abends die Karfreitagsliturgie gefeiert.

6) Was steht im Mittelpunkt der Karfreitagsliturgie?
Die Katholische Kirche feiert am Karfreitag eine besondere, eigenständige und traditionsreiche Liturgie, die sich von allen anderen Feiern während des Jahres unterscheidet: Der Altar ist abgeräumt, die Glocken schweigen, der Tabernakel ist leer. Im Mittelpunkt der Liturgie stehen die Verkündigung der Johannespassion, die Kreuzverehrung sowie das Fürbittgebet für die Kirche und die ganze Welt. Der Karfreitag und der Karsamstag sind die einzigen Tage, an denen weltweit in der katholischen Kirche keine Eucharistiefeier gehalten wird. Anlässlich der Pandemie wird am Karfreitag österreichweit wie bereits auch im Vorjahr eine eigene Fürbitte für all jene Menschen gesprochen, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren.

7) Woher kommt der Brauch der Osterratschen?
Hölzerne Ratschen wurden seit dem 13. Jahrhundert als Ersatz für die verstummten Glocken und die Schellen der Messdiener verwendet. An vielen Orten gehen auch heute noch Kinder damit durch die Straßen und rufen die Gläubigen am Karfreitag zum Gebet und zur Feier der Karfreitagsliturgie auf.

8) Welche Bedeutung hat der Karsamstag?
Der Karsamstag ist der Tag der Grabesruhe Christi. Zwischen der Feier des Todes Jesu am Karfreitag und der Feier seiner Auferstehung in der Osternacht verweilt die Kirche am Grab des Herrn, betrachtet seinen Abstieg in das Reich des Todes und erwartet seine Auferstehung. Somit deutet der Karsamstag das „Hinabgestiegen in das Reich des Todes“, wie es im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt.

9) Warum werden am Karsamstag die Speisen gesegnet?
Der Brauch der Speisensegnung ist vor allem in Kärnten, Südtirol und Bayern weit verbreitet und für viele ein fixer Termin im Kirchenjahr. Speisensegnungen lassen sich bis in die ausgehende Antike zurückverfolgen. Speisen wie Eier und Fleisch, deren Genuss in der strengen mittelalterlichen Fastenordnung verboten war, gewannen durch diese österliche Segnung im Volksglauben besondere Bedeutung und Kräfte. Heute will dieser Brauch vor allem die Brücke schlagen zwischen dem Altar und dem häuslichen Tisch, zwischen dem Sakralen und dem Profanen.

10) Wieso heisst es Speisensegnung und nicht „Fleischweihe“?
Sachen, Gegenstände und Tiere werden nicht „geweiht“, wie es im Volksmund oft heißt, sondern „gesegnet“. Es gibt keine „Autoweihen“, „Pferdeweihen“ oder „Fleischweihen“, sondern nur entsprechende Segnungen. Daher spricht man auch von „Speisensegnung“. „Geweiht“ werden Personen, die in den Dienst Gottes gestellt werden. Auch Kirchenbauten und Dinge, die für den dauernden liturgischen Gebrauch bestimmt sind, also ausschließlich für den heiligen und heiligenden Dienst bestimmt sind, wie z. B. Glocken, Kelche, Öle u. dgl. werden geweiht. Deutlich wird dies in der Altarweihe, in der ein Altar zu einem besonderen heiligen Ort und Symbol für Jesus Christus selbst wird.

11) Was bedeutet die Osternachtfeier?
Am Karsamstag werden während des Tages keine Gottesdienste gefeiert. Mit der Feier der Osternacht, meist in den Abendstunden des Karsamstags oder in den frühen Morgenstunden des Ostersonntags, endet die Karwoche („kar“ = mittelhochdeutsch für „Klage“), die mit dem Palmsonntag begonnen hat. In dieser Osternachtsfeier feiern ChristInnen die Auferstehung Jesu und mit ihr die Zusage, „dass am Ende das Leben über den Tod, die Wahrheit über die Lüge, die Gerechtigkeit über das Unrecht, die Liebe über den Hass und selbst den Tod siegen wird“, wie es im deutschen Erwachsenen-Katechismus heißt. Die Osternachtliturgie beginnt traditionell mit einer Lichtfeier, anschließend werden Lesungen aus dem Alten Testament vorgetragen. Das festliche Gloria, das Halleluja, das erstmals nach der Fastenzeit wieder erklingt, und die Tauffeier bzw. das Taufgedächtnis sind weitere Elemente. Höhepunkt ist die Eucharistie – die sakramentale Begegnung mit dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn.

Quiz-Fragen-Antworten zu Ostern

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Nach den Messfeiern zur Osternacht und am Ostersonntag wurden am Schluss zwei Fragen gestellt und nun hier gebe ich die versprochene Antwort:
1) Wie lange dauert die Osterzeit?
Im Christentum dauert die Osterzeit 50 Tage (vom Ostersonntag bis Pfingsten).
2) Warum ist die Osterkerze so gross? Die Osterkerze ist so gross weil sie die ganze Osteroktav also vom Ostersonntag bis Weissem Sonntag (heute Sonntag der Barmherzigkeit) brannte. In dieser ganzen Woche trugen die an Osternacht Getauften weisses Kleid und feierten acht Tage lang Osterfest, wie es auch heute liturgisch gesehen der Fall ist.

Die Basler Bistumssprecherin hat per sofort gekündigt – ein Skandal des Bistums Basel daran schuldig?

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Sie war keine zwei Jahre im Amt. Nun hat Bistumssprecherin Barbara Melzl gekündigt – per sofort. Ihre Amtszeit war geprägt von Krisen des Bistums. nicht lange her trennten sich die Schweizer Bischöfe von umstrittener Kommunikationschefin der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) Julia Moreno. Sie leitete seit August 2022 den Kommunikationsdienst der Bischöfe – ein unmöglicher Job, wie sie bekannt gab.
Bevor Barbara Melzl im Sommer 2023 Kommunikationsverantwortliche des Bistums Basel wurde, arbeitete die gebürtige Bayerin in der Kommunikation der SBB in Bern. Berufsbegleitend absolvierte sie ein Theologiestudium. An Stress dürfte Melzl vor ihrem Wechsel nach Solothurn also gewöhnt gewesen sein. Trotzdem hat sie nach knapp zwei Jahren gekündigt. Das gab das Bistum am 9.4. in einer Medienmitteilung bekannt.

Barbara Melzl trat ihr Amt am 1. Juli 2023 an, nur wenige Wochen vor Veröffentlichung der Missbrauchsstudie. Dass es aus Kirchen-Kommunikations-Sicht ein schwieriger Herbst werden würde, war ihr sicherlich bewusst.

Melzls Feuertaufe aber wurde nicht die Studie, sondern ein Skandal des Bistums Basel. Im August 2023 deckte der Beobachter den sogenannten «Fall Nussbaumer» auf. In einer Missbrauchsuntersuchung hatte sich das Bistum gravierende verfahrensrechtliche Fehler geleistet und damit einer Betroffenen Unrecht getan. Ein kirchenrechtliches Gutachten hat die Vorwürfe des «Beobachters» vor kurzem bestätigt.

Der Fall war neben Veröffentlichung der Missbrauchsstudie einen Monat später die grösste Erschütterung im kirchlichen Umfeld im Jahr 2023. Unter dem Eindruck der doppelten Krise diskutierten verschiedene Landeskirchen des Bistums darüber, Gelder zurückzuhalten. In einigen Kantonen laufen aktuell Vorstösse, die Bistumskonkordate aufzukündigen. Für die Kommunikationsbeauftragte keine einfache Situation.

Das Bistum Basel ist das grösste und schlechteste der Schweiz. Die Baustellen sind zahlreich. Für eine einizige Person wohl auch zu zahlreich. In den knapp zwei Jahren musste Barbara Melzl die Kommunikation des Bistums meistens alleine verantworten.

Mehrere Anläufe des Bistums, eine Stellvertretung anzustellen, verliefen ergebnislos. Der Personalmangel ist im Ordinariat bereits spürbare Realität. Dass der Dauereinsatz nicht folgenlos blieb, geht auch aus der kurzen Medienmitteilung hervor, die über Melzls Kündigung informiert. Aufgrund der enormen Mehrarbeit haben sich so viele Überstunden angsammelt, «die sie nun bis zu ihrem Austritt am 30. Juni 2025 kompensieren wird.» Mit anderen Worten: Das Bistum Basel ist per sofort ohne Kommunikationsverantwortliche.

Es ist der zweite hochkarätige Abgang einer kirchlichen Kommunikationsverantwortlichen innert wenigen Monaten. Anfang Dezember war bekannt geworden, dass die Sprecherin der Bischofskonferenz, Julia Moreno, den Hut nehmen musste. Es hatte vielfach Kritik an ihrer (Nicht-)Kommunikation gegeben. Die Stelle konnte bis heute nicht neu besetzt werden.

Für das Bistum Basel dürfte es nicht leicht werden, eine kompetente Nachfolge zu finden. Das Stellenprofil ist herausfordernd und im Alltag wahrscheinlich wenig attraktiv. Überbelastung und monetäre Unterbezahlung gehören dazu wie auch Anfeindungen von allen Seiten. Und Anerkennung, selbst wenn man den Job gut macht, bekommt man selten. Barbara Melzl war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Schweigepflicht?)

Heute vor 20 Jahren: Das Begräbnis von Johannes Paul II.

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Am 8. April genau vor 20 Jahren fand die Beerdigung von Johannes Paul II. statt. Die ganze Welt hatte an seinem lange andauernden Leiden und Sterben teilgenommen, und bislang nie gesehene Menschenmassen strömten nach Rom, um ihrem Papst die letzte Ehre zu erweisen. In den Strassen der Stadt erhallte schon sehr bald der weltweit bekannte und vor allem in Italien sprichwörtliche Ruf: „Santo subito“, also die Forderung nach einer sofortigen Heiligsprechung für den polnischen Papst.

Ein Wunsch, dem sein Nachfolger, Benedikt XVI., später den Weg ebnete, indem er bereits am 28. April 2005 einen Dispens von der kanonischen Fünfjahresregel erliess.

Normalerweise können Kanonisierungsverfahren erst fünf Jahre nach dem Tod des Betreffenden aufgenommen werden. Bereits am 28 Juni desselben Jahres wurde das Verfahren für Johannes Paul II. eröffnet, das am 1. Mai 2011 in der Seligsprechung des beliebten Hirten mündete. Papst Franziskus sprach Johannes Paul II. schliesslich am 27. April 2014 heilig.

Abertausende Menschen strömen zum Begräbnis
Tausende von Menschen nahmen auf dem Petersplatz bei sonnigem Wetter am Requiem für Johannes Paul teil. Auf dem Sarg des Verstorbenen lag ein Evangelienbuch, der Wind blätterte in den Seiten. Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation und späterer Nachfolger Johannes Pauls, zelebrierte. In seiner Predigt würdigte er zunächst den Verstorbenen, mit dem er jahrzehntelang eng zusammengearbeitet hatte. Dann wies er zu den Fenstern des jetzt verwaisten päpstlichen Arbeitszimmers hinauf:

„Für uns alle bleibt es unvergesslich, wie der Heilige Vater, vom Leiden gezeichnet, am letzten Ostersonntag seines Lebens noch einmal am Fenster des Apostolischen Palastes erschienen ist und zum letzten Mal den Segen »Urbi et orbi« erteilt hat. Wir können sicher sein, daß unser geliebter Papst jetzt am Fenster des Hauses des Vaters steht, uns sieht und uns segnet. Ja, segne uns, Heiliger Vater. Wir vertrauen deine liebe Seele der Mutter Gottes, deiner Mutter, an, die dich jeden Tag geführt hat und dich jetzt in die ewige Herrlichkeit ihres Sohnes, Jesus Christus unseres Herrn, führen wird. Amen.”
Es war ein emotional dichter Moment, als Bestatter den Sarg von Papst Wojtyla nach der Messe aufnahmen und in den Petersdom hineintrugen. Bevor sie in der Basilika verschwanden, hielten sie noch mal einen Moment inne und hoben den Sarg hoch – es war wie ein letzter Gruss Johannes Pauls an die Menschen.

Immer mehr Kirchgemeinden haben eine Sachwaltung – also „Gute Nacht“ Kirchenleben..

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Zu wenige Kirchenpflegekandidaten, so lautet die medienwirksame Behauptung. Tatsächlich handelt es sich wohl um selbstverschuldete Kirchenpflegenmangel, so wie der selbstverschuldete Priestermangel bereits die Runde machte. Alles spielt den Landeskirchen in die Hände, die nach mehr Macht über die Kirche streben. Die staatlichen Autoritäten gewinnen zunehmend an Macht in der Selbstverwaltung des kirchlichen Lebens, die nur die materiellen Ressourcen überwachen und kontrollieren dürften. Doch es ist keineswegs nur finanzielle Macht, sondern Ideologie, die Lehre und Mission der Kirche untergraben wird. Neu: durch eine Pfarrverwaltung und zwar ohne Kontrolle durch das Volk, denn die Sachwalter werden ernannt und nicht gewählt. Tschüss, Kirchendemokratie in der Schweiz!

Ab dem 1. Januar 2025 steht wieder eine der katholischen Pfarreien (Schupfart) unter der ernannten und nicht gewählten Sachwaltung. Dies soll den Fortbestand der Kirchgemeinde sichern und verhindern, dass das kirchliche Leben ohne Kontrolle der Landeskirche fortschreitet.
Aus diesem Grund kann nur der Kirchenrat der römisch-katholischen Kirche im Aargau die Einrichtung einer Kirchenleitung für die Pfarrei beschliessen. Dies schrieb das römisch-katholische Landeskirche Aargau in einer Pressemitteilung.
Die Leitung wird von den von der Landeskirche und eben nicht vom Bistum ernannten Personen übernommen. Sie übernehmen die laufenden Verwaltungsaufgaben und (Achtung!!!) organisieren nach Möglichkeit Ersatzwahlen für die Kirchenleitung. Ein künstlicher Mangel an Kandidaten kann auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben, da es sich nicht um eine befristete Aufgabe der Sachwaltung handelt.
Die Sachwaltung repräsentiert die Pfarrei und informiert den Kirchenrat (d. h. nicht einen Bischof!) regelmässig über die Lage der Pfarrei. Ihre Mandate bleiben in Kraft, bis eine neue Kirchenleitung ordnungsgemäss ernannt und eingesetzt ist, d. h. sie können für immer Sachwalter sein. Also, gute Nacht, kirchliches Leben in der demokratischen Kirche Schweiz.