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Papst nennt Abtreibung ein „Strafgesetz“

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Der Apostolische Nuntius in Belgien wurde vom scheidenden Premierminister Alexander De Croo zu einem Interview eingeladen. Den Parlamentariern gefielen die Worte des Papstes über König Balduin und Gesetze, die menschliches Leben schädigen, nicht.
Erinnern wir uns daran, dass Franziskus am vergangenen Samstag die Krypta der Kirche Unserer Lieben Frau von Laeken besuchte, in der die belgischen Monarchen begraben sind. Im Beisein des Königs und der Königin betete Franziskus vor dem Grab von König Balduin, der 1990 vorübergehend von seinem Amt zurücktrat, um, wie der Papst sagte, das „Strafgesetz“ zur Legalisierung der Abtreibung in Belgien nicht zu unterzeichnen. Franziskus ermutigte die Belgier, dem Beispiel dieses Königs bei der Förderung anderer Strafgesetze zu folgen. Er äußerte auch die Hoffnung auf seine Seligsprechung. Auch der Heilige Vater kam während der Pressekonferenz im Flugzeug auf dieses Thema zurück. Auf die Frage eines belgischen Journalisten antwortete er und erinnerte daran, dass Abtreibung ein Mord an einem Menschen sei und dass die Ärzte, die ihn begehen, bezahlte Mörder seien.

Diese Worte wurden gestern Nachmittag im belgischen Parlament während einer regulären Debatte über die Regierungspolitik zur Sprache gebracht. Es wurde darauf hingewiesen, dass das päpstliche Gebet vor dem Grab von König Balduin mit dem Welttag des Abtreibungsrechts zusammenfiel. Seine Worte wurden als Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes aufgefasst, das derzeit über die Liberalisierung der Abtreibung diskutiert, um sie bis zur 18. Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Kritisiert wurde auch die Rede des Papstes an der Katholischen Universität Löwen, wo Franziskus angeblich die rückständigsten und patriarchalischsten Ansichten über Frauen vertreten habe . Einige Parlamentarier verlangten vom Außenminister eine offizielle Vorladung an den Apostolischen Nuntius.

Als Reaktion auf diese Äusserungen erklärte Premierminister De Croo, dass er den Nuntius bereits zu einem Gespräch einbestellt habe. Über die Art dieser Einladung machte er keine Angaben. Er kündigte lediglich an, dass die Botschaft, die er dem Vatikandiplomaten übermitteln werde, klar sein werde: „Was passiert ist, ist inakzeptabel.“ Der Premierminister erklärte außerdem, dass das Programm der Papstreise kein Gebet am Grab von König Balduin vorsehe. Dieser Punkt wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Papstes in letzter Minute hinzugefügt. Der Besuch sollte streng privat erfolgen.

Quelle: 28.09.24. vaticannews.va

Bistum Basel: PEP der Zukunft oder der Selbstzerstörung?

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Ein solcher PEP dürfte sich eher als ein Grund für den Austritt als für den Eintritt in die Kirche erweisen. Interessant wäre es, wenn diesbezügliche eine „Erfolgsstatistik“ gezeigt würde.
Das Bis­tum Basel will sei­nen «Pas­to­ra­len Ent­wick­lungs­plan (PEP)» wei­ter­entwickeln. Dazu wur­den eine Bro­schüre und ein «Erklär­vi­deo» unter dem Motto «PEP to go» veröffentlicht. Mehr lesen hier.

Das Dokument „Königin des Friedens“ regelt auch die Marienverehrung in Medjugorje

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Das Dokument „Königin des Friedens“, das von Papst Franziskus genehmigt wurde, regelt auch die Marienverehrung in Medjugorje. Dabei unterstreicht es die positiven Früchte, die der Ort hervorgebracht hat, insbesondere durch Bekehrungen, die Rückkehr zu den Sakramenten und die Vertiefung des Glaubenslebens bei Pilgern.

Wegen der Erstkommunion wird im Aargau gebüsst

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Wegen der Erstkommunion in Italien fehlten zwei Kinder unentschuldigt in der Schule. Die Kommunion war wichtiger als die Schule: Italienisches Ehepaar wird nun gebüsst – ein moderner Glaubenskrieg? Wie reagieren nun der Bischof und die Landeskirche auf die angebliche Verletzung der Glaubensfreiheit?
Im Mai hatte ein italienisches Paar, wohnhaft im Aargau, einen Ausflug ins Heimatland unternommen. Daran ist eigentlich nichts auszusetzen – allerdings fehlten die beiden Söhne an vier Tagen in der Schule. Grund für die Reise war nicht etwa ein Strandurlaub, sondern die Kommunion des jüngeren Buben. Den Hinweis der Klassenlehrperson, dass ein Urlaubsgesuch notwendig ist, ignorierten die Eltern.

Dies stellt eine «Widerhandlung gegen das Schulgesetz durch vorsätzliches unentschuldigtes Fernhalten von der Schule» dar, schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Respektive in zwei Strafbefehlen, denn beide Elternteile wurden bestraft. Sie müssen je eine Busse von 300 und Strafbefehlsgebühren von 400 Franken bezahlen.

Hexerei im ehemaligen Fürstbistum Basel – damals und heute.

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Das Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel macht seine Kriminalakten zugänglich: Beispielsweise zum Fall Anna Stöcklers aus Aesch, die mit 14 Jahren als Hexe angeklagt wurde oder Hexensabbat bei Genf vom 1570 oder eine nächtliche Orgie, bei der Teufel und Hexen aufeinandertreffen. Solche Erzählungen sind in vielen Geständnissen zu finden.
Anna Stöckler aus Aesch ereilte im Februar 1546 ein grausames Schicksal: Sie wurde mit nur 14 Jahren als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Laut Akten soll der Teufel als Jüngling in einem schwarzen Kleid an ihrem Bett erschienen sein. Er bedrängte und überredete sie, von Gott abzuschwören. Der Teufelspakt wurde schliesslich mit Beischlaf beschlossen – ein häufiger Vorwurf an angebliche Hexen.

Zu ihren vermeintlichen Schandtaten gehört, dass sie gemeinsam mit Komplizen Hagelschauer heraufbeschwört habe. Ausserdem soll sie das Pferd ihres Bruders getötet und mehrere Menschen «krank gemacht» haben. Schliesslich soll sie einem gewissen Hans Leuenberger befohlen haben, ein Kind erblinden zu lassen.

Unter der Folter gestand sie die angeblichen Taten. Um die Glaubwürdigkeit des Geständnisses zu unterstreichen, musste sie es vor sieben gut beleumdeten Bürgern «frei», also ohne Folter, wiederholen. Offensichtlich hatte sie die schreckliche Tortur gebrochen: Sie «gestand» erneut und besiegelte damit ihr Schicksal.

Diese und andere Geschichten enthüllen die Akten im Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel (Archives de l’ancien Évêché de Bâle, AAEB) in Porrentruy. Das Fürstbistum erstreckte sich in etwa über den heutigen Kanton Jura, das Laufen- und Leimental sowie Teile des Berner Juras. Mit Basel hatte der kleine Staat nichts mehr zu tun, nachdem die Stadt zur Reformation gewechselt und den Fürstbischof endgültig vertrieben hatte. 1797 wurde das Fürstbistum aufgelöst.

Dank dem Digitalisierungsprojekt «Verbrechen und Strafe» sind die Akten nun zu einem Grossteil online einsichtbar – oder werden es bis 2026 sein. Ziel des Projekts: Die gesamten Strafprozessakten des Fürstbistums vom 15. Jahrhundert bis zur Französischen Revolution online verfügbar zu machen.

Der Clou dabei: Die Akten werden nicht nur digitalisiert, sondern auch transkribiert. Das ist besonders für Forschende ein Segen. Sie können sich die mühsame Entzifferung der zum Beispiel in Kurrentschrift geschriebenen Akten sparen. Wer einmal versucht hat, mittelalterliche oder frühneuzeitliche Schriftstücke zu lesen, weiss, wie viel Zeit und Ärger damit gespart werden können.

Transkribiert wird über die Plattform Transkribus, die aus einem Forschungsprogramm der Universität Innsbruck hervorgegangen ist. Transkribus arbeitet mit künstlicher Intelligenz (KI). Wie an der Pressekonferenz des Archivs heute Morgen demonstriert wurde, hat das Ganze etwas von Science-Fiction: Man nimmt ein eingescanntes und eher unleserliches Dokument und lässt das passende Modell darüber laufen. Über ein Schriftstück in Deutsch aus dem 16. Jahrhundert lässt man beispielsweise das Modell «Deutsch 16. Jahrhundert» laufen.

Nach etwa einer halben Minute ist das Dokument transkribiert – leserlich und mit erstaunlich wenigen Fehlern. Da die KI noch lernen muss, besonders was französische Quellen betrifft, werden die Transkripte aber von den Archivaren des AAEB korrekturgelesen. 20’000 transkribierte Seiten gibt es online, 1300 davon sind korrigiert. Der Korpus an Hexenprozessen ist einer der grössten online verfügbaren – rund 500 Seiten.

Nebst dem Online-Archiv setzt das AAEB online auf Vermittlung. Der Fokus liegt dabei auf den Hexenprozessen im Fürstbistum. So gibt es etwa eine Gedenktafel, auf der alle Opfer – Verurteilte, aber auch «nur» Verdächtigte – aufgelistet sind. Fast tausend Namen enthält die Liste, ungefähr 10 Prozent sind Männer. Zum anderen ist ein kleines Lexikon aufrufbar, das wichtige Begriffe der Hexenverfolgung erklärt.

Das Fürstbistum war – wie die Schweiz generell – ein Hotspot der Hexenprozesse. Die Gründe sind vielschichtig. Anna Stöckler wurde Opfer frauenfeindlicher Vorstellungen, aber auch einer schwierigen sozioökonomischen Lage: Die «kleine Eiszeit» führte zu Missernten, es gab Religionskriege und viel soziale Unrast. Auch waren die Institutionen schwach ausgeprägt, vor allem in einem Kleinstaat wie dem Fürstbistum. Anna Stöckler ist all dem nicht entkommen.

Die Hexenverfolgungen sind schreckliche Vorkommnisse, die sich europaweit besonders zwischen 1550 und 1670 häuften. Die Zahl der Opfer wird auf über 100’000 geschätzt.

Das ehemalige Fürstbistum Basel gehört zu den am stärksten von der Hexenverfolgung betroffenen Gebieten, doch bestehen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Vogteien. So brannte beispielsweise der letzte Scheiterhaufen im katholischen Norden 1670, im reformierten Süden aber erst 1710! Das Fürstbistum stellt also ein sehr anregendes und kontrastreiches Studienobjekt dar, das jedoch noch weitgehend unerforscht ist.

Die Hexenprozessakten finden sich hauptsächlich unter den Signaturen B 168/14 bis B 168/19 sowie unter „Procédures criminelles“ der verschiedenen Vogteien.

Einige Beispiele für Dokumente aus dem Archiv

Endgeständnis vor den 7 Zeugen (erber mann). Zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen eine „Hexe“ musste diese ihr Geständnis „frei“ (also nicht unter Folter) vor 7 Zeugen wiederholen. Die Zeugen mussten Bürger von gutem Ruf, jedoch nicht Teil der Behörden sein. Dieses Dokument wurde dann vor dem Malefizgericht verlesen, welches die Unglückliche zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilte. Dies ist das Geständnis der Anna Stöckler aus Aesch aus dem Jahr 1546 (B 168/14-1: Archivalische Beschreibung und Digitalisat mit Transkript).
Urfehde. Wenn sich die „Hexe“ sogar unter Folter weigerte, ein Geständnis abzulegen, mussten die Beamten des Fürstbischofs sie freilassen. Sie musste dann einen Schwur ablegen, in dem sie sich verpflichtete, verschiedene Abmachungen einzuhalten (die von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen konnten). Vor allem musste sie versprechen, nicht auf Rache gegenüber den Behörden oder ihren Anklägern zu sinnen. Dieses Dokument enthält den Schwur (Urfehde) der Berbelin Ritzin aus Laufen aus dem Jahr 1491 (PCrim LZ 4: Digitalisat und Transkript).
Sabbatorte, Anleitungen für Hagel- und andere Schadenzauber: Die „Geständnisse“ der Schwestern Bartin aus Reinach und des Jacob Suri aus Muttenz bieten im Jahr 1577 eine Fülle von Einblicken in die Fantasievorstellungen über Hexerei und geben eine imaginäre „Teufelstopografie“ der Region preis (B 168/14-10: Der Sabbat findet „uff Prattelen matten“ statt (S. 4, 8), „auf Brattelen matten […] do sey ein dürrer baum und ein Ring drum (S. 10), „zu Reinach auf den wisen“ (S. 10), „zum Schlattbrunnen“ (S. 13) „zum Brünli gen Bottmingen“ (S. 14). Hagel zaubern die Hexen „bei Therwil Capeli“ (S. 5), „zum Capeli brunnen“ (S. 9), „bey dem Hagendorn brunnen vff Bruderholtz“ (S. 2, 10), „zwischen Flieh und Bettwil oben“ (S. 14). Der Text enthält zahlreiche weitere Angaben, u. a. die Auflistung der angeblich begangenen Verbrechen oder auch Anleitungen für Hagelzauber oder wie man einen Besen zum Fliegen bringt!)
Ein Prozess und eine Hinrichtung konnten stark zu Buche schlagen. Ein aussergewöhnliches Dokument enthält eine detaillierte Aufstellung aller Kosten des Prozesses gegen Lienhardt Gyse und Magdalena Traber, beide aus Laufen (B 168/14-13: Am 17. Mai 1586 (S. 1) werden sie von zwei Henkern (Nachrichter) und deren drei Knechten verbrannt. Diese waren am Abend des 15. Mai eingetroffen (S. 6) und kümmerten sich um die Beerdigung der Asche (S. 7). Am Tag der Hinrichtung wurde eine Morgensuppe mit anschliessendem Imbiss für 70 Personen serviert. Dazu zählten die 28 Richter des Landgerichts und die offiziellen Gäste: Landvögte der benachbarten Vogteien, auch der solothurnischen, Vertreter der Stadt Laufen, Priester, Beamte und Wächter (S. 6-7). Die Gesamtausgaben waren mit 140 Pfund (S. 10) sehr hoch.
Magie und Aberglaube: Die Behörden unterschieden zwischen Hexerei (die einen bösartigen Pakt mit dem Teufel voraussetzt) und einfacher Magie aus Aberglaube, die weitaus weniger streng bestraft wurde. Davon zeugt die merkwürdige Untersuchung, die im Jahr 1602 in Schliengen gegen Hans Metzger und seine beiden Söhne durchgeführt wurde (B 168/15-1, Dossier mit 10 Dokumenten):
Zeugenaussagen und Geständnisse der Metzgers, in denen sie ihre Wahrsagereien („Wahrsagens“) und Heilpraktiken („Haus-Arzeneyen“) im Detail darlegen (B 168/15-1.2 und B 168/15-1.8)
Bittgesuche der Freunde der Metzgers, der lokalen Behörden und des Pfarrers zugunsten der Metzgers (B 168/15-1.4, B 168/15-1.5 und B 168/15-1.6)
Verwaltungskorrespondenz zwischen dem Hofrat von Porrentruy und dem Vogt von Birseck (B 168/15-1.1: Der Hof ordnet eine Untersuchung an; B 168/15-1.3: Erster Bericht des Vogts; B 168/15-1.7: Zweiter Bericht des Vogts ; B 168/15-1.9: Letzter Bericht des Vogts)
Mildes Urteil des Hofes (Hofrat) (B 168/15-1.3, siehe Sources complémentaires (Ergänzende Quellen) und B 168/15-1.10)

Nicht nur Medjugorje – auch Garabandal

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Auf der Pressekonferenz des Glaubensdikasteriums, die am Freitag, 19. September 2024 im Vatikan stattfand, um die Entscheidung des Heiligen Stuhls zu Medjugorie zu präsentieren, wurde nicht nur der herzegowinische Ort behandelt, sondern auch die Frage Garabandal aufgeworfen. Die Frage an Glaubenspräfekt Kardinal Victor Manuel Fernández stellte Antonio Pelayo (Vida Nueva): „Haben Sie irgendwelche Pläne, den Fall Garabandal in Spanien zu untersuchen, der ebenfalls sehr alt ist und der immer noch offen ist? Es gibt Gruppen, die aus Kanada, aus den Vereinigten Staaten kommen…“. Hier die Antwort von Tucho Fernández, dessen Glaubensdikasterium für die Untersuchung solcher Phänomene zuständig ist, der nicht nur zu Garabandal, sondern auch zu El Escorial Stellung bezog.

Garabandal, genauer San Sebastián de Garabandal, ist ein kleines Dorf mit knapp hundert Einwohnern in der nordspanischen Provinz Kantabrien. Das ist jene Gegend, die im Frühmittelalter nie von den Moslems erobert wurde und von der die Reconquista zur Befreiung Spaniens von den islamischen Eindringlingen ihren Ausgang nahm.

Zwischen 1961 und 1965 sollen hier vier Kindern im Alter zwischen 10 und 12 Jahren der Erzengel Michael und die Gottesmutter Maria erschienen sein. Der Erzengel bereitete, laut ihrer Schilderung, die vier Mädchen auf die Marienerscheinung vor, die am 2. Juli 1961, dem Fest Mariä Heimsuchung, stattgefunden habe. Bis zum 13. November 1965, dem letzten Ereignis, soll es zu zahllosen, die Rede ist von 2000, „Erscheinungen“ gekommen sein. Die Mädchen wurden Gegenstand zahlreicher ärztlicher Untersuchungen, Gegenstand von allerlei Experimenten und vielfacher Befragungen. Verschiedene Zeugen berichteten von Levitationen der Mädchen.

Diese erklärten, zwei Botschaften von der Gottesmutter Maria erhalten zu haben, eine direkt und eine indirekt durch den Erzengel Michael. Darin seien ihnen die die Ereignisse der Endzeit angekündigt worden: eine „Warnung“, ein „großes Wunder“ und „die große Strafe“, mit der die Wiederkunft von Jesus Christus einhergehen werde. Die Prophezeiungen von Garabandal lassen sich in einer „Warnung“ zusammenfassen. Es werde zu einem großen, weltweit sichtbaren „Wunder“ kommen, auf das eine „Strafe“ für die Menschheit folgen werde, für die Guten, um sie dadurch Gott näher zu bringen, für die Schlechten, um ihnen das Ende anzukündigen. Das Datum des Wunders ist nur Conchita González González, einem der vier Mädchen, bekannt, die es acht Tage vor den Ereignissen enthüllen werde.

Drei der vier Mädchen zogen später in die USA – Conchita Gonzàlez lebt in New York –, eines blieb in Spanien. Alle heirateten und bekamen Kinder. Mari Loli Mazón starb 2009 an einer Krankheit.

Die zahlreichen Untersuchungen erbrachten keine einheitlichen Ergebnisse.

Die kirchliche Hierarchie verhielt sich sehr zurückhaltend. Die Diözese Santander veröffentlichte am 2. November 1961 eine erste Erklärung, daß es „keine Beweise“ gibt, daß die genannten Ereignisse „als wahr und authentisch angesehen werden können“. Die drei Bischöfe von Santander, Msgr. Beitia, Msgr. Puchol und Msgr. Ciarda, die hintereinander von 1962 bis 1971 regierten) sprachen sich gegen einen übernatürlichen Charakter der Ereignisse aus. Letzterer untersagte Priestern jegliche Teilnahme an Garabandal und erklärte ein Verbot aller Publikationen über das Ereignis, die keine kirchliche Druckerlaubnis besitzen.
1987 ließ der damalige Bischof von Santander, Msgr. Juan Antonio del Val (1971–1992), den Fall Garabandal neu untersuchen und hob alle Verbote und Einschränkungen auf.

1992 erteilte die Glaubenskongregation unter der Leitung von Kardinal Joseph Ratzinger dem neuen Bischof von Santander, Msgr. José Vilaplana, die Empfehlung, von der 1978 eingeführten Formel Non constat de supernaturalitate Gebrauch zu machen, die weder die Übernatürlichkeit noch ihr Gegenteil feststellt, sondern die Frage offen läßt mit der Formel, daß die Übernatürlichkeit „nicht erwiesen“ ist, bis ausreichende Klarheit herrscht, um ein definitives Urteil fällen zu können. Der damalige Erzbischof von Oviedo und damals auch Apostolischer Administrator von Santander, Msgr. Carlos Osoro, der später unter Papst Franziskus Erzbischof von Madrid und Kardinal wurde, berichtete 2007, er habe durch Garabandal Beispiele echter Bekehrungen erlebt.
Franziskus erhob zwei Frauen zu Dienerinnen Gottes, die stets die Echtheit von Garabandal verteidigt hatten: Marthe Robin (1902–1981) und Mutter Esperanza de Jesus (1893–1983).

El Escorial

Am 14. Juni 1981 erklärte Luz Amparo Cuevas Arteseros (1931–2012), eine einfache Frau, Analphabetin, die im Alter von drei Jahren Halbwaise wurde, Ehefrau und Mutter von sieben Kindern, daß ihr auf dem Anwesen Prado Nuevo in der Gemeinde El Escorial in der Nähe von Madrid, wo sie als Haushälterin arbeitete, die Gottesmutter Maria erschienen sei, die sich als „Schmerzensmutter“ vorgestellt habe. Cuevas wurde darauf als „Seherin von El Escorial“ bekannt. Die Erscheinungen wiederholten sich bis 2002 fast 400 Mal, wobei Cuevas auch „Botschaften“ erhielt. Laut ihren Angaben war der Sechsjährigen schon 1937 eine „schöne Frau“ erschienen, die ihr bei der Arbeit half, und die sie später als Gottesmutter erkannte. „Manifestationen“ habe sie seit November 1980 gehabt, wobei an ihr die Wundmale Christi aufgetreten seien. Die Gottesmutter habe ihr gegenüber den Wunsch geäußert, am Erscheinungsort eine Kapelle zu errichten und ein Heim für Obdachlose. Insgesamt lautet die Aufforderung, „Orte der Liebe und der Barmherzigkeit“ zu gründen, besonders für alte Menschen.

Beide Werke und noch weitere mehr wurden verwirklicht. Dazu gründete Cuevas mit Hilfe ihres Arbeitgebers vier Stiftungen, darunter zur Altenbetreuung. Junge Frauen übernehmen die Betreuung, aus denen später die Ordensgemeinschaft der Sühneschwestern der Schmerzensjungfrau (Hermanas Reparadoras de la Virgen de los Dolores, im deutschen Sprachraum als Schmerzensmutter bekannt) hervorgeht.

Anfang der 90er Jahre versuchten der sozialistische Bürgermeister, der Verwalter von Prado Nueva und der Ortspfarrer die um Cuevas entstandene Gebetsbewegung abzuwürgen, indem sie den Zugang zu Prado Nuevo sperren wollten. Der Pfarrer folgte dabei den Anweisungen des damaligen Erzbischofs von Madrid, Kardinal Vicente Enrique y Tarancón (1971–1983). Der Versuch scheiterte jedoch, als die Sozialisten bei den Kommunalwahlen das Bürgermeisteramt verloren, sodaß 1995 der Zugang wieder geöffnet wurde. Der Pfarrer wird später sein Bedauern über seine Beteiligung an dem Angriff gegen Cuevas Werk zum Ausdruck bringen.

Die Kirche verhielt sich insgesamt zurückhaltend. Bereits 1985 hatte der damalige Erzbischof von Madrid Msgr. Ángel Suquía Goicoechea (1983–1994) nach eingehenden Untersuchungen die bereits erwähnte dritte Formel Non constat de supernaturalitate gewählt, die zwar keinem negativen Urteil entsprach, aber auch erklärte, daß keine Übernatürlichkeit gesichert festgestellt werden konnte, kurzum, keine letztliche Entscheidung möglich sei. Kardinal Antonio Maria Rouco Varela (1994–2014) erlaubt 2006, anläßlich des 25. Jahrestages der ersten Marienerscheinung in Prado Nuevo eine Messe zu zelebrieren. 2009 erlaubt er die Meßzelebration an allen Samstagen und anderen von den Pilgern gewünschten Tagen. Anfang 2012 genehmigt Kardinal Rouco Varela auch den Bau der Kapelle, die laut Cuevas von der Gottesmutter 1981 gewünscht wurde.

Anfang der 90er Jahre beteten die ausgesperrten Gläubigen vor einem Zaun, der gegen sie angebracht wurde. Rund um das Phänomen gibt es massive Anfeindungen durch Kritiker und Kirchenfeinde, die den Vorwurf des Betrugs und „sektiererischen“ Verhaltens erhoben. Selbst die von Cuevas gewünschte Beisetzung in der Erscheinungskapelle wollte man verhindern. Cuevas stirbt am 17. August 2012. Ihre Totenmesse wird gleichzeitig die erste Messe, die in der neuerrichteten Kapelle zelebriert wird, in der sie auch begraben wird.

Die Antwort von Kardinal Tucho Fernández am 19. September 2024

Auf Garabandal angesprochen antwortet Kardinal Tucho Fernández gestern, daß es weder in diesem Fall noch in jenem von El Escorial „Elemente“ gebe, „die den Schluß zulassen, daß sie echt sind“. Der Heilige Stuhl halte daher am Status quo fest, der nur private Gottesdienste an den Orten der angeblichen Erscheinungen zuläßt.

Der Kardinal betonte, daß der Fall in der Vergangenheit untersucht wurde und daß festgestellt wurde, daß „es keinen Beweis für Übernatürlichkeit gibt“, mit anderen Worten, daß es keine ausreichenden Elemente gibt, um zu sagen, daß es sich um authentische Erscheinungen handelt. Er fügte sogleich hinzu, daß es ein offenes Urteil sei, daß „keine Übernatürlichkeit nachgewiesen ist“.

Tucho Fernández nahm dabei eine interessante Präzisierung vor, indem er ausführte, daß der Status quo für Garabandal und El Escorial nach den neuen Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene der Einstufung Curatur, der dritten von fünf Einstufungen, entspreche. Zu „Curatur“ heißt es in den neuen Normen:

„Es werden mehrere oder bedeutende kritische Elemente festgestellt, aber gleichzeitig ist das Phänomen bereits weit verbreitet und es sind damit verbundene und nachweisbare geistliche Früchte vorhanden. Von einem Verbot, das das Volk Gottes verwirren könnte, wird in diesem Zusammenhang abgeraten. In jedem Fall wird der Diözesanbischof aufgefordert, dieses Phänomen nicht zu fördern, nach alternativen Ausdrucksformen von Frömmigkeit zu suchen und möglicherweise dessen geistliches und pastorales Profil neu auszurichten.“

In einem solchen Fall, so das Glaubensdikasterium, gelte ein gewisses Mass an Vorsicht. Der Kardinal ging aber nicht weiter auf Details ein und nannte auch keine problematischen Elemente, die zu seiner Entscheidung geführt haben. Er ermahnte vielmehr, daß der Vatikan in diesem Fall „keine öffentliche Verehrung oder irgendetwas, was mit diesen Botschaften und Erscheinungen zu tun hat, erlaubt, wohl aber die private Verehrung“. So ist es zum Beispiel erlaubt, wie Tucho Fernández ausführte, „zum Ort der Erscheinungen zu gehen, um dort zu beten, und anschließend in der Pfarrei die Messe zu besuchen“. Außerdem „können die zuständigen Ortsbischöfe die Entscheidung revidieren“, wenn sich die Umstände ändern sollten.

„Wir werden sehen, ob der jetzige Bischof etwas präzisieren will. Im Moment glaube ich nicht, daß er die Absicht hat, dies zu tun.“

Kardinal Fernández bezog sich dabei auf Msgr. Arturo Pablo Ros Murgadas, der im vergangenen Oktober von Papst Franziskus zum Bischof von Santander ernannt wurde.

Fernández fügte hinzu, dass für andere angebliche Erscheinungen, die in Spanien stattgefunden haben, insbesondere „die von El Escorial“, die gleichen Massnahmen gelten.

„Nihil obstat“: Öffentliche Verehrung der Königin des Friedens von Medjugorje zugelassen

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„Die positive Bewertung der meisten Medjugorie-Botschaften als erbauliche Texte bedeutet nicht, dass sie direkten übernatürlichen Ursprungs sind“, heisst es in der Vatikannotiz zu den Erscheinungen. Es bedeutet jedoch, dass öffentliche Gottesdienste, Pilgerfahrten und die Verbreitung von Offenbarungen zugelassen sind.
Die am 19. September 2024 vom Dikasterium für Glaubenslehre veröffentlichte Notiz über die spirituelle Erfahrung im Zusammenhang mit Medjugorie klärt nicht die Frage nach der übernatürlichen Natur der angeblichen Erscheinungen Unserer Lieben Frau. Es würdigt jedoch zahlreiche spirituelle Früchte, die mit der örtlichen Pfarrei und dem Kult der Königin des Friedens verbunden sind.

Die im Mai 2024 vom Dikasterium für die Glaubenslehre verkündeten „Verhaltensnormen bei der Unterscheidung vermeintlicher übernatürlicher Phänomene“ besagen, dass sich grundsätzlich weder der örtliche Bischof noch der Heilige Stuhl künftig zu der Entscheidung über die übernatürliche Natur eines bestimmten Phänomens äussern werden und beschränken sich auf die Genehmigung von Gottesdiensten und Wallfahrten sowie deren Förderung.

Gemäss den neuen Normen prüft die Kirche: „ob das Vorhandensein von Zeichen des Handelns Gottes in Phänomenen angeblich übernatürlichen Ursprungs erkennbar ist; ob sich in den möglichen Schriften oder Botschaften von Personen, die an den angeblichen Phänomenen beteiligt sind, irgendetwas befindet, das dem Glauben und den guten Sitten widerspricht; ob es erlaubt ist, ihre spirituellen Früchte zu würdigen, oder ob es notwendig ist, sie von problematischen Elementen zu reinigen oder die Gläubigen vor den Gefahren zu warnen, die von ihnen ausgehen; ob es ratsam ist, dass ihr pastoraler Wert von der zuständigen kirchlichen Autorität anerkannt wird“ (I, 10). Darüber hinaus „dürfte man im Normalfall nicht erwarten, dass die kirchliche Autorität den göttlichen Ursprung angeblich übernatürlicher Phänomene positiv anerkennt“ (I, 11). Daher „erlassen normalerweise weder der Diözesanbischof noch die Bischofskonferenzen noch die Dikasterien eine Erklärung, dass bestimmte Phänomene übernatürlichen Ursprungs sind (…) und nur der Heilige Vater kann die Einleitung des diesbezüglichen Verfahrens genehmigen“ (vgl. I , 23) .

Die Normen sehen für die Beurteilung solcher Fälle die Möglichkeit von sechs verschiedener Beurteilungen vor: von „nihil obstat“ bis hin zu einer negativen Stellungnahme.

1. „Nihil obstat“ drückt keine Gewissheit über die übernatürliche Echtheit des Phänomens aus, aber es werden Zeichen des Wirkens des Heiligen Geistes erkannt. Der Bischof wird ermutigt, den pastoralen Wert zu schätzen und die Verbreitung des Phänomens, auch durch Wallfahrten, zu unterstützen.

2. „Prae oculis habeatur“ – positive Zeichen werden erkannt, aber es gibt auch Elemente der Verwirrung oder des Risikos, die Unterscheidung und Dialog mit den Empfängern [der Erfahrung] erfordern. Wenn es Schriften oder Botschaften gibt, die sich auf das Phänomen beziehen, kann eine Klärung der Lehrmeinung erforderlich sein.

3. „Curatur“ – es gibt kritische Elemente, aber das Phänomen ist weit verbreitet und es sind spirituelle Früchte vorhanden, die überprüft werden können. Von einem Verbot wird abgeraten, da es die Gläubigen stören könnte. Der Bischof ist jedoch verpflichtet, dieses Phänomen nicht zu fördern.

4. „Sub Mandato“ – die kritischen Fragen beziehen sich nicht auf das Phänomen selbst, sondern auf den Missbrauch, den Menschen oder Personengruppen daraus machen. Der Heilige Stuhl überträgt die pastorale Leitung an einem bestimmten Ort einem Bischof oder einer anderen beauftragten Person.

5. „Prohibetur et obstruatur“ – trotz einiger positiver Elemente gibt es schwerwiegende kritische Elemente und Gefahren. Das Dikasterium verlangt vom Bischof, öffentlich bekannt zu geben, dass die Annahme dieses Phänomens nicht zulässig ist, und die Gründe für diese Entscheidung zu erläutern.

6. Declaratio de non supernaturalitate – Der Bischof ist befugt, auf der Grundlage spezifischer Beweise, wie etwa des Geständnisses eines angeblichen Sehers oder einer glaubwürdigen Aussage über die Fälschung eines Phänomens, zu erklären, dass ein bestimmtes Phänomen nicht übernatürlich ist.

Im Lichte dieser Normen bedeutet „nihil obstat“ im Fall Medjugorie im Folgenden:

1. löst nicht die Frage der übernatürlichen Natur der angeblichen Erscheinungen Unserer Lieben Frau – daher ist niemand verpflichtet, an sie zu glauben;

2. erkennt den Wert der spirituellen Früchte an, die mit der Medjugorje-Erfahrung verbunden sind, und ermöglicht es den Gläubigen, sie anzunehmen (unter diesen positiven Früchten nennt er „viele Bekehrungen“ von Menschen, die den Glauben entdeckt oder wiederentdeckt haben; eine Rückkehr zur Beichte und zur sakramentalen Kommunion, zahlreiche Berufungen, „zahlreiche Fälle von Eheversöhnung“ und Erneuerung des Ehe- und Familienlebens“ sowie „viele Heilungen“);

3. Er bewertet auch die an die Seher übermittelten Botschaften im Allgemeinen positiv (die Muttergottes stellt sich nicht in den Mittelpunkt, sondern zeigt ihre völlige Ausrichtung auf unsere Vereinigung mit Gott, und die Fürsprache und das Wirken Mariens erscheinen als eindeutig Jesus Christus untergeordnet). der Urheber der Gnade und des Heils in jedem Menschen), obwohl er auch Vorbehalte gegen einige Aussagen äussert (z. B. Botschaften an Pfarreien, in denen Maria offenbar die Einzelheiten des geistlichen und pastoralen Lebens kontrollieren will oder solche, in denen sie die Formulierungen „ mein Plan“, „mein Projekt“); jedoch „bedeutet eine positive Bewertung der meisten Medjugorie-Botschaften als erbauliche Texte nicht, dass sie direkten übernatürlichen Ursprungs sind“;

4. beurteilt nicht das moralische Leben angeblicher Seher, da spirituelle Gaben „nicht unbedingt die moralische Vollkommenheit der Beteiligten erfordern, um zu funktionieren“;

5. erlaubt den öffentlichen Gottesdienst in Medjugorie – nichts hindert uns daran, die spirituellen Früchte dieses Ortes zu geniessen, seinen pastoralen Wert zu schätzen und diesen spirituellen Vorschlag zu verbreiten;

6. erinnert diejenigen, die nach Medjugorie reisen daran, dass sie dort nicht pilgern, „um angebliche Seher zu treffen, sondern um Maria, der Königin des Friedens, zu begegnen“;

7. verwendet den Begriff „Heiligtum“ nicht in Bezug auf Medjugorie.

Nur noch Sozialarbeiter

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„Wir werden bald Priester haben, die auf die Rolle der Sozialarbeiter reduziert sind und die Botschaft des Glaubens auf eine politische Vision reduziert wird. Alles wird verloren erscheinen, aber zum richtigen Zeitpunkt, genau in der dramatischsten Phase der Krise, wird die Kirche wiedergeboren werden. Sie wird kleiner, ärmer sein, fast in Katakomba, aber auch heiliger. Weil es nicht mehr die Kirche derer sein wird, die die Welt gefallen wollen, sondern die Kirche der Gott treuen und sein ewiges Gesetz. Die Wiedergeburt wird das Werk eines kleinen Überbleibs sein, scheinbar unbedeutend, aber unbeugbar, der einen Reinigungsprozess durchführt. Weil Gott so arbeitet. Gegen das Böse hält eine kleine Herde aus. /Joseph Ratzinger/

Worte des Hl. Pfarrers von Ars über den Priester

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Ohne das Sakrament der Weihe hätten wir den Herrn nicht. Wer hat ihn da in den Tabernakel gesetzt? Der Priester. Wer hat Eure Seele beim ersten Eintritt in das Leben aufgenommen? Der Priester. Wer nährt sie, um ihr die Kraft zu geben, ihre Pilgerschaft zu vollenden? Der Priester. Wer wird sie darauf vorbereiten, vor Gott zu erscheinen, indem er sie zum letzten Mal im Blut Jesu Christi wäscht? Der Priester, immer der Priester.
Oh, wie gross ist der Priester! Wenn er sich selbst verstünde, würde er sterben. Gott gehorcht ihm: Er spricht zwei Sätze aus, und auf sein Wort hin steigt der Herr vom Himmel herab und schliesst sich in eine kleine Hostie ein. Ein guter Hirte, ein Hirte nach dem Herzen Gottes, ist der grösste Schatz, den der liebe Gott einer Pfarrei gewähren kann, und eines der wertvollsten Geschenke der göttlichen Barmherzigkeit.
Nach Gott ist der Priester alles! Erst im Himmel wird er sich selbst recht verstehen. Wenn wir recht begreifen würden, was ein Priester auf Erden ist, würden wir sterben: Nicht vor Schreck, sondern aus Liebe. Ohne den Priester würden der Tod und das Leiden unseres Herrn zu nichts nützen.
Lasst eine Pfarrei 20 Jahre lang ohne Priester, und man wird dort die Bestien anbeten. Der Priester ist nicht Priester für sich selbst, er ist es für euch. Das Priestertum ist die Liebe des Herzens Jesu.

Rom gibt am Donnerstag, 19. September 2024 die Entscheidung zu Medjugorje bekannt

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43 Jahre nach dem Beginn des Phänomens entscheidet der Heilige Stuhl über Medjugorje. Am 19. September wird die Entscheidung bekanntgegeben werden.Es lag bereits in der Luft: Der Heilige Stuhl wird sich am kommenden Donnerstag, dem 19. September, zu Medjugorje äußern. Eine endgültige Stellungnahme ist dabei wohl nicht zu erwarten, jedoch eine Beurteilung nach den neuen Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, die am vergangenen 17. Mai vom römischen Glaubensdikasterium unter der Leitung von Kardinal Victor Manuel Fernández veröffentlicht wurden.