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Heilige Kuh? Weder Büchel noch Gmür sind Teil der Missbrauchs-Ermittlungen

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Wann wird die vatikanische Untersuchung auf Felix Gmür ausgeweitet? Weder Büchel noch Gmür sind im Moment Teil der laufenden Untersuchung zum Missbrauch in der Schweizer Bischofskonferenz. Beschirmt die St. Galler-Mafia von der im Bezug auf die lezte Papstwahl zu reden gab, manch „heilige Kuh“?
Bischof Joseph Maria Bonnemain untersucht Vorwürfe gegen vier amtierende Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz. Aktuell nicht untersucht werden die Vertuschungsvorwürfe gegen Felix Gmür und Büchel. RKZ-Generalsekretär Urs Brosi schliesst nicht aus, dass sich dies in Zukunft ändern könnte. Es hängt davon ab, ob die RKZ-Forderungen den Beifall bei Büchel und Gmür finden sollten. Dann könnten sich weitere Ermittlungen von Rom aus ergeben oder nicht.

Seit Mitte August kommen die Schweizer Bischöfe nicht mehr aus den Schlagzeilen. Zunächst stürzte der «Beobachter» den Basler Vorzeigebischof Felix Gmür (57) vom Podest. Ihm wird Vertuschung im Fall «Nussbaumer» vorgeworfen. Am 12. September nahm der bis anhin gute Ruf des St. Galler Bischofs Markus Büchel (74) Schaden. Die Missbrauchsvorstudie wirft Büchel vor: Er habe es versäumt, einen Missbrauchstäter, den sein Vorgänger Ivo Fürer geschützt hat, aus der Seelsorge zu entfernen.

Zwischen den beiden Enthüllungen sorgte der «SonntagsBlick» für ein weiteres Erdbeben. Dieser berichtete Anfang September, dass Papst Franziskus den Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain (75) im Juni als Sonderermittler eingesetzt hat. Bonnemain leitet seither eine Voruntersuchung gegen vier aktive Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK).

Churer Bischof Joseph Bonnemain muss Ermittlungen gegen einige Schweizer Bischöfe führen.
Allerdings: Weder Büchel noch Gmür sind Teil dieser Untersuchung. Gmür hat den Kleriker, der Rom informierte, wurde kurzlich ins Bistum Basel inkardiniert, soll also mit Gmür gemeinsame Ziele verfolgen.

Vier Forderungen der RKZ ad absurdum geführt?

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Am 29.09.2023 erliess das Präsidiums der RKZ eine Mitteilung an die Medien unter dem Propagandatitel: „Vier Forderungen des Präsidiums der RKZ für strukturelle Massnahmen“. Dabei wird vergessen, dass die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz nur eine nationale Dachorganisation der katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften ist und lediglich für Teilfinanzierung der Kirchenorganisation verantwortlich. Sie hat weder eine Bedeutung noch definierte Aufgabe in der gesamten katholischen Weltkirche. Nichtsdestotrotz wagt diese „Zwergorganisation“ eine „Sonderoperation“ zu inszenieren und ruft auf, das Kirchenrecht zu ignorieren.

Der erste Grund zum Propagandaaufruf der RKZ sollen die Ergebnisse des Pilotprojekts zum sexuellen Missbrauch bilden, vorgestellt am 12. September 2023 an der Medienkonferenz der der Universität Zürich. Dieser beschämende Bericht spricht von 1002 Missbrauchsfällen in der Schweiz. Als Propagandamaterial ist dies insofern zu bezeichnen, weil auch von der gleichen Anzahl der 1000 Missbrauchsfälle berichtete schon im Mai 2023 die Kirche in Polen. Es mag sein, dass die gleichen Zahlen ein Zufall bilden aber im breiteren Sinne wohl eher einen gemeinsamen Auftragsgeber definieren?

Das Präsidium der RKZ hat vier Forderungen aufgestellt, von denen sie eine Kontrolle über die Weltkirche erwartet. Die Forderungen beinhalten bloss nur einen Machtanspruch der RKZ über das bestehende kirchenrechtliche System. Dennoch sind die Forderungen aufgrund der fehlenden logischen Kohärenz inakzeptabel.

1. Die Forderung der externen Fachperson für die Voruntersuchungen von Bischof Joseph gegen einige Bischöfe suggeriert, dass der Bischof nicht selbst dazu fähig oder willig gewesen wäre und muss sich von RKZ-Angestellter Helfer-In, kontrollieren lassen. Über den Bischof wird das römische Dikasterium urteilen und nicht RKZ. Auch in der Schweiz nicht. Dass die Landeskirchen auch eigene Instanzen ohne Mitwirkung der Kirche-Bischöfe haben, stellt unter den Gesichtspunkten der Befangenheit und der fehlenden Gewaltenteilung ein Glaubwürdigkeitsproblem dar.

2. Kontroll-Funktion der unabhängigen Meldestelle – wiederholt die Inhalte der Forderung im Punkt 1.
Das Präsidium der RKZ schlägt also zum 2. Mal die Kontrolle vor.

3. Errichtung einer nationalen Strafgerichtshofs mit Beteiligung der RKZ
Das Präsidium der RKZ schlägt also zum 3. Mal die Kontrolle vor und blendet dabei aus, dass der Staat ist zuständig, um Verbrechen und Vergehen zu bestrafen. Dazu gibt es die staatlichen Gerichte und die Missbrauchstäter sind nicht Heimatlose Menschen.
Soll eine Straftat vor staatlichem Gericht bewiesen sein, kennt die Kirche eigene Gerichte, die den Status innerhalb der Kirche regeln.

4. Partnerschaftliches Leben ist Privatsache.
Das Präsidium der RKZ hat diese Forderung aufgrund der eigenen Ideologie im Bekämpfung des Personalmangels im kirchlichen Bereich auskalkuliert. Denn lieber einen „vorbestraften Hütter“ (Bekennender Anarchist der Morallehre) als keinen. Wie sieht es aber ausserhalb der Kirche aus? Darf ein vorbestrafter Lehrer, Richter, usw. sein Beruf weiter ausüben? Nein. Warum also in der Kirche soll es anders möglich sein? Somit sind Konkubinatsverbote und gleichgeschlechtliche Eheschliessungen nicht möglich. Die katholische Sexualmoral ist in der Folge seit mehreren Jahrhunderten unberührt also anstellungs- und kündigungsrelevant.

Am Schluss kommt noch ein Hammer: Drohung seitens RKZ, welche eine „Straftat“ darstellt.
Sollten die Gespräche mit den Bischöfen nicht erfolgreich verlaufen, um die Forderungen umzusetzen, wird die finanzielle Unterstützung an die Bischofskonferenz bedroht sein.

dass die Gespräche mit den Bischöfen nicht erfolgreich verlaufen, ihren Finanzhebel in Anschlag bringen und die finanzielle Unterstützung an die Bischofskonferenz überprüfen soll.

Vier Forderungen des Präsidiums der RKZ für strukturelle Massnahmen im WORTLAUT.

Die Zerstörung des Christentums könnte von Europa ausgehen

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„So wie in der Vergangenheit die Evangelisierung der Welt zu einem grossen Teil von Europa ausging, so kann heute die Zerstörung des Christentums von Europa ausgehen.“ – sagte Erzbischof Gądecki, der Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz. Er sprach mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ (aktuelle Ausgabe). Der Erzbischof erwähnte vier Punkte, die ihm mit Blick auf die Weltsynode Sorgen bereiten.
Zunächst beziehe sich der im Arbeitspapier der Synode (IL) erwähnte Begriff „Inklusion“, wie er von den Vereinten Nationen defiert werde, „ausschliesslich auf die Einbeziehung nicht-binärer Menschen in die Gesellschaft und die Anerkennung der menschlichen Natur als nicht-binär. Dieser Begriff ist nicht Teil des klassischen Vokabulars der christlichen Theologie.“

„In gewisser Weise ersetzt er den Begriff der Sünde und der Bekehrung im IL-Text und ist somit Teil der Ideologie des moralischen Relativismus“. „Dies wirft die Frage auf: ist es für die Kirche – auf der Suche nach einer neuen Sprache für die Kommunikation mit den Menschen von heute – angemessen, Begriffe aus der politischen Sprache der UNO zuübernehmen, hinter denen oft eine Ideologie steht?“

„Zweitens scheint es in der synodalen Diskussion sehr um Macht gegangen zu sein“, führte er aus. „Auch hier gibt es Assoziationen zum Bereich der Politik: Es geht um die Demokratisierung der Kirche, die Kirche ist jedoch von Natur aus hierarchisch. Es gibt auch keinen Grund dafür, dass sie sich in ihrer Organisation jedes Mal an das politische System anpasst, das in einer bestimmten Epoche am populärsten ist.“

„Wir haben es hiermit einer Begriffsverwirrung zu tun“, warnte der Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz. „Die theologische Kategorie des ‚Dienstes‘ wird durch die soziologische Kategorie der ‚Elite‘ ersetzt, und die vertikale Perspektive des Heils und der Heiligkeit wird durch die horizontale Perspektive der Macht verdunkelt. Die Konzentration auf Macht und Amt statt auf den dienenden Charakter des Priestertums kann nicht nur zu Klerikalismus führen, sondern auch zur Klerikalisierung der Laien unter dem Deckmantel der Förderung der Laien.“

„Drittens taucht in IL der Gedanke auf, die Lehrautorität zu zerstreuen, indem ein Teil davon auf Kosten der päpstlichen Autorität an kontinentale Versammlungen oder Gruppen von Ortskirchen delegiert wird“, sagte Gądecki.

Und schliesslich sei „zu erwarten, dass es auf der Synode Versuche geben wird, die katholische Lehre zur Empfängnisverhütung infrage zu stellen, auch wenn dieses Thema in IL nicht direkt angesprochen wird. Nicht allen in der Kirche ist klar, dass mit der oralen Hormonpille mit zwei Wirkstoffen eine Änderung der Lehre zur Empfängnisverhütung gleichbedeutend wäre mit der Änderung der Lehre zur Abtreibung. Denn die Pille ist potenziell abtreibungsfördernd.“

Fall Rupnik: Visitation erhebt Zweifel an Vorwürfen gegen Ex-Pater Rupnik

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Die Vorwürfe wegen angeblicher sexualisierter Gewalt gegen Frauen durch den früheren Jesuiten Marko Ivan Rupnik in Rom haben sich nicht erhärtet. Das geht aus einer Mitteilung des Vikariats Rom von diesem Montag hervor. Eine im Juni abgeschlossene kirchenrechtliche Untersuchung des früher von Rupnik geleiteten Centro Aletti habe keine Anhaltspunkte für Missbrauch ergeben.
Die Untersuchung der Gemeinschaft, in der Rupnik früher lebte und sein Studio als Mosaikkünstler unterhielt, prüfte unter anderem das Zusammenleben der einzelnen Mitglieder und ihre Beziehungen zum Gründer und Gruppenleiter Rupnik. Dabei habe sich klar gezeigt, dass das Gemeinschaftsleben im Centro Aletti „gesund und frei von besonderen Schwierigkeiten“ sei, heißt es in der Mitteilung des Vikariats Rom.
Der mit der Visitation beauftragte Kirchenrechtler Giacomo Incitti habe auftragsgemäß auch die „wichtigsten Anschuldigungen gegen Pater Rupnik“ untersucht, „insbesondere diejenige, die zu dem Antrag auf Exkommunikation führte“; dabei geht es um den Verdacht, Rupnik habe erwachsene Frauen in der Beichte von der Sünde sexueller Akte mit ihm selbst losgesprochen. An diesem Punkt habe der Visitator „schwerwiegende Anomalien“ auf der Seite der Anschuldigungen vorgefunden, heißt es in der Mitteilung des Vikariats. Diese Unregelmäßigkeiten ließen „begründete Zweifel an dem Exkommunikationsantrag selbst“ aufkommen.
Am Freitag vergangener Woche hatte Papst Franziskus Rupniks Nachfolgerin als Leiterin des „Centro Aletti“ empfangen. Maria Campatelli steht dem Haus seit dem Rücktritt des einstigen Jesuitenpaters 2020 vor. Im Juni 2023 verteidigte sie ihren Vorgänger und sprach von einer Medienkampagne gegen Rupnik und das von ihm gegründete Zentrum.
Der Jesuitenorden kam zu anderen Schlüssen. Im Dezember 2022 bestätigte die Ordenszentrale in Rom, dass Rupnik 2020 nach Vorwürfen zu sexuellen Vergehen mit erwachsenen Frauen zeitweise exkommuniziert gewesen sei. Mitte Juni 2023 schloss der Jesuitenorden Rupnik aus.
Auch aus Slowenien, Rupniks Heimatland, wurden Vorwürfe gegen den international tätigen Mosaikkünstler laut. Ordensfrauen beschuldigten den Pater, der bis 1993 überwiegend in Slowenien lebte, sexueller Aggressionen. Diese Anschuldigungen sind allerdings verjährt, wie im Oktober 2022 die vatikanische Glaubensbehörde feststellte. Die gegen Rupnik verhängten Einschränkungen – unter anderem darf der Priester nicht mehr Beichte hören – blieben als „Verwaltungsanordnungen“ bestehen.
(Quelle: vatican news)

Felix Gmür, Schweizer Bischof im Missbrauchsskandal

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Felix Gmür, der oberste Schweizer Bischof, sagte in einem Interview zum Missbrauchsskandal, er habe zuvor zu wenig an die Opfer gedacht. Er möchte, dass Frauen und verheiratete Menschen Priester werden können, und fordert eine dezentrale Kirche von Rom aus, was mehr Autonomie ohne die Kontrolle Roms bedeutet. Nein, nicht so. Wer zuvor inkompetent gehandelt hat, muss entmachtet werden, um weiteren Schaden zu begrenzen. Das wäre die Lösung des Problems. Der Fisch stinkt am Kopf, oder?
Bemerkenswert ist die Fehldiagnose der Missbrauchsursache, welche Felix Gmür, der obersten Schweizer Bischof, wissenswidrig lanciert.
Seit langer Zeit ist bekannt, dass nicht Zölibat, sondern Homosexualität, der treibende Faktor für Missbrauchshandlungen darstellt. Denn mehr als 89 % aller Misshandlungen werden von Homosexuellen begangen. Das hat die deutsche Missbrauchsstudie gezeigt, die repräsentativ und aussagekräftig ist.
Je weniger homosexuelle in der Seelsorge angestellt werden, desto weniger Missbrauch in der kirchlichen Reihen geben wird.

Schweizer Bischofskonferenz will eigens richten ohne Vatikan

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Schweizer Bischofskonferenz richtet Strafgericht ein. Somit werden die Rechte der Katholiken beschnitten, welche ihnen vom Kircherecht her zugesichert sind. In der Tat werden vor allem die Bischöfe geschützt und nicht die Opfer des kirchlichen Missbrauchs.

Die Taktik will bereits schon am Tatort versuchen, jegliche Missbräuche in der Schweizer Kirche unter den Teppich schon zuhause zu wischen, ohne darüber Vatikan informieren zu müssen. Damit will das Kirchenrecht umgegangen werden. So können Bischöfe untastbar bleiben, auch wenn sie falsch oder strafbar gehandelt hätten, wie letzlich der Bischof von Basel. Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze, ein Trost, das an die Rechtmässigkeit der Kirche Schweiz zweifeln lässt. Kirchliche Mitarbeitende protestieren gegen Umgang mit Missbrauch und fordern Schein-Reformen ein. Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will mit Blick auf Missbrauchsfälle im eigenen Bereich ein Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten. Dies teilte die SBK Samstag früh mit. Den Anstoss dazu habe eine unlängst veröffentlichte Studie der Universität Zürich (UZH) über Missbrauch gegeben.
Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze und die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden oder begangen worden seien, zwingend eingeschaltet, hielt die SBK fest. Das kirchliche Gericht soll sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoss gegen ein Kirchengesetz vorliege. Die Täter aber bleiben untastbar, hiess es weiter, denn selbst die psychologischen Eignungs-Tests werden nicht die angestellten Seelsorgende betreffen, sondern bloss nur Seelsorge-Kandidaten, welche in der Schweizer Kirche kaum mehr gibt. Ein Schutz also der in der Schweizer Kirche angestellten Missbrauchs-Täter.

Wer soll noch glauben, was die Bischöfe erzählen? ​

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„Ausser Spesen nichts gewesen.“ Ob die Blamage der Schweizer Bischöfe nun weiter geht, bleibt vorbehalten. SBK-Aussage zu Missbrauch vom letzten Treffen in St. Gallen weckt berechtigte Zweifel. Es lässt die Seriosität der Bischöfe anzweifeln. Denn zu Beginn des Jahres 2023 gab es bereits ein „Schreiben“. Damals rügten Schweizer Bischöfe ihren eigenhändig gestifteten liturgischen Missbrauch – ohne Konsequenzen. Mehr Schein als sein.
Damals ging es um Missbrauch in der Liturgie: „Gläubige haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln der Kirche folgen.“ Doch der liturgische Missbrauch geht weiter und nimmt weiter zu.
Doch nun zu den folgenlosen Fakten.
Am Tag der Beerdigung von Benedikt XVI. ermahnen die Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen ihre Seelsorgenden, sich an liturgische Regeln zu halten: «Sie alle wissen, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet.» Hier der Rüffel-Brief in voller Länge zur Erinnerung.

5. Januar 2023

Brief der Bischöfe von Chur, St. Gallen und Basel zum neuen Jahr

Liebe Schwestern und Brüder in der Seelsorge unserer Bistümer

Zum neuen Jahr wünschen wir Ihnen viel Freude in Ihrem seelsorgerlichen Wirken und Gottes reichen Segen. Aus dem alten Jahr nehmen wir viele Freuden und auch eine Sorge mit, die wir mit Ihnen teilen wollen.

Unser Dank gilt Ihnen für alles, was Sie tagtäglich zum Wohl der Menschen im Dienst der Kirche leisten. Ob in der Katechese, in der Spezialseelsorge, als Mitarbeiterin in der Pfarrei, als Priester, als Seelsorgerin, Sie sind Jüngerinnen und Jünger Jesu in der heutigen Zeit. Die befreiende Botschaft Jesu Christi immer wieder neu zu ergründen und zu verkündigen, ist für uns ein grosses Geschenk und Privileg.

Wir wissen sehr wohl, dass Ihre Arbeit nicht selten einen doppelten Spagat erfordert. Es gibt den Spagat zwischen dem, wofür Sie brennen, Ihrem ganz persönlichen Glauben und der Konfrontation mit allem, wo die Kirche so schmerzhaft hinter dem Evangelium zurückbleibt. Hinzu kommt manchmal auch der Spagat zwischen dem, was Ihnen Heimat im Glauben gibt und der Gesellschaft, in der einem vermehrt hochgezogene Augenbrauen entgegenblicken, wenn man sich als in der Kirche aktive und engagierte Person zu erkennen gibt.

Wie Sie bewegen auch wir uns in diesen Spannungsfeldern und geben unser Bestes, sie auszuhalten und in der Haltung der Hoffnung zu leben. Wir sind sehr dankbar für den synodalen Prozess, der uns noch einmal mehr vor Augen führt, dass wir gemeinsam unterwegs sind und nur gemeinsam glaubwürdig Zeuginnen und Zeugen Jesu Christi sein können.

Gemeinsames Zeugnis braucht gemeinsame Formen und Regeln. Beim Respekt hierfür liegen wir mancherorts weit hinter unseren Möglichkeiten zurück. Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern. Die Gläubigen haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen. Die inkulturierte, aber in ihren Grundformen einheitliche Liturgie ist ein Schatz unserer Kirche, der den Gläubigen, besonders auch den Migrantinnen und Migranten, weltweit Heimat gibt. Wir rufen deshalb nachdrücklich in Erinnerung, dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäss den Bestimmungen der Bischöfe gelten.

Sie betreffen insbesondere diejenigen, welche den Feiern vorstehen. Sie alle wissen, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet. Gerade auch dazu wird er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gilt es auch in unseren Bistümern uneingeschränkt zu respektieren. Es geht hier nicht um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt. Sie halten gleichsam die Leerstelle für Gottes Wirken in der Liturgie offen. Deshalb hält die Kirche seit dem frühen Christentum daran fest – und dies im ökumenischen Konsens mit fast allen anderen christlichen Kirchen, dass es zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Mitsprechen des Hochgebets als konzelebrierender Priester einer sakramentalen Beauftragung, sprich: einer Ordination bedarf. Auch die liturgischen Texte sind nicht beliebig, denn es sind nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft. Die Kirche kennt eine Vielfalt von Texten, auch in der Ökumene, aber sie alle folgen einer Grundstruktur, die zu respektieren ist.

Wir hören die Fragen vieler, sich in der Liturgie anders beteiligen zu können, etwa als Frau. Wir hören das Anliegen um eine angemessene Sprache und schätzen Ihre Sorge um eine gute Sprache in der Liturgie. Dennoch bitten wir Sie nachdrücklich darum, das Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen. Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch. Nutzen Sie die Vielfalt liturgischer Feierformen, die die Kirche anbietet. Und nutzen Sie Orte in der Liturgie wie Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik, Stille, um sich persönlich eingeben zu können. Allen, die sich vertieft damit auseinandersetzen möchten, empfehlen wir die Lektüre des Schreibens Desiderio desideravi von Papst Franziskus.

Wir danken Ihnen allen herzlich für Ihr Glaubensengagement und Ihre Loyalität und grüssen Sie mit den besten Segenswünschen für das noch junge Jahr.

+ Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur

+ Markus Büchel, Bischof von St. Gallen

+ Bischof Felix Gmür, Bischof von Basel»

Diesen Brief haben die Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen am 5. Januar verschickt – dem Tag, an dem der emeritierte Papst Benedikt XVI. beerdigt wurde.

Die Abschaffung des Zölibats ist keine Möglichkeit, die Zahl der Priester zu erhöhen

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„Die drei Grade des Weihesakraments müssen aus der Perspektive des Evangeliums, der Tradition und der tatsächlichen Bedürfnisse der Kirche betrachtet werden und nicht aus den modischen Slogans moderner Ideologien“, schreibt Pater Dariusz Kowalczyk, SJ. In einem weiteren Text aus der Beilage katholischer Wochenzeitschriften „Auf dem Weg zur Synodenkirche: Gemeinschaft, Teilhabe, Mission – wichtige Themen und Inspirationen“ schreibt Pater Dariusz Kowalczyk SJ über Priestertum, Zölibat und Frauendiakonat. Er sucht nach Antworten darauf, was ein echtes Problem und was nur ein eingängiger Slogan ist. Er schreibt unter anderem: „Die grössten Medien, Grossunternehmen, Banken, allmächtige Gerichte, mächtige Politiker, Weltkonzerne und Stiftungen haben im Grunde nichts mit der katholischen Kirche zu tun.“ Heute gibt es kein Problem mit einem machthungrigen Klerus.“ Er betont, dass heute nicht der lautstark kritisierte Klerikalismus das Problem sei, sondern „die Verwirrung, der Rückzug und die Angst vieler Priester, die nicht in der Lage sind, prophetische Worte gegenüber der Welt zu sagen“.

Die drei Grade des Sakramentes der Priesterweihe müssen aus der Perspektive des Evangeliums, der Tradition und der tatsächlichen Bedürfnisse der Kirche betrachtet werden und nicht aus der Perspektive moderner Ideologien.

Niemand kann sich selbst zum Priester machen. Sogar Jesus Christus. Im Brief an die Hebräer lesen wir: „Christus hat sich nicht selbst dadurch verherrlicht, dass er Hoherpriester geworden ist, sondern der, der zu ihm gesagt hat: „Du bist mein Sohn …“ (Hebräer 5,5). Als wahrer Gott und wahrer Mensch ist Christus der perfekte Mittler zwischen Gott und den Menschen. Er lud seine Jünger ein, an dieser Mission teilzunehmen: „Er hat uns zu einem Königreich gemacht, zu Priestern für seinen Gott und Vater“ (Offb 1,6).

Wir sprechen also vom einen Priestertum Christi und dem universalen Priestertum der daran teilnehmenden Gläubigen. Allerdings etablierte Jesus mit der Berufung der Zwölf auch ein offizielles, also hierarchisches Amtspriestertum, also von ihnen abhängige Bischöfe und Priester. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Priestertum „im Wesentlichen und nicht nur im Grad; sondern sie sind wechselseitig zueinander geordnet; denn beide (…) haben Anteil am einen Priestertum Christi“ (LG, 10).

Der Eintritt in das hierarchische Priestertum erfolgt durch das Sakrament der Weihe, das drei Stufen umfasst; neben Bistum und Presbyterat gibt es auch das Diakonat. Letzteres aber „nicht für das Priestertum, sondern für den Dienst“ (LG, 29). Daher bedeutet der Diakonat nicht die Teilnahme am hierarchischen Priestertum, zu dessen Mitgliedern unter anderem gehören: Sie feiern die Messe und feiern das Sakrament der Versöhnung.

Geistliche und Laien

Die Synodaldokumente wiederholen die Aufforderung, über die Beziehung zwischen den Ämtern, die sich aus der Ordination ergeben, und den Ämtern, die sich aus der Taufe ergeben, nachzudenken. Im Wesentlichen geht es um das, was Johannes Paul II. die Spiritualität der Gemeinschaft nannte. Im Brief „Novo millennio ineunte“ lesen wir: „Die Gemeinschaft soll in den Beziehungen zwischen Bischöfen, Priestern und Diakonen, zwischen Hirten und dem gesamten Volk Gottes, zwischen Klerus und Ordensleuten, zwischen kirchlichen Vereinigungen und Bewegungen deutlich sichtbar sein“ (Nr. 45). Hier stehen wir vor der Frage: Wie kann in der Praxis die Einheit in den Ortskirchen in der Vielfalt aufrechterhalten werden, die sich aus der unterschiedlichen Teilnahme am einen Priestertum Christi ergeben sollte?

In diesem Zusammenhang wird auf die Gefahr des Klerikalismus hingewiesen. Im „Instrumentum laboris“ lesen wir, dass „der Klerikalismus eine Kraft ist, die eine gesunde und völlig unterwürfige Kirche isoliert, trennt und schwächt“ (B 2.4 d). Der Begriff des Klerikalismus wird jedoch manchmal ungenau oder sogar ideologisch verwendet. In Wörterbüchern lesen wir, dass Klerikalismus „das Streben ist, das gesellschaftliche Leben, die Politik und die Kultur dem Klerus und der Kirche unterzuordnen“. Akzeptiert man diese Definition, stellt sich die Frage, ob es den so verstandenen Klerikalismus überhaupt irgendwo gibt. Die größten Medien, Großunternehmen, Banken, allmächtige Gerichte, mächtige Politiker, Weltkonzerne und Stiftungen haben im Grunde nichts mit der katholischen Kirche zu tun. Heute gibt es kein Problem mehr mit einem machthungrigen Klerus. Es gibt jedoch ein Problem was Benedikt XVI. in seinem Buch „Das Licht der Welt“ so zum Ausdruck brachte: „Das Christentum fühlt sich einem intoleranten Druck ausgesetzt, der es zunächst lächerlich macht – als Teil einer Tendenz seltsamen, falschen Denkens – und dann als Teil einer scheinbaren Vernünftigkeit.“ , will den Raum seines Lebens und Wirkens begrenzen.“ Viele Geistliche stehen unter solch intolerantem Druck.

Dies bedeutet nicht, dass keine Notwendigkeit besteht, über die Gestaltung der Beziehung zwischen Klerus und Laien nachzudenken. Allerdings ist der Klerikalismus hier nicht das Hauptproblem. Eine größere Sorge ist die Verwirrung, der Rückzug und die Angst vieler Priester, die nicht in der Lage sind, prophetisch zur Welt zu sprechen. Anstatt den angeblichen Klerikalismus zu kritisieren, ist es daher besser, die Geistlichen an den hl. Paulus: „Verkündet das Wort, seid bereit zur rechten Zeit, zur unpassenden Zeit, tadelt, unterweist, ermahnt, mit aller Geduld, wie ihr lehrt.“ Denn es wird eine Zeit kommen, in der sie die gesunde Lehre nicht länger ertragen werden …“ (2. Tim 4,2–3).
Die Diskussion um den Priesterzölibat kommt immer wieder auf. Wird dieses Thema auf der Synode behandelt? Das „Instrumentum laboris“ erwähnt das Zölibat nicht, es sei jedoch daran erinnert, dass im Abschlussdokument der Amazonas-Synode der Vorschlag enthalten ist, die sogenannte Priesterweihe zuzulassen. viri probati, also nachweislich verheiratete Männer. Papst Franziskus griff diesen Vorschlag jedoch nicht auf. In der nachsynodalen Exhortation „Querida Amazonia“ forderte er jedoch Laienkatholiken, darunter auch Frauen, auf, einen pastoralen Dienst zu leisten, der keine Priesterweihe erfordert. Die Erneuerung katholischer Gemeinschaften, denen es an Priestern mangelt, muss nicht mit der Abschaffung des Zölibats beginnen, sondern mit der Ausbildung von Laienkatechisten (Männern und Frauen) und ständigen Diakonen. Die Weitergabe des Glaubens in der Familie ist von grundlegender Bedeutung und die Rolle der Mütter ist unersetzlich. Blick auf den Amazonas Es stellt sich auch die Frage: Wie viele Priester aus armen, schwer lebenswerten Regionen kehren tatsächlich in ihre Heimatorte zurück, um dort als Priester zu dienen? Paradoxerweise entspringt die Forderung nach Abschaffung des Priesterzölibats manchmal einer „klerikalen“ Mentalität, die die Rolle der Nichtpriester in der Kirche nicht richtig anerkennt.

Der Priesterzölibat ist kein Dogma, das nicht geändert werden kann. Aber es ist nicht nur eine Disziplinarfrage. Neben vielen praktischen Argumenten unterstützen auch die Theologie und Spiritualität des Priestertums das Zölibat. Natürlich muss das Lob des Zölibats angemessen sein, um nicht in eine Rhetorik zu verfallen, die mit der Achtung anderer Riten, in denen es verheiratete Priester gibt, unvereinbar wäre. Es genügt, hier den Klerus der griechisch-katholischen Kirche zu erwähnen, der sich fruchtbar um die ihm anvertrauten Gläubigen kümmert. Andererseits ist es inakzeptabel, das Zölibat als etwas anzugreifen, das angeblich zu Sünden und Sexualverbrechen, einschließlich Pädophilie, führt. Es stimmt auch nicht, dass die Abschaffung des Zölibats eine Möglichkeit wäre, die Zahl der Priester zu erhöhen. Berufungen zum Priestertum werden in lebenswichtigen,

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass das ständige Aufwerfen der Frage der Abschaffung des Zölibats nicht aus einem guten Verständnis dessen resultiert, was der Geist der Kirche sagt, sondern aus einem ideologischen Wunsch nach Veränderung um der Veränderung willen und einem Unglauben an die Möglichkeit und Wert der sexuellen Abstinenz im Dienst Gottes und seines Reiches.

Im „Instrumentum laboris“ lesen wir: „Die Mehrheit der kontinentalen Versammlungen und die Zusammenfassungen zahlreicher Bischofskonferenzen fordern eine erneute Prüfung der Frage des Zugangs von Frauen zum Diakonat“ (B 2.3. Vorschläge…). Darauf hat der Papst bereits in der oben erwähnten Exhortation „Querida Amazonia“ hingewiesen. Franziskus warnt davor, das Kirchenverständnis auf funktionale Strukturen zu reduzieren. „Ein solcher Reduktionismus“, betont er, „würde uns zu der Annahme verleiten, dass Frauen nur dann Status und größere Teilhabe an der Kirche erlangen könnten, wenn ihnen Zugang zum Sakrament der Priesterweihe gewährt würde.“ Aber eine solche Sichtweise würde tatsächlich die Perspektiven einschränken, dazu führen, dass wir Frauen klerikalisieren, den großen Wert dessen, was sie bereits gegeben haben, schmälern und ihren unverzichtbaren Beitrag auf subtile Weise verarmen lassen“ (Nr. 100).

Zu Beginn haben wir daran erinnert, dass der dritte Grad des Weihesakraments, das Diakonat, „nicht dem Priestertum, sondern dem Amt“ dient (LG, 29). Daher wäre aus dogmatischer Sicht die Diakonie der Frauen möglich. Diese Position widerspricht nicht dem, was Johannes Paul II. im Brief „Ordinatio sacerdotalis“ schrieb: „Ich erkläre, dass die Kirche nicht befugt ist, Frauen zu Priesterinnen zu weihen, und dass diese Entscheidung von allen Gläubigen der Kirche als endgültig angesehen werden sollte“ (Nr . 4). . Er bestreitet es nicht, denn der Diakonat gehört zum Weihesakrament, aber – wir wiederholen es – „nicht zum Priestertum“, ebenso wie das Presbyterium und das Bistum.

Allerdings stellt sich die Frage, ob der Diakonat der Frauen aus pastoraler Sicht eine Antwort auf reale Bedürfnisse wäre oder eher Verwirrung und weitere Anforderungen hervorrufen würde. Der Synodalprozess brachte Umfelder zum Vorschein, die sich nicht so sehr auf das Evangelium, die Tradition und das Lehramt der Kirche beziehen, sondern vielmehr auf sowohl modische als auch unklare Parolen zur Gleichstellung der Geschlechter, zum Kampf gegen Diskriminierung usw. In einer solchen Perspektive würde der Diakonat der Frauen dies tun nur eine Einführung in die Forderung nach dem Priestertum von Frauen sein. Im August 2016 berief Franziskus eine Kommission ein, die sich mit der Frage des Frauendiakonats befassen sollte. Sie beendete ihre Mission mit der Ausarbeitung eines Dokuments, das dem Papst im Dezember 2018 übergeben wurde. Im Jahr 2020 wurde jedoch eine zweite Kommission zu derselben Angelegenheit eingesetzt. Über ihre Aktivitäten ist jedoch bisher nichts bekannt. Es ist möglich, dass das Thema Frauendiakonat bei der Oktobersynode wiederkehrt.
Der Autor ist Professor für Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom

Was könnte den Lügner zum Rücktritt bewegen??

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Im Podcast «Laut + Leis» suggeriert Bischof Felix Gmür: Nicht er, sondern die Staatsanwaltschaft habe die Kontaktdaten von Denise Nussbaumer an den Beschuldigten weitergegeben. Das ist falsch. kath.ch veröffentlicht einen Brief des Bischofs. Dieser zeigt: Es war der Bischof selbst.
In der neuen Folge des Podcasts «Laut + Leis» spricht Sandra Leis mit der Geschichtsprofessorin Marietta Meier (57), Co-Leiterin der Missbrauchsvorstudie, und Felix Gmür (57), Bischof von Basel und Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz. Ein Thema der Folge ist der Umgang Gmürs mit dem Fall Nussbaumer. Der Bischof sagt, nicht er, sondern die Staatsanwaltschaft habe die Kontaktdaten von Denise Nussbaumer an den beschuldigten Priester weitergeleitet. kath.ch veröffentlicht ein von Felix Gmür unterzeichnete Dokument, das zeigt: Es war der Bischof selbst.
In der zweiten Hälfte des Gesprächs fragt Sandra Leis Bischof Felix Gmür, warum er sich nicht bei der Betroffenen entschuldigt habe. Gmür antwortet ausweichend: «Es ist, wie alles, ein komplexer Fall.» Erst wenn das Dikasterium für die Glaubenslehre den Fall entschieden habe, könne er sich bei der Frau melden, «aber nicht jetzt, weil ja nichts klar ist».
Die Moderatorin hakt nach. Sie fragt Bischof Felix Gmür, ob nicht die Weitergabe der Kontaktdaten von Frau Nussbaumer Grund genug für eine persönliche Entschuldigung sei. Der Bischof weicht aus: «Ich kann nicht alles sagen, was ich da zu sagen hätte.» Er unterstreicht das Kontaktverbot, das er dem Priester erteilt habe und «meines Wissens hat er das Kontaktverbot eingehalten».

Sandra Leis lässt nicht locker: «Das mit den Daten stimmt nicht? Also, dass der Täter weiss, wo die Frau heute lebt?» Seine Antwort lautet: «Das weiss ich nicht, ob er das weiss.» Die Moderatorin versucht es erneut und verweist auf die entsprechenden Medienberichte. Darauf sagt Felix Gmür: «Ich weiss, dass die Staatsanwaltschaft ihr Urteil der Nichtanhandnahme sowohl der betroffenen Person als auch dem angeklagten Täter geschickt hat.»

Felix Gmür will die Frage offensichtlich nicht beantworten. Er vermittelt den Eindruck, dass es die Staatsanwaltschaft war, welche bei der Übermittelung der Nichtanhandnahmeverfügung die Kontaktdaten der Betroffenen an den Beschuldigten weitergegeben hat. Aber das stimmt nicht.

Der Ablauf der Geschehnisse im Fall Nussbaumer ist gut dokumentiert und die Dokumente liegen kath.ch vor. Mit Eröffnung der kanonischen Voruntersuchung reicht Bischof Felix Gmür Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein. Zu diesem Handeln haben sich die Mitglieder der SBK im April 2019 verpflichtet. Und Gmür hält sich daran. Das Schreiben des Bischofs ist auf den 12. September 2019 datiert. Auf den Tag genau vier Jahr später wird in Zürich die nationale Missbrauchsvorstudie vorgestellt werden.

Von Felix Gmür unterzeichnet und in Kopie gesetzt sind der Bischof von Enugu und der beschuldigte Priester A.
Auf der ersten Seite des siebenseitigen Schreibens finden sich die Kontaktdaten sowohl des Beschuldigten als auch der Betroffenen. Auf der sechsten Seite finden sich die Namen und Adressen derjenigen Personen, an die der Bischof eine Kopie des Schreibens sendet. Die Personen sind der Bischof von Enugu in Nigeria und der dort inkardinierte Priester A., der Beschuldigte. Die Betroffene erhält keine Kopie. Der Brief ist von Bischof Felix Gmür unterzeichnet.

Dass in der Strafanzeige des Bischofs die Namen und Kontaktinformationen beider Parteien genannt werden, ist klar. Dass eine Kopie des Schreibens an den Beschuldigten geht, ist in dieser Phase allerdings nicht vorgesehen, vor allem aufgrund der Verdunklungsgefahr.

Weitergabe in vollem Bewusstsein
Aus dem Schriftverkehr zwischen Denise Nussbaumer und dem damals zuständigen Personalleiter geht ebenfalls hervor, dass Bischof Gmür selbst die Strafanzeige samt ihrer Kontaktdaten an den Priester A. weiterleitete. In einer Antwort an Nussbaumer äussert der Personalleiter am 22. September 2019 Verständnis über die Irritation Nussbaumers, dass ihre Daten weitergeleitet wurden. Seine Erklärung, warum dies geschehen ist, zeigt: Der Schritt des Bischofs war bewusst und überlegt.

«Die vollständige Zustellung der Strafanzeige durch Bischof Felix bedeutet nichts anderes, als dass der mutmassliche Täter weiss, dass Bischof Felix gegen ihn vorgeht und zwar sowohl auf gegenüber dem Staat als auch kirchenintern (Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung gegen den mutmasslichen Täter). Mit der Kopie an den mutmasslichen Täter hat Bischof Felix die Sicherheit im Wissen, welche Unterlagen dieser hat. Bischof Felix kann nicht verbieten, dass der Heimatbischof Teile oder die ganze Strafanzeige an den mutmasslichen Täter weiterleiten würde – deshalb hat er dies selber ausgeführt.»

Bischof hat die Kontaktdaten weitergegeben und deshalb soll Strafanzeige her.
Was die Aussage Gmürs betrifft, die Staatsanwaltschaft hätte die Kontaktdaten in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung an den Beschuldigten weitergegeben, so ist das inkorrekt. Das entsprechende Schreiben liegt kath.ch vor. Die Nichtanhandnahmeverfügung datiert vom 28. September 2020. Sie ging tatsächlich in Kopie an den beschuldigten Priester. Was das Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht enthält: Die Kontaktdaten von Denise Nussbaumer.

Das Anzeigeschreiben Gmürs, die Email des früheren Personalleiters sowie die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft belegen: Es war Felix Gmür, der die Information weitergegeben hat. Sein Lavieren im Podcast zeigt, entweder hat er es vergessen – und sich trotz allem medialen Druck nicht mehr damit beschäftigt. Oder: Felix Gmür will keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen.

Basler Bischof Felix Gmür manipuliert die Öffentlichkeit und stellt sich als Opfer dar

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Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz irritiert über jüngstes Schreiben der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz in der Debatte um Vorwürfe gegen Bischöfe zum Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch in der Kirche versucht die öffentliche Meinung zu manipulieren. Er sieht sich als Opfer (statt Täter!) einer Demontage in Zusammenhang mit dem Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch in der Kirche. Schlaues Rollenwechsel oder eher ein perfides Manipulationsversuch? „Ich muss mich darauf einstellen, weiter in der Öffentlichkeit demontiert zu werden“, schreibt der Basler Bischof in einem Brief an seine leitenden Mitarbeitenden in der Diözese, aus dem das Portal kath.ch am Freitag zitierte. Er vertraue darauf, dass diese die Dinge richtig einordnen könnten.

Gmür erklärt, er persönlich, die Mitglieder der Bischofskonferenz und die Leitung der Diözese seien irritiert über ein jüngstes Schreiben der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Darin hatte das Präsidium des Dachverbands der Schweizer Kantonalkirchen kritisiert, dass der Vatikan ausgerechnet einen Diözesanbischof, den Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain, mit einer Ermittlung zu Vertuschungsvorwürfen gegen mehrere seiner Amtsbrüder beauftragt hat. Gmür betont, Bonnemain habe „trotz dieses deutlichen Misstrauensvotums“ zugesagt, mit einer externen Fachperson für die Voruntersuchungen vollumfänglich zusammenzuarbeiten.

Der Basler Bischof dankt seinen Mitarbeitenden für ihr Engagement und schreibt: „Sie müssen in vielen Situationen den Kopf hinhalten. Menschen aus Ihren Pastoralräumen und Missionen wenden sich an Sie – nicht immer nur freundlich. (…) Sie hören tagtäglich, wie Menschen leiden, Sie halten ihre Wut aus, Sie setzen ihrer Ohnmacht Ihre Präsenz entgegen.“ Und dabei seien die Mitarbeitenden selbst all diesen unterschiedlichen Gefühlen ebenfalls ausgesetzt.

Nur gemeinsam, so Gmür abschließend, „werden wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen“. Er sei dankbar auch dafür, dass die Mitarbeiter „auf gegenseitige Vorwürfe und Schuldzuweisungen“ im dualen Staatskirchensystem der Schweiz verzichtet hätten.

In einem Link zum Brief gibt der Bischof zudem Empfehlungen zum Umgang mit Austrittsschreiben in der aktuellen Situation. Er bittet um eine aufmerksame Beantwortung; es solle Verständnis gezeigt werden für berechtigte Emotionen wie Wut, Enttäuschung, Frust und Verzweiflung. Ebenso wird empfohlen, eigene Betroffenheit über das Leid der Opfer zu bezeugen und den Austritt zu bedauern.