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kathch auf dem Weg zur Sekte

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kathch propagiert homosexuelle Paare, diffamiert Priester, verbreitet Lügen statt Fakten und preist Apostasie als „cool“. Ein weiterer Schritt in der Selbstzerstörung der einst mächtigen Kirche durch kathch, obwohl es als Organ der Schweizer Bischofskonferenz ein Sprachrohr der Schweizer Katholiken sein sollte.
Wenn man sich fragt, warum niemand mehr an Gott glaubt, dann lautet die Antwort nicht, dass die Dogmatik, also die Glaubenslehre, grundsätzlich nicht mehr populär sei. Das war früher – wie heute – eine Frage des Glaubens, nach dem biblischen Sprichwort „wer es fassen kann, der greife es“. Aber die Menschen geben diesen Glauben auf, wenn sie keine Antworten auf ihre Fragen bekommen. Und kathch hat hier nichts mehr zu bieten. kathch grenzt Menschen aus, diffamiert Priester, verdreht Fakten und fesselt vernünftige Denker.

Darüber hinaus bewegt sich kathch zunehmend ausserhalb des Rahmens, den das Grundgesetz für religiöse Medien zulässt: Kann ein freier Mensch eine Institution mitfinanzieren, die die Würde aller Menschen und die daraus resultierenden Menschenrechte ablehnt?
Sicherlich nicht. Laut kathch sind Männer und Frauen gleichberechtigt, wenn sie liberal sind, ausserdem kommt es zu Diskriminierung aufgrund des Familienstands und der sexuellen Orientierung (Verunglimpfung des Zölibats, des religiösen Lebens, des christlichen Glaubens etc.). Zur Sekte geschrumpft, ist kathch keine Stichwortquelle mehr und Hilfe für kirchliche Autoritäten auf der Suche nach guten und nachhaltigen Antworten, sondern genau das Gegenteil.

Illegale Kirchgemeindeversammlung in Gebenstorf-Turgi

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Andreas Z. und Hilde S. haben mit ihren anderen illegal „agierenden“ Kollegen am vergangenen Dienstag, den 30. Mai, die illegale Kirchengemeindeversammlung von Gebenstorf-Turgi einberufen. Die Warnung an die Landeskirche brachte eine Antwort, welche lediglich Luc H. für sachlich vertretbar hält. Der Grund für die Illegalität dieser Kirchengemeindeversammlung wurde in der Pressemitteilung der besorgten Gläubigen – dieser durch den Putsch eroberten Kirchengemeinde – dargelegt. Verstösse gegen das Versammlungsgesetz werden mit Verwaltungsstrafen und Bussgeldern geahndet. Wer rechtswidrig eine Versammlung einberuft oder organisiert, handelt rechtswidrig. Die weiteren rechtlichen Schritte folgen.

Mitteilung aus der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi | zu Pfingsten 2023

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Mitteilung an Kirchgemeindemitglieder Gebenstorf-Turgi

Der Kirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2023 aufgerufen, die rechtswidrig einberufene Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vom 30. Mai 2023, 20 Uhr, im Gemeindesaal Gebenstorf, abzusetzen.
Diese Aufforderung an den Kirchenrat hat folgende Gründe:

1.
Gegen die Gesamterneuerungswahlen in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vom 27. November 2022 wurde beim Kirchenrat kurz vor Weihnachten 2022 form- und fristgerecht Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Dies wird im jüngst ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2023, WBE.2022.317, WEB.2022.318, bestätigt. Auch liegt keine anderslautende Verfügung des Kirchenrats vor. Deshalb können die betroffenen Personen ihr Amt nicht antreten und es ist ihnen untersagt, amtliche Tätigkeiten auszuüben.

2.
Trotz dieses Verbots haben die betreffenden Personen mit amtlichen Postversand auf den 30. Mai 2023 eine Kirchgemeindeversammlung einberufen. Überdies haben die betreffenden Personen die Einladung nicht allen Stimmberechtigten zugestellt. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind davon Stimmberechtigte betroffen, welche die Kirchenpflege wegen der seit dem 23. November 2021 unrechtmässig belegten Kirchenpflegesitze öffentlich beanstanden.

3.
Diese Rechtsverstösse der unbefugten „Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi“ kann der Kirchenrat nicht tolerieren. Es ist seine Aufgabe gemäss Organisationsstatut der Landeskirche, für dessen Einhaltung einerseits bei sich, anderseits auch in den Kirchgemeinden zu sorgen. Aus den hier aufgeführten Gründen wird der Kirchenrat aufgefordert, die Kirchgemeindeversammlung vom 30. Mai 2023 abzusetzen und dies allen Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi rechtzeitig bis spätestens Montag, 29. Mai 2023, amtlich öffentlich bekanntzumachen. Widrigenfalls ist mit Beschwerden zu rechnen.

Die besorgten Gläubigen

Vatikan untersagt Taufen und Predigten durch Laien

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Erneut hatte der Vatikan schriftlich bekräftigt und sich gegen die Predigt und Taufen durch Laien in katholischen Gottesdiensten ausgesprochen. Die Predigt nach dem Evangelium in der Eucharistiefeier bleibe Priestern und Diakonen vorbehalten. In einem Brief, vom 30. März, erteilte das vatikanische Amt für Gottesdienste und Sakramente entsprechenden Reformforderungen eine Absage: Frauen und nicht zum Priester geweihten Männern sei es weiterhin nicht gestattet, in Gottesdiensten mit Kommunion und in Eucharistiefeiern zu predigen.

Brief aus dem Dikasterium für Gottesdienste

Das von dem Leiter der Gottesdienstbehörde, Kardinal Arthur Roche, unterzeichnete Schreiben stellt sich auch gegen die regelmässige Spendung des Taufsakraments durch Laien: Dies sei nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn ein „ordentlicher Amtsträger“ (Priester) nicht innerhalb eines Monats erreicht werden könne. Diese Umstände „scheinen in keiner Diözese im Deutschsprachigenraum vorzuliegen, wenn man die Daten des Päpstlichen Jahrbuchs über die zur Verfügung stehenden Kleriker zugrunde legt“.
Roche weist in seinem Brief ausserdem darauf hin, dass in der 2006 von seiner Behörde genehmigten deutschsprachigen Ausgabe der Taufliturgie der im lateinischen Original enthaltene Abschnitt über die Kindertaufe bei Abwesenheit eines Priesters oder Diakons nicht aufgenommen wurde, „da im Deutschsprachigenraum die Bedingungen der Notwendigkeit, die in Missionsländern oder Ländern der jüngsten Evangelisierung häufiger vorkommen, nicht für gegeben hielt“. Daher gebe es keinen genehmigten deutschsprachigen Ritus für die Feier der Taufe, der von einem ausserordentlichen Spender(=Laien) durchgeführt wird.

LUG UND TRUG auf der Website von Hilde Seibert und Andreas Zillig

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Wieder missbrauchen Andreas Zillig und Hilde Seibert die katholische Kirchgemeinde, um auf ihrer illegalen Website in skrupelloser Weise weitere illegale ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung auf den 30. Mai 2023 einzuberufen. Seit einem Jahr spielen sie sich als offizielle Kirchenpfleger und so schädigen sie den Ruf der katholischen Kirche. Dazu laufen die Beschwerden, neulich nehmen auch die besorgten Gläubigen von Gebenstorf-Turgi Stellung.

Mitteilung an Kirchgemeindemitglieder Gebenstorf-Turgi

Der Kirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau wird mit Schreiben vom 25. Mai 2023 aufgerufen, die rechtswidrig einberufene Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vom 30. Mai 2023, 20 Uhr, im Gemeindesaal Gebenstorf, abzusetzen.
Diese Aufforderung an den Kirchenrat hat folgende Gründe:
1.
Gegen die Gesamterneuerungswahlen in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vom 27. November 2022 wurde beim Kirchenrat kurz vor Weihnachten 2022 form- und fristgerecht Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Dies wird im jüngst ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2023, WBE.2022.317, WEB.2022.318, bestätigt. Auch liegt keine anderslautende Verfügung des Kirchenrats vor. Damit können die betroffenen Personen ihr Amt nicht antreten und es ist ihnen untersagt, amtliche Tätigkeiten auszuüben.

2.
Trotz dieses Verbots haben die betreffenden Personen mit amtlichen Postversand auf den 30. Mai 2023 eine Kirchgemeindeversammlung einberufen. Überdies haben die betreffenden Personen die Einladung nicht allen Stimmberechtigten zugestellt. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind davon Stimmberechtigte betroffen, welche die Kirchenpflege wegen der seit dem 23. November 2021 unrechtmässig belegten Kirchenpflegesitze öffentlich beanstanden.

3.
Diese Rechtsverstösse der unbefugten „Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi“ kann der Kirchenrat nicht tolerieren. Es ist seine Aufgabe gemäss Organisationsstatut der Landeskirche, für dessen Einhaltung einerseits bei sich, anderseits auch in den Kirchgemeinden zu sorgen. Aus den hier aufgeführten Gründen wird der Kirchenrat aufgefordert, die Kirchgemeindeversammlung vom 30. Mai 2023 abzusetzen und dies allen Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi rechtzeitig bis spätestens Montag, 29. Mai 2023, amtlich öffentlich bekanntzumachen. Widrigenfalls ist mit Beschwerden zu rechnen.

Die besorgten Gläubigen

Katholisches Bistum verbietet Gender-Stern

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Keine Schrägstriche, keine Sternchen: Im Bistum Augsburg sollen solche Zeichen fürs Gendern nicht verwendet werden. Keine Genderideologieförderung – klare Botschaft. Trotzdem wolle man unterschiedliche Geschlechter sprachlich sichtbar machen.

Schrägstriche, Klammern, Binnen-I und Gender-Sternchen sind im Bistum „grundsätzlich nicht zu verwenden“. Das hat das Bistum Augsburg nun im aktuellen Amtsblatt bekannt gegeben und verbietet damit den hochumstrittenen und oft diskutierten Gender-Stern. Nur um etwa in Stellenanzeigen, Berufsbezeichnungen und Formularen Platz zu sparen, dürfe der Schrägstrich genutzt werden. Wann darf im Bistum Basel solche Gender-Ideologie katholisch werden?

Ein halbes Jahrhundert im Dienst für die Menschen

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16 Priester feiern 2023 ihr Goldenes Priesterjubiläum, berichtet das Nachbarbistum von Basel. Erzbischof der Erzdiözese Freiburg Stephan Burger, gratulierte den Jubilaren, u.a dem Universitätsprofessor em. Dr. Hans Münk, Luzern/Schweiz, die im Jahr 1973 zu Priestern geweiht wurden, in einem Schreiben: „Seit einem halben Jahrhundert setzen Sie sich als Priester dafür ein, dass die Frohe Botschaft Jesu Christi, die Botschaft von Gott, den wir Vater nennen dürfen, der jeden Menschen grenzenlos liebt und zur Fülle des Lebens in der Lebensgemeinschaft mit sich und allen Menschen führen will, in den Herzen der Menschen ankommen kann.“ Der Erzbischof würdigte die Priester für ihre seelsorgerische Arbeit in den vergangenen 50 Jahren und dankte ihnen „für Ihre engagierte Arbeit im Weinberg des Herrn und Ihr vorbildliches Zeugnis priesterlichen Lebens“.

Wie kann man sich gegen eine Pfarreiaufhebung bzw. Pastoralräume zur Wehr setzen?

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Ein Einspruch in Rom gegen eine Pfarreiaufhebung bzw. der Bildung des Pastoralraumes, ist leichter möglich als gedacht und ein Bischof steht bei einer gut funktionierenden Pfarrei in einer sehr schlechten Position. Was viele nicht wissen: Gläubige können sich dagegen zur Wehr setzen und eine Pfarrauflösung eventuell sogar verhindern oder diese zumindest verzögern.

Wie kann man sich gegen eine Pfarreiaufhebung und Pastoralraumbildung zur Wehr setzen. Nicht nur in der Schweiz sondern auch in einigen anderen Diözesen stehen Pfarrer und Gläubige vor dem Problem, dass Diözesen oft ziemlich willkürlich auch gute und lebendige Pfarrein einfach auflösen möchten.

Wenn ein Pfarreiauflösungsschreiben eine Pfarrei erreicht kann, kann man Einspruch einlegen. Der Bischof muss für jede Auflösung „gute Gründe“ vorbringen, warum er das machen will. Bei guten und lebendigen Pfarrein hat ein Bischof eine „schlechte Position“. „Wenn es um die Aufhebung von Pfarreien geht, muss das Dekret insbesondere in klarer Weise unter Bezugnahme auf die konkrete Situation angeben, welche Gründe vorliegen, die den Bischof dazu veranlasst haben, die Entscheidung zu fällen. Sie müssen daher detailliert angegeben werden. Ein allgemeiner Verweis auf das „Heil der Seelen“ ist nicht ausreichend.“, heisst es dazu in einem Schreiben der Kleruskongregation von 2020.

Was können Gläubige machen? Im Idealfall spricht sich der Pfarrer und der Pfarrgemeinderat gegen die Auflösung auf, auch ein Pfarrgemeinderat kann dies aber theoretisch alleine machen. Möglicherweise genügt sogar ein einfacher Einspruch von gläubigen Pfarrmitgliedern in Rom. Diesen Einspruch teilt man schriftlich dem Bischof mit und legt gleichzeitig einen Rekurs in Rom bei der Kleruskongregation ein. Dies wird am besten schriftlich und eingeschrieben über die jeweilige Nuntiatur durchgeführt, mit der Bitte um Weiterleitung an die Kleruskongregation. Am besten gibt man in diesem Rekurs gute Gründe an, warum die Pfarre weiterbestehen sollte, z.B. lebendiges Pfarrleben, gute Jugendarbeit, Anbetung, würdevolle Hl. Messen usw. Danach wartet man die Antwort aus Rom ab. Dies kann viele Monate dauern. Sollte der Rekurs in der 1. Instanz (Kleruskongregation) abgelehnt werden, kann man allerdings weiterhin in Rom in der 2. Instanz sich an die „Apostolischen Signatur” wenden. Auch dies sollte man schriftlich und eingeschrieben über die Nuntiatur einreichen. Und auch dieser Einspruch kann wiedere viele Monate dauern.

In dem Schreiben der Kleruskongregation von 2020 wurde auch klar festgelegt, dass Laien eben nicht eine Funktion des Priesters übernehmen dürfen. Derzeit gibt es Berichte u.a. aus der Diözese Linz, wo dies eben de facto in der Praxis durch die „Strukturreform“ sehr wohl passiert. Auch Bestrebungen, das Amt des Pfarrers einem Team aus Priestern und Laien anzuvertrauen, wird in der Instruktion klar abgelehnt. Sollte daher in der Praxis hier eine Grenzüberschreitung passieren, kann man sich auch in diesen Fällen an Rom wenden. Auch hier dies am besten schriftlich über die Nuntiatur an die Kleruskongregation durchführen.

kath.net dokumentiert Auszüge aus dem Schreiben „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ der Kleruskongregation von 2022:

„Bezüglich der Errichtung und der Aufhebung von Pfarreien ist daran zu erinnern, dass jede Entscheidung durch ein formales schriftlich ausgefertigtes Dekret getroffen werden muss[58]. Folglich entspricht eine singuläre Maßnahme, die auf der Basis eines einzigen Rechtsaktes, allgemeinen Dekretes oder diözesanen Gesetzes auf eine Neuordnung allgemeiner Art hinsichtlich der ganzen Diözese, eines ihrer Teile oder mehrerer Pfarreien abzielt, nicht dem kanonischen Recht.

50. Wenn es um die Aufhebung von Pfarreien geht, muss das Dekret insbesondere in klarer Weise unter Bezugnahme auf die konkrete Situation angeben, welche Gründe vorliegen, die den Bischof dazu veranlasst haben, die Entscheidung zu fällen. Sie müssen daher detailliert angegeben werden. Ein allgemeiner Verweis auf das „Heil der Seelen“ ist nicht ausreichend.

Mit dem Rechtsakt über die Aufhebung einer Pfarrei muss der Bischof schließlich auch die Übertragung ihrer Güter gemäß den kanonischen Normen vorsehen[59]. Wenn nicht schwerwiegende gegenteilige Gründe vorliegen und der Priesterrat gehört worden ist[60], muss die Kirche der aufgehobenen Pfarrei weiterhin für die Gläubigen zugänglich sein.

Katholische Kirchenpflege tritt geschlossen zurück aber leider nicht in Turgi

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Die Unruhen bei der Katholischen Kirche in Zell halten an. Nach 2021 kommt es bereits wieder zu Rücktritten. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Die katholische Kirch in Zell kommt nicht zur Ruhe. Im Gegenteil: Jetzt kommt es zur veritablen Eskalation. So kommt es zu einem geschlossenen Rücktritt der katholischen Kirchenpflege. Das ist einer Mitteilung zu entnehmen. Der Grund dafür? «Altlasten und intransparente Verantwortung».

Schon bei der Übernahme des Amtes sei klar gewesen: Es gebe vieles aufzuarbeiten. «Dass die Menge doch so gross und vor allem der kirchliche Widerstand so hoch ist, hatte die jetzige Kirchenpflege nicht erwartet», schreibt der zurücktretende Präsident Christian Palm.

Viele Überbleibsel seien darin begründet, dass die vorangegangenen Kirchenpflegen Geschäfte nicht bearbeitet oder die Umsetzung dem jeweiligen Pfarrer überlassen hatte.

Die Ukraine wird zur Bekehrung Russlands beitragen

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Das Treffen von Papst Franziskus mit dem Präsidenten der Ukraine ist vor allem in der spirituellen Dimension von grosser Bedeutung. Es habe am 106. Jahrestag der Fatima-Erscheinungen stattgefunden, was kein Zufall sei,- betonte der Weihbischof der Diözese Charkiw-Saporischschja, Jan Sobilo.

Bischof Jan Sobilo, der an der Europäischen Woche in Palermo teilnimmt, interpretiert das gestrige Treffen von Papst Franziskus mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vor allem im Kontext der Botschaft der Fatima-Erscheinungen vor 106 Jahren:

„Es ist kein Zufall, denn es gibt keine Fälle, dieses Treffen fand am 13. Mai statt, am 106. Jahrestag der Fatima-Erscheinungen.“ Dieses Treffen war sehr wichtig und wird zum Sieg des Unbefleckten Herzens Mariens beitragen und Russland wird sich bekehren, wie Maria es in Fatima verlangt hat. Die Ukraine wird auch zur Bekehrung Russlands beitragen, das derzeit leidet, aber nach dem Sieg über Russland wird sie ihm alle Hilfe leisten, damit auch die Russen ihre Würde spüren und eine neue Etappe in der Geschichte beginnen. Eine solche Phase, die es ihnen ermöglicht, sich als vollwertige Menschen zu fühlen, nicht von Ideologien unterdrückt, die auf besondere Weise die russische Nation selbst zerstört haben.

Die heute in Palermo zu Ende gegangene 14. Europäische Woche stand in diesem Jahr im Zeichen der Ukraine. Im Rahmen der Veranstaltung fand eine Podiumsdiskussion statt, an der neben Bischof Sobiło auch Politiker und Journalisten aus der Ukraine, Italien und Polen teilnahmen. Laut dem Bischof von Saporoschje braucht Europa weiterhin Informationen über die Geschehnisse in der Ukraine: „Viele Menschen auf der ganzen Welt, darunter auch Italien, sind sich des Krieges in der Ukraine nicht bewusst. Deshalb wird jedes Treffen und insbesondere eine der Ukraine gewidmete Woche in Palermo es den Menschen ermöglichen, das Drama dieses Krieges zu verstehen und gleichzeitig die gesamte politische Situation zu verstehen, dass die Ukraine ein Opfer dieses Krieges ist und Russland ein Opfer dieses Krieges Besatzer, der die ukrainische Nation zerstört. Gleichzeitig ist es eine Gelegenheit, der Ukraine ihre Dankbarkeit für die grossartige Hilfe auszudrücken, die wir aus ganz Europa, auch von Italienern, Polen und Amerikanern, erhalten. Die ganze Welt hilft. Wir haben die Gelegenheit, denen zu danken, die der leidenden Ukraine Leid, Gebet und materielle Hilfe leisten.

Ein wichtiges Ereignis der Europäischen Woche in Palermo war die Benennung eines der Plätze der Stadt, im sogenannten „Europäischen Viertel“, in „ukrainisch“, wo jede Strasse nach einer der Nationen Europas benannt ist. Der neue Name des Platzes wurde vom Bischof von Saporoschje feierlich verliehen.