Mittwoch, Oktober 21, 2026
11.3 C
Zürich
Start Blog Seite 18

Das deutsche Vademecum: „Segnungen für Paare, die sich lieben“

Am 4. Mai 2026 hat das Glaubensdikasterium (Dikasterium für die Glaubenslehre) den Brief von Kardinal Víctor Manuel Fernández (Präfekt) aus dem November 2024 online veröffentlicht. Der Brief war an Bischof Stephan Ackermann von Trier (zuständig für liturgische Fragen) und damit an die deutsche Bischofskonferenz gerichtet.1

Inhalt des Briefes

Der Brief lehnt ausdrücklich förmliche, ritualisierte Segnungsfeiern (sog. „Segensfeiern“ mit festem Ablauf, Acclamation oder Elementen, die einer Trauung ähneln) für gleichgeschlechtliche Paare oder Paare in „irregulären Situationen“ ab. Begründung:

  • Solche Feiern könnten als moralische Legitimation einer Verbindung verstanden werden, die nicht dem kirchlichen Eheverständnis (Mann und Frau, offen für Nachkommen) entspricht.
  • Dies widerspreche der Erklärung Fiducia Supplicans (Dezember 2023), die zwar spontane, nicht-liturgische Segnungen einzelner Personen in schwierigen Situationen ermöglicht, aber jede ritualisierte oder liturgische Form ausdrücklich ausschließt.

Der Vatikan betont, dass die Kirche keine liturgische Segnung verleihen kann, die eine Partnerschaft segnet, welche der katholischen Lehre widerspricht.

Situation in Deutschland

Trotz dieser klaren Linie (die bereits seit 2023/2024 gilt und 2024 im Brief konkret an die Deutschen gerichtet wurde) gibt es in vielen deutschen Bistümern eine abweichende Praxis. Im Rahmen des Synodalen Wegs und einer späteren „Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz haben mehrere Bistümer eigene Regelungen oder Empfehlungen für strukturierte Segensfeiern eingeführt oder geduldet.

Beispielsweise hat Kardinal Reinhard Marx im Erzbistum München und Freising kürzlich offiziell solche Segnungen zugelassen. Insgesamt folgen etwa die Hälfte der deutschen Bistümer der Handreichung oder dulden sie, während konservativere Bistümer (z. B. Köln, Regensburg, Eichstätt, Passau) darauf verzichten.2

Papst Leo XIV. hat sich im April 2026 auf dem Rückflug von einer Afrikareise kritisch zu förmlichen Segnungen geäussert und auf die bereits erfolgte Antwort des Heiligen Stuhls an die Deutschen verwiesen – was wohl den Anlass für die jetzige Veröffentlichung des Briefes gab.

Fazit

Es besteht tatsächlich ein deutlicher Bruch zwischen der römischen Position und der Praxis in Teilen der deutschen Ortskirche. Die einen sehen darin einen pastoral notwendigen Schritt der Barmherzigkeit und „Weiterentwicklung“, die anderen einen Verstoß gegen die einheitliche Lehre und Liturgie der Weltkirche. Das Glaubensdikasterium hat mit der Veröffentlichung noch einmal klargestellt, wo die Grenze aus römischer Sicht liegt.

Wichtige wörtliche Passagen (auf Deutsch, basierend auf veröffentlichten Übersetzungen/Zitaten; Original italienisch.

Der Originaltext (PDF auf Italienisch) ist hier verfügbar: doctrinafidei.va.):

  1. Zur Unmöglichkeit liturgischer Segnungen für nicht-hetero Paare:
    „Die Kirche hat nicht die Macht, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser auf irgendeine Weise eine Form der moralischen Legitimierung einer Partnerschaft bieten könnte, die als Ehe gelten will, oder einer außerehelichen sexuellen Praxis.“2
    (Bezug zu Fiducia supplicans, Par. 11; Kern der Ablehnung förmlicher Feiern.)
  2. Ziel der erlaubten Segnungen (spontan, nicht-legitimierend):
    „[Segnungen sollen] nichts legitimieren oder sanktionieren wollen, sondern das eigene Leben für Gott öffnen und seine Hilfe erbitten um besser und mit größerer Treue zum Evangelium zu leben.“3
    (Par. 40; betont: Keine Approbation der Beziehung selbst.)
  3. Kritik am deutschen Vademecum:
    „[Es geht] dazu, den Status solcher Paare in einem Sinn zu legitimieren, der dem von Fiducia supplicans Festgelegten widerspricht.“4
  4. Verbot ritualisierter Formen:
    „Keine Art von liturgischem Ritus oder Segnungsformen, die den Sakramentalien ähneln und Verwirrung stiften könnten.“5
    (Explizit gegen strukturierte Feiern mit Ort, Musik, Acclamationen etc., wie im deutschen Vademecum vorgesehen.)
  5. Weitere Warnung vor Ritualen:
    „Ein Ritual für Segnungen von Paaren in unregelmässiger Situation zu fördern oder vorzusehen […] eine Art Liturgie oder Paraliturgie um diese Segnungen herum gestaltet.“6

Da die deutschen Bischöfe die Vorgaben aus dem Vatikan ablehnen, was zur Schisma führen kann, veröffentlichten sie die eignenen Normen in der Form der Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Die Handreichung mit dem vollen Titel „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“ wurde am 23. April 2025 von der Gemeinsamen Konferenz aus DBK und ZdK verabschiedet und veröffentlicht.7 Sie umfasst 4 Seiten und dient als Leitfaden für Priester und Seelsorger, um Segnungen für nicht kirchlich verheiratete Paare anzubieten. Zielgruppen sind explizit:

  • Geschiedene und wiederverheiratete Paare,
  • Paare in der „ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“ (d. h. inklusive homosexueller Paare),
  • Paare, die aus anderen Gründen keine sakramentale Ehe schließen können oder wollen.8

Die Handreichung geht auf einen Beschluss des Synodalen Wegs (Synodalversammlung vom 10. März 2023) zurück und bezieht sich stark auf die vatikanische Erklärung Fiducia supplicans (18. Dezember 2023). Sie wird den Diözesanbischöfen als Empfehlung für die Praxis übergeben.9

1. Einleitung und Ziel

„Die Kirche möchte die Botschaft der von Gott geschenkten Würde einer jeden Person in Wort und Tat verkünden. […] Deshalb bringt sie Paaren, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, füreinander und in sozialer Verantwortung auf Dauer zu leben bereit sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an.“10

Die Bitte um Segen wird als „Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten“ gesehen. Bislang fehlte eine einheitliche Handreichung dafür.

2. Theologische Grundlage (starker Bezug zu Fiducia supplicans)

Die Handreichung interpretiert FS als Wandel: „Darin wird Abstand genommen vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die eine kirchlich-sakramentale Ehe nicht möglich ist.“11

Segen wird als pastorale Ressource beschrieben: „Segnungen ‚laden nämlich dazu ein, die Gegenwart Gottes in allen Ereignissen des Lebens zu erfassen‘ (FS 8). […] „Alles, was in einem solchen gemeinsamen Leben und in diesen Beziehungen ‚wahr, gut und menschlich gültig ist, [wird] durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht‘ (FS 31).“12

Es betont keine Legitimation der Beziehung, sondern Öffnung zu Gott: „Mit solchen Segnungen soll nichts legitimiert werden, sondern nur das eigene Leben für Gott geöffnet werden“ (Zitat aus FS 40, implizit übernommen).

3. Praktische Umsetzung und vorgeschlagene Formen der Segnung

Hier liegt der Kern der Kritik vom Vatikan: Die Segnungen sollen spontan und frei sein, aber mit strukturierten Elementen und Vorbereitung:

  • Keine approbierten liturgischen Texte oder Feiern, um Verwechslung mit der Ehe zu vermeiden.
  • Dennoch: „Akklamation, Gebet und Gesang“ durch alle Beteiligten; „Gestus“ (z. B. Handauflegung?); gemeinsame Überlegungen mit dem Paar zu Rahmen, Ort, Musik.
  • Symbolisches Geschehen: „Die Segnung verwirklicht symbolisch ein Geschehen zwischen Gott und den Menschen. […] Die Kirche nimmt den Wunsch des Paares ernst […]. Um das Paar in dieser Hoffnung zu ermutigen, beteiligen sich möglichst alle […].“2
  • Vorbereitung: „Die grössere Spontaneität und Freiheit dieser Segnungen sollen sich mit Sorgfalt in der Vorbereitung verbinden.“

Die Handreichung schlägt somit rahmengebende Elemente vor, die eine halb-liturgische Form erzeugen – genau das, was der Vatikanbrief als „Ritualisierung“ und Verstoß gegen FS kritisiert (z. B. Akklamation als Element des Trauritus).

4. Schluss

Die Handreichung endet mit der Aufforderung an Bischöfe, diese Praxis umzusetzen.

Vollständiges PDF

Das Originaldokument ist als PDF (163 KB)

Ende einer Epoche: Hermann Häring ist tod.

Ende einer Epoche: Hermann Häring und die Krise der katholischen Kirche

Der Tod von Hermann Häring am 28. April 2026 markiert nicht nur das Ende eines theologischen Lebenswerks, sondern auch das Symbolische einer ganzen Epoche: Die Ära der post-vatikanischen Reformtheologen, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) versuchten, die Kirche durch kritische Theologie, Ökumenik und Demokratisierung zu erneuern. Sein Ableben fällt in eine Phase tiefgreifender Krise der Institution Kirche – geprägt von Mitgliederschwund, Vertrauensverlust und strukturellen Umbrüchen.


Hermann Häring: der Weggefährte Hans Küngs

Häring war von 1970 bis 1980 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ökumenische Forschung in Tübingen, wo er unter Hans Küng an dessen visionären Projekten arbeitete. Als Küng 1979 die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen wurde, stand Häring an seiner Seite – nicht als passiver Beobachter, sondern als aktiver Kritiker der Kurie.

Schlüsselbeiträge:

  • Kritik an Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.): In seinem Buch „Theologie und Ideologie bei Joseph Ratzinger“ analysierte er die „erstarrte“ Theologie des späteren Papstes und warnte vor einem Rückfall in autoritäre Strukturen.
  • Ethische Neuorientierung: Häring forderte eine Überwindung der Erbsündenlehre, die er als psychologisch schädlich und für klerikale Machtstrukturen verantwortlich machte.
  • Weltethos-Projekt: Nach Küngs Emeritierung beriet er das „Projekt Weltethos“, das interreligiösen Dialog und ethische Grundwerte jenseits kirchlicher Dogmatik fördern sollte.

Exil in den Niederlanden

Weil ihm in Deutschland aufgrund seiner kritischen Haltung Professuren verwehrt blieben, lehrte Häring von 1980 bis 2005 an der Radboud-Universität Nijmegen. Dort entwickelte er eine Wissenschaftstheorie der Theologie, die Theologie als dialogische Disziplin zwischen Glauben, Vernunft und Gesellschaft konzipierte.

Auszeichnungen der säkularisierten Organisationen

  • Herbert-Haag-Preis (2009): Für „Freiheit und Menschlichkeit innerhalb der Kirche“.
  • Engagement für Reformbewegungen: Bis zu seinem Tod unterstützte er Gruppen wie „Wir sind Kirche“ und die „Initiative Kirche von unten“, die für Demokratisierung, Frauenordination und Ehe für Wiederverheiratete eintreten.

Mitgliederschwund im deutschsprachigen Raum

Die katholische Kirche in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlebt seit Jahrzehnten einen massiven Mitgliederverlust:

LandKatholische Einwohner (2026)Anteil an der BevölkerungAustritte (2025)
Deutschland22,5 Millionen27 %340.000
Österreich5,1 Millionen58 %78.000
Schweiz2,8 Millionen35 %28.000

Quellen:

  • Deutsches Zentrum für Katholische Kirche (2026)

RKZ will eigene konkrete redaktionelle Linie bei kath.ch durchsetzen

0

Das strukturelle Problem bleibt: Wer zahlt, schafft an – dieser Grundsatz bedroht überall dort die Pressefreiheit, wo Medien von ihren Berichterstattungsobjekten finanziert werden.

Bei Originaltexten, die eine RKZ-Steuerungsabsicht gegenüber kath.ch nahelegen und zumindest harte Hebel schaffen, mit denen man Berichterstattung indirekt steuern kann ist es ersichtlich.

Ein eindeutiger „Smoking Gun“ aber (z.B. „schreibt weniger über X, sonst kein Geld“) ist in solchen Fällen selten öffentlich dokumentiert. Was öffentlich auffindbar ist, sind Regelwerke, die Steuerungsrechte (Leistungsvereinbarung, Aufsicht/Controlling, Vorgaben für Berichterstattung), und Aussagen, die Bedingungen konkretisieren (z.B. „Themenauswahl soll …“). Genau diese Belege kann man finden.

Es fehlen noch einige Veröffentlichungen, welche mehr Steuerungsdruck belegen würden. Klar ist, dass in dieser Hinsicht geht nun darum, die bisherige Steuerungsmacht – SBK – zu schwächen und durch die neue Steuerungsmacht – RKZ – zu ersetzen.


1) Das derzeit klarste „Steuerungs“-Indiz: RKZ-Bedingung betrifft explizit die Themenauswahl

In dem kath.ch-Bericht zur GV (30. April 2026) wird die RKZ-Bedingung nicht nur als „administrativ“ beschrieben, sondern inhaltlich konkretisiert:

  • RKZ fordere u.a. „eine breitere Themenauswahl“, und diese solle „weniger klerikal“ und dafür „gesellschaftlich breiter“ sein (gemäss Ausführungen der stellvertretenden RKZ-Generalsekretärin Sabine Stalder als Gast an der GV). 1
  • Zudem: Auszahlung der zweiten Tranche 2026 sei an Bedingungen geknüpft, bei Nichterfüllung werde nicht ausbezahlt. 2

Das ist zwar kein PDF-Beschlussprotokoll, aber es ist eine konkrete, zitierbare Inhaltsvorgabe („Themenauswahl … weniger klerikal … gesellschaftlich breiter“) in Verbindung mit einem Finanzhebel (Auszahlung/Stop). Als Beleg für einen Steuerungsversuch ist das schon sehr stark.


2) Original-Regelwerk (PDF): Rahmenstatut – erlaubt „Vorgaben für Berichterstattung und Controlling“ in Leistungsvereinbarungen

Das zentrale Originaldokument, das die Governance der sprachregionalen Medienzentren regelt, ist das „Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit“ (vom 4. August 2014, revidierte Fassung 1. Dezember 2018). Es ist öffentlich als PDF verfügbar (u.a. bei der Schweizer Bischofskonferenz). 3

Ein besonders relevanter Passus (sinngemäss, aus dem Dokumentauszug ersichtlich):

  • Die zuständige Fachgruppe „verabschiedet die Leistungsvereinbarungen“ und diese regeln u.a. „mittelfristige publizistische und unternehmerische Entwicklungsziele“ sowie „Vorgaben für Berichterstattung und Controlling“. 4

Das ist inhaltlich brisant, weil hier „Vorgaben für Berichterstattung“ als zulässiger Bestandteil der Leistungsvereinbarung ausdrücklich genannt werden. Das ist genau die Art Struktur, die legitim als Auftrag gemeint sein kann, aber als Steuerungsinstrument wahrgenommen werden kann, sobald das Geld konditioniert wird.

Außerdem hält dasselbe Rahmenstatut fest, dass RKZ und SBK Leistungsvereinbarungen im Einvernehmen genehmigen. 5
Und der kath.ch-Artikel beschreibt, dass die SBK im Differenzbereinigungsverfahren letztlich zugestimmt habe. 6


3) Original-Regelwerk (PDF): Nationales Redaktionsstatut – „unabhängig“, aber „auf Basis der Loyalität“ + „offen für alle legitimen Positionen“

Das zweite zentrale Originaldokument ist das „Nationale Redaktionsstatut für die sprachregionalen Medienzentren“ (ebenfalls 4. August 2014). Es ist öffentlich als PDF auf rkz.ch auffindbar. 7

Darin stehen für die Steuerungsfrage zwei Dinge nebeneinander (und genau diese Spannung macht den Konflikt so heikel):

  • Die Plattformen sollen „die öffentliche kirchliche Debatte abbilden“ und „offen für alle legitimen Positionen“ sein; journalistische Inhalte „nach journalistischen Kriterien“. 8
  • Gleichzeitig: Die Redaktionen seien „unabhängig“, pflegten Meinungsvielfalt „auf der Basis der Loyalität gegenüber der römisch-katholischen Kirche“. 9

Das ist kein direkter Beweis für Einflussnahme 2026 – aber es ist ein Originaltext, der zeigt: Es gibt normativ verankerte Leitplanken, die ein Geldgeber/ Auftraggeber in Streitfällen als Argument nutzen kann („Loyalität“, „Grundauftrag“, etc.).


4) Original-Statement der RKZ/SBK zur publizistischen Tätigkeit (Archiv 22.12.2022): Mediation „im Zentrum … publizistische Tätigkeit“

Für die Frage „wollte man schon früher steuern?“ ist die RKZ-Archivmeldung zur Mediation interessant:

  • RKZ/SBK/Katholisches Medienzentrum hätten 2022 eine Mediation durchgeführt; „im Zentrum … Fragen der publizistischen Tätigkeit von kath.ch“; Anlass sei u.a. Kritik an Themenwahl und Stil gewesen. 10
  • Gleichzeitig wird dort explizit auf Vertraulichkeit zu Verfahrensschritten/Inhalten der Mediation hingewiesen. 11

Das belegt nicht den Inhalt der Mediation (weil vertraulich), aber belegt, dass publizistische Fragen offiziell als Konfliktgegenstand dokumentiert sind.


5) Original-Statement der SBK (10.06.2024): Zustimmung zu Leitungsfunktionen ist im Rahmenstatut geregelt

Das SBK-Statement zur Nichtzustimmung/„Zustimmung“ bei Leitungsbesetzungen zeigt ein weiteres Steuerungsfeld (Personal/Governance statt direkter Inhalt):

  • SBK sagt, die Zustimmung zur Wahl von Direktion und Redaktionsleitung/Chefredaktion sei im Rahmenstatut geregelt; Nichtzustimmung wurde schriftlich begründet (Details aus Datenschutzgründen nicht öffentlich). 12

Das ist relevant, weil Personalentscheidungen oft ein indirekter, aber sehr wirksamer Hebel auf publizistische Ausrichtung sind (ohne dass man einzelne Artikel „zensiert“).


Was ich (noch) nicht als öffentliches „Originaldokument“ gefunden habe

Der entscheidende Primärbeleg, den Sie vermutlich im Sinn haben, wäre z.B.:

  • Protokoll / Beschluss der RKZ-Plenarversammlung Dezember 2025 mit wörtlichen Bedingungen,
  • Anhang / Zusatz zur Leistungsvereinbarung 2023–2026 oder eine schriftliche RKZ-Auflage für die zweite Tranche 2026,
  • ein offizielles RKZ-Schreiben an das Medienzentrum mit den Bedingungen.

Im kath.ch-Artikel ist der Inhalt der Bedingung (Themenauswahl „weniger klerikal/gesellschaftlich breiter“) beschrieben. 13
Aber: Das eigentliche RKZ-Dokument (Beschluss-/Auflagenpapier) ist dort nicht als PDF verlinkt und ich sehe es in den frei zugänglichen RKZ-Downloads nicht unmittelbar als eigenes Dokument.

Zusätzlich gab es temporär Abrufprobleme (HTTP 429) beim direkten Laden einzelner RKZ-PDFs über die Download-Seite; über andere Hosts (SBK / direkter RKZ-PDF-Link, der inzwischen wieder erreichbar ist) konnte ich die zentralen Statuten aber finden. 14


Bewertung: Reicht das als „Beleg für Steuerungsversuch“?

Wenn „Steuerungsversuch“ heißt: „Finanzhebel wird mit inhaltlichen Erwartungen an die Themenauswahl verknüpft“, dann ist der kath.ch-Bericht bereits ein sehr guter Beleg, weil er genau diese Kopplung dokumentiert. 15

Wenn Sie hingegen einen Beleg wollen für: „RKZ will konkrete redaktionelle Linie/Meinungen durchsetzen“, dann bräuchte man das Original der Bedingungen (Wortlaut), denn „breitere Themenauswahl“ ist steuernd, aber noch relativ abstrakt.


Die beste belastbare „Belegkette“ (kurz zusammengefasst)

  1. Finanzhebel + Bedingungen (Tranche wird zurückgehalten) 16
  2. Bedingungen betreffen Themenauswahl/Programm („weniger klerikal“, „antiklerikal/gesellschaftlich breiter“) 17
  3. Regelwerk (ideologischer Journalismus) erlaubt „Vorgaben für Berichterstattung“ via Leistungsvereinbarung 18
  4. Redaktionsstatut behauptet Unabhängigkeit, aber mit Loyalitäts-/Auftragsrahmen, was als Parodox erscheint 19

Diese vier Punkte zusammen sind eine ziemlich starke, dokumentgestützte Grundlage dafür, dass es mindestens Steuerungsoptionen gibt und dass 2026 inhaltliche Erwartungen mit Geld verknüpft wurden.


Bemerkungen:

RKZ-/SBK-Quellenweg (z.B. über veröffentlichte RKZ-Plenarberichte oder eine schriftliche Auflage) war in den gefundenen Downloads bisher nicht als eigenständiges Dokument greifbar; es steckt sehr wahrscheinlich in den „Berichten über die Plenarversammlungen“ der RKZ oder in einem intern zirkulierenden Schreiben, das (noch) nicht publiziert ist oder nie publiziert wird.

Firmungs-Statistiken im Bistum Basel

Plötzlich scheint sich auch Basler Bischof Felix Gmür daran zu erinnern, dass es in seinem schrumpfenden Bistum mehr Erwachsenenfirmungen gibt – ähnlich wie in Frankreich oder Deutschland – wie von kath.ch kürzlich berichtet wurde. Wenn die Situation wirklich so positiv ist, warum wirkt sie dann so negativ?


Die Recherche hat bewiesen, dass es keine offiziell publizierte Jahresstatistik des Bistums Basel zutage gefördert, die einen Anstieg der Firmungen im Vergleich zum Vorjahr beziffert. Anders als die deutschen Diözesen oder die französische Bischofskonferenz veröffentlicht das Bistum Basel keine vergleichbare jährliche Sakramenten‑Statistik mit konkreten Zahlen. Das ist bemerkenswert, denn ohne überprüfbare Zahlen bleibt jede Behauptung über „mehr Firmungen“ tatsächlich nur eine Behauptung.

Der Anstieg bei Erwachsenenfirmungen ist ein lokales, positives Lichtpunkt inmitten des Rückgangs. Aber die aktuelle Gesamtdaten 2025/2026: Offizielle Bistumsstatistiken (bistum-basel.ch/services/statistiken) könnten später folgen.1

Wie sieht die Sakramenten-Realität unter Bischof Felix Gmür?

Im Bistum Basel gibt es tatsächlich einen Anstieg bei den Erwachsenenfirmungen (Sakrament der Firmung für Erwachsene, meist über 18 Jahre), der seit etwa drei Jahren zu beobachten ist. Dies wird in einem aktuellen Bericht der umstrittenen Presseagentur kath.ch hervorgehoben.2 Bischof Felix Gmür ist im Amt länger als 10 Jahre. Nun aber spendete am 24. April 2026 in der Jesuitenkirche Solothurn die Firmung an 45 Erwachsene (über 40 Personen, Alter 20–75 Jahre). Frühere diözesane Termine (zwei pro Jahr, gespendet vom Bischof oder Weihbischof):3

  • 2022: 24 Erwachsene
  • 2023: 44 Erwachsene (+20 zum Vorjahr)
  • 2024: 35 Erwachsene (-9 zum Vorjahr)
  • 2025: 38 Erwachsene (+3 zum Vorjahr)

Zusätzlich gibt es Firmungen in den Pfarreien, die nicht in diesen Zahlen enthalten sind.

Gesamtzahl der Firmungen (inkl. Jugendliche/Kinder, die den Grossteil ausmachen) sinkt jedoch weiterhin langfristig – kein „Boom“, sondern Schrumpfen:4

JahrFirmungen Bistum BaselVeränderung zum VorjahrGesamtschweiz
20245’086-60115’020
20235’687+35715’364
20225’330-1’14115’281
20216’471+1’99018’043

(Datenquelle: SPI St. Gallen Kirchenstatistik; keine offiziellen Zahlen für 2025/2026 verfügbar, Trend seit 2012 kontinuierlich rückläufig von 7’921 auf 5’086).5

Vergleich zu Frankreich? 

Die vielzitierten Rekordzahlen in Frankreich (z. B. 10.384 Erwachsenentaufen 2025) beziehen sich auf Taufe (Baptême), nicht Firmung (Confirmation). Firmungsstatistiken für Frankreich oder Deutschland sind nicht in den Quellen prominent und nicht vergleichbar mit Basel. Das Bistum Basel schrumpft insgesamt massiv (z. B. 2023: hohe Austrittszahlen Schweizweit, Gmür kommentierte „Die Kirche schrumpft weiter“).6

Der Vergleich von kath.ch Firmung mit Taufe ist schon bemerkenswert. Die Frankreich-Meldungen, auf die man leicht gedanklich ausweicht, betreffen dagegen Erwachsenentaufen. Das ist nicht dasselbe. Zudem führt der Erwachsenenkatechumenat in Frankreich zu den Initiationssakramenten; neu getaufte Erwachsene erhalten dort in der Regel auch Eucharistie und Firmung. Als direkter Zahlenvergleich ist das also Äpfel mit Birnen. 7

Wenn man sauber vergleichen will, müsste man entweder Firmung mit Firmung vergleichen oder Taufe mit Taufe — und jeweils dieselbe Bezugsgrösse nehmen: Erwachsene mit Erwachsenen, Bistum mit Bistum, Jahr mit Jahr. Sonst entsteht sehr leicht ein optimistischer Deutungsrahmen, der grösser wirkt als die Datenlage hergibt.

Der nüchterne Kern ist: Ja, bei den Erwachsenenfirmungen gibt es im Bistum Basel ein kleines Signal. Aber die Gesamtzahl der Firmungen im Bistum Basel sank laut SPI von 5’687 im Jahr 2023 auf 5’086 im Jahr 2024, also um 601. Das trägt keine grosse Erzählung eines allgemeinen kirchlichen Aufschwungs, sondern eher: kleiner Lichtblick in einem insgesamt rückläufigen System. 

Der konkrete Basel-Beitrag von kath.ch stützt sich im Wesentlichen auf Angaben des Bistumssprechers Jonas Spirig. Das macht den Text institutionennah und anfällig für PR-Framing 8 Wie sieht denn ein unabhängiger Journalismus von kath.ch aus?

Nun eine Kostprobe vom sauberem Journalismus dank unserem Portal newseck.ch:

Frankreich meldet primär Taufen, nicht Firmungen:

  • 9 Die Französische Bischofskonferenz meldete, dass in der Osternacht 2025 10.384 Erwachsene und über 7.400 Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren getauft wurden.
  • 10 Das war die höchste Zahl an Erwachsenentaufen seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2002. Das ist eine Steigerung um 45 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als 7.135 Menschen das Sakrament der Taufe empfingen.

Wichtiger Kontext:

  • 11 Die neu getauften Erwachsenen erhalten in der Regel gleich nach der Taufe auch die Sakramente der Erstkommunion und der Firmung. Das heißt: In Frankreich werden Taufe und Firmung bei Erwachsenen zusammen gezählt/gefeiert.
  • 12 Parallel dazu steigt auch die Zahl der erwachsenen Konfirmanden seit 2022 kontinuierlich an; 2025 ließen sich 11.218 Erwachsene das Sakrament der Firmung spenden.

Der widersprüchliche Gesamttrend

13 Die Zahl der Taufen allgemein – die Kindstaufen also eingeschlossen – ist in den vergangenen zwanzig Jahren drastisch gesunken, ja sich sogar halbiert hat. Im Jahr 2000 gab es in Frankreich noch 400.327 Taufen. 2019 waren die Zahlen bereits auf 204.304 gesunken. Der neuerliche Anstieg der Taufen von Erwachsenen und Jugendlichen hält die Entchristlichung der französischen Gesellschaft derzeit also noch nicht auf. 14 Die Zahlen aus Frankreich überraschen, weil alle anderen Indikatoren der Kirchenverbundenheit (Trauungen, Taufen, Beerdigungen) nach unten zeigen und in der Kirche eine Reihe von Missbrauchsskandalen öffentlich geworden sind.

Wenn Medien oder kath.ch:

  1. Erwachsenenfirmungen im Bistum Basel (ca. 40-50 Personen/Jahr) mit
  2. Erwachsenentaufen in ganz Frankreich (10.000+) vergleichen

…dann ist das methodisch fragwürdig. Es handelt sich um:

  • Verschiedene Sakramente (Firmung ≠ Taufe)
  • Verschiedene Grössenordnungen (ein Bistum vs. ein ganzes Land)
  • Selektive Hervorhebung positiver Einzelzahlen bei insgesamt schrumpfender Kirche

15 Bischof Dr. Franz Jung (Würzburg) ist ehrlicher: „Wir befinden uns im Säkularisierungstrend. Ich mache mir da keine Illusionen. Wir befinden uns im Umbruch.“

Die selektive Berichterstattung von kath.ch über „positive Einzelphänomene“ bei gleichzeitigem Verschweigen des Gesamtniedergangs kann als irreführend und manipullativ betrachtet werden.

Hundebesitzer müssen nun auch den Urin ihrer Tiere entfernen.

Es reicht. Raus damit.

dogs-in-carts.jpg
Foto: Pixbay)

Die Stadtverwaltung von Livorno hat Hundehalter verpflichtet, alle Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. Dies umfasst nicht nur Hundekot, sondern auch Urin. Verstöße gegen die neue Regelung können mit einer Geldstrafe von bis zu 500 € geahndet werden.

Der Bürgermeister von Livorno hat auf die Beschwerden der Anwohner über den üblen Geruch reagiert, der die toskanische Stadt, insbesondere in den Sommermonaten, durchdringt. Vom 20. Mai bis zum 31. Oktober gilt eine Anordnung zur obligatorischen Beseitigung von Hundeurin.

„ Die Anwohner beklagten sich über die Belästigung durch unangenehme Gerüche sowie über Gesundheits- und Hygieneprobleme, die durch flüssige Tierkot in Aufenthaltsbereichen für Erwachsene und Kinder entstanden. Darüber hinaus berücksichtigten die Stadtbehörden die beträchtliche und stetig wachsende Anzahl von Haustieren, insbesondere Hunden, im Stadtgebiet “, so das Rathaus.Lasst es uns gemeinsam tun!

Unterstützt uns

Tierhalter müssen ihre Tiere künftig nicht nur mit Schaufel, Besen und Plastiktüten, sondern auch mit einer Sprühflasche oder Wasserflasche ausführen. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Geldstrafen von bis zu 500 € geahndet werden. 

Aufgrund der zunehmenden Präsenz von Hunden im öffentlichen Raum erwägen immer mehr italienische Städte die Einführung einer Touristensteuer für Hunde. Schätzungsweise leben in Italien über 14 Millionen Haustiere in Privathaushalten, was – wie auch in der Schweiz – bereits die Zahl der Kinder übersteigt.

Die USA wollen die Schiffe „freigeben“

15.000 Soldaten und Raketenzerstörer in der Strasse von Ormus?

Trump.jpg
Foto: EPA

US-Präsident Donald Trump kündigte den Beginn einer weiteren Militäroperation an. Er wies die US-Marine an, das „Projekt Freedom“ zu starten, dessen Ziel es ist, Schiffe zu befreien und zu sichern, die aufgrund des Krieges mit dem Iran im Persischen Golf festsitzen.

Am 12. April leiteten die Amerikaner eine Seeblockade der Straße von Hormus ein, nachdem die Behörden in Teheran begonnen hatten, Gebühren für Schiffe zu erheben, die die strategisch wichtige Wasserstraße passieren sollten. Wenige Tage zuvor hatten die Iraner erklärt, sie würden die Durchfahrt von zwölf Schiffen pro Tag gestatten, die eine Gebühr von einem US-Dollar pro Barrel Öl in chinesischen Yuan oder Kryptowährung entrichten würden.

Zur Unterstützung der Operation zur „Befreiung“ der Schiffe schrieb Trump in den sozialen Medien: „Länder aus aller Welt, von denen fast alle nicht in den Nahostkonflikt verwickelt sind, der sich so deutlich und gewaltsam vor den Augen aller entfaltet, haben die Vereinigten Staaten um Hilfe bei der Befreiung ihrer Schiffe gebeten, die in der Straße von Hormus festsitzen, und zwar wegen etwas, mit dem sie absolut nichts zu tun haben – sie sind lediglich neutrale und unschuldige Unbeteiligte!“Lasst es uns gemeinsam tun!

Unterstützt uns

„Zum Wohle Irans, des Nahen Ostens und der Vereinigten Staaten haben wir diesen Ländern zugesichert, ihre Schiffe sicher aus den gesperrten Wasserstraßen zu geleiten, damit sie ihre Operationen ungehindert und effizient durchführen können. Ich wiederhole: Es handelt sich um Schiffe aus Regionen der Welt, die in keinerlei Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen im Nahen Osten stehen“, fügte der Präsident hinzu.

Der US-Präsident bezeichnete es als eine „humanitäre Geste“, und die Operation trägt den Namen „Projekt Freiheit“. Sie sollte am Morgen des Montags, dem 4. Mai, nach Zeit des Nahen Ostens beginnen.

Die neue Operation, so betonte Trump, ziele ausschließlich darauf ab, „Menschen, Unternehmen und Länder zu retten, die absolut nichts falsch gemacht haben – sie sind Opfer der Umstände“. Berichten zufolge gehen den im Persischen Golf festsitzenden Schiffen die Lebensmittel und andere für die Besatzung aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen unerlässliche Vorräte aus.

Das US Central Command (CENTCOM) kündigte außerdem den Start des „Projekts Freedom“ an. „Unsere Unterstützung für diese Verteidigungsmission ist für die regionale Sicherheit und die Weltwirtschaft von entscheidender Bedeutung, da wir auch eine Seeblockade aufrechterhalten“, schrieb CENTCOM-Kommandeur Admiral Brad Cooper in einem Beitrag auf Platform X.

„Die militärische Unterstützung der USA für das Projekt Freedom wird Lenkwaffenzerstörer, mehr als 100 land- und seegestützte Flugzeuge, domänenübergreifende unbemannte Plattformen und 15.000 Soldaten umfassen“, schloss er.

Trumps Team eskaliert zunehmend die Militäroperationen im Nahen Osten, obwohl bei Kriegsbeginn festgelegt wurde, dass es sich um eine kurzfristige Mission handeln sollte.

Im März dieses Jahres trat der ehemalige Direktor des Nationalen Zentrums für Terrorismusbekämpfung, Joe Kent, aufgrund des Konflikts zurück und behauptete, die Vereinigten Staaten hätten die Operation Epic Fury „aufgrund des Drucks Israels und seiner mächtigen amerikanischen Lobby“ gestartet.

Die New York Times berichtete am 7. April, dass Präsident Trump trotz Skepsis von Vizepräsident J.D. Vance und anderen Beamten von dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, der im Februar das Weiße Haus besuchte, dazu überredet wurde, eine Bombardierungskampagne gegen den Iran zu starten.

Quelle: dailycaller.com

Der Konflikt um Finanzierung des Schweizer-Portals: kath.ch

0

Die Zusammenfassung trifft die Kernpunkte des aktuellen Konflikts.

1 Das Katholische Medienzentrum ist ein 2014 gegründeter Verein mit Sitz in Zürich. Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz und dem Zusammenschluss der Kantonalkirchen (RKZ) betreibt das Katholische Medienzentrum das Newsportal kath.ch. 2 Finanziert wird das Katholische Medienzentrum grösstenteils aus Kirchensteuern.

Jahrelanger Streit um die Ausrichtung

Der Konflikt schwelt schon länger. 7 Nach jahrelangem Streit darüber, wie kritisch das Online-Portal kath.ch über die römisch-katholische Kirche berichten soll und darf, wurde 2024 ein neuer Vorstand des Vereins Katholisches Medienzentrum gewählt – nachdem sämtliche Mitglieder des bisherigen Vorstands entweder zurückgetreten oder nicht mehr angetreten waren. Einzelne Medien sprachen deshalb bereits von einer Art Coup der Kirchenoberen gegen kritische Stimmen. Nicht zuletzt deshalb, weil Medienbischof Josef Stübi erst kürzlich eine neue Co-Redaktionsleitung verhindert hatte. 8 In den letzten Jahren ist kath.ch immer wieder mit Artikeln aufgefallen, die sich zum Beispiel positiv mit Homosexualität auseinandersetzen oder mit Frauen, die gerne Priesterinnen werden würden. Aber auch mit Recherchen zum fehlerhaften Umgang mit sexualisierter Gewalt in der römisch-katholischen Kirche. 9 Der Konflikt um die «katholische» Publizistik lässt tief in die Gräben der römisch-katholischen Kirche blicken. Es handelt sich um eine Art Kulturkampf, der sich regelmässig an Themen wie Homosexualität, Gender und Gleichstellung entzündet.

Das Spannungsfeld der publizistischen Abhängigkeit

Im Zentrum des aktuellen Streits über die Bedingungen für die Auszahlung steht eine Grundsatzfrage: 10 Sie [SBK und RKZ] geben die Rahmenbedingungen für die Medienarbeit vor. Im Rahmenstatut steht unter anderem, dass ein kritischer und unabhängiger Journalismus gewünscht ist. Darauf beruft sich kath.ch auch stets, wenn es von den Bischöfen kritisiert wird.

Die Charakterisierung als «Finanzkeule» trifft daher den Kern: Das neue Co-Präsidium hatte sich ursprünglich um Deeskalation bemüht – 11«Eine unbeeinflusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Redaktion, den Stakeholdern des Vereins, der RKZ und der Bischofskonferenz, ist uns wichtig.» Wenn Subventionen nun an inhaltliche oder strukturelle Bedingungen geknüpft werden, gerät dieser Anspruch auf publizistische Unabhängigkeit unter Druck.

Fazit

Die beschriebene Situation – bedingte Zahlungen 2026, finanzielle Unsicherheit, Kritik an der «Finanzkeule» und Umschichtungen ab 2027 – fügt sich in ein Gesamtbild eines anhaltenden Spannungsverhältnisses zwischen Geldgebern (RKZ und SBK) und einer Redaktion. Der Konflikt weiss den Anschein einen Einfluss nehmen zu wollen auf die Berichterstattung.

RKZ versucht durch das Geld die Macht zu bekommen, um die Öffentlichkeit in eigenem Sinne zu manipulieren. Die Doppelrolle der RKZ als Hauptfinanziererin und gleichzeitig Mitauftraggeberin macht den Konflikt strukturell besonders heikel, da finanzielle Hebel zwangsläufig auch als inhaltlicher Druck wahrgenommen werden – unabhängig davon, ob Sparzwänge oder inhaltliche Differenzen im Vordergrund stehen.

Wenn man das Risiko der „Geld-Diktatur“ ernst nimmt, gibt es ein paar etablierte Gegenmittel – die nicht den Druck reduzieren:

  1. Mehrjahresfinanzierung mit klarer, enger Kündigungslogik
    Nicht halbjährliche „Daumen hoch/Daumen runter“-Hebel, sondern stabile Perioden (z.B. 3–4 Jahre), damit Kritik nicht existenziell bestraft werden kann.
  2. Inhaltliche Kriterien explizit tabu, nur publizistische Qualität/Prozess
    Kriterien wie Fact-Checking, Transparenz, Korrekturregeln, Ethikcodex – ja.
    Kriterien wie „kirchentreue Linie“ – nein.
  3. Unabhängige Schieds-/Aufsichtsgremien mit echter Distanz
    Wenn Streit über „Qualität“ oder „Auftrag“ entsteht, entscheidet nicht der direkte Geldgeber allein.
  4. Finanzielle Diversifizierung
    Je weniger Monopolfinanzierung, desto weniger Erpressbarkeit. (Das ist hart, aber oft der wirksamste Schutz.)

Folgen

  • Die Diagnose („Geld schafft Macht über Berichterstattung“) ist strukturell sehr plausibel – besonders bei einer Konstruktion, in der Geldgeber und systemischer Auftraggeber zusammenfallen.
  • Ob die RKZ tatsächlich „die Öffentlichkeit manipulieren“ will, ist als Absicht nicht automatisch belegbar – aber die Wirkung (Druck, Chill-Effekt, Selbstzensur-Risiko) kann auch ohne böse Absicht eintreten. Also Achtung – Gefahr ist gross.

Papst: Das Recht auf Pressefreiheit wird oft verletzt.

3. Mai 2026 – Welttag der Pressefreiheit.

Papst Leo XIV. sprach während eines Treffens mit Gläubigen zum Mittagsgebet Regina Coeli im Vatikan am Sonntag über den Welttag der Pressefreiheit und bedauerte, dass das Recht auf Pressefreiheit häufig verletzt werde. Er erwähnte Journalisten, die infolge von Krieg und Gewalt ums Leben kommen.

Foto:RICCARDO ANTIMIANI

„Heute ist Welttag der Pressefreiheit. Leider wird dieses Recht oft verletzt, manchmal offen, manchmal verdeckt“, sagte der Papst in seiner Ansprache an die Tausenden von Menschen, die sich auf dem Petersplatz versammelt hatten.

„Wir gedenken vieler Journalisten und Reporter, die Opfer von Krieg und Gewalt wurden“, fügte er hinzu.

In seiner Katechese vor dem Gebet sagte Leo XIV.: „In der alten Welt, wo wir noch immer auf Pilgerreise sind, richtet sich die Aufmerksamkeit auf exklusive Orte, Erlebnisse, die nur wenigen zugänglich sind, oder das Privileg, Orte zu betreten, zu denen sonst niemand Zugang hat.“

„In der neuen Welt, in die uns der Auferstandene führt, ist jedoch das, was den größten Wert hat, für alle zugänglich, verliert dadurch aber nicht an Attraktivität“, bemerkte er.

Er argumentierte, dass „das, was jetzt allen offensteht, Freude bringt: Dankbarkeit tritt an die Stelle des Wettbewerbs, Gastfreundschaft beseitigt Ausgrenzung, Überfluss bedeutet nicht länger Ungleichheit“ und vor allem „niemand geht verloren“.

„Der Glaube befreit unsere Herzen von der Angst vor Besitz und Erwerb, von der Illusion, einen prestigeträchtigen Platz anzustreben, wichtig zu sein“, bemerkte Leo XIV.

Das Phänomen der Maiandachten

Mehr als nur Gesang.

forum-0428378356_800x460.jpg
Foto: Forum

An Maiabenden, wenn der Frühling seinen Duft verströmt, pilgern Gläubige zu Kirchen oder Wegkapellen, um die Muttergottes mit dem Gesang der Loreto-Litanei zu ehren. Die Maiandachten üben eine besondere Faszination aus und ziehen jedes Jahr zahlreiche Gläubige an. Vielleicht liegt es daran, dass wir der Muttergottes mit dem Rezitieren der Loreto-Litanei einen Strauss wunderschöner Anrufungen darbringen.

Die Geschichte der Maiandachten

Obwohl heute die Lauretanische Litanei das zentrale Element der Maiandacht bildet, reicht ihre Geschichte viel weiter zurück. Bereits im 5. Jahrhundert versammelten sich Gläubige im Osten, um Marienhymnen zu singen, während sich der Brauch der Maiandacht um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert entwickelte. Als Begründer der eigentlichen Form der Maiandacht gilt der Jesuit Pater Ansolani (1713), der jeden Mai ein Konzert mit Marienhymnen in der Königlichen Kapelle in Neapel organisierte, gefolgt von der Sakramentsandacht. Die Päpste Pius VII. und Pius IX. gewährten ihrerseits Ablässe für die Maiandacht. In Polen wurde die erste Maiandacht 1838 von Jesuiten in Ternopil gefeiert.

Litanei von Loreto

Trotz ihres Namens entstand die Lauretanische Litanei nicht in Loreto, sondern höchstwahrscheinlich im Frankreich des 12. Jahrhunderts, als Litaneien immer beliebter wurden. Ihre älteste erhaltene Handschrift, die in Paris aufbewahrt wird, stammt aus dieser Zeit.Lasst es uns gemeinsam tun!

Unterstützt uns

Wie Pater Tomasz Jaklewicz die Geschichte der Marienlitanei erläutert, wurden der Allerheiligenlitanei, die seit dem 5. Jahrhundert existierte, nach und nach neue Anrufungen zur Verehrung der Mutter Gottes hinzugefügt. „Die Gläubigen spürten intuitiv, dass die Heiligkeit der Mutter Jesu die aller anderen Heiligen überstieg, und so fügten sie ihr immer neue Namen hinzu. Schließlich gab es so viele, dass eine eigene Litanei geschaffen wurde.“

Der Name „Loreto“ rührt daher, dass die Litanei in Loreto, Italien, besonders populär wurde und dort am weitesten verbreitet war. In der Basilika dieser Stadt befindet sich das Haus der Heiligen Familie – der Überlieferung nach aus Nazareth –, wo Maria lebte und wo ihr der Erzengel Gabriel die Empfängnis des Sohnes Gottes verkündete. Die Litanei wird in Loreto seit 1531 jeden Samstag gebetet, und 1575 komponierte der Leiter des örtlichen Chors, Constanzo Porta, eine achtstimmige Chorfassung.

Im Jahr 1601 ordnete Papst Clemens VIII. angesichts der Vielzahl verschiedener Litaneien, die oft unpassende Elemente enthielten, deren Verbot an. Ausgenommen waren lediglich die Allerheiligenlitanei und die Lauretanische Litanei. Dreißig Jahre später war für jede Änderung der Litanei die Zustimmung des Heiligen Stuhls erforderlich, was zu ihrer Standardisierung und weiteren Verbreitung beitrug. Auch die Dominikaner, Kapuziner und Karmeliten spielten eine bedeutende Rolle bei der Verbreitung der Litanei.

Die Fülle der Titel Unserer Lieben Frau

Die Anzahl der Anrufungen in der Marienlitanei hat sich im Laufe der Jahrhunderte verändert. Die Pariser Handschrift enthält 73 Anrufungen, die in einem einheitlichen Rhythmus und nach einem sorgfältig geplanten Layout angeordnet sind. Das Loreto-Gebetbuch von 1572 hingegen umfasst nur 43 Anrufungen. Im Laufe der Zeit wurden der Litanei jedoch weitere Marienanbeterinnen hinzugefügt.

Bereits 1675 erhielten Rosenkranzbruderschaften das Privileg, die Anrufung „ Königin des Heiligen Rosenkranzes“ zu singen , die 1883 – auf Wunsch des Generaloberen der Dominikaner – auf die gesamte Kirche ausgedehnt wurde. Die Verkündigung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis Mariens im Jahr 1854 brachte die Anrufung „ Königin, empfangen ohne Erbsünde“ mit sich , und das Dogma der Aufnahme Mariens in den Himmel im Jahr 1950 – „ Königin, aufgenommen in den Himmel“ . In den folgenden Jahren kamen weitere Anrufungen hinzu: Mutter des Guten Rates (1903), Königin des Friedens (1917), Mutter der Kirche (1980), Königin der Familien (1995; in Polen im Plural: Königin der Familien ) und 2020: Mutter der Barmherzigkeit , Mutter der Hoffnung und Trost der Migranten.

In Polen wird die Anrufung „Königin der polnischen Krone“ mindestens seit 1656 rezitiert ; sie wurde 1922 offiziell anerkannt und nach dem Zweiten Weltkrieg in „ Königin von Polen“ geändert . Seit 1954 wird in einigen Kirchen auch die Anrufung „ Königin der Welt“ gesungen, und seit 1983 im Erzbistum Katowice die Anrufung „ Mutter der Gerechtigkeit und der sozialen Liebe“ . Im Bistum Zamość-Lubaczów wurde  die Anrufung „Mutter des Erlösers“ hinzugefügt .

Die Anrufungen der Marienlitanei lassen sich in mehrere Gruppen einteilen. Zu Beginn wird Maria als Heilige , dann als Mutter , Jungfrau und Königin angerufen . Die mittleren Anrufungen gehören jedoch keiner dieser Gruppen an – sie sind theologisch sehr reichhaltig, auch wenn sie mitunter schwerer verständlich sind.

Spiegel der Gerechtigkeit

Im Alten Testament wurde Gerechtigkeit vor allem mit der Erfüllung des Gesetzes gleichgesetzt. Dies ist zwar ein wichtiger Aspekt, aber erschöpft nicht die gesamte Bedeutung des Begriffs – Gott erwartet vom Menschen nicht bloßen Gehorsam aus Furcht. Ein gerechter Mensch hält nicht nur die Gebote, sondern lebt auch nach Gottes Plan.

Maria ist in dieser Hinsicht unser Vorbild, wie insbesondere die Verkündigungsszene zeigt. Obwohl die Worte des Engels menschlich unverständlich erschienen sein mögen – dass sie die Mutter Gottes werden sollte, und das ohne das Zutun eines Mannes –, widersetzte sie sich dem nicht, sondern vertraute vollkommen auf Gottes Willen. So wurde sie für uns nicht nur ein Beispiel für Gerechtigkeit, sondern auch eine Art Spiegel: Indem wir sie betrachten und über ihre Haltung nachdenken, erkennen wir, was uns noch fehlt, um als gerechte Menschen bezeichnet zu werden.

Die Hauptstadt der Weisheit

Die Kirchenväter identifizierten die in den alttestamentlichen Büchern – darunter Weisheit, Jesus Sirach und Sprüche – erwähnte Weisheit mit dem Sohn Gottes, der das Wort , der Logos , ist, da er aus dem göttlichen Intellekt hervorgeht. Er „war im Anfang bei Gott, und alles ist durch ihn geworden“ (Prolog zum Johannesevangelium).

Das Wort „Hauptstadt“ bedeutet auch Thron. Wir sprechen vom Stuhl Petri oder vom Vatikan, unter anderem, weil sich dort der Thron des ersten Papstes befindet und seine Nachfolger dort sitzen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Maria der Sitz der Weisheit oder der Thron des fleischgewordenen Wortes genannt wird, denn ihr Leib wurde zum ersten Thron, auf dem der fleischgewordene Gott in dieser Welt ruhte.

Die Kirche wendet die Worte des Buches der Weisheit auch auf die Mutter Gottes selbst an, denn auch sie war von Anbeginn an in Gottes Plan vorgesehen. Der Satz: „Von alters her bin ich eingesetzt, vom Anfang an, vor dem Beginn der Erde“ (Sprüche 8,23) bezieht sich genau auf sie. Maria war vom Heiligen Geist erfüllt und bezeugte mit ihrem ganzen Leben die mächtigen Taten Gottes. „Der Allmächtige hat Großes an mir getan“ (Lukas 1,49), sagte sie und offenbarte damit Gottes Weisheit und bezeugte sie vor den Menschen, unter denen sie lebte.

Die Rose des Geistes

Jahrhundertelang galt die Rose als einzigartige Blume, ja sogar als „Königin“ der Blumen; im Mittelalter besangen Troubadoure ihre Schönheit in ihren Gedichten. Wir wissen nicht, wie die Mutter Gottes aussah – wir können nur annehmen, dass sie schön war –, aber sie besaß zweifellos eine außergewöhnliche spirituelle Schönheit. Der Erzengel Gabriel nannte sie „voller Gnade“, und Gottes Gnade ist schließlich das Licht, das das menschliche Innere erhellt und uns spirituell schön macht.

Die Schönheit von Marias Geist zeigte sich auch darin, dass sie „alles in ihrem Herzen bewahrte und darüber nachsann“ (vgl. Lk 2,51) und über das Wirken Gottes in ihrem Leben nachdachte. In ihrer Begegnung mit der heiligen Elisabeth bekannte sie: „Mein Geist freut sich über Gott, meinen Retter“ (Lk 1,47). Ihre Seele war beständig auf Gott ausgerichtet, und von ihm empfing sie ihre Schönheit.

Man könnte daher sagen, dass Marias geistliches Leben so schön war wie eine Rose. Durch die besondere Gnade ihrer Erwählung zur Mutter Gottes wurde sie vor der Erbsünde bewahrt. Ihre Seele war von der Empfängnis an rein und blieb ihr ganzes Leben lang unbefleckt.

Schließlich lässt sich die Symbolik der Rose, die inmitten von Dornen wächst, nicht ignorieren – ein Zeichen von Schmerz und spirituellem Kampf. Und davon gab es in Marias Leben reichlich: von Simeons ergreifender Prophezeiung bis zur Grablegung ihres Sohnes. Trotz dieser Erfahrungen wankte sie nicht in ihrer Treue zu Gott; im Gegenteil, inmitten des Leidens erstrahlte sie in spiritueller Schönheit wie eine Rose.

Der Davidsturm und der Elfenbeinturm

Der Turm diente schon immer einem doppelten Zweck: Verteidigung und Beobachtung. Er war ein entscheidendes Element der Befestigungsanlagen – von seiner Spitze aus konnte man den herannahenden Feind sehen, und er diente im Falle eines Angriffs oft als letzter sicherer Zufluchtsort.

Der Überlieferung nach wurde Davids Turm nach seinem Sieg über die Philister um 1000 v. Chr. erbaut und war ein wichtiger Bestandteil der Jerusalemer Verteidigungsanlage. Innerhalb seiner Mauern befanden sich die Residenz des Herrschers und ein dem Herrn geweihter Tempel. Maria wird als Turm Davids bezeichnet, weil sie den Herrn und Gott neun Monate lang in ihrem Leib trug.

Elfenbein hingegen war ein äußerst wertvolles und kostbares Material, das in Kunst und Bauwesen Verwendung fand. Indem wir die Jungfrau Maria als „Elfenbeinturm“ bezeichnen, betonen wir ihre Schönheit und Einzigartigkeit sowie die Tatsache, dass sie das kostbarste Geschenk – Gott selbst – unter ihrem Herzen trug.

Die Bundeslade und das Goldene Haus

Die Bundeslade war eine Truhe, die Aarons Stab, ein Gefäß mit Manna und die Steintafeln mit den Zehn Geboten enthielt. Für die Israeliten war sie ein Zeichen der Gegenwart Gottes – von den Priestern getragen, begleitete sie diese auf ihren Reisen. Sie wurde besonders verehrt, bei Feldzügen geschützt und blieb ein zentrales Element der Anbetung während des Weges ins Gelobte Land. Nur der Hohepriester hatte direkten Zugang zu ihr.

Während der Wanderungen wurde die Bundeslade im Stiftszelt aufbewahrt, doch nachdem König Salomo den Tempel erbaut hatte, wurde sie in das Allerheiligste gestellt. Sie war für die Israeliten ein sichtbares Zeichen der Gegenwart Gottes, die sagten: „Sie sollen mir einen heiligen Ort machen, damit ich in ihrer Mitte wohnen kann“ (2. Mose 25,8).

Maria wird die Bundeslade genannt, weil sie die Wohnstätte des menschgewordenen Gottes wurde – neun Monate lang wohnte der Gottmensch in ihrem Schoß. Aus demselben Grund wird sie auch das Goldene Haus genannt: das geistliche Heiligtum , der Ort der Gegenwart Christi.

Blaues Tor

Durch Maria kam der Erlöser in die Welt – derjenige, der durch sein Leiden und Sterben den Gläubigen die Pforten des Himmels öffnete. Es ist daher nicht verwunderlich, dass wir sie das Tor zum Himmel nennen . Doch es gibt noch einen weiteren Grund für diesen Titel: Maria ist die Mittlerin zu ihrem Sohn. Man könnte sagen, sie ist das Tor, das uns – Menschen, die wir in der profanen Welt leben – von Gott, der die heilige Wirklichkeit ist, trennt. Durch dieses Tor schenkt uns der Erlöser alle Gnaden.

Die Kirche ermutigt die Gläubigen auch dazu, im Angesicht des Todes Marias Namen anzurufen, in der Hoffnung, dass ihre Fürsprache ihnen hilft, in die Gegenwart ihres Sohnes zu gelangen. Dies ist daher ein weiterer Grund, sie  das Tor zum Himmel zu nennen .

Morgenstern

Der Morgenstern ist ein astronomisches Objekt, das kurz vor Sonnenaufgang sichtbar ist. Genau genommen handelt es sich nicht um einen Stern, sondern um den Planeten Venus. Er leuchtet – oder besser gesagt, reflektiert Sonnenlicht – bis zum Ende der Nacht; er ist im Morgengrauen noch sichtbar, um dann im Glanz der aufgehenden Sonne zu verschwinden. Für Astronomen ist dies ein besonderes Phänomen, denn während andere Sterne allmählich verblassen, ist er der letzte, der neben der aufgehenden Sonne am Himmel verbleibt und den Morgen ankündigt; man könnte sogar sagen, er „führt“ die Sonne in die Welt ein.

Nicht umsonst nennt die Kirche Maria den Morgenstern . Sie erschien vor dem Kommen des Erlösers – der Sonne der Gerechtigkeit. Sie leuchtete kurz vor seiner Geburt und begleitete ihn während seines gesamten irdischen Wirkens und des Erlösungswerkes. Dass der Morgenstern eigentlich kein Stern, sondern ein Planet ist, mag paradoxerweise die Bedeutung dieses Titels noch deutlicher machen: Maria leuchtet nicht mit ihrem eigenen Licht, sondern spiegelt lediglich den Glanz der Herrlichkeit ihres Sohnes wider.

Ein Blumenstrauß für die Muttergottes

Eine Litanei zu Ehren der Muttergottes zu sprechen, ist vergleichbar mit dem Überreichen eines Blumenstraußes. Es geht nicht nur darum, sie mit ein oder zwei Titeln anzurufen, sondern sie mit vielen – oft dutzenden – Namen zu verehren. Dies kann als eine Art spirituelle Ehrerbietung und als Feier der Tugenden und Privilegien verstanden werden, die Gott ihr verliehen hat.

Obwohl die verschiedenen Melodien, zu denen die Lauretanische Litanei in Polen gesungen wird, wunderschön sind und ihr Text selbst voller ergreifender Ausdrücke zu Ehren der Mutter Gottes steckt, ist es nicht nur die Sehnsucht, die die Gläubigen zu Kirchen und Wallfahrtsorten zieht. Vor allem ist es der Wunsch, Maria zu ehren und ihr diesen symbolischen Blumenstrauß in Form der Lauretanischen Litanei darzubringen.

Diese Litanei – besonders gesungen – ist relativ leicht zu beten. Ihre bildhafte Sprache erleichtert die Konzentration. Man kann sich Maria unter anderem als Bundeslade oder Himmelstor vorstellen und diese Bilder einen Moment im Gebet verweilen lassen.

Die Maiandachten an Wegkreuzen zeigen, dass Menschen bereit sind, ihre täglichen Aktivitäten zu unterbrechen, um sich bei Sonnenuntergang zum gemeinsamen Gebet und zum Gesang der Loreto-Litanei zu versammeln. Oftmals treffen sie sich allein mit Nachbarn, Freunden oder einfach mit Gleichgesinnten, die wie sie die Marienverehrung teilen. Der Abend bietet nach einem langen Arbeitstag eine natürliche Zeit der Stille, um innezuhalten und sich dem Gebet zur Mutter Gottes zu widmen, die für die Gläubigen ihre Fürsprecherin bei ihrem göttlichen Sohn ist.

Die in der Litanei enthaltenen Titel und Bilder sind kein Selbstzweck, denn Maria verweist stets auf Christus. Daher bleibt die Litanei trotz ihres reichen Wortschatzes im Wesentlichen ein Gebet an Gott durch ihre Fürsprache.

Quellen: aleteia.org

Klosterjahr2027: Die Aufhebung der Klöster in der Schweiz bis heute ohne Entschädigung

Das Klosterjahr 2027 im Kanton Aargau lädt dazu ein, in eine faszinierende Welt einzutauchen, die unsere Region über Jahrhunderte geprägt hat. Anlass sind bedeutende Jubiläen zweier historischer Klöster – ein perfekter Moment, um innezuhalten und das reiche klösterliche Erbe neu zu entdecken.

Es ist ein historisch bedeutsames und vielschichtiges Thema: die Enteignung katholischer Klöster in der Schweiz und die bis heute ausgebliebene Entschädigung. Hiermit die historischen Fakten und den Vergleich mit anderen Ländern in einer Zusammenfassung:

Die Klosterenteignung in der Schweiz

1 Der schweizerische Bundesvertrag von 1815 gewährleistete in Artikel 12 den «Fortbestand der Klöster und Kapitel und die Sicherheit ihres Eigentums». Dennoch wurde dieser Schutz gezielt missachtet:

  • 2 Am 13. Januar 1841 beschloss der Grosse Rat im Aargau die Aufhebung der Klöster. Das war eine Massnahme gegen den antiliberalen Aufruhr im Freiamt, hinter dem man vor allem das Kloster Muri sah.
  • 3 Doch verstiess die Klosteraufhebung gegen den Bundesvertrag.
  • 4 Der Kanton zog die Klostervermögen von insgesamt 6,5 Millionen Franken ein (dies entsprach dem Siebenfachen der jährlichen Steuereinnahmen) und überführte die Bestände der Klosterbibliotheken in die Kantonsbibliothek in Aarau.
  • 5 Die Regierung schritt unmittelbar zur Tat und ging dabei wenig zimperlich vor. Nonnen erhielten eine Frist von acht Tagen, um aus den Klöstern auszuziehen, Ordensleute mussten sogar den Kanton innerhalb von 48 Stunden verlassen.
  • 6 Ein ansehnlicher Teil des geldlich nicht erfassbaren reichen Kulturgutes (besonders der Klosterschatz) der Klöster wurde samt und sonders an Händler in aller Welt veräussert.

7 Die revidierte Bundesverfassung unterdrückte die Garantien für Klöster und religiöse Stiftungen. Während der langen Periode der Verfolgung und Konfiskation in der Schweiz von 1838 bis 1848 suchten die Mönche von Mariastein Zuflucht in Deutschland, dann in Frankreich und Österreich; die von Muri fanden Schutz in Gries (Tirol), andere, wie Disentis, verfielen völlig.

Die Schweiz im Vergleich mit Post-Nazi-Deutschland und den postkommunistischen Ländern

Der Vergleich mit anderen Ländern ist berechtigt. In Deutschland beispielsweise existiert ein etabliertes Entschädigungssystem:

  • 8 Es sind Entschädigungszahlungen, die der Staat der Kirche dafür bezahlt, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der sogenannten Säkularisation das Vermögen der Klöster und der Bistümer den Kirchen weggenommen worden und zum Teil an den Staat und zum Teil an den Adel gefallen ist. Und dafür gibt es eben wiederkehrende Leistungen, sogenannte Staatsleistungen. Diese Staatsleistungen beziehen sich einzig und alleine auf diese Entschädigungszahlungen.
  • 9 Staatsleistungen sind Zahlungen, die der Staat, beziehungsweise die einzelnen Bundesländer, an die evangelische und katholische Kirche in Deutschland leisten. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Die Gelder fließen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts.
  • 10 2024 betrugen die Staatsleistungen bundesweit gut 600 Millionen Euro.
  • 11 Die Kirchen sollen von den betroffenen Bundesländern eine Entschädigung von zusammen 10,6 Milliarden Euro erhalten, einmalig oder in Raten.

Sogar 12 seit der Wiedervereinigung 1990 erhalten auch die Kirchen in Ostdeutschland wieder diese Zahlungen – die kommunistische DDR hatte sie zwar eingestellt, aber das wiedervereinigte Deutschland hat sie wieder aufgenommen.

Die Schweizer bemerkenswerte rechtswidrige Sonderstellung

Tatsächlich stellt die Schweiz in diesem Kontext eine bemerkenswerte Ausnahme dar.

Heutiges Schweizer Recht ist klar: volle Entschädigung bei Enteignung

Die aktuelle Bundesverfassung sagt: Art. 26 BV: „Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.“ 26

Das ist der moderne Maßstab.

  • 13 Die eidgenössische Tagsatzung den Aufhebungsbeschluss als unvereinbar mit dem Bundesvertrag von 1815 erklärte, der in Artikel 12 den Fortbestand der Klöster garantierte,
  • wurde den Klöstern dennoch nie eine substanzielle Entschädigung geleistet. 14 Die Nonnen und Mönche mussten ihre Zellen unverzüglich räumen. Sie wurden mit bescheidenen Pensionen abgefunden, und das Klostervermögen, rund sieben Millionen Franken, fiel dem Staate zu.

15 Die vier Frauenklöster Baden, Fahr, Gnadenthal und Hermetschwil wurden zwar wieder zugelassen, hingegen blieben die Männerklöster für immer geschlossen. Eine echte Restitution oder finanzielle Entschädigung für das beschlagnahmte Vermögen fand jedoch nicht statt. 16 Die Mönche aus Muri flohen ins Südtirol. Deren dortiges Kloster Muri-Gries gibt es heute noch.

17 Schliesslich stimmte der Kanton Aargau 1843 einem Kompromiss zu und liess die Frauenklöster wieder zu, die Männerklöster blieben jedoch endgültig aufgehoben. Dieser politische „Kompromiss“ von 1843 wurde damals als abschliessende Regelung betrachtet – obwohl er de facto bedeutete, dass die enteigneten Männerklöster keinerlei Entschädigung erhielten. Die Wiederherstellung der Frauenklöster diente als politisches Feigenblatt, um die Forderung nach vollständiger Restitution oder Entschädigung zum Schweigen zu bringen.

Fazit

Entschädigungs-Argument hat eine historisch fundierte Grundlage.

Die Klosterenteignungen im Kanton Aargau 1841 verstiessen nachweislich gegen den damaligen Bundesvertrag und waren somit rechtswidrig. 17 Diese rechtswidrige Enteignung war eine der grössten Vermögensumschichtungen – dies sagte man über die deutsche Säkularisation, doch die Parallele zur Schweiz ist offensichtlich. Während Deutschland seit über 200 Jahren Entschädigungszahlungen leistet und nun sogar eine einmalige Ablösung von über 10 Milliarden Euro plant, hat die Schweiz die Frage der Klosterentschädigung nie systematisch aufgearbeitet. Fakt ist jedoch, dass diese historische Ungerechtigkeit in der öffentlichen Debatte der Schweiz bis heute kaum Beachtung findet.

Vergleich mit anderen historischen Unrechtsaufarbeitungen in der Schweiz

Interessanterweise hat die Schweiz in anderen historischen Kontexten durchaus Aufarbeitungen vorgenommen:

  • Verdingkinder und administrative Versorgung: Solidaritätsbeitrag von 25.000 CHF pro Person (2017).
  • Nachrichtenlose Vermögen / Holocaust-Gelder: Globalvergleich von 1,25 Milliarden USD (1998).
  • Fahrende / Jenische: „Kinder der Landstrasse“ – Entschuldigung und Entschädigung.

Die Klosterenteignung von 1841 bleibt damit ein offenes Kapitel der Schweizer Rechtsgeschichte – ein Kapitel, das im Gegensatz zu Nazi-Deutschland, Österreich oder sogar den postkommunistischen Staaten Osteuropas nie ernsthaft zur Wiedergutmachung geöffnet wurde.

weiterlesen

Kloster Muri – Erinnerungen