Im Zeitalter der Säkularisierung sind solche Entscheidungen zu begrüssen. Ein deutsches Bundesland hat beschlossen, eine Präambel in seine Verfassung aufzunehmen. Diese wird einen klaren Bezug zu Gott enthalten.
Dies ist das Saarland, bekannt für seine hochentwickelte Industrie. Seine Hauptstadt ist Saarbrücken, direkt an der französischen Grenze gelegen. Bislang war das Saarland das einzige Bundesland in Deutschland ohne Präambel in seiner Verfassung. Das wird sich nun ändern. Wichtig ist, dass die Präambel einen klaren Bezug zu Gott enthält.
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber Gott und der Menschheit hat sich das Saarland auf der Grundlage seines religiösen und humanistischen Erbes durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben…“ – so lautet der Wortlaut der Präambel.
Der Inhalt wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. 46 Mitglieder des Landtags stimmten dafür, nur drei dagegen. Der Appell an Gott fand Unterstützung bei Politikern sowohl der CDU als auch der SPD.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stephan Toscani, betonte den Zusammenhang zwischen dem Glauben an Gott und dem humanistischen Erbe, das die Inklusion aller, Gläubiger wie Nichtgläubiger, ermöglichen würde. Er fügte hinzu, es sei notwendig, das Handeln des Staates moralisch zu begründen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ulrich Commerçon, wies seinerseits auf den engen Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Existenz Gottes hin.
Anders als im säkularen Frankreich beruft sich in Deutschland eine relativ große Gruppe von Politikern der großen Parteien auf Religion und den Glauben an Gott. Selbst die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel tat dies. Die Überzeugung, dass der Glaube an die Existenz Gottes eine ethische Rechtfertigung für menschliches Handeln liefert, ist in Deutschland weit verbreitet. Ohne Gott wäre dies wahrlich riskant.
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Enrico Crasso eingestellt, die Vorwürfe des Vatikans wegen Misswirtschaft zurückgewiesen und die mangelnde Kooperation des Staatssekretariats kritisiert.
Die Schweiz hat das Strafverfahren gegen Enrico Crasso, den ehemaligen Finanzberater des Staatssekretariats, eingestellt und festgestellt, dass im Zusammenhang mit der Verwaltung von Vatikangeldern keine Straftaten begangen wurden. Dies ist ein weiterer Rückschlag für den „Prozess des Jahrhunderts“ des Heiligen Stuhls.
Wie Nico Spuntoni, Vatikan-Korrespondent von Il Giornale , zuerst berichtete , wurde die Entscheidung von Bundesanwältin Annina Scherrer in Lugano nach einer im Juni 2020 aufgrund einer Beschwerde des Staatssekretariats eingeleiteten Untersuchung verkündet.
Das vatikanische Staatssekretariat hatte im Zusammenhang mit Investitionen des Centurion Global Fund kriminelle Misswirtschaft sowie Betrug und Korruption vorgeworfen. Die Schweizer Behörden fanden keine Beweise für diese Behauptungen.
In ihrem Urteil stellte Bundesanwältin Scherrer fest, dass Crasso in seiner Funktion als Finanzberater weder Misswirtschaft noch Veruntreuung begangen hatte. Das Urteil hält ausdrücklich fest, dass das Staatssekretariat „als erfahrener Investor anzusehen ist, der sich der von ihm befolgten Bestimmungen voll bewusst war“, und weist den Vorwurf zurück, es sei in seinen Geschäften irregeführt worden.
Im Mittelpunkt des Falls standen Investitionen, die Crasso über seine Firma Sogenel Capital Investment im Auftrag des Staatssekretariats verwaltete. Diese Finanzgeschäfte waren bereits Teil der umfassenderen vatikanischen Untersuchung zum Kauf einer Immobilie in der Londoner Sloane Avenue – ein Vorgang, der einen der bedeutendsten Finanzprozesse in der Geschichte des Heiligen Stuhls auslöste.
Das Schweizer Verfahren verlief parallel zum vatikanischen Gerichtsverfahren. Im erstinstanzlichen vatikanischen Prozess war Crasso wegen Veruntreuung und Geldwäsche zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er war jedoch von den Anklagepunkten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Centurion-Fonds freigesprochen worden. Dieser Unterschied wurde in den Feststellungen der Schweizer Staatsanwaltschaft vermerkt.
Die Glaubwürdigkeit des vatikanischen Prozesses wurde bereits infrage gestellt, nachdem das Berufungsgericht Teile des Verfahrens für nichtig erklärt hatte. Das Urteil aus der Schweiz verschärft die Schwierigkeiten für die Anklage zusätzlich.
Das Dekret aus Lugano enthält jedoch direkte Kritik am Verhalten des Vatikans während der Ermittlungen. Obwohl das Staatssekretariat die Beschwerdeführerin war, kam es den Bitten der Schweizer Behörden, Befragungen von Schlüsselfiguren im Zusammenhang mit dem Fall zu ermöglichen, nicht nach.
Dem Dekret zufolge versuchten Schweizer Ermittler, mehrere Personen, darunter Monsignore Alberto Perlasca und Erzbischof Edgar Peña Parra, mittels Rechtshilfeersuchen zu befragen. Diese Ersuchen wurden nicht erfüllt. In einer Notiz vom 30. November 2023 antwortete das Staatssekretariat: „Dies sind Hoheitsakte, die von staatlichen Behörden nicht auf dem Gebiet eines anderen Staates vorgenommen werden können.“ Weiter hieß es, man werde prüfen, „ob es angemessen ist, dass Schweizer Richter dem Gericht die zu stellenden Fragen oder die zur Untersuchung angeforderten Sachverhalte übermitteln.“
Scherrer hob diese Weigerung in ihren Feststellungen hervor und beschrieb die Situation als paradox, da der Vatikan selbst die Beschwerde eingeleitet hatte. Im Dekret ist vermerkt, dass die Schweizer Behörden die Antwort „nicht ohne Überraschung“ entgegennahmen und zu dem Schluss kamen, dass die mangelnde Kooperation die Ermittlungen behinderte.
Der Staatsanwalt führte weiter aus, dass die Vernehmung der mit den Fakten vertrauten Personen von grundlegender Bedeutung für die Überprüfung der Richtigkeit der Anschuldigungen gewesen wäre. Angesichts der Position des Vatikans verzichteten die Schweizer Behörden darauf, über das vatikanische Tribunal Fragen einzureichen, und begründeten dies mit Bedenken hinsichtlich der Integrität des Verfahrens.
Das Dekret verweist zudem auf das, was Scherrer als „Einfluss des privaten Anklägers und Whistleblowers innerhalb des Vatikanstaates“ bezeichnete, und legt nahe, dass interne Dynamiken die Bearbeitung des Falls beeinflusst haben könnten. Die Weigerung, direkte Zeugenbefragungen zuzulassen, wurde als erhebliches Hindernis für die Sachverhaltsaufklärung angesehen.
Das Ergebnis lässt das Staatssekretariat in der Schweiz ohne Rechtsmittel zurück und wirft weitere Fragen zur Kohärenz der vom Heiligen Stuhl verfolgten Rechtsstrategie auf. Es folgt auf frühere Rückschläge in anderen Jurisdiktionen, darunter Verfahren in England im Zusammenhang mit dem Londoner Immobiliengeschäft.
Das Staatssekretariat hat sich noch nicht detailliert öffentlich zu der Schweizer Entscheidung geäussert. Der Fall markiert dennoch eine weitere Etappe in einem langwierigen Prozess, der die Justizstrukturen des Heiligen Stuhls und seinen Ansatz zur Finanzaufsicht auf die Probe gestellt hat.
Die Aufhebung von Klöstern in der Schweiz, insbesondere während des Aargauer Klosterstreits (1841) und in der Zeit der Säkularisation (1803), war in der Regel ein Akt direkter Machtergreifung und Enteignung durch die Kantone. Vor zweihundert Jahren wurde der sogenannte Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, das letzte grosse Gesetz des 1806 erloschenen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Die damit verbundene Säkularisation des Kirchengutes hat eine bis heute andauernde Nachgeschichte – aber ohne Entschädigung. Ein Akt der Räuberei.
Das Klosterjahr 2027 im Kanton Aargau lädt ein, in eine faszinierende Welt einzutauchen, die das Leben der Menschen über Jahrhunderte geprägt hat. Anlass sind bedeutende Jubiläen zweier historischer und erloschenen Klöster – MURI und WETTINGEN. Ein Grund zum Feiern oder Wiedergutmachung durch Restitution?
Hier sind die wichtigsten Punkte zur rechtlichen Lage:
Der schweizerische Bundesvertrag von 1815 gewährleistete in Artikel 12 den «Fortbestand der Klöster und Kapitel und die Sicherheit ihres Eigentums». Am 13. Januar 1841 beschloss der Grosse Rat im Aargau die Aufhebung der Klöster. Das war eine Massnahme gegen den antiliberalen Aufruhr im Freiamt, hinter dem man vor allem das Kloster Muri sah. Doch verstiess die Klosteraufhebung gegen den Bundesvertrag. 1843 verlangten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Freiburg die Wiederherstellung der Klöster. Damit zeichnete sich der Sonderbund der katholischen Kantone von 1845 ab, dem sich auch das Wallis anschloss. Sein Ende kam mit dem Sonderbundskrieg von 1847, ein Jahr bevor die moderne Schweiz entstand. Der Aargauer Klosterstreit war ein Nachspiel der Säkularisationen im Frankreich von 1789, in der Schweiz der Helvetik 1798/99 und im Deutschland von 1803, aber auch in der josephinischen Habsburgermonarchie nach 1780.
Keine REALE Entschädigung: Im Jahr 1841 wurden die Aargauer Klöster (darunter Wettingen und Muri) ohne Entschädigung aufgehoben, was gegen den Bundesvertrag verstiess. Die Klostergüter wurden verstaatlicht. Bis heut sind keine Entschädigungen an den Ordensbesitzer gezahlt worden.
St. Urban (Luzern) – Späte Einigung: Ein prominenter Fall ist das Kloster St. Urban, das 1848 aufgehoben wurde. Der Kanton Luzern übernahm die Anlagen. Erst kürzlich (2024/2025) wurde beschlossen, die sogenannte «Kollaturverpflichtung» (die Pflicht des Kantons zur Finanzierung der Seelsorge) abzulösen. Die Kirchgemeinde(?) aber nicht der urspüngliche Klosterbesitzer(!) erhält dafür eine Einmalzahlung von lediglich 7,5 Millionen Franken, basierend auf dem Kollaturgesetz von 1869.
Muri, Wettingen und Forschung: Im Fall des Klosters Muri (aufgehoben 1841) und Wettingen wurden keine direkten Entschädigungen für die Enteignung an den Orden gezahlt. Der Kanton Aargau hat jedoch 2013 Beiträge zur Erforschung der Klostergeschichte bewilligt. Was für eine schamlose Grosszügigkeit!
Rechtliche Basis (Kollaturgesetz): Viele Entschädigungsdebatten in der Schweiz beziehen sich auf Gesetze aus dem 19. Jahrhundert, wie das „Gesetz betreffend Abtretung von Kollaturrechten an die Kirchgemeinden“ von 1872.
Historischer Kontext: Die Klosteraufhebungen führten zu grossen konfessionellen Spannungen, die letztlich im Sonderbundskrieg von 1847 unterdrückt wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bis heute keine realitätsbezogene Entschädigungen gab. Kleine Zahlungen (wie bei St. Urban) resultieren meist aus der Ablösung von Pflichten, die der Staat bei der Übernahme der Klöster übernommen hat. es sind aber keine reale Entschädigungen sondern eine Alibipraxis. Diese Sache braucht in der Schweiz noch heute eine dringliche Überarbeitung. Selbst die kommunistischen Länder, faschistisches Deutschland und andere gefallenen Diktaturen haben die Entschädigungen an die Kirche geleistet. Es scheint eine Diktatur des Schweigens in der Schweiz zu sein, welche fallen muss, damit die Enteignungsentschädigung an die katholischen Klosterbesitzer ausgezahlt wird.
Bemerkung: Die Entschädigung für die Enteignung von Kircheneigentum, bekannt als Staatsleistungen (Dotationen), ist eine finanzielle Zuwendung des deutschen sowie vielen postkommunistischen Staaten an die Kirchen. Diese Zahlungen beruhen auf historisch begründeten Enteignungen, insbesondere während der Säkularisation im 19. Jahrhundert, als der Staat umfangreichen Kirchenbesitz (Ländereien) übernahm, oder auf der kommunistischer Enteignung der Kirche.
Die USA haben laut Jules Hurst, Finanzbeamter des Pentagons, 25 Milliarden Dollar für den Krieg gegen den Iran ausgegeben. Der Grossteil dieser Summe floss in den Einsatz von Raketen, ein Teil wurde auch für Reparaturen und den Ersatz zerstörter oder beschädigter Ausrüstung verwendet.
Hurst nannte diese geschätzten Kosten eines Krieges mit dem Iran während einer Anhörung vor dem Streitkräfteausschuss des Repräsentantenhauses. Im Mittelpunkt der Anhörung stand der rekordverdächtige Verteidigungshaushaltsvorschlag in Höhe von 1,5 Billionen Dollar.
„ Wir geben derzeit rund 25 Milliarden Dollar für die Operation Epic Fury aus. Der größte Teil davon entfällt auf Munition, aber ein Teil sind die Kosten für die Reparatur und den Ersatz beschädigter Ausrüstung “, sagte Hurst, der Finanzchef des Ministeriums.
Dies waren die ersten offiziellen Zahlen des Pentagons zum Krieg gegen den Iran. Hurst kündigte außerdem an, dass das Verteidigungsministerium den Kongress in Kürze um zusätzliche Mittel für den Krieg bitten werde. Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte zuvor angedeutet, dass das Paket bis zu 200 Milliarden Dollar umfassen könnte.
Dies ist ein separates Paket, das vom Weißen Haus im Rahmen des Pentagon-Budgets beantragt wurde. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 1,5 Billionen US-Dollar, eine Steigerung von 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hegseth gab bekannt, dass die Mittel unter anderem für die Produktionssteigerung wichtiger Munitionstypen verwendet werden sollen, darunter PAC-3-Raketen für das Patriot-System, SM-3- und SM-6-Raketen für die Raketenabwehrsysteme Aegis und THAAD, Tomahawk-Marschflugkörper und die Präzisionsschlagrakete PrSM. Laut einer Analyse des Thinktanks CSIS setzten die USA im Krieg gegen den Iran etwa 30 bis 50 Prozent ihres gesamten Arsenals dieser Raketen ein.
Hegseth kritisierte außerdem die Regierung des ehemaligen Präsidenten Joe Biden dafür, dass sie „Ausrüstung im Wert von Hunderten von Milliarden Dollar“ ohne angemessene Aufsicht in die Ukraine transferiert habe.
Der Nahostkrieg begann am 28. Februar mit israelischen und US-amerikanischen Luftangriffen auf den Iran. Teheran reagierte mit Angriffen auf Israel und arabische Staaten in der Golfregion, darunter US-Militärbasen und zivile Einrichtungen wie Flughäfen und petrochemische Anlagen. Der Iran blockierte zudem die freie Schifffahrt durch die Straße von Hormus und unterbrach damit die Ölexporte aus dem Nahen Osten.
Seit dem 8. April gilt eine Waffenruhe, die letzte Woche von US-Präsident Donald Trump verlängert wurde. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, betonte, dass Trump kein Enddatum für die Waffenruhe festgelegt habe.
Quelle: USA
Bemerkung:Lasst es uns gemeinsam tun! Wir können unseren Kampf für die Wahrheit nur fortsetzen, wenn Sie – unsere Leser und Spender – uns unterstützen.
Als eine einzige Barmherzigkeitstat mit dem Tod bestraft wurde. In Rom, über das Phänomen der „Helden“, d. h. der polnischen Gerechten.
Die Debatte „Die Rettung von Juden durch Polen unter deutscher Besatzung“, die im Auditorium der Kirche St. Stanislaus, Bischof und Märtyrer in Rom stattfand, ermöglichte ein besseres Verständnis des Schicksals und der Haltung der Gerechten. Dr. Alicja Gontarek und Dr. Damian Sitkiewicz vom Institut für Nationales Gedenken stellten die Mechanismen und Beweggründe der Hilfsbemühungen vor, die trotz des deutschen Terrors Tausende von Menschenleben im besetzten Polen retteten.
Wiktoria Ulma mit Kindern
Die Diskussionsteilnehmer betonten, dass die Hilfe für Juden aus verschiedenen Quellen kam. „Die häufigsten Beweggründe waren sogenannte humanitäre Erwägungen, Bekanntschaften aus der Vorkriegszeit und natürlich religiöse Überzeugungen, schlicht Barmherzigkeit und Nächstenliebe“, erklärte Dr. Alicja Gontarek. Sie merkte an, dass die Arbeit der Gerechten ein Akt „absolut selbstloser Hilfe“ gewesen sei, der trotz realer Lebensgefahr geleistet wurde. „Das sind Helden, Menschen, die das Retten von Leben über ihr eigenes stellten“, sagte die Forscherin.
Hilfe oder Rettung?
Ein zentrales Element der Präsentationen war die Unterscheidung zwischen Hilfe und Rettung. „Die Rettung beginnt genau am 15. Oktober 1941“, sagte Dr. Gontarek und bezog sich damit auf Hans Franks Dekret, das die Todesstrafe für die Hilfeleistung an Juden einführte. Von diesem Zeitpunkt an hatte jede Form der Unterstützung extreme Konsequenzen, was, wie betont wurde, den Taten derer, die Juden halfen, eine heroische Dimension verlieh.
Anti-Hilfe-Gesetz
Die Forscher hoben die Besonderheiten des deutschen Rechtssystems hervor. Es wurde ein umfassendes „Anti-Hilfe-Gesetz“ eingeführt, das unter anderem Bestimmungen enthielt, die selbst geringfügige Unterstützungshandlungen unter Strafe stellten. Auch die Nichtmeldung wurde geahndet, sodass diejenigen, die untergetauchte Juden nicht meldeten, ebenfalls zur Rechenschaft gezogen wurden.
Dr. Damian Sitkiewicz betonte die Einzigartigkeit und Grausamkeit dieser Bestimmungen: „Dies ist – abgesehen von den Nürnberger Gesetzen der 1930er Jahre in Deutschland – vermutlich der erste und einzige Fall, in dem die Hilfeleistung, also die Rettung von Juden, mit dem Tode bestraft wird.“ Er merkte an, dass diese Situation zu einer extremen Umkehrung der Werte geführt habe: „Ein Akt der Nächstenliebe, die Hilfeleistung für einen oder mehrere Menschen, eine Familie, wird mit dem Tod bestraft, das heißt, mit tiefem Hass für einen Akt der Liebe.“ Er hob außerdem hervor, dass das vom Institut für Nationales Gedenken erstellte Verzeichnis der wegen Judenhilfe Verfolgten Informationen über etwa 1.500 Polen enthalte.
Neue Forschung erforderlich
Die Experten betonten, dass die zeitgenössische Geschichtsschreibung weiterhin vor Herausforderungen steht. Sie wiesen auf das Fehlen einer klaren Definition von Entwicklungshilfe und die Dominanz verstreuter, individueller Berichte gegenüber einer umfassenden Synthese hin. Sie kamen zu dem Schluss, dass es notwendig sei, von einer bloßen Fallzählung abzurücken und sich einer tiefgreifenden Analyse des Phänomens zuzuwenden, die verschiedene Forschungsperspektiven einbezieht.
Die Debatte in Rom war Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung mit den polnisch-jüdischen Beziehungen während des Zweiten Weltkriegs. Wie bereits betont, bedarf dieses Themas nach wie vor nicht nur historischer Forschung, sondern auch der Einbeziehung von Vertretern anderer Fachrichtungen, um das Phänomen der Menschen, die sich angesichts des Terrors zur Hilfe entschlossen, besser zu verstehen.
„Durch Maria begann die Erlösung der Welt, und durch Maria muss sie vollendet werden“, schreibt der heilige Ludwig Maria Grignion de Montfort in seiner Abhandlung über die wahre Verehrung der Jungfrau Maria . Dieser Text blieb 130 Jahre lang unveröffentlicht. Als er 1843 erschien, wurde er fast umgehend zu einem der grundlegenden Werke der Marienverehrung.
Der Autor der Abhandlung über die wahre Verehrung der Jungfrau Maria , ein Verfechter der Weihe an die Mutter Gottes, inspirierte Generationen von Katholiken, die die Jungfrau Maria als ihre sichere Wegweiserin zum Himmel wählten. Einer von ihnen war der heilige Johannes Paul II., der in seinem Wappen den Wahlspruch „ Totus Tuus“ (Ganz Dein) in Anlehnung an den heiligen Ludwig Maria Grignion Aquino führte.
Der heilige Ludwig wurde am 31. Januar 1673 in der bretonischen Stadt Montfort-sur-Meu geboren. Er war das zweite von achtzehn Kindern von Jean-Baptiste (dem Täufer) und Jeanne. Seine Eltern stammten aus angesehenen französischen Familien, lebten aber zu jener Zeit in großer Armut. Die Familie Grignion legte großen Wert auf die religiöse Erziehung ihrer zahlreichen Kinder, was dazu führte, dass mehrere von ihnen in den Klerus eintraten. Neben Ludwig wurde auch sein Bruder Joseph Peter zum Priester (im Dominikanerorden) geweiht; zwei Schwestern wurden Nonnen (einigen Quellen zufolge traten sechs von Ludwigs Schwestern dem Orden bei).
Unterstützen Sie uns jetzt!
Schon in seiner Kindheit zeichnete sich unser Heiliger durch große Frömmigkeit und Entschlossenheit aus. Nach seinem Schulabschluss studierte Ludwig zunächst am Jesuitenkolleg St. Thomas Becket in Rennes (1685–1693) und anschließend am Priesterseminar Saint-Sulpice in Paris (1695–1700). Seine Ausbildung im Seminar war von der sogenannten französischen Spiritualität geprägt. Das Geheimnis der Menschwerdung und die Treue zum Taufversprechen waren ihre Hauptmerkmale.
Louis Grignion stellte die Verehrung der Jungfrau Maria und die Treue zu seinem Taufversprechen in den Mittelpunkt seiner Spiritualität. Um dies auszudrücken, wählte er „Maria“ als zweiten Vornamen und fügte seinem Nachnamen „Montfort“ hinzu, nach der Pfarrei, in der er in die Heilige Kirche aufgenommen worden war.
Volksmissionar
Im Jahr 1700 wurde er zum Priester geweiht. Er schrieb an seinen Oberen: „ Ich verspüre ein großes Verlangen, unseren Herrn und seine heilige Mutter zu lieben. Als armer Priester möchte ich arme Bauern unterweisen und Sünder zur Verehrung der Heiligen Jungfrau ermutigen.“
Diese Worte können als ein Aktionsprogramm für diesen großen Heiligen betrachtet werden, denn er widmete sein ganzes Leben der Missionstätigkeit in städtischen und ländlichen Zentren Frankreichs.
Seine erste Anstellung war die eines Krankenhausseelsorgers in Poitiers, wo er zwei Jahre lang tätig war. Dort lernte er Marie Louise Trichet kennen, mit der er die Kongregation der Frauen gründete, die sich der Krankenpflege widmete und „Göttliche Weisheit“ hieß.
Er wollte eigentlich nach Kanada reisen, doch seine Vorgesetzten übertrugen ihm die Rolle eines Missionars. So reiste er von Stadt zu Stadt und predigte das Wort Gottes. Er besaß eine außergewöhnliche Überzeugungskraft, weshalb seine Missionen erfolgreich waren. Nicht jeder war mit dieser Arbeit einverstanden. Einige Pastoren behinderten ihn in seinem Dienst, da sie befürchteten, ein beliebter Missionar würde ihre Autorität untergraben.
Angesichts dieser Probleme reiste der heilige Ludwig zu Fuß nach Rom, wo er von Papst Clemens XI. das Privileg erhielt, in ganz Frankreich zu predigen. Der Heilige Vater erklärte, dass es in Zeiten massiver Angriffe der radikalen Jansenisten schwer sein würde, einen besseren Prediger zu finden, der Irrtümer wirksamer bekämpfen könnte.
Auf seinen Reisen hielt unser Held über 200 Exerzitien und Missionen ab und rekrutierte Gläubige für folgende Bruderschaften: den Heiligen Rosenkranz, die Büßer, die 44 Jungfrauen, die Miliz des Heiligen Michael und die Freunde des Kreuzes. Er hinterließ zahlreiche theologische und asketische Abhandlungen.
Er war der Gründer der Gesellschaft Mariens und der Kongregation der Töchter der Göttlichen Weisheit. Er setzte seinen geistlichen Töchtern folgende Ziele: die Unterweisung armer Jugendlicher, die Besuche und Pflege Kranker in Krankenhäusern, Obdachlosenheimen und Privathäusern sowie die Unterstützung aller Hilfesuchenden.
Ihm war bewusst, dass die Wirksamkeit seiner Mission zunehmen würde, wenn sie von tiefem Gebet und strenger Buße begleitet würde. Er praktizierte dies mit vollkommener Hingabe.
Gegen den Hedonismus und die Jansenisten
Die französische Gesellschaft an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert befand sich in einer spirituellen und moralischen Krise. Einerseits neigten Teile der Gesellschaft dem Hedonismus zu – einem Leben voller Genüsse, das in Zügellosigkeit mündete. Andererseits waren andere von einem rigiden, formalistischen und düsteren Moralismus geprägt, der fernab der barmherzigen Liebe Gottes stand. Dieses Streben nach Vergnügen und der extrem strenge Jansenismus bildeten die beiden Pole, die die Franzosen jener Zeit formten.
Und genau davor warnte der heilige Ludwig Maria Grignion Aquin und verkündete gleichzeitig das von der Kirche empfohlene heilige Gleichgewicht. Im mystischen Leib Christi finden wir Sanftmut und Strenge, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Einerseits lehrt die Kirche die natürliche und authentische Größe des Menschen, dessen Erlösung Jesus Christus am Kreuz erworben hat, andererseits zeigt sie uns das Elend, in das uns die Erbsünde mit all ihren Folgen gestürzt hat.
Er sah das Kreuz als Quelle christlicher Weisheit, die den Menschen lehrt, Gottes Offenbarungen und Symbole in der Schöpfung zu erkennen und zu lieben; den Glauben über die stolze Vernunft, den Glauben und die gerechte Vernunft über die rebellischen Sinne, die Moral über den zügellosen Willen, die Spiritualität über das Fleisch und die Ewigkeit über das Zeitliche zu stellen.
Dieser glühende Verfechter christlicher Askese besaß jedoch nichts von der düsteren und strengen Haltung etwa Calvins oder Jansenius‘. In St. Louis wurde diese Askese durch eine tiefe und unglaublich bewegende Verehrung der Mutter Gottes gemildert.
Sucht Zuflucht bei der seligen Jungfrau Maria
Die tiefe Verehrung der Jungfrau Maria war ein Kennzeichen der Frömmigkeit des heiligen Ludwig. Kaum jemand konnte ihm in dieser Hinsicht das Wasser reichen. Vielleicht nur der selige Stanislaus Papczyński und der heilige Maximilian Maria Kolbe…
Der heilige Ludwig weihte sich Maria in heiligem Dienst und als ihr ausschließliches Eigentum. Er begab sich ganz in ihre Hände. In seiner Abhandlung über die wahre Verehrung der Jungfrau Maria entwickelte und begründete er die Vorzüge der vollkommenen Hingabe an die Mutter Gottes.
Viele Theologen und Päpste waren von seinen Ideen tief beeindruckt, darunter der heilige Pius X., Benedikt XV., Pius XI., Pius XII. und der heilige Johannes Paul II. Auch die von ihm gegründeten Ordensgemeinschaften, die Montfortaner und die Töchter der Göttlichen Weisheit, vertreten diese Idee.
Wegen wahrer Lehre verfolgt
Der heilige Ludwig Maria Grignion wurde für seine außerordentlich wirksame Seelsorge verfolgt. Er rettete unzählige Seelen aus den Klauen des Teufels, und Satan hasste diesen „Diener Mariens“ besonders. Er wurde von Libertinen und Hedonisten sowie von Jansenisten angegriffen, die über seine tiefe Marienverehrung empört waren. Oft musste er sich auch Angriffen seiner Priesterkollegen stellen, die begonnen hatten, verderblichen Ideen zu verfallen. In fast allen französischen Diözesen wurde ihm die Ausübung seines priesterlichen Dienstes untersagt. Nach 1711 erlaubten ihm nur noch die Bischöfe von La Rochelle und Luçon, seine Missionstätigkeit fortzusetzen. Es ist auch erwähnenswert, dass König Ludwig XIV. 1710 den Abriss des Kreuzwegs in Pontchâteau anordnete, den der Heilige zuvor hatte errichten lassen. Glücklicherweise wurde der Kalvarienberg Jahre später wieder aufgebaut und wird noch heute von vielen Gläubigen besucht.
Auf die Altäre erhoben
Nach einem erbitterten Kampf mit dem „Fürsten dieser Welt“ verließ der heilige Ludwig Maria Grignion de Montfort am 28. April 1716 im Alter von nur 43 Jahren in Saint-Laurent-sur-Sèvre die Erde und ging in den Himmel ein. Er wurde für seine unerschütterliche Hingabe an Christus und Maria belohnt. Papst Leo XIII. sprach ihn 1888 selig, Papst Pius XII. 1947 heilig. Die Reliquien des heiligen Ludwig befinden sich in der Kirche Saint-Laurent-sur-Sèvre.
Was geschieht als Nächstes mit den Buntglasfenstern der Kathedrale Notre-Dame? Präsident Macron bevorzugt zeitgenössische Kunst.
Das Fenster der St.-Eligius-Kapelle, das durch ein modernistisches Fenster ersetzt werden soll
In Paris ist ein juristischer, kultureller und politischer Streit um die Kathedrale Notre-Dame entbrannt. Trotz einer Petition mit über 300.000 Unterschriften hält Präsident Emmanuel Macron an seinem Plan fest, sechs historische Buntglasfenster durch zeitgenössische Kunstwerke zu ersetzen. Die Kosten für den Austausch werden auf rund vier Millionen Euro geschätzt.
Der Neubau umfasst sechs Kapellen im südlichen Seitenschiff. Die originalen Buntglasfenster, die den Brand von 2019 unbeschadet überstanden haben, sollen gemäß dem Wunsch des Präsidenten entfernt werden, um in der Kathedrale ein bleibendes Denkmal für das 21. Jahrhundert zu schaffen. Kritiker werfen der Regierung vor, den historischen Charakter des Weltkulturerbes unnötig zu verändern und den Denkmalschutz politischen Ambitionen unterzuordnen.
Der Widerstand gegen das Projekt nimmt nun eine neue, juristische Form an. Der renommierte Verein Sites et Monuments, eine der ältesten Denkmalschutzorganisationen Frankreichs, hat angekündigt, seinen Einspruch gegen die bereits erteilte Baugenehmigung zu erneuern. Das Argument der Denkmalschützer ist eindeutig: Erhaltung des Originalzustands. Da die Buntglasfenster den Brand überstanden haben, gibt es keinen Grund, sie im Zuge einer Renovierung zu ersetzen. Sie sind Teil des ursprünglichen Entwurfs von Eugène Viollet-le-Duc aus dem 19. Jahrhundert. Ein Austausch würde die künstlerische Integrität seines Werkes zerstören.
Ein Schweizer Bistum hat bekannt gegeben, dass drei Personen, die die Eucharistie mit ihren Hunden geteilt haben, nicht exkommuniziert wurden, weil sie „nicht in gotteslästerlicher Absicht gehandelt“ hätten.
Foto von Unplash
Das Bistum Chur gab in einer Erklärung vom 17. April bekannt, dass es eine Untersuchung zu einem Vorfall abgeschlossen habe, der sich am 4. Oktober letzten Jahres bei einer Tiersegnung in der Pfarrei Guter Hirte in Zürich ereignet hatte.
„Aufgrund der schlechten Wettervorhersage wurde die Segnung nach drinnen verlegt und mit einer Eucharistiefeier zusammengeführt. Im Rahmen dieser Eucharistiefeier teilten drei Personen Teile ihrer Hostie mit ihren Hunden“, teilte die Diözese mit.
Diözesanbischof Joseph Bonnemain erfuhr von dem Vorfall und leitete eine Untersuchung ein.
„Die Ergebnisse zeigten eindeutig, dass die drei Personen nicht in sakrilegischer Absicht handelten. Folglich können sie nicht der Sakrileg beschuldigt werden, da ihnen diese sakrilegische Absicht fehlte. Daher zogen sie sich nicht die Exkommunikation zu, die dem Apostolischen Stuhl als Strafe für ihre Taten vorbehalten ist“, so die Diözese.
Das kanonische Recht besagt: „Wer die konsekrierten Gestalten wegwirft oder sie zu einem gotteslästerlichen Zweck wegnimmt oder behält, zieht sich eine Exkommunikation latae sententiae zu , die dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist.“
Laut der Erklärung der Diözese geht es in der Frage darum, ob eine Person ein Sakrileg gegen die Eucharistie begehen kann, ohne dies zu beabsichtigen.
Laut dem kanonischen Kommentar der Canon Law Society of America: „Der Kanon sieht drei mögliche Fälle von Deliktsvergehen vor: das respektlose Wegwerfen der heiligen Gaben (in der Regel konsekrierte Hostien) oder deren Verstreuen an einem unpassenden Ort, das absichtliche Entnehmen aus dem Tabernakel für sakrilegische Zwecke (z. B. satanische Rituale) oder das Aufbewahren für solche obszönen Zwecke, obwohl sie rechtmäßig erlangt wurden (z. B. bei einer Eucharistie).“
Der Bischof von Chur kam zu dem Schluss, dass ein Delikt oder kanonisches Verbrechen nicht ohne gotteslästerliche Absicht der beteiligten Katholiken hätte stattfinden können.
Das Kirchenrecht legt fest, dass Katholiken, die gegen ein Gesetz verstoßen, nicht bestraft werden können, wenn sie „unschuldig und unwissend“ handeln. Unwissenheit, die grob, fahrlässig oder vorsätzlich ist, schließt eine Bestrafung jedoch nicht aus.
Die Diözese bezeichnete den Vorfall als „zutiefst bedauerlich“ und erklärte, der Bischof habe eine Exerzitienwoche mit dem gesamten Pfarrteam einberufen, um sich eingehender mit dem apostolischen Schreiben von Papst Franziskus über die Eucharistie, Desiderio desideravi , auseinanderzusetzen .
Laut der lokalen Webseite SwissCath fand am 3. Januar in derselben Kirche, in der sich der Vorfall ereignet hatte, ein Sühnerosenkranzgebet statt. Dieses Gebet wurde von Laien aus der Region initiiert und fand etwa 40 Teilnehmer statt.
Bischof Bonnemain, ein Priester des Opus Dei, der 2021 von Papst Franziskus zum Leiter der Diözese Chur ernannt wurde, war in den letzten Jahren in eine Reihe von Kontroversen verwickelt.
Er sah sich Widerstand vonseiten der Diözesanpriester ausgesetzt, nachdem er einen Verhaltenskodex herausgegeben hatte , der Geistliche dazu verpflichtete, „pauschal negative Beurteilungen von angeblich unbiblischem Verhalten aufgrund der sexuellen Orientierung“ zu vermeiden und keine „beleidigenden Fragen über das Intimleben und den Beziehungsstatus“ oder über „frühere Ehen und Scheidungen“ zu stellen.
Mehr als 40 Priester weigerten sich, das Dokument zu unterzeichnen, da sie der Ansicht waren , dass die darin enthaltenen Normen sie daran hindern würden, die katholische Lehre zur Sexualität zu lehren, eine angemessene Ehe- und Priesterweihevorbereitung anzubieten und Fragen zu stellen, die ihrer Rolle in der sakramentalen Beichte angemessen sind.
Priester kritisierten auch Normen, die von ihnen verlangen, „sexuelle Rechte als Menschenrechte anzuerkennen, insbesondere das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“.
Im vergangenen Dezember gab die Diözese bekannt, dass neue lokale Rechtsvorschriften bedeuten, dass Kirchenangestellte nicht mehr automatisch entlassen werden, wenn sie mit den Lehren und moralischen Grundsätzen der Kirche nicht einverstanden sind.
In der Schweiz unterliegen religiöse Körperschaften dem öffentlichen Dienstrecht. Bischof Bonnemain war an den Verhandlungen über die neuen Gesetze im Kanton Zürich beteiligt, zu dem auch das Bistum Chur gehört.
Die neuen Gesetze bedeuten, dass die Kirche von ihren Angestellten nicht mehr verlangen kann, die Lehre der Kirche über sexuelle Beziehungen als Kriterium für die Anstellung zu akzeptieren.
Der Fall ist erledigt. Das Bistum Chur hat die Prüfung des Vorwurfs, man habe konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert, beendet. Akte zu, Schublade zu, Pressemitteilung formuliert. Was bleibt, ist nicht Klarheit, sondern ein fader Beigeschmack: Eine Diözese, die ihren wichtigsten Schatz der Eucharistie zur Disposition stellt, indem sie ihn nicht mehr ernsthaft verteidigt.
Am 4. Oktober 2025 fand in der Stadtzürcher Pfarrei Guthirt eine Tiersegnungsfeier statt, bei der mindestens zwei konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert wurden. Die Tiersegnung war ursprünglich als Wortgottesfeier im Freien geplant, wurde jedoch wegen schlechten Wetters kurzfristig in eine Eucharistiefeier umgewandelt. Das Ergebnis: ein Sakrileg. Und danach: Schweigen.
Das bischöfliche Ordinariat in Chur erfuhr von den Ereignissen aus einem Onlineartikel. Bischof Bonnemain informierte sich daraufhin beim zuständigen Generalvikar für die Bistumsregion Zürich-Glarus. Man versprach, „alles sauber abzuklären“ – und verstummte.
Bis heute liegt kein Wort an die Gläubigen. Das ist kein Zufall. Das ist Methode.
Besonders kritisch war bereits die Aussage des Pfarrers: «Kein Verständnis haben wir für Leute und Gruppierungen, die mit diesem Vorfall ‚Hausieren gehen‘.» Statt Transparenz also Abwehr. Statt Verantwortung: Täter-Opfer-Umkehr. Die Reaktion erinnere «fatal an die historische Erfahrung in autokratischen Regimen: ‚Der Überbringer einer schlechten Nachricht ist der Bösewicht und muss bestraft werden.’»
Nach katholischer Lehre ist die konsekrierte Hostie nach der Wandlung nicht mehr Brot, sondern der Leib Christi. Der Fall berührt zentrale Glaubenslehren der katholischen Kirche, insbesondere die Realpräsenz Christi in der Eucharistie. Der Missbrauch konsekrierter Hostien gilt als Sakrileg und kann nach Kirchenrecht die automatische Exkommunikation nach sich ziehen.
Doch was nützt ein Kirchenrecht, das nicht angewendet wird?
Es geht hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten. Es geht um die Mitte des katholischen Glaubens. Wenn die Kirche zweitausend Jahre lang gelehrt hat, dass in der konsekrierten Hostie Christus selbst gegenwärtig ist – wahrer Leib, wahres Blut, wahre Seele, wahre Gottheit –, dann kann ein Bistum einen solchen Vorwurf nicht behandeln wie eine Lärmklage gegen einen Glockenturm. Das Kirchenrecht spricht eine andere Sprache: delictum gravius, schwerstes Delikt, Tatstrafe der Exkommunikation, Vorbehalt des Apostolischen Stuhls. Rom hat die Eucharistieschändung bewusst auf dieselbe Stufe gestellt wie den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker. Wer eines davon bagatellisiert, bagatellisiert beides.
In Chur scheint man das anders zu sehen. „Prüfung beendet“ – das klingt nach Sachlichkeit, ist aber Kapitulation. Denn entweder ist etwas dran am Vorwurf: Dann hätte es kanonische Konsequenz, Meldung an Rom und einen öffentlichen Sühneakt gebraucht. Oder es ist nichts dran: Dann hätte man das mit aller Klarheit, mit Aktenlage und mit theologischer Begründung sagen müssen, damit die Gläubigen wissen, woran sie sind. Das diplomatische Mittelding aber – die geräuschlose Beerdigung der Frage – ist die schlechteste aller Antworten. Es signalisiert: Die Sache ist uns selbst nicht so wichtig.
Genau das ist die eigentliche Selbstverleugnung. Nicht die Verleugnung eines Skandals, sondern die Verleugnung dessen, was die Kirche zu sein behauptet. Ein Bistum, das die Eucharistie verteidigen müsste wie eine Mutter ihr Kind, schweigt sich in Verfahrensformeln. Die Botschaft an Gläubige, an Priester, an Spötter ist dieselbe: So heilig kann es nicht sein, sonst hätte man anders reagiert.
Und so schliesst sich ein Kreis, den das Bistum nicht beabsichtigt hat, der aber unübersehbar ist: Wer die Realpräsenz nicht mehr verteidigt, lehrt sie faktisch nicht mehr. Wer sie nicht mehr lehrt, darf sich nicht wundern, dass irgendwann jemand Hostien im Hundenapf entsorgt. Und wer dann die Prüfung beendet, ohne zu antworten, schreibt das Drehbuch für den nächsten Fall gleich mit.
Es bleibt die unbequeme Frage, vor der sich keine Bischofskonferenz drücken kann: Glaubt diese Kirche eigentlich noch, was sie feiert? In Chur ist die Akte geschlossen. Die Frage ist es nicht.
In Bern wurden am 23. April 2026 katholische Medienpreise an nichtkatholische Medien für journalistische Arbeiten vergeben, die im letzten Jahr in der Schweiz erschienen sind. Ungefähr 40 Gäste waren anwesend. Josef Stübi, Weihbischof der Diözese Basel, hielt die Laudatio.
Die Preisträger der katholischen Medienpreise 2026 der Schweizer Bischofskonferenz sind:
Simon Christen – Hauptpreis, 2000 Franken, für den SRF-Dokumentarfilm „Unerklärliche Heilungen“.
Alessandro Tini und Antonia Marsetti – Medienpreis, 1000 Franken, für den RSI-Radiobeitrag „Parrocchie in Transizione“ / „Pfarreien im Wandel“.
Anne-Sylvie Sprenger und Lucas Vuilleumier – Medienpreis, 1000 Franken, für eine vierteilige Artikelserie über Beichte und Vergebung in La Liberté und Le Courier. 1
Simon Christen (Zürcher TV-Journalist): Er bekam den Hauptpreis (2000 Franken) in der Kategorie Video für den 50-minütigen SRF-Dokumentarfilm „Unerklärliche Heilungen“ (ausgestrahlt im Dezember 2025). Die Dokumentation thematisiert medizinisch unerklärliche Heilungen, den Umgang mit Krankheit, Tod und dem Jenseits. Weihbischof Josef Stübi beschrieb sie als „berührend“, „respektvoll, einfühlsam und differenziert“.
Simon Christen, geboren 1979 in Muri/AG, arbeitet seit 2011 als Redakteur für die Sendungen „DOK“ und „Reporter“ des Schweizer Fernsehens (SRF). 1 An der Universität Zürich studierte er Publizistik, Geschichte und Philosophie und beendete dies mit einem Master of Arts. Vor seiner Arbeit im Dokumentarfilm und der Berichterstattung sammelte er verschiedene journalistische Erfahrungen. Er war Freiberufler für verschiedene Zeitungen, machte ein Volontariat bei der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) und ein Praktikum bei der „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens. Ausserdem war er über ein Jahr Redakteur bei der Sendung „Schweiz aktuell“. Als Dokumentarfilmer stellt Christen oft Menschen dar, die nicht den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen, und behandelt soziale sowie politische Themen. Öffentlich verfügbare Informationen geben keinen genauen Einblickin Simon Christens persönliche Glaubenshaltungen. Freidenker oder Freimaurer? Seine Arbeit ist hauptsächlich von ästhetischen und naturbezogenen Motiven bestimmt.
Alessandro Tini und Antonia Marsetti: Sie erhielten einen Preis (je 1000 Franken) in der Kategorie Audio für die etwa halbstündige italienischsprachige Radio-Reportage „Parrocchie in transizione“ („Pfarreien im Wandel“) für RSI (Voci del Grigioni italiano). Der Beitrag beleuchtet Veränderungen in abgelegenen Pfarreien im Bündnerland (Bergell, Misox usw. ) und befragt Seelsorger sowie Mitglieder der Kirchenpflege. Die Jury und Stübi lobten die qualitativ überzeugende, vielfältige Darstellung eines aktuellen kirchlichen Themas auf dem synodalen Weg. Beide sind Mitglied in katholischen Gemeinden in der Schweiz: Alessandro Tini: Gemeinde San Antonio Abate in Lugano; Antonia Marsetti: Gemeinde Sankt Mauritius in Zürich. Alessandro Tini, Jahrgang 1973, ist Journalist beim Schweizer Radiosender RSI. Nach einem Studium des Gesangs am G. Verdi Konservatorium in Mailand erwarb er das Journalismusdiplom im Kanton. Seit 1997 ist er im Radio tätig und arbeitet auch als Sprecher und Synchronsprecher. Seit vielen Jahren moderiert er die Sendung «Voci del Grigioni italiano». Er lebt in San Vittore. Alessandro Tini spricht offen über seinen Glauben, den er als Geschenk und schützenden Mantel beschreibt, der sich auf Jesus konzentriert. Seine Familie war gläubig und er war in seiner Jugend in der Pfarrei aktiv. Nach einer Zeit der Entfernung von der Kirche wurde sein Glaube wiederbelebt, als er gebeten wurde, den Vorsitz des Kirchgemeinderats in San Vittore zu übernehmen. Tini ist überzeugt, dass ein nicht geteilter Glaube nur ein halber Glaube ist.
Antonia Marsetti ist ebenfalls Journalistin. Sie arbeitet mit Alessandro Tini für die RSI-Sendung «Voci del Grigioni italiano». Zu Antonia Marsettis persönlicher Glaubensrichtung gibt es in öffentlichen Quellen keine Informationen. Sie beschreiben sich als „praktizierende Katholiken“, die „die Kirche von innen betrachten und kritisch begleiten“.
Anne-Sylvie Sprenger und Lucas Vuilleumier (Journalistin und Journalist der reformierten Westschweizer Nachrichtenagentur Protestinfo): Sie erhielten den Preis in der Kategorie Text (1000 Franken) für die vierteilige französischsprachige Artikelserie „Demandez l’pardon! “ („Bittet um Vergebung! “), erschienen in La Liberté und Le Courrier. Die Serie reicht von der Beichte über Missbrauch, individuelle/kollektive Schuld bis hin zu Vergebung in internationalen Beziehungen. Stübi hob die gut recherchierten, anspruchsvollen Artikel hervor, die zum Denken anregen und die Weite des Themas zeigen; er bestätigte Teile aus eigener Erfahrung als Beichtender und Beichtvater.
Anne-Sylvie Sprenger, geboren am 22. September 1977 in Lausanne, ist eine Schweizer Journalistin und Schriftstellerin. Ihre Eltern waren frühere Mitglieder der Heilsarmee (protestantische Kirche). Nach einem prämierten Kurzfilm in der Schulzeit und einem Aufenthalt an der New York Film Academy studierte sie an der Universität Lausanne und schloss mit einem Lizenziat in Journalismus und Kommunikation ab. Seit April 2019 ist sie Chefredaktorin der protestantischen Nachrichtenagentur Protestinfo. Zuvor arbeitete sie fast 20 Jahre als freie Journalistin. Sie ist auch als Filmkritikerin und Autorin mehrerer Bücher bekannt. Obwohl ihre Eltern der Heilsarmee angehörten, gibt es keine öffentlichen Aussagen von Anne-Sylvie Sprenger über ihre persönliche Glaubensrichtung. Ihre Position als Chefredaktorin von Protestinfo verortet sie jedoch in einem journalistischen Umfeld, das sich intensiver mit protestantischen und religiösen Themen beschäftigt.
Lucas Vuilleumier, geboren am 6. September 1991 in Lutry, ist ein Schweizer Journalist, der sich auf die Bereiche Religion und Kultur spezialisiert. Er hat einen Master-Abschluss der École supérieure de journalisme de Paris. Seit 2020 arbeitet er für die Nachrichtenagentur Protestinfo und schreibt als freier Mitarbeiter für verschiedene Schweizer Zeitungen wie «Le Matin Dimanche», «Le Temps» und «24 heures». Neben seiner journalistischen Arbeit ist Vuilleumier auch als Komiker und Autor für das Radio (RTS) bekannt. Für seine Leistungen wurde er bereits mehrfach ausgezeichnet, unter anderem 2022 mit dem Medienpreis der katholischen Journalistenvereinigung der Schweiz. Es gibt keine offenen öffentlichen Äußerungen von Lucas Vuilleumier zu seinem persönlichen Glauben. Sein Umfeld zeigt jedoch eine Neigung zu Protestanten.
Insgesamt wurden drei Auszeichnungen an fünf Personen (drei Männer: Simon Christen, Alessandro Tini, Lucas Vuilleumier; zwei Frauen: Antonia Marsetti, Anne-Sylvie Sprenger) aus den deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Regionen der Schweiz vergeben. Die Jury (unter Vorsitzvon Davide Adamoli) hatte aus etwa 30–40 eingereichten Arbeiten des Vorjahres ausgewählt. Jeder Preisträger erhielt eine Auszeichnung (ein schmiedeeisernes Kreuz ausdem Holz der ehemaligen Einsiedler Abteibänke).
Gemäss dem Reglement der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt der Preis zwei Ziele: Erstens soll das Interesse der katholischen Kirche an den Medien und den Medienschaffenden – innerhalb und ausserhalb der Kirche – gezeigt werden. Zweitens soll die Unterstützung für Initiativen signalisiert werden, die sich an christlichen Werten und der Botschaft des Evangeliums orientieren und diese der Öffentlichkeit nahebringen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Jury bewertet, die verschiedene Medienbranchen und Sprachregionen vertritt. Diese Jury setzt sich aus Fachleuten wie Journalisten und Kommunikationsexperten zusammen, jedoch nicht aus Katholiken oder katholischen Theologen. Die Bischöfe verleihen den Preis, aber die Entscheidung beruht auf der Empfehlung dieser Fachjury.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweizer Bischöfe mit dem Medienpreis nicht die Absicht haben, den katholischen Glauben zu fördern oder eine eigene katholische Kommunikation auszuzeichnen. Die Schweizer Bischöfe nutzen den Medienpreis, um hochwertigen (was nicht Aufgabe der Bischöfe ist! ) Journalismus zu würdigen, der sich mit Werten und Themen beschäftigt, die nicht auf der Bestätigung der katholischen Lehre basieren. Ein blindes Spiel auf fremdem Terrain. Letztlich stehen sich hier zwei Strategien gegenüber: die direkte Mission und die indirekte Präsenz in Kultur und Gesellschaft. Die Vergabe eines Medienpreises ist ein klares Bekenntnis zu dem zweiten Ansatz – dem Versuch, die Werte des Evangeliums durch die Förderung eines nachdenklichen öffentlichen Dialogs in die Welt zu tragen. Ob dies „ein blindes Spiel“ ist oder eine kluge Investition in den Dialog mit der modernen Welt, bleibt eine Frage der Sichtweise und Strategie. Wer nicht glaubt, kann nicht den Glauben verkünden, sondern eigene Zweifel und Fragen stellen. Aus der katholischen Sicht erscheint eine solche Preisverleihung der Bischöfe als eine Alibiübung und die Verleugnung der strengen katholischen Sichtweise.