Montag, Oktober 26, 2026
10.9 C
Zürich
Start Blog Seite 82

Der deutsche Journalismus Putins mächtigster nützlicher Idiot‘

0

Julian Reichelt, der ehemalige Chefredakteur der BILD-Zeitung und jetztige Chef von NIUS, hat am Sonntag auf Twitter deutliche Kritik an den deutschen Journalisten geübt und diesen vorgeworfen, dass diese jahrelang Putins Regime gestärkt haben.
„Die grösste Offensive in Putins hybrider Kriegsführung wurde von all den Journalisten geführt, die uns Edward Snowden als „Whistleblower“ verkauft haben. Sie haben Putins Regime gestärkt, den Westen geschwächt und ihr Versagen bis heute nicht aufgeklärt.“Laut Reichelt waren nahezu alle wichtigen Chefredaktionen des Landes mit Leuten besetzt, die ihre Karrieren auf dieser Operation des russischen Geheimdienstes gebaut haben. „Sie haben Putin jahrelang als Snowdens edlen Retter beschrieben. Sie haben Informationen und Methoden veröffentlicht, die uns vor Terror uns Totalitarismus beschützt haben.“
Und diese Journalisten haben laut Reichelt auch gefeiert, dass ein historischer Verräter Putin unsere wertvollsten Geheimnisse ausgeliefert hat und diese dafür sogar Journalistenpreise dafür bekamen. „Sie haben in dieser Zeit alle Menschen beschimpft und niedergebrüllt, die vor Putins Snowden-Methode gewarnt haben. Der deutsche Journalismus war jahrelang Putins mächtigster nützlicher Idiot.“

Die Position der Kirche?

0

Muslime und Anhänger lokaler Religionen lachen über uns, sagen afrikanische Gläubige. Jesus befahl seinen Jüngern: „Geht nun hin und macht alle Völker zu Jüngern und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Inzwischen scheinen viele anstelle von Evangelisierung und Katechese eine „Begleitung“ vorzuschlagen – schreibt Prof. D. Kowalczyk SJ.
Ich habe kürzlich mit einem Bruder aus Afrika gesprochen. Er kritisierte die Kirche im Westen dafür, dass sie die katholischen Wahrheiten des Glaubens und der Morallehre zunehmend verwische und dadurch keine klare Position beziehe, den Gläubigen nicht sage, was – laut Evangelium – Gott gefällt und was ist unangenehm. Das evangelische „Ja“ und „Nein“ wird mit diplomatischem Lächeln und Schulterklopfen unterlegt. Er stellte fest, dass afrikanische Bischöfe anders handeln . Sie versuchen, zu verschiedenen Themen eine klare katholische Position zu vertreten. Sie tun dies gegenüber Gläubigen und Ungläubigen gleichermaßen.

Als dieser Bruder kürzlich in Afrika war, fragten ihn Katholiken, die wussten, dass er in Rom lebte und arbeitete: Was machen Sie dort im Vatikan? Sie führen Segnungen für homosexuelle Paare ein. Dies steht im Widerspruch zur Bibel und zu zweitausend Jahren kirchlicher Lehre! Muslime und Anhänger lokaler Religionen lachen uns aus, fügten sie hinzu.

Die italienische Website „La Nuova Bussola Quotidiana“ veröffentlichte einen Text zur Situation und Prioritäten der Kirche im Hinblick auf das bevorstehende Konklave. Der Text ist von niemandem unterzeichnet, aber die Website behauptet, dass „er hauptsächlich von einem der Kardinäle geschrieben wurde, der Vorschläge von anderen Kardinälen und Bischöfen gesammelt hat“.

Darin lesen wir, dass „ die Aufgabe des nächsten Pontifikats darin bestehen muss, die Wahrheiten wiederherzustellen und wiederherzustellen, die bei vielen Christen langsam in Vergessenheit geraten oder verloren gehen.“ Zu diesen Wahrheiten gehören: Jesus Christus ist der einzige Retter aller Menschen; Barmherzigkeit beseitigt nicht die Gerechtigkeit, Gott ist der Retter, aber auch der Richter; Objektive Wahrheiten über die menschliche Natur sind durch Vernunft und Offenbarung erkennbar. Der Mensch wurde von Gott geschaffen, und deshalb erschafft er sich selbst nicht durch die Erfüllung seiner emotionalen Vorstellungen und Wünsche; Die Heiligen Schriften sind in Fragen der Erlösung unfehlbar und können nicht nach Belieben geändert werden; Die Kirche hat den Auftrag, „alle Völker zu Jüngern zu machen“ (Mt 28,19).

Natürlich sprechen wir heute über Evangelisierung, aber gleichzeitig werden wir gewarnt, dass wir nicht missionieren dürfen, auch wenn dieses Konzept unklar bleibt. In der Bibel wird ein Heide, der das Judentum annahm, als Proselyt bezeichnet. In der „Doktrinären Note zu bestimmten Aspekten der Evangelisierung“, herausgegeben von der Kongregation für die Glaubenslehre vom 14. Dezember 2007, heißt es, dass Proselytismus im negativen Sinne eine Form von Bestechung oder Zwang zum Religionswechsel bedeuten kann. Dies bedeutet jedoch nicht, wie manche gerne hätten, dass praktisch jede Form des Aufrufs zur Bekehrung, also die Annahme des Glaubens an Jesus Christus und seine katholische Kirche, schlechter Proselytismus ist. Jesus predigte: „Tut Buße und glaubt an das Evangelium“ (Markus 1,15). Und am Ende seines irdischen Wirkens befahl er seinen Jüngern: „ Geht nun hin und macht alle Völker zu meinen Jüngern und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28,19). Alles bedeutet alles. Auch solche, die traditionell als orthodox oder protestantisch bezeichnet werden, bei denen aber massenhaft Gleichgültigkeit und Unglaube herrschen. Auch das jüdische Volk ist von diesem missionarischen Auftrag Christi nicht ausgenommen.

Anstelle von Evangelisierung und Katechese schlagen viele offenbar „Begleitung“ vor. Dies ist kein neues Konzept in der Kirche. Eine andere Person zu begleiten ist grundsätzlich eine gute Sache. Aber heute hat es eine spezifische Bedeutung angenommen. Ein Aktivist der Familienbewegung erzählte mir von einem Treffen mit einem wichtigen Kardinal. Purpurat argumentierte, dass niemand verurteilt, sondern nur begleitet werden dürfe. Auf die Frage, ob und an welcher Stelle jemand belehrt, ermahnt, auf die Lehren der Kirche hingewiesen oder einfach zur Bekehrung aufgerufen werden solle, antwortete der Hierarch stets, man solle jemanden begleiten, ohne ihm etwas aufzudrängen. Die Zuhörer hatten den Eindruck, dass diesem Verständnis von Begleitung eine permanente Ambiguität zugrunde lag und weder Christus noch die Apostel dies lehrten.

Es ist wahr, dass es in der Geschichte der Kirche Gewalt und einen übermäßigen Appell an die Angst gegeben hat, aber heute müssen wir uns fragen, ob die Kirche nicht zum anderen Extrem tendiert, nämlich zu einer Religion des „Buonismus“ und des guten Volkes . In der Zwischenzeit konzentriert sich die Kirche darauf, sich dafür zu entschuldigen, dass sie am Leben ist, und versichert, dass sie niemanden bekehren will , sondern vielmehr zuhören möchte, weil sie viel von Ungläubigen oder Andersgläubigen lernen kann, eine Kirche, die die Sünde herunterspielt und zwinkert, dass Gott ohnehin allen Menschen gnädig ist. Schließlich verliert eine solche Kirche nicht nur ihre Identität, sondern wird von niemandem mehr wirklich gebraucht.

Gemeindewahlen ad absurdum führen

0

Am Sonntag riefen die Kirchenpfleger in Gebenstorf-Turgi und Birmenstorf zu vorbestimmten Pfarrwahlen auf. Die demokratischen Wahlgrundsätze werden manipuliert, weil der Name des „Traumkandidaten“ bereits auf dem Stimmzettel vorgedruckt ist. Aber wer will gewählt werden? Nach der Wunschvorstellung der Kirchenpfleger ein Pfarrer. Aber das ist rechtlich nicht möglich. [weiterlesen] Zunächst müssen die Rechtslage und die Klarheit der im Januar 2022 stattfindenden Wahlen geklärt werden. Die Beschwerde ist jedoch noch hängig. Zweitens darf ein Pfarrer nur in einer Pfarrei gewählt oder ernannt werden. In welcher Pfarrei gilt er dann als gewählt? Welche Wähler werden irre gefuhrt und welche dann entscheiden? Handelt es sich um Wahlen oder um eine Wahlfarce, da der Kandidat den Wählern eingetrichtert und als „vorgedruckt“ verordnet wurde? Und drittens: Mit der beabsichtigten Zusammenlegung der Kirchengemeinden zum Pastoralraum, die bekanntlich für Ende April geplant ist, werden nur die Kirchengemeinden fusionieren, nicht die Pfarreien aber. Dies ist sowohl im zivilen als auch im kanonischen Recht eindeutig. In welcher Gemeinde endet dann die Mission des nach der Verordnung vorbestimmten „Pfarrers“? So geht es gar nicht. Es bedeutet denn nur Eines, dass die heutigen Wahlen nicht nur illegal, sondern auch manipuliert, eine Farce sind und jede Gemeindewahl ad absurdum führen.

Eine Pfarrwahl vorbestimmt. Kirchgemeinde Gebenstorf -Turgi versucht nun zweifelhafte Wahlen durchzusetzen.

0

Bundesgericht muss sich mit Kirchenstreit beschäftigen: Neue Kirchenpflege wird mit Klagen eingedeckt. Die katholische Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi hat in den letzten Monaten zwei ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen einberufen. Nun wird eine rechtswidrige Pfarrwahl vorbestimmt. Beschwerden sind hängig. Es geht also weiter um Eklat. Es wird versucht Pfarrwahlen mit rechtswidrigen Mitteln durchzusetzen, obwohl keine Pfarr-Vakanz besteht aufgrund der hängigen Rechtsverfahren. Die Wähler sollen sich dagegen wehren: einen unparteischen Priester-Namen aufschreiben, um die rechtswidrige Bevormundung der Kirchgemeinde zu verhindern. Die Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi kommt durch eine weitere Rechtsverletzung bestimmt nicht zur Ruhe. Seit Jahren schwelt in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi ein Streit. Dieser kostet Geld. Nur Geld. Denn die Glaubwurdigkeit haben die gegenwärtigen Kirchenbehörden längst verloren.

Motion gegen Kirchensteuer – Kein Religionsstaat mehr. Neutralität muss sein.

0

Die Kirchensteuern der Unternehmen soll abgeschafft werden. Das fordert die eingereichte Motion im Kanton Bern. Von der Kirche wird jedoch wie Mantra wiederholt, das Geld wird „für Soziales eingesetzt“. Dabei weiss jeder, dass die Zeche bezahlen am Ende gegebenenfalls nicht wenige (auch veränderungswillige) pastorale Angestellte der Kirchgemeinden, denn deren Besoldung lässt sich beim besten Willen sicher nicht unter das Label „soziales Engagement“ subsumieren.
Sollen Kirchensteuern von Unternehmen freiwillig werden, erlrben wir den Exodus der Kirchangestellten im Kanton Bern, denn dieser will diese Frage nächste Woche angehen. Mit den Steuern finanzieren die Landeskirchen sich selbst. ihr soziales Engagement werden locker die Sozial-Vereine bewältigem können, was sie schon ohnehin tun. Denn: «Die Kirchensteuern dürfen nicht den Religionsstaat kultivieren. Die Schweiz muss neutral sein. Schon jetzt bilden die Konfessionslose die grösste Bevölkerungsgruppe in der Schweiz. Noch Mal ein Argument gegen die Pflicht-Kirchensteuer der Firmen. Die Berner Grossräte sollten bewusst werden, was Kirchen in der Gesellschaft durch Missbrauch angerichtet haben, und diese durch die Abschaffung der Unternehmer-Kirchensteuer zur Rechenschaft ziehen.

In der am Montag beginnenden Frühjahrssession in Bern stehen drei Motionen zur Abstimmung, die sich mit der katholischen Kirche befassen. Eine, die sogenannte Motion Reinhard, fordert, dass die von Unternehmen gezahlte Kirchensteuern künftig auf freiwilliger Basis entrichtet werden. Der Motionär Carlos Reinhard (FDP/Thun) argumentiert, dass der so entstehende Wettbewerb um die Gelder zu besseren Qualitätsstandards führen würde. Diese Perspektive entspricht genau dem Prinzip der Neutralität in der Schweiz und in der Region und entmachtet die Landeskirche, was gerade notwendig ist im Bezug auf Missbrauch in der Kirche.

Im Kanton Bern könnte es dafurch für die Kirche finanziell bald eng werden, und notwendige Reformen beschleunigen: „den Weizen vom Stroh zu trennen.“ Ein Exodus der Kirchenangestellten aus dem Lohnstärksten Kanton Bern wäre gestartet.
Es ist nicht das erste Mal, dass zu diesem Thema eine Motion eingereicht wird. Das darf nicht kalt lassen und muss bei Unternehmen ein grosses Interesse geweckt haben, welche immer noch nach Pandemie an wirtschaftlichen Krise leiden. Durch die Abschaffung der Unternehmen-Kirvhensteuer, könnten sie sich schneller erholen, wenn sie sich nicht mehr beteiligen mit Kirchensteuern, die von juristischen Personen, also Unternehmen, bisher bezahlt werden muss. Diese dürften für mehr Arbeitsplätze eingesetzt werden, die der Gesellschaft als Ganzes dienen.
Da die Kirchensteuern der Unternehmen dürfen nicht für kultische Handlungen verwendet werden – durch die sogenannte negative Zweckbindung der juristischen Kirchensteuern – ist also de facto kein Kirchensteuer mehr – sondern Leistungen, die der Staatskasse entnommen werden, und der Gesamtgesellschaft schaden. Mit diesem Steuergeldder Firmen könnte der Kanton neutral die Gelder für alle Arten von Armutsbekämpfung einsetzen. Die Finanzierung der kirchlichen Organisationen könnte entfallen, was der schweizer Neutralität bisher nur schadet.
Gibt also dem Kaiser, was Kaiser gehört und Gott, was Gott gehört. Was von den Kirchen getragen wird, sollen sie selbst finanzieren und nicht aus der Firmenkasse.

Mit den Steuern werden auch vielen Angebote für Kinder und Jugendliche finanziert – und zwar oft an Orten, wo sonst nichts ist. Wir dürfen nicht nur an die Städte denken, sondern auch ans Land. Die Kirchen schaffen damit ausserdem Angebote für Seniorinnen und Senioren. Menschen, die oft sehr einsam sind. Das sind nur einige der Angebote. Man muss sich bewusst machen: Nicht überall steht Kirche drauf, was von den Kirchen getragen wird, muss von ihnen finanziert kommen.
Die Motion Reinhard argumentiert, dass durch die Freiwilligkeit der Steuer Wettbewerb und damit bessere Qualität der sozialen Leistungen gesichert würde.
Während Corona war es gut zu sehen, dass nicht die Ressourcen und Strukturen der Kirche sondern einfache Menschen hatten zu den Leistungen im Gesamtgesellschaftlichen Interesse beigetragen.
Vielerorts soll die Kirche sofort auf ihre Immobilien zurückgreifen und due Firmen nicht durch fortdauernde Kirchensteuer berauben.
Kirche und Staat muss getrennt sein. Die Kirchen aber betreiben Lobbyarbeit um Kontakt mit den Grossrätinnen und Grossräte aufzunehmen, die sie kennen. Es darf aber keine Hinterzimmer-Deals oder so etwas geben, denn die Motion ist zu Annahme empfohlen. Wenn die Motion in der Frühjahrssession angenommen und anschliessend durchgesetzt wird, braucht es eine Änderung des Landeskirchengesetzes. Dann wird das Stimmvolk entscheiden. All das passiert leider nicht von heute auf morgen.

Eine reine Scheinwahl steht im Raum

0

Die Stimmbürger von Gebenstorf-Turgi erhielten vor einigen Tagen die
Wahlunterlagen für die Pfarrwahl. Die Kantonsverfassung des Kantons Aargau gibt den Katholiken das Recht, ihren Pfarrer selbständig zu wählen. Die Verfassung spricht hier ausschliesslich von Pfarrern, was die Wahl von Laientheologen oder ständigen Diakonen ausschliesst. Auch das Kirchenrecht schreibt vor, dass die Pfarrverantwortung ausschliesslich
von einem Priester getragen werden muss. Die sogenannte «Gemeindeleitung», bei der Laientheologen und ständige Diakone Führungsaufgaben in einer Pfarrei übernehmen, ist ein reines Wortspiel mit den Begriffen «Pfarrei» und «Gemeinde», um die Irregularität dieses Zustandes zu verschleiern. Wahlen von Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleitern, wie sie im Kanton Aargau und im ganzen Bistum Basel sehr häufig vorkommen, stellen eine Farce dar, da sie weder staatsrechtlich noch kirchenrechtlich über eine legitime Basis verfügen. Die
Schweizer Bischofskonferenz betonte im Jahre 2013, dass Gemeindeleiterwahlen unzulässig seien. Trotzdem wird an dieser Praxis seitens der Landeskirche Aargau und anderen Landeskirchen im Bistum Basel festgehalten. Es wäre die Pflicht jeder Kirchgemeinde, ihren
Bürgern regelmässig die Möglichkeit zu geben, einen Priester zum Pfarrer zu wählen. Daher ist es richtig, dass die jetzige Kirchenpflege ihrer Pflicht nachkommt und eine Pfarrwahl
durchführt.
Durchführung der Wahl: Problematisch ist hingegen, dass die Kirchenpflege den
Stimmbürgern keine rechtlichen Hintergründe zur Wahl liefert. Die Bürger werden zu einer Pfarrwahl aufgerufen, ohne dass ihnen mitgeteilt wird, wer das passive Wahlrecht besitzt –wer überhaupt gewählt werden darf. In der Wahlempfehlung steht nur, dass der von der Kirchenpflege vorgeschlagene Kandidat, H.H. Dr. Markus Brun, alle Voraussetzungen erfüllt, ohne dass man erwähnt, welche Voraussetzungen hier gemeint werden und ob das Recht
besteht, auch einen anderen Priester als Pfarrer zu wählen. Damit verschweigt die
Kirchenpflege die offensichtliche Tatsache, dass den Bürgern der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi jede andere Wahl als die von der Kirchenpflege vorgeschriebene verboten wird. Die Kirchenpflege geht sogar so weit, den Namen von H.H. Dr. Markus Brun auf die Wahlzettel zu schreiben, was einer totalen Bevormundung und Instrumentalisierung der Bürgerinnen und Bürger gleichkommt. Ich möchte hier betonen, dass ich H.H. Dr. Markus Brun und H.H. Beat Reichlin keinerlei Vorwürfe für diese Art der Durchführung einer Wahl mache. Es ist schön
und die Frucht des Gebets und Einsatzes vieler gläubigen Katholiken in Birmenstorf, Gebenstorf und Turgi, dass die drei Pfarreien zwei Priester haben, die mehr oder weniger die Eucharistie anbieten. Im Bistum Basel gehört dies zu einer Seltenheit, was der Hauptgrund
dafür ist, dass so viele Menschen in diesem Bistum aus der Kirche austreten. Daher ist es grundsätzlich wichtig, solche Pfarrwahlen durchzuführen, jedoch entwertet die jetzige Kirchenpflege diese Wahl, indem sie diese als eine reine Scheinwahl durchführt.
Auswirkungen der Wahl: Ebenfalls wird offengelassen, was die Auswirkungen dieser Wahl sein werden. Es ist offensichtlich, dass diese Pfarrwahl als Bestätigung der Bürgerinnen und
Bürger interpretiert werden soll, den Pastoralraum mit Birmenstorf zu gründen. Die Kirchenpflege teilt den Gläubigen jedoch nicht mit, was die konkreten Folgen der Errichtung des Pastoralraums sein werden. Weder liegt ein Konzept vor, das den Bürgerinnen und
Bürgern aufzeigt, wie die zukünftige pastorale Zusammenarbeit aussehen wird, noch ist klar,ob H.H. Dr. Markus Brun mit seiner Wahl neue Kompetenzen und Pflichten in Bezug auf die
Seelsorge erhält. Der Zusammenarbeitsvertrag, der den Bürgern vorgelegt wurde, regelt rein
administrative Abläufe und Tätigkeiten. Inhaltlich wissen die Bürger nichts über die Ausgestaltung der Seelsorge im zukünftigen Pastoralraum.
Informationspflicht der Kirchenpflege: Frau Hilde Seibert, Herr Andreas Zillig, Herr Beat Bühlmann, Herr Willy Deck, Herr Dr. Bernhard Hollinger und Herr Stefan Müller haben die frühere Kirchenpflege stark kritisiert und ihr vorgeworfen, die Bürgerinnen und Bürger nicht genügend zu informieren. In Tat und Wahrheit hat die frühere Kirchenpflege sehr viel
unternommen, um die Gläubigen über seelsorgerliche, finanzielle und organisatorische Aspekte der Kirchgemeinde zu informieren. Es wurden Stellenbeschriebe veröffentlicht, es
wurde offen über die Zusammenarbeit mit Birmenstorf informiert und die finanzielle Situation der Kirchgemeinde wurde auch transparent mit den Bürgern besprochen. Seit zwei Jahren herrscht eine totale Stille, was all diese Fragen betrifft. Während sich die frühere
Kirchenpflege weigerte, einen Pastoralraum zu gründen, der keinen Mehrwert liefert, drängt die jetzige Kirchenpflege zu diesem Schritt, ohne aufzuzeigen, welche konkreten Änderungen diese Gründung für die Gläubigen beinhaltet. Weshalb gründet man einen Pastoralraum, wenn doch andere Pfarreien teilweise sehr schlechte Erfahrungen damit gemacht haben und kein Konzept vorliegt? Es geht einzig und allein darum, eine Alibi-Übung durchzuführen,
damit die Bistumsverantwortlichen ihren Willen durchboxen, alle Pfarreien zu solchen Pastoralräumen zusammenzuschliessen. Für die Bürger von Gebenstorf und Turgi wird dadurch nichts gewonnen.
Auch die finanziellen Aspekte der Pastoralraumgründung werden totgeschwiegen. Die jetzige
Kirchenpflege kündigte im Herbst die Bildung einer Kommission an, welche sich der Aufgabe widmen soll, Lösungen für die prekäre finanzielle Situation der Kirchgemeinde zu erarbeiten.
Grundsätzlich ist die Bildung einer solchen Kommission ohnehin fragwürdig, da es die Aufgabe der 7 Kirchenpfleger und 3 Mitglieder der Finanzkommission wäre, sich diesen Problemen zu widmen. Bis heute wurden die Bürger nicht informiert, ob die Kommission ihre
Arbeit aufgenommen hat. Der Verdacht liegt nahe, dass gar keine Anstrengungen
unternommen werden, Kosten einzusparen, sondern man einfach versuchen wird, über die Neubewertung und den Verkauf von Immobilien die Finanzen der Kirchgemeinde zu verbessern. Dabei wäre die Bildung des Pastoralraums die Gelegenheit, Synergien zu nutzen
und Kosten einzusparen.
Schlusswort: Es wurde immer wieder betont, dass man keine Gemeinschaft auf Hass aufbauen kann. Man muss die Bürger – unabhängig davon, ob diese Schweizer oder Ausländer sind – ernst nehmen und ihre demokratischen und kirchenrechtlichen Rechte respektieren. Das grösste Recht eines Katholiken ist der Zugang zu den Sakramenten, speziell
zur Eucharistiefeier. Es ist H.H. Dr. Markus Brun und H.H. Beat Reichlin zu verdanken, dass sie den Kurs der früheren pfarrverantwortlichen Priester, H.H. Celestine und im Januar 2022 zum Pfarrer gültig gewählten H.H.
Pater Adam fortsetzen und die Heilige Messe nicht durch Wortgottesdienste ersetzen. Neben diesem zentralen Recht haben die Gläubigen, die gleichzeitig Bürger der Kirchgemeinde sind,
ein Anrecht auf transparente und faire Wahlen sowie auf vollständige Informationen in Bezug auf die Kirchgemeinde. Hier besteht ein massives Verbesserungspotential. Die Amtsdauer für die Organe der Landeskirche, der Kirchgemeinden und der Kirchgemeindeverbände sowie für die Pfarreileitungen beträgt vier Jahre.
Trotzdem versucht die Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vor dem Ablauf der Amtsperiode des gewählten Pfarrers (im Januar 2022), wiederum Pfarrwahlen zu organisieren. Wie geht es? Die Landeskirche schweigt bisher zu dieser traurigen Angelegenheit.

Im Hinblick auf die vorgedruckten Manipulationen und Unklarheiten zur Pfarrwahl wird allen Stimmbürger empfohlen, die aufgedrängten Wahlkanditaten auf dem Wahlzettel zu streichen und den Namen des eigens gewünschten Pfarrers aufzuschreiben. Gott segne Sie.

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und die Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi erheuchelt.

0

In der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 im § 112. 2 steht: […] Jede Kirchgemeinde wählt eine Kirchenpflege als vollziehendes Organ, ihre abgeordneten in die Synode und ihre Pfarrer. Organisationsstatut der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau (Synode, 2. Juni 2004) im Art. 5 4. spricht von der Amtsdauer folgendes:
Die Amtsdauer für die Organe der Landeskirche, der Kirchgemeinden und der Kirchgemeindeverbände sowie für die Pfarreileitungen beträgt vier Jahre.
Trotzdem versucht die Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vor dem Ablauf der Amtsperiode des gewählten Pfarrers (im Januar 2022), wiederum Pfarrwahlen zu organisieren. Wie geht es? Die Landeskirche schweigt bisher zu dieser traurigen Angelegenheit.

Kirchensteuerpflicht für Unternehmen gehört abgeschafft

0

Berner Regierung prüft freiwillige Kirchensteuer. Eine freiwillige Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin. Die Firmen haben keinen Glaubensleben. Neutralität muss in der Schweiz respektiert werden auch im Bezug auf Kirchesteuer.
Die Regierung des Kantons Bern prüft, welche Folgen es hätte, wenn Firmen selber entscheiden könnten, ob sie Kirchensteuern bezahlen wollen. Das Parlament entscheidet im Frühjahr.
36,8 Millionen Franken Steuern haben die Kirchgemeinden im Kanton Bern im Jahr 2021 von Firmen eingenommen. Eine Farce, da die Firmen bekommen keine Taufe! Diese sogenannt juristischen Personen bezahlten die Kirchensteuer nicht freiwillig, sondern sind – wie in 14 weiteren Kantonen – im Kanton Bern dazu verpflichtet bzw gezwungen. So geht es nach einer Gruppe von Mitgliedern des Grossen Rates nicht ubd soll sich das ändern: Unter der Federführung des Thuner FDP-Grossrats Carlos Reinhard verlangen Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SVP, FDP und den Grünliberalen, dass die Kirchensteuer für Unternehmen freiwillig wird. Sie haben eine entsprechende Motion eingereicht.

Nun haben die Motionärinnen und Motionäre einen Teilerfolg erzielt. Wie aus einer Antwort der Kantonsregierung hervorgeht, ist sie bereit zu prüfen, ob die Kirchensteuer für juristische Personen künftig freiwillig sein soll. Sie will den Vorstoss als Postulat entgegennehmen. Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Frühlingssession 2024 darüber diskutieren und entscheiden.
Für die Kirchen ergäben sich schmerzliche Einbussen, und die Kirche im Missbrauchskritik muss ihre privileguen verlieren. Unternehmen würden hingegen einen Wegfall der Kirchensteuer an bessere Lôhne verwenden.

Auch die Kantonsregierung gibt in ihrer Antwort zu bedenken, dass die Kirche ihre Leistungen – etwa zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten – anders finanzieren müsste, sollte die Kirchensteuer von Unternehmen wegfallen.
Es ist nicht Menscgen Zwang, die Kirche zu finanzieren. Der Hauptgrund dafür: Die religiöse Landschaft des Kantons Bern habe sich stark verändert.

Die obligatorische Kirchensteuer von juristischen Personen komme nach wie vor vollständig den Kirchgemeinden der öffentlich anerkannten Landeskirchen zugute. Doch 38 Prozent der Berner Bevölkerung seien konfessionslos oder gehörten einer Religionsgemeinschaft an, die nicht als Landeskirche anerkannt sei, heisst es in der Antwort der Kantonsregierung, und diese werden benachteiligt. Den Kirchen muss das Geld ihren Anhänger genügen.

Überprüft werden sollen nun als nächstes die detaillierten finanziellen, juristischen und sozialen Folgen des Vorstosses. Die Kantonsregierung weist zudem darauf hin, dass für die Umsetzung eine Verfassungsänderung nötig sein könnte. In diesem Fall hätte das Volk das letzte Wort zu dem Thema.

Im Berner Kantonsparlament wurde in den letzten Jahren mehrfach über eine Änderung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen diskutiert. Die verschiedenen Vorstösse wurden jedoch entweder abgelehnt oder zurückgezogen. Dues muss sich nun ändern.

Schweizweit haben aktuell 15 Kantone eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Eine freiwillige Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin.

Kardinal Burke ruft zu neunmonatiger Novene für die Kirche auf

0

Kardinal Raymond Burke hat in dieser Woche die Katholiken eingeladen, sich an einer neunmonatigen Novene um die Fürsprache Mariens zu beteiligen, die am 12. März beginnt und am 12. Dezember, dem Festtag Unserer Lieben Frau von Guadalupe, ihren Abschluss findet.

Der amerikanische Kardinal, der das Heiligtum Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Wisconsin errichtet hat, kündigte die Gebetsinitiative in einer Videoansprache an, die am Wochenende veröffentlicht wurde.

„Unser Herr hat uns nicht zur Furcht aufgerufen. Wie dunkel unsere Zeit auch sein mag, Männer und Frauen des Glaubens sind nicht ohne die Wahrheit und die Liebe Christi, noch ohne die treue Fürsorge seiner Mutter“, schrieb Burke in einem Begleitbrief, der auf der Webseite des Guadalupe-Heiligtums von Wisconson veröffentlicht wurde.

„Die Dunkelheit der Sünde scheint so groß zu sein. Aber unser Herr hat uns nicht zur Furcht aufgerufen! Das Böse kann sich der Macht der Gnade Gottes nicht nähern. Die Sünde kann die heilende Barmherzigkeit unseres Herrn nicht daran hindern, diejenigen zu erreichen, die bereuen und sie suchen. Und nichts kann die Fürsorge und den Schutz der Gottesmutter für uns schmälern, die heute noch genauso stark sind wie vor 500 Jahren.“

Bei einer Novene handelt es sich um eine traditionelle katholische Übung, die in der Regel aus einer neuntägigen Reihe von Bittgebeten besteht, aber auch viel länger sein kann. Diejenigen, die sich für Burkes Novene anmelden, erhalten jeden Monat per E-Mail kurze Videobetrachtungen des Kardinals, zusätzlich zu den regelmäßigen schriftlichen Betrachtungen und Gebeten.

Burke erinnerte an den heiligen Juan Diego, dem 1531 im heutigen Mexiko die Muttergottes unter dem Namen Unsere Liebe Frau von Guadalupe erschienen war, und forderte „alle Katholiken, besonders jene in Amerika“ auf, die Fürsprache Unserer Lieben Frau von Guadalupe um „mütterliche Fürsorge und Schutz“ zu erbitten.

„Die Welt kämpft mit Hungersnöten und Krankheiten, und der Krieg im Heiligen Land droht, diese schöne und gequälte Region ins Chaos zu stürzen. Dann zersetzt auch noch eine giftige Verwirrung innerhalb der Kirche den Glauben der Christen in der ganzen Welt“, schrieb Burke.

„Und dann sehen wir auch, wie die Mächte der Sünde vor der Gegenwart der Gottesmutter zurückweichen. Durch die demütige und mutige Zusammenarbeit des heiligen Juan Diego mit der Gnade hat die Gottesmutter die Neue Welt für Christus erobert und bis zu seinem Tod im Jahr 1548 fast neun Millionen neue Seelen in die Kirche gezogen. Es ist dieselbe mütterliche Fürsorge und derselbe mütterliche Schutz, den wir heute suchen – eine Fürsorge und ein Schutz, den sie uns gewähren wird, wenn wir sie ernsthaft darum bitten.“

Der aus Wisconsin stammende Burke war zuvor Oberhirte der Diözese La Crosse und der Erzdiözese St. Louis, bevor er 2008 zum Leiter des höchsten Gerichts der Kirche, der Apostolischen Signatur, ernannt wurde und bis 2014 im Amt war.

Die Kirche und die Freimaurerei sind zutiefst unvereinbar

0

Der Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie, Bischof Antonio Staglianò, wiederholt in einem Interview für die Medien des Vatikans die Gründe für die Unvereinbarkeit zwischen dem katholischen Glauben und dem freimaurerischen Denken. „Unsere Vorstellung von Gott wird nicht von der menschlichen Vernunft diktiert, sondern von der Offenbarung. Wir sind auch unterschiedlicher Meinung über die tiefe Bedeutung von Brüderlichkeit und Liebe“, sagte er.
Die Gläubigen, die sich einer Loge anschließen, befinden sich in einer schweren Sünde: Sie können die Heilige Kommunion nicht empfangen. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie wies auf die mangelnde Vereinbarkeit zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei hin. „Die Freimaurerei ist eine Häresie, die im Wesentlichen mit der arianischen Häresie übereinstimmt“, sagte er und fügte hinzu: „Schließlich war es Arius, der sich vorstellte, dass Jesus der große Architekt des Universums sei, da die Freimaurerei das höchste Wesen betrachtet und dessen Göttlichkeit leugnet.“ Christus. Deshalb bekräftigt das Konzil von Nicäa, dessen 1700. Jahrestag wir bald feiern werden, entschieden die Wahrheit über Jesus, der gezeugt und nicht erschaffen wurde, Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott.“

Und es ist die von der Freimaurerei unterstützte Idee des „Architekten des Universums“ oder des großen „Uhrmachers“, die mit der katholischen Gottesvorstellung unvereinbar ist. „Weil diese Idee die Frucht der menschlichen Vernunft ist, die versucht, sich einen Gott vorzustellen, während der Gott der Katholiken die Frucht der Offenbarung Gottes in Jesus Christus selbst ist.“ Tatsächlich ist es die Frucht eines historischen Ereignisses, bei dem Gott Fleisch wurde, sich den Menschen näherte, zu allen Menschen sprach und sie zu seiner Erlösung bestimmte“, erklärte Bischof Staglianò.

Er wies darauf hin, dass selbst das in der Freimaurerei zum Ausdruck gebrachte Konzept der Brüderlichkeit Lichtjahre vom Konzept der Brüderlichkeit im katholischen Glauben entfernt sei. Bischof Staglianò betonte, dass „unsere Bruderschaft auf dem Sakrament der Liebe Gottes in Jesus basiert, sie basiert auf der Eucharistie und nicht nur auf der allgemeinen Idee, Brüder zu sein.“ „Die gleiche Argumentation, fügte der Bischof hinzu, lässt sich auf die christliche Wohltätigkeit anwenden, die nichts mit der freimaurerischen Philanthropie zu tun hat. „Die christliche Barmherzigkeit entspricht dem historischen Ereignis, dass Gott für uns gestorben und auferstanden ist und von seinen Kindern verlangt, nicht nur Menschen zu sein, sondern letztlich aus Liebe zu kreuzigen.“

Der Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie betonte die völlige Unvereinbarkeit zwischen Katholizismus und Zugehörigkeit zur Freimaurerei und wies darauf hin, dass „in der Freimaurerei Fäden okkulter Macht entstehen, die im Widerspruch zur christlichen Praxis stehen“. Kurz gesagt, wenn wir von Unversöhnlichkeit sprechen, beziehen wir uns auf tiefe Widersprüche. Wir können uns nicht einmal auf die radikale Opposition des Theologen Romano Guardini berufen, um zu sagen, dass sie zusammen sein können.“

Ein weiterer wichtiger Distanzpunkt ist die Esoterik – bestehend aus spirituellen Lehren, die sehr oft geheim und Eingeweihten vorbehalten sind und die freimaurerischen Lehren durchdringt. „Auch im Katholizismus sprechen wir vom Mysterium. Aber die Evangelien sagen uns, dass das seit Jahrhunderten verborgene Geheimnis nicht aufhört, ein Geheimnis zu sein, sondern aufhört, verborgen zu sein. Denn das seit Jahrhunderten verborgene Geheimnis wurde enthüllt“, sagte Bischof Staglianò.

Im Anschluss an die jahrhundertelange ständige Verurteilung der Freimaurerei durch die Kirche zitierte der Bischof die jüngste Antwort auf die Anfrage des Bischofs der Philippinen, die er am 13. November 2023 vom Dikasterium für die Glaubenslehre erhalten und von Papst Franziskus genehmigt hatte , in dem bekräftigt wird, dass die aktive Mitgliedschaft in der Freimaurerei weiterhin verboten ist. „Die Gläubigen, die Logen angehören, befinden sich in einem Zustand schwerer Sünde und können auf keinen Fall die Kommunion empfangen“, sagte der Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie.